Garbo999 vor 13 Stunden · bearbeitet vor 12 Stunden von Garbo999 Unnötigen Satz löschen Hallo zusammen, ich habe in 2023 einige Options-Spread-Transaktionen bei IBKR Ireland ausgeführt. Damals habe ich leider noch nichts über die Besteuerung von Termingeschäften in Deutschland gewusst :-( Gerade versuche ich folgende Infos aus dem IBKR-Steuerbericht bei ELSTER einzutragen (ich habe ein EUR-Konto): Zeile 7: Kapitalerträge --> 0 Zeile 18: Inländische Kapitalerträge --> 241 Zeile 19: Ausländische Kapitalerträge --> 167 Zeile 20: In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen --> 174 Zeile 21: In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften --> 21.135 Zeile 22: In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ... --> 0 Zeile 23: In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ... --> 0 Zeile 24: Verluste aus Termingeschäften --> 21.183 Zeile 25: Verluste ... --> 0 Elster spuckt aber eine Fehlermeldung bei Anlage KAP aus: "Die erklärten in- und ausländischen Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (ohne darin enthaltene Verluste), sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen und Einkünfte aus Stillhalterprämien beziehungsweise Gewinne aus Termingeschäften." Ich glaube, dass das daran liegt, dass IBKR/pwc einen Fehler macht, denn folgendes steht im Steuerbericht: "Line 24: Included in lines 18 and 19, losses from trading in derivatives". Die Verluste in Zeile 24 darf man aber nicht in Zeile 19 berücksichtigen? Gibt es Gedanken dazu? Danke und VG, Gary Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner vor 10 Stunden Hallo, Zitat Die Verluste in Zeile 24 darf man aber nicht in Zeile 19 berücksichtigen? Richtig. Aber die Gewinne aus Zeile 21 sehr wohl (daher steht da ja auch extra "In den Zeilen 18 und 19 enthaltene ..."). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien vor 8 Stunden Termingeschäfte bilden einen eigenen Verrechnungskreislauf. Verluste aus Termingeschäften können - unter Beachtung der jährlichen Obergrenze für die Verlustverrechnung für Termingeschäfte- nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. In Deinem Fall wirst Du ohnehin einen Teil der Verluste auf das nächste Jahr vortragen dürfen/müssen, da Du oberhalb der Obergrenze liegst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag