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shoganai

WP-Kauf auf falschem Depot

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shoganai

Hallo,

weiß jemand, wie die richtige Vorgehensweise der depotführenden Bank ( hier CoBa) ist, wenn ein Aktienkauf irrtümlich auf ein Depot getätigt wurde, für das man Vollmacht hat (Schwester) das aber nicht das eigene ist, für das der Nachkauf NACHVOLLZIEHBAR auch nicht beabsichtigt war, ein entgeltlicher Gläubigerwechsel aber dann wohl  zwangsläufig erfolgen müsste, wenn es über einen Teildepotübertrag erfolgt. Hier liegt jedoch schlicht ein Versehen vor, daß passieren kann, wenn man für mehr als 1 Depot Verantwortung trägt und Transaktionen durchführt, im online-Banking immer das letztverwendete Depot und damit im Zweifel falsche "stehenbleibt" , ein Favoritendepot oder Defaultwert leider systemseitig nicht vorgesehen ist. Ist der bürokratische Teildepotübertrag mit Gläubigerwechsel die einzige Möglichkeit ?

 

Besten Dank im Voraus für Tipps

Shoganai

 

 

 

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Ramstein

Wieso entgeltlicher Depotübertrag? In Deutschland sind Depotüberträge kostenfrei. Und der „Bürokratismus“ ist überschaubar.
 

Bist du sicher, dass du der Bank gegenüber das Handeln für Dritte transparent gemacht hast? Das ist in den AGB häufig verboten.

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Cashflo

Klingt ja so als wenn du auf Unzurechnungsfähigkeit plädierst?

Am einfachsten wäre es doch, die Position zu verkaufen und dann im richtigen Depot zu kaufen oder?

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SlowHand7

Wenn das auch ein Nachkauf war wird das mit dem Übertrag schwierig.

Da würdest du nach FIFO die ältesten Aktien bekommen und deine Schwester vermutlich einen Gewinn realisieren.

Da bräuchte sie zuerst ein zweites Depot um die Bestände zu trennen und dir dann die neuen Aktien zu übertragen.

 

vor 4 Minuten von Cashflo:

Klingt ja so als wenn du auf Unzurechnungsfähigkeit plädierst?

Am einfachsten wäre es doch, die Position zu verkaufen und dann im richtigen Depot zu kaufen oder?

Das hat den gleichen Effekt wie ein Übertrag, kostet aber 2x Gebühren.

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blueprint
· bearbeitet von blueprint

Wie alt ist denn die Transaktion?

 

Wenn sie frisch ist, kannst ja einfach verkaufen und im richtigen Depot wieder kaufen.

 

 

Wenn die Transaktion alt ist und im Gewinn liegt, wolltest Du die Wertpapiere ja damals trotzdem für Dich kaufen. Dann könnte man jetzt verkaufen und die Differenz einfach Cash untereinander ausgleichen, Verzinsung für die Schwester nicht vergessen.

Kann aber natürlich unschöne Diskussionen mit der Schwester geben, sie hätte ja in der Zeit auch mit dem Geld woanders investiert sein können.

 

 

Ob ich den gesamten Sachverhalt der Bank gegenüber kommunizieren würde, weis ich nicht - da kommt schnell eine auf Ideen bezüglich Geldwäsche oder so und sperrt erstmal mindestens alle beteiligten Konten der 'Beteiligten'.

Das der Schwester zu erklären dürfte unangenehm werden.

 

 

Insgesamt eine unschöne Gemengelage, wie ich finde - das kann zu ungünstigen, familiären Verwicklungen führen, wenn es nicht richtig angegangen wird.

 

 

Um welche Summe geht es denn, wenn ich fragen darf?

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t.klebi
vor 26 Minuten von blueprint:

Wenn die Transaktion alt ist und im Gewinn liegt, wolltest Du die Wertpapiere ja damals trotzdem für Dich kaufen. Dann könnte man jetzt verkaufen und die Differenz einfach Cash untereinander ausgleichen,

Warum sollte man das aus Sicht der Schwester machen?

Die erworbenen Wertpapiere sind das Eigentum der Schwester. Auch die etwaigen Gewinne. Ohne Wenn und Aber. 

 

Umgekehrt (im Verlustfall) bestünde hingegen ein Schadenersatzanspruch in Höhe des Verlustes gegenüber dem Bruder. 

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shoganai

Vielen Dank für die raschen Rückmeldungen !!!

Entgeltlich in Abgrenzung zur unentgelichen Schenkung mit Gläubigerwechsel, die ich letzlich aber wegen der Steuerproblematik mit Vielzahl von Staffelkäufen und Verrechnung mit Verlusten nicht als zelführend erachtet habe und weil es eben ja keine Schenkung ist, aber auch kein Verkauf, sondern Irrtum von Anbeginn an !

Der Kauf und Verkauf für Dritte ( hier Schwester, Mutter und Sohn) ist durch entspr. Vollmachten gedeckt.

Ein Verkauf und erneuter Kauf unter dem richtigen Depot kam auch nicht in Betracht, da bei meiner Schwester ein Verlust entstanden wäre, der bei ihr derzeit steuerirrelevant ist und ja auch vermeidbare  Transaktionskosten entstanden wäre. Für mich ist der korrekte Zugang massgeblich steuerrelevant  im Bezug auf das anzuwendende FiFo-Verfahren.
Der Kauf wurde am 27.6. getätigt , der Irrtum auch am 27. nach Limitbestätigung festgestellt, der Bank am 27.6. zur Korrektur  mitgeteilt, Umfang eher gering da Teil von Staffelkäufen.

 

Ich war der Ansicht, daß dies mit einem Storno des Kaufs bei meiner Schwester und  Umbuchung von Depot zu Depot mit Gläubigerwechsel aber ohne Steuerrelevanz wie bei einem Verkauf erfolgen könnte, das Verrechnungskonto meiner Schwester entlastet und meines mit dem Kaufbetrag belastet würde.

Für diesen Fall des irrtümlichen Kaufs sollte es doch eine wenn möglich unbürokratische Standardlösung der Banken geben ohne dass gemauschelt wird und eine Schenkung vorgetäuscht wird, die dann doch finanziell abgegolten wird ? !

 

 

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blueprint
vor 2 Minuten von shoganai:

 

Für diesen Fall des irrtümlichen Kaufs sollte es doch eine wenn möglich unbürokratische Standardlösung der Banken geben ohne dass gemauschelt wird und eine Schenkung vorgetäuscht wird, die dann doch finanziell abgegolten wird ? !

 

 

Wir sind in Deutschland....

 

Wenn der Kauf erst vor ein Paar Tagen war und die Summe eher gering, würde ich verkaufen, meiner Schwester den eventuellen Verlust ausgleichen und gut ist.

 

Damit herrscht Friede und es können keine Diskussionen aufkommen.

 

 

Gehen wir mal davon aus, dass der 'Schaden' bei maximal 100 Euro liegt, dann war jede Bemühung, das auf grauen wegen zu regulieren verschenkte Lebenszeit.

 

In Bar ausgleichen, Familienfrieden bewahren und hoffen, dass die Bank die Konten nicht zu lange sperrt.

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t.klebi
vor 2 Minuten von shoganai:

Ein Verkauf und erneuter Kauf unter dem richtigen Depot kam auch nicht in Betracht, da bei meiner Schwester ein Verlust entstanden wäre, der bei ihr derzeit steuerirrelevant ist und ja auch vermeidbare  Transaktionskosten entstanden wäre.

Dann hast du deiner Schwester eine Schaden verursacht, für welchen du haftest. 

 

Die Position sollte verkauft werden und der Schwester der entstandene Schaden ersetzt werden. Das Depot der Schwester muss nach Ausgleich, wieder den Saldo vor dem 27.06. aufweisen. Im Anschluss kannst du (falls du das wünschst) die Position selbst kaufen. Nach Abzug der Transaktionskosten, stehst du dann so da, als hättest du die Wertpapiere von Anfang an selbst gekauft. 

 

Der bei der Schwester entstandene Verlusttopf mindert das schädigende Ereignis im Zeitpunkt von dessen Verwendung. 

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blueprint
vor 34 Minuten von t.klebi:

Warum sollte man das aus Sicht der Schwester machen?

Die erworbenen Wertpapiere sind das Eigentum der Schwester. Auch die etwaigen Gewinne. Ohne Wenn und Aber. 

 

Umgekehrt (im Verlustfall) bestünde hingegen ein Schadenersatzanspruch in Höhe des Verlustes gegenüber dem Bruder. 

Der Gedanke hierbei war eine längere Haltedauer und dass die Schwester diese Papiere ja offensichtlich nicht wollte.

Das müsste man im Gespräch klären, hat sich aber mit dem Stand - erst vor paar Tagen gekauft- sowieso erledigt.

 

Hier muss ggf. in Cash ausgeglichen werden -kann ja nicht viel sein - und gut ist.

 

In der Nummer ist viel familiärer Sprengstoff versteckt, wenn das mein 'verwaltender Verwandter' mit mir kommunizieren würde, hätte ich da kein Vertrauen mehr - bin aber eh nicht der Mensch, der das andere machen lassen würde.

vor 3 Minuten von t.klebi:

Dann hast du deiner Schwester eine Schaden verursacht, für welchen du haftest. 

 

Die Position sollte verkauft werden und der Schwester der entstandene Schaden ersetzt werden. Das Depot der Schwester muss nach Ausgleich, wieder den Saldo vor dem 27.06. aufweisen. Im Anschluss kannst du (falls du das wünschst) die Position selbst kaufen. Nach Abzug der Transaktionskosten, stehst du dann so da, als hättest du die Wertpapiere von Anfang an selbst gekauft. 

 

Der bei der Schwester entstandene Verlusttopf mindert das schädigende Ereignis im Zeitpunkt von dessen Verwendung. 

:thumbsup:

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CorMaguire
vor 6 Minuten von t.klebi:

Dann hast du deiner Schwester eine Schaden verursacht, für welchen du haftest. 

 

Die Position sollte verkauft werden und der Schwester der entstandene Schaden ersetzt werden. Das Depot der Schwester muss nach Ausgleich, wieder den Saldo vor dem 27.06. aufweisen. Im Anschluss kannst du (falls du das wünschst) die Position selbst kaufen. Nach Abzug der Transaktionskosten, stehst du dann so da, als hättest du die Wertpapiere von Anfang an selbst gekauft. 

 

Der bei der Schwester entstandene Verlusttopf mindert das schädigende Ereignis im Zeitpunkt von dessen Verwendung. 

:thumbsup: +1

 

Sofern das Konto der Schwester verzinst wird, kommt auch noch ein Zinsschaden hinzu. Der wird höher je länger Du wartest.

vor 7 Minuten von blueprint:

...

In der Nummer ist viel familiärer Sprengstoff versteckt, wenn das mein 'verwaltender Verwandter' mit mir kommunizieren würde, hätte ich da kein Vertrauen mehr - bin aber eh nicht der Mensch, der das andere machen lassen würde.

...

Du hättest lieber, dass es Dir verheimlicht wird? Ich hätte kein Vertrauen mehr, wenn ich es zufällig entdecke.

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blueprint
vor 3 Minuten von CorMaguire:

 

Du hättest lieber, dass es Dir verheimlicht wird? Ich hätte kein Vertrauen mehr, wenn ich es zufällig entdecke.

Selbstverständlich nicht, ich hätte lieber, dass so sorgfältig in so wichtiger Angelegenheit gehandelt wird, dass das nicht passieren kann.

 

Man muss ja auch bedenken, dann da ja unter Umständen schon vorher Geld an die falsche Stelle geflossen ist. Sonst könnte man ja nicht vom falschen Verrechnungskonto in das falsche Depot kaufen.

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shoganai

Merci nochmals allen Antwortenden  - Klasse Forum !!

Wollte mich eigentlich mich schon den überwiegenden Antworten des Verkaufs und des innerfamiliären Ausgleichs anschliessen, habe aber nach weiterem Klärungsgespräch mit der Bank den kompletten Storno anstelle des Depotübertrags vereinbart, was in Anbetracht des zwischenzeitlich steigenden Verlusts die beste Alternative ist. Was aber wenn es nicht eine Aktie sondern ein Optionsschein mit Hebel und ggf. höherem Gewinn gewesen wäre ?  Das ganze "Geraffel" mit Steuern wegen eines nachvollziehbaren Irrtums ? Will mir nach über 30 Jahren Börse nicht einleuchten....

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 5 Minuten von shoganai:

Was aber wenn es nicht eine Aktie sondern ein Optionsschein mit Hebel und ggf. höherem Gewinn gewesen wäre ?

Dann wäre halt dein potentielle Schadensrisiko höher.

Sowohl, wenn du auf eigene Rechnung unterwegs bist, als auch wenn versehentlich als Vollmachtnehmer agierst. 

vor 5 Minuten von shoganai:

Das ganze "Geraffel" mit Steuern wegen eines nachvollziehbaren Irrtums ?

Die Frage ist, wie nachvollziehbar ist der Irrtum wirklich. Besteht tatsächlich die Möglichkeit den Wertpapierkauf gegenüber dem Broker wegen Irrtum anzufechten? Vermutlich doch eher nicht. 

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shoganai

... und was Sorgfalt anbelangt, weil hier angedeutet wurde, daß diese nicht beachtet wird. Bei nahezu 200 Transaktionen für das eigene Depot pro Jahr und maximal 2 für das der Schwester mit selbstverständlichem eigenen Verrechnungskonto ist, denke ich ,nachvollzieh- und entschuldbar, daß man das dümmlich voreingestellte letzte verwendete Depot verwendet hat, wenn es gerade zuvor einmalig in diesem Jahr das der Schwester war ..............

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west263
vor 4 Minuten von shoganai:

Das ganze "Geraffel" mit Steuern wegen eines nachvollziehbaren Irrtums?

"ups, ich habe einen Fehler gemacht" funktioniert in vielen Situationen des Lebens und viele lassen sich da auch einfach korrigieren.

Aber nicht beim Wertpapierkauf. Da haftet jeder selber und wenn überhaupt, kannst Du da nur auf die Kulanz des Brokers hoffen.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 9 Minuten von shoganai:

... habe aber nach weiterem Klärungsgespräch mit der Bank den kompletten Storno anstelle des Depotübertrags vereinbart, was in Anbetracht des zwischenzeitlich steigenden Verlusts die beste Alternative ist. .....

Die Bank storniert das und übernimmt den Verlust? Kundenfreundliches Institut. Magst Du verraten welches das ist?

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t.klebi
vor 1 Minute von shoganai:

.... denke ich ,nachvollzieh- und entschuldbar, daß man das dümmlich voreingestellte letzte verwendete Depot verwendet hat, ....

Das erklärt evtl. was passiert ist, aber es "entschuldet" sicher nicht. Mit anderen Worten: du haftest für den von dir fahrlässig verursachten Schaden. 
 

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shoganai
vor 4 Minuten von t.klebi:

Dann wäre halt dein potentielle Schadensrisiko höher.

Sowohl, wenn du auf eigene Rechnung unterwegs bist, als auch wenn versehentlich als Vollmachtnehmer agierst. 

Die Frage ist, wie nachvollziehbar ist der Irrtum wirklich. Besteht tatsächlich die Möglichkeit den Wertpapierkauf gegenüber dem Broker wegen Irrtum anzufechten? Vermutlich doch eher nicht. 

Nachvollziehbar und belegbar, da diese Aktie seit über 25 Jahren in ausschließlich meinem Depot liegt, keine einzige davon i Depot meiner Schwester und mehrere Teilkäufe und- verkäufe ausschließlich von meinem Depot erfolgt sind. Denke, daß deswegen auch ohne Widerstand jetzt der Storno zustandekommt

 

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west263
vor 2 Minuten von CorMaguire:

Die Bank storniert das und übernimmt den Verlust? Kundenfreundliches Institut. Magst Du verraten welches das ist?

COBA steht im ersten Beitrag ;)

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blueprint
vor 2 Minuten von west263:

"ups, ich habe einen Fehler gemacht" funktioniert in vielen Situationen des Lebens und viele lassen sich da auch einfach korrigieren.

Aber nicht beim Wertpapierkauf. Da haftet jeder selber und wenn überhaupt, kannst Du da nur auf die Kulanz des Brokers hoffen.

So sehe ich das auch, besonders wenn es nur 2 Transaktionen im Jahr für die Schwester sind.

 

Will aber auch nicht auf den Fragesteller 'einhauen', das ist nicht böse gemeint - ich will nur auf den interfamiliären Sprengstoff dahinter hinweisen und sensibilisieren. Da sind schon Familien an kleineren Sachen langfristig zerbrochen, es geht eben um Geld.

vor 1 Minute von shoganai:

Nachvollziehbar und belegbar, da diese Aktie seit über 25 Jahren in ausschließlich meinem Depot liegt, keine einzige davon i Depot meiner Schwester und mehrere Teilkäufe und- verkäufe ausschließlich von meinem Depot erfolgt sind. Denke, daß deswegen auch ohne Widerstand jetzt der Storno zustandekommt

 

Das wäre mehr als kulant von der Bank, sie müsste es nicht machen.

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CorMaguire
vor 4 Minuten von west263:

COBA steht im ersten Beitrag ;)

Merci ... hab'ich überlesen ... Asche auf mein Haupt :)

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SlowHand7
vor 1 Minute von shoganai:

Nachvollziehbar und belegbar, da diese Aktie seit über 25 Jahren in ausschließlich meinem Depot liegt, keine einzige davon i Depot meiner Schwester und mehrere Teilkäufe und- verkäufe ausschließlich von meinem Depot erfolgt sind. Denke, daß deswegen auch ohne Widerstand jetzt der Storno zustandekommt

 

Deine Schwester hatte diese Aktie noch gar nicht und jetzt hast du aus Versehen eine Position in ihrem Depot gekauft?

Dann gibt es doch keinerlei Problem und die Sache ist trivial mit einem entgeltlichen Depotübertrag gelöst.

Du überträgst die Aktien in dein Depot, bezahlst ihr den Kaufpreis und gleichst ein paar Cent Steuern aus.

Falls es Bruchstücke gab schenkst du ihr diese einfach als kleinen Ausgleich für den Fehler.

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shoganai
vor 10 Minuten von west263:

COBA steht im ersten Beitrag ;)

 

vor 13 Minuten von CorMaguire:

Die Bank storniert das und übernimmt den Verlust? Kundenfreundliches Institut. Magst Du verraten welches das ist?

Wieso Verlust ? Der Bank (ja , CoBa) entgehen doch maximal die Transaktionskosten, die sie bei meinen Deals zigfach wieder erhält.

vor 6 Minuten von SlowHand7:

Deine Schwester hatte diese Aktie noch gar nicht und jetzt hast du aus Versehen eine Position in ihrem Depot gekauft?

Dann gibt es doch keinerlei Problem und die Sache ist trivial mit einem entgeltlichen Depotübertrag gelöst.

Du überträgst die Aktien in dein Depot, bezahlst ihr den Kaufpreis und gleichst ein paar Cent Steuern aus.

Falls es Bruchstücke gab schenkst du ihr diese einfach als kleinen Ausgleich für den Fehler.

Das wäre die Schenkung , die es aber beim Ausgleich incl. Verlust ja gerade nicht ist und imho Betrug wäre. Das wollte ich gerade nicht, sie hatte das exakt so als echte Schenkung an mich mit Kleinststückzahlen von Aktien mit geringem Wert vor Wochen gemacht ohne Gegenleistung!

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blueprint
vor 5 Minuten von shoganai:

 

Wieso Verlust ? Der Bank (ja , CoBa) entgehen doch maximal die Transaktionskosten, die sie bei meinen Deals zigfach wieder erhält.

Er meint den Verlust, der mit den Aktien seit kauf entstanden zu seien scheint. --> Kursrückgang

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