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canari85

ETF-Sparplan für Sohn sinnvoll, trotz Versteuerung?

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canari85

Hallo!

 

Wir haben für unseren Sohn (bald 1 Jahr alt) einen ETF-Sparplan bei der ING eröffnet (Amundi MSCI World UCITS ETF - thesaurierend), wo wir 100 € im Monat für ihn einzahlen. Da ich aktuell in Elternzeit bin, ist nicht mehr drin.

 

Das Geld soll dazu dienen, dass er später mal Geld für den Führerschein, ggf. ein Privatstudium oder auch eine erste Wohnungseinrichtung hat.

 

Nun muss man beim Verkauf ja auch den ETF bzw. den Gewinn des ETFs versteuern.

 

Rechnet sich das den dennoch oder macht dann ein reguläres Tagesgeldkonto mehr Sinn? Da muss man wenigstens nichts versteuern, wenn man das Geld abheben will.

 

LG, canari

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fgk

Natürlich müssen Zinsgewinne auch versteuert werden und zwar zum selben Steuersatz wie Kapitalerträge.

Wenn er unter den Freibeträgen bleibt, muß er aber gar keine Steuern zahlen - ggf. regelmäßig verkaufen und neuanlegen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Minuten von canari85:

Hallo!

 

Wir haben für unseren Sohn (bald 1 Jahr alt) einen ETF-Sparplan bei der ING eröffnet (Amundi MSCI World UCITS ETF - thesaurierend), wo wir 100 € im Monat für ihn einzahlen. Da ich aktuell in Elternzeit bin, ist nicht mehr drin.

 

Das Geld soll dazu dienen, dass er später mal Geld für den Führerschein, ggf. ein Privatstudium oder auch eine erste Wohnungseinrichtung hat.

 

Nun muss man beim Verkauf ja auch den ETF bzw. den Gewinn des ETFs versteuern.

 

Rechnet sich das den dennoch oder macht dann ein reguläres Tagesgeldkonto mehr Sinn? Da muss man wenigstens nichts versteuern, wenn man das Geld abheben will.

 

LG, canari

Also das versteh ich nun überhaupt nicht. Du willst vergleichsweise langfristig anlegen, und da stört dich jetzt die Steuer so sehr (im Vergleich zur höheren Performance ETF zu TG), dass du TG bevorzugen würdest? Das macht doch gar keinen Sinn. Lass dich von Steuern nicht so ins Bockshorn jagen. Wichtig ist erstmal, was die Geldanlage an performance bringt. Und da ist nen MSCI World langfristig deutlich besser als TG. 

 

Aber des deutschen größtes Problem scheint die Steuer und die Vermeidung dessen zu sein^^

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blueprint
vor 1 Minute von canari85:

Hallo!

 

Wir haben für unseren Sohn (bald 1 Jahr alt) einen ETF-Sparplan bei der ING eröffnet (Amundi MSCI World UCITS ETF - thesaurierend), wo wir 100 € im Monat für ihn einzahlen. Da ich aktuell in Elternzeit bin, ist nicht mehr drin.

 

Das Geld soll dazu dienen, dass er später mal Geld für den Führerschein, ggf. ein Privatstudium oder auch eine erste Wohnungseinrichtung hat.

 

Nun muss man beim Verkauf ja auch den ETF bzw. den Gewinn des ETFs versteuern.

 

Rechnet sich das den dennoch oder macht dann ein reguläres Tagesgeldkonto mehr Sinn? Da muss man wenigstens nichts versteuern, wenn man das Geld abheben will.

 

LG, canari

Man versteuert den Gewinn, nicht die gesamte Einlage.

 

Weniger Gewinn (Tagesgeld) = weniger Steuer.

 

Was macht dann mehr Sinn? Ja, der höhere Gewinn zum Preis höherer Steuern, weil insgesamt wahrscheinlich viel mehr rauskommt.

 

Auch muss der Sohn ja erstmal seinen eigenen Sparerpauschbetrag ausschöpfen, bei 100 Euro Sparrate kommt man schon erstmal einige Jahre hin, bevor man wirklich Steuern bezahlt.

 

Ggf. verkauft man einmal im Jahr die Position, um den Gewinn zu realisieren und den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen und kauft die gesamte Position sofort wieder zurück --> muss sich natürlich auch im Rahmen der Handelsgebühren lohnen.

 

Wenn er jetzt noch 17 Jahre hat, sind das 17000 steuerfrei realisierbarer Gewinn, plus die Teilfreistellung = rund 24000 Euro, bei voller Ausschöpfung aller Sparerpauschbeträge der nächsten 17 Jahre.

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satgar
vor 5 Minuten von canari85:

Führerschein

Läuft der Sparplan eigentlich auf den Namen des Kindes? Dann wäre das eigentlich nicht so ganz erlaubt: https://raeleinenweber.de/finger-weg-vom-sparbuch/

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chirlu
vor 3 Minuten von blueprint:

Wenn er jetzt noch 17 Jahre hat, sind das 17000 steuerfrei realisierbarer Gewinn, plus die Teilfreistellung = rund 24000 Euro, bei voller Ausschöpfung aller Sparerpauschbeträge der nächsten 17 Jahre.

 

Und dann gibt es auch noch den Grundfreibetrag von jährlich über 10000 Euro … (Aber, wie immer, an die Grenze für Familienversicherung denken.)

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Martie
· bearbeitet von Martie

Ich habe mir die Fragestellung jetzt auch mehrmals durchgelesen und bin doch irgendwie immer noch perplex. Du  @canari85 hast 200 Beiträge hier im Forum, bist also schon eine Weile hier dabei. Und deine Frage ist, ob es sinnvoller ist Geld langfristig bei im Schnitt 7% p.a. anzulegen (und darauf am Ende Steuern zu zahlen) oder ob du stattdessen einfach lieber direkt 0% Rendite nehmen sollst durch die Anlage in Tagesgeld.

 

Oder stehe ich hier auf dem Schlauch?

 

edit: Die Rechnung ist doch eigentlich simpel: Natürlich geht von den 7% Rendite p.a. die Kapitalertragssteuer von ca. 25% ab. Dadurch blieben dir am Ende trotzdem noch grob 5% Rendite p.a. übrig. (eher mehr, durch Teilfreistellung und Freibeträge)

 

Eine Anlage in Tagesgeld ist bei langem Anlagehorizont doch quasi der Worst Case, was mittlerweile ja auch so in jedem Ratgeber und jeder Zeitschrift über Finanzen steht.

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blueprint
· bearbeitet von blueprint
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Und dann gibt es auch noch den Grundfreibetrag von jährlich über 10000 Euro … (Aber, wie immer, an die Grenze für Familienversicherung denken.)

So ist es, das wollte ich nicht extra ansprechen, da überschlägig-rechnerisch bereits der Sparerpauschbetrag reichen würde - bei angenommen 7% p.a. und der Sparrate.

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canari85
vor 26 Minuten von satgar:

Läuft der Sparplan eigentlich auf den Namen des Kindes? Dann wäre das eigentlich nicht so ganz erlaubt: https://raeleinenweber.de/finger-weg-vom-sparbuch/

Hm...jetzt bin ich komplett verwirrt. Wir haben für unseren Sohn einen ETF in seinem Namen angelegt, wir als seine Eltern verwalten es und haben auch einen separaten Zugang. Wir dürften das Geld nicht z.B. für seinen Führerschein später verwenden? Verstehe ich nicht ganz..aber auch hier, wo kein Kläger, da kein Richter, oder?

Wie soll man den sonst für sein Kind sparen?!

vor 30 Minuten von blueprint:

Man versteuert den Gewinn, nicht die gesamte Einlage.

 

Weniger Gewinn (Tagesgeld) = weniger Steuer.

 

Was macht dann mehr Sinn? Ja, der höhere Gewinn zum Preis höherer Steuern, weil insgesamt wahrscheinlich viel mehr rauskommt.

 

Auch muss der Sohn ja erstmal seinen eigenen Sparerpauschbetrag ausschöpfen, bei 100 Euro Sparrate kommt man schon erstmal einige Jahre hin, bevor man wirklich Steuern bezahlt.

 

Ggf. verkauft man einmal im Jahr die Position, um den Gewinn zu realisieren und den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen und kauft die gesamte Position sofort wieder zurück --> muss sich natürlich auch im Rahmen der Handelsgebühren lohnen.

 

Wenn er jetzt noch 17 Jahre hat, sind das 17000 steuerfrei realisierbarer Gewinn, plus die Teilfreistellung = rund 24000 Euro, bei voller Ausschöpfung aller Sparerpauschbeträge der nächsten 17 Jahre.

Beim Konto meines Sohnes konnte ich bisher keinen Freistellungsauftrag einrichten...

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satgar
vor 16 Minuten von canari85:

.aber auch hier, wo kein Kläger, da kein Richter, oder?

Das gilt ja immer im Leben. 

 

Man spart für Kinder, damit diese später mal mehr haben, einen besseren Start. Das ist aber kein Ersatz für die normale Unterhaltspflicht, die Eltern gegenüber Kindern haben.

 

Willst du deinen Elternunterhalt vorwegsparen, macht man das auf den Namen eines Elternteils. Dann darf damit auch quasi der Elternunterhalt "vorgespart" werden. Aber auf den Namen des Kindes ist es Vermögen, dass kein Elternunterhaltersatz sein darf. Wie weit das geht (dein Beispiel mit Privatuni), da würden sich Gelehrte und Gerichte wohl streiten.

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blueprint
vor 23 Minuten von canari85:

Hm...jetzt bin ich komplett verwirrt. Wir haben für unseren Sohn einen ETF in seinem Namen angelegt, wir als seine Eltern verwalten es und haben auch einen separaten Zugang. Wir dürften das Geld nicht z.B. für seinen Führerschein später verwenden? Verstehe ich nicht ganz..aber auch hier, wo kein Kläger, da kein Richter, oder?

Wie soll man den sonst für sein Kind sparen?!

Beim Konto meines Sohnes konnte ich bisher keinen Freistellungsauftrag einrichten...

Ja, manchmal gibt es aber plötzlich einen Kläger und somit auch einen Richter. Ob das für die Familie gut ist, ist natürlich fraglich. Und ob er nach dieser Klage noch irgendwas zu erwarten hat und das Geld vom Führerschein nicht viel weniger ist, als die Einbußen, die ich persönlich ihm erfahren lassen würde wenn ich wegen sowas verklagt werden würde ist eine andere Frage...

 

Abgesehen davon zählt der Führerschein halt einfach zum Unterhalt. 

 

Freistellungsauftrag würde ich so schnell wie möglich einrichten, die Einrichtung kann u.U. etwas dauern, speziell beim Kinderdepot.

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Schwachzocker
vor 34 Minuten von canari85:

... wo kein Kläger, da kein Richter, oder?

So ist es! Raube einfach eine Bank aus. Dann kannst Du alles andere vergessen.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor einer Stunde von canari85:

.. Wir dürften das Geld nicht z.B. für seinen Führerschein später verwenden? Verstehe ich nicht ganz..aber auch hier, wo kein Kläger, da kein Richter, oder?...

Was gibts da nicht zu verstehen? Ihr könnt eurem Sohn sagen ihr habt für ihn gespart, für was er das Gesparte ausgibt ist seine Sache. Jedenfalls gibts darüber hinaus nix von euch für den Führerschein. (Ist eh Job der Großeltern :D)

"Don't handicap your children by making their lives easy - R. Heinlein"

 

vor einer Stunde von canari85:

..aber auch hier, wo kein Kläger, da kein Richter, oder?...

Dünnes Eis :tdown: :myop:

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franko
vor 2 Stunden von canari85:

Das Geld soll dazu dienen, dass er später mal Geld für den Führerschein, ggf. ein Privatstudium oder auch eine erste Wohnungseinrichtung hat.

vor 1 Stunde von satgar:

Läuft der Sparplan eigentlich auf den Namen des Kindes? Dann wäre das eigentlich nicht so ganz erlaubt: https://raeleinenweber.de/finger-weg-vom-sparbuch/

Das OLG Celle (30.08.2017 - 21 UF 89/17) wird dort etwas irreführend wiedergegeben. Im streitigen Fall hatte der Vater die Führerscheinkosten der Tochter bezahlt. Dann hatte die Tochter den Führerschein nicht bestanden, und als "Strafe" dafür hatte der Vater 1.200 Euro von ihrem Sparbuch entnommen. Das durfte er nicht und musste die 1.200 Euro deshalb an die Tochter zurückzahlen.

 

Dagegen darf ein Kind selbst sein eigenes Geld durchaus für sich verwenden und z.B. den Führerschein davon bezahlen.

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blueprint
vor 7 Minuten von franko:

Das OLG Celle (30.08.2017 - 21 UF 89/17) wird dort etwas irreführend wiedergegeben. Im streitigen Fall hatte der Vater die Führerscheinkosten der Tochter bezahlt. Dann hatte die Tochter den Führerschein nicht bestanden, und als "Strafe" dafür hatte der Vater 1.200 Euro von ihrem Sparbuch entnommen. Das durfte er nicht und musste die 1.200 Euro deshalb an die Tochter zurückzahlen.

 

Dagegen darf ein Kind selbst sein eigenes Geld durchaus für sich verwenden und z.B. den Führerschein davon bezahlen.

Wenn dann einmal der Richter da ist, wird natürlich auch die Frage sein, ob das Kind das rechtswirksam mit 15 Jahren (Motorrad) oder dann mit 17 Jahren (Auto) entscheiden durfte.

Die nächste Frage wäre, ob die Eltern den Führerschein überhaupt bezahlen müssten - PKW in ländlicher Region könnte noch Sinn machen, glaube aber nicht, dass man dem Wunsch nach dem Motorrad FS unterhaltsbedingt nachgeben müsste.

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franko
vor 6 Minuten von blueprint:

Wenn dann einmal der Richter da ist, wird natürlich auch die Frage sein, ob das Kind das rechtswirksam mit 15 Jahren (Motorrad) oder dann mit 17 Jahren (Auto) entscheiden durfte.

Das kann das Kind rechtswirksam entscheiden, wenn die Eltern zustimmen.

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canari85
vor 1 Stunde von blueprint:

Ja, manchmal gibt es aber plötzlich einen Kläger und somit auch einen Richter. Ob das für die Familie gut ist, ist natürlich fraglich. Und ob er nach dieser Klage noch irgendwas zu erwarten hat und das Geld vom Führerschein nicht viel weniger ist, als die Einbußen, die ich persönlich ihm erfahren lassen würde wenn ich wegen sowas verklagt werden würde ist eine andere Frage...

 

Abgesehen davon zählt der Führerschein halt einfach zum Unterhalt. 

 

Freistellungsauftrag würde ich so schnell wie möglich einrichten, die Einrichtung kann u.U. etwas dauern, speziell beim Kinderdepot.

Für das Konto von meinem Sohn kann ich keinen Freistellungsauftrag einrichten :-/

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chirlu
vor 7 Minuten von canari85:

Für das Konto von meinem Sohn kann ich keinen Freistellungsauftrag einrichten :-/

 

Doch, das geht; ggf. (bei gemeinsamem Sorgerecht) muss der Vater mit unterschreiben.

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blueprint
· bearbeitet von blueprint
vor 20 Minuten von canari85:

Für das Konto von meinem Sohn kann ich keinen Freistellungsauftrag einrichten :-/

Doch selbstverständlich!

 

Von der ING Seite:

Wenn die Kleinen ein Sparkonto haben, auf das zum Beispiel Oma und Opa regelmäßig einzahlen, bleiben sie vom Fiskus nicht verschont. Banken sind auch hier verpflichtet, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abzuführen. Das können die gesetzlichen Vertreter verhindern, indem sie einen gesonderten Freistellungsauftrag für ihr Kind einreichen. Ganz bequem geht das bei uns im Internetbanking. Alternativ kann auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden.

Übrigens: Der Spar-Pauschbetrag liegt für jedes Kind bei 1.000 Euro.

Den Link zur Erteilung des Auftrages im Internetbanking sowie weitere wichtige Informationen zum Freistellungsauftrag und zur Nichtveranlagungsbescheinigung haben wir für Sie zusammengefasst.

Wir freuen uns, wenn dieser Artikel zum Thema Steuern hilfreich für Sie war.

 

 

Warum soll das bei Dir nicht gehen?

vor 12 Minuten von chirlu:

 

Doch, das geht; ggf. (bei gemeinsamem Sorgerecht) muss der Vater mit unterschreiben.

Richtig und dazu kann man ihn notfalls gerichtlich bewegen, falls das Problem an der Stelle liegt.

 

Wobei oben geschrieben wird, dass 'wir' 100 Euro einzahlen, das sollte also eigentlich nicht das Problem sein.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Am 1.7.2024 um 10:24 von canari85:

Hm...jetzt bin ich komplett verwirrt. Wir haben für unseren Sohn einen ETF in seinem Namen angelegt, wir als seine Eltern verwalten es und haben auch einen separaten Zugang. Wir dürften das Geld nicht z.B. für seinen Führerschein später verwenden? Verstehe ich nicht ganz..aber auch hier, wo kein Kläger, da kein Richter, oder?

Wie soll man den sonst für sein Kind sparen?!

Beim Konto meines Sohnes konnte ich bisher keinen Freistellungsauftrag einrichten...

Die Idee ist, dass das Geld in dem Sparplan deinem Sohn gehört und ihr nicht mehr ohne weiteres darüber verfügen könnt. (“Wiederholen ist gestohlen.”;)) Aber natürlich kann euer Sohn dann später seinen Führerschein oder sonstige Anschaffungen damit bestreiten .... ggf. mit eurer Zustimmung, falls er dann noch minderjährig (= beschränkt geschäftsfähig) ist. Aber ehrlich gesagt ist das doch eher ein theoretisches Problem.

 

Ein langfristiger ETF-Sparvertrag ist auf jeden Fall eine gute Sache, die ihr unbedingt machen solltet. :thumbsup: Natürlich gibt es hier immer auch ein Risiko, aber auf die lange Laufzeit ist das voraussichtlich deutlich attraktiver als ein Tagesgeldkonto.

 

Normalerweise solltet ihr für euren Sohn auch einen Freistellungsauftrag einrichten können ... er hat ja einen entsprechenden Freibetrag. Ggf. kommt auch eine NV-Bescheinigung in Frage.

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Sapine
vor 3 Stunden von canari85:

Hm...jetzt bin ich komplett verwirrt. Wir haben für unseren Sohn einen ETF in seinem Namen angelegt, wir als seine Eltern verwalten es und haben auch einen separaten Zugang. Wir dürften das Geld nicht z.B. für seinen Führerschein später verwenden? 

Der Nachwuchs könnte den Führerschein auch mit 18 selbst bezahlen. Ich denke nicht, dass man vor dem 18. Geburtstag einen Anspruch auf einen Führerschein hat gegenüber seinen Eltern. Im Rahmen der Hinwendung zu Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln steht zumindest in Ballungszentren ein Führerschein bei vielen Jugendlichen ohnehin nicht mehr hoch im Kurs. Wer ländlich wohnt hat da schon eher ein Problem, wenn der Nachwuchs womöglich mit 16 eine weiterführende Schule oder eine Lehrstelle mit einem passenden Auto erreichen will. 

 

EDIT: und Ausgaben mit Zustimmung der Eltern gibt es ja auch noch s.o.

 

Gesetze zu ignorieren halte ich für keine gute Idee. 

Zitat

Beim Konto meines Sohnes konnte ich bisher keinen Freistellungsauftrag einrichten...

Welchen Broker hast Du? Möglicherweise geht es nur schriftlich

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blueprint
· bearbeitet von blueprint
vor 14 Minuten von Sapine:

 

Welchen Broker hast Du? Möglicherweise geht es nur schriftlich

ING laut ersten Post.

vor 41 Minuten von blueprint:

 

Von der ING Seite:

Wenn die Kleinen ein Sparkonto haben, auf das zum Beispiel Oma und Opa regelmäßig einzahlen, bleiben sie vom Fiskus nicht verschont. Banken sind auch hier verpflichtet, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abzuführen. Das können die gesetzlichen Vertreter verhindern, indem sie einen gesonderten Freistellungsauftrag für ihr Kind einreichen. Ganz bequem geht das bei uns im Internetbanking. Alternativ kann auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden.

Übrigens: Der Spar-Pauschbetrag liegt für jedes Kind bei 1.000 Euro.

Den Link zur Erteilung des Auftrages im Internetbanking sowie weitere wichtige Informationen zum Freistellungsauftrag und zur Nichtveranlagungsbescheinigung haben wir für Sie zusammengefasst.

Wir freuen uns, wenn dieser Artikel zum Thema Steuern hilfreich für Sie war.

 

Daher hier oben mein Text von der ING Seite.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Jedes Kind hat einen eigenen Freibetrag .... und wenn der Freistellungsauftrag nicht mehr ausreicht, gibt es auch noch den Grundfreibetrag (NV-Bescheinigung, oder über Steuerklärung zurückholen). Und wenn selbst angesichts der hohen erwirtschafteten Gewinne auch der Grundfreibetrag nicht mehr ausreicht und ihr doch Steuern zahlen müsst, dann herzlichen Glückwunsch ... dann habt ihr alles richtig gemacht. ;)  Im Zweifelsfall ist es besser, auf hohe Gewinne Steuern zu zahlen als auf niedrige Zinsen keine Steuern zahlen zu müssen. Man sollte ggf. nur darauf achten, dass man die jährlichen Freibeträge auch ausnutzt und nicht alles dann in einem Jahr anfällt .... aber das Problem tritt bei einem Sparplan erfahrungsgemäß erst später auf.

 

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Walter White
· bearbeitet von Walter White
Am 1.7.2024 um 09:50 von canari85:

Wir haben für unseren Sohn (bald 1 Jahr alt) einen ETF-Sparplan bei der ING eröffnet (Amundi MSCI World UCITS ETF - thesaurierend), wo wir 100 € im Monat für ihn einzahlen. Da ich aktuell in Elternzeit bin, ist nicht mehr drin.

Das ist sehr gut, weiter machen. Ich hatte es genau so gemacht und irgendwann zähneknirschend hingenommen wie das Geld verpulvert wurde. Aber so What, es ist das Geld meiner Tochter, heute 22.   C'est la vie:D

 

Am 1.7.2024 um 09:50 von canari85:

Das Geld soll dazu dienen, dass er später mal Geld für den Führerschein, ggf. ein Privatstudium oder auch eine erste Wohnungseinrichtung hat.

Daher kann er es später mal auch mal für Canabis, Tattoos oder die USA Reise ausgeben, irgendwann machen die "Dinger" eh was sie wollen, sie bleiben ja nicht immer ein Jahr alt und nuckeln am Daumen. Wichtig hier: wie oben schon geschrieben: Freistellungsantrag stellen. Wer das nicht macht muss sich später auch nicht um zu viel gezahlte Steuern beschweren.

 

Am 1.7.2024 um 09:50 von canari85:

Nun muss man beim Verkauf ja auch den ETF bzw. den Gewinn des ETFs versteuern.

 

Ich bin ja einer der wenigen, der gerne Steuern zahlt, gehört einfach irgendwo dazu und ist auch gut so. Meine Devise hier: wer viel Steuern zahlt hat auch viel am Kapitalmarkt verdient. Also einfach weiter sparen für den Sohnemann. Der Rest ergibt sich aus dem Summe von Erziehung und Zeit. 

 

Lebe in der Realität und nicht in der Naivität. B-)

 

 

 

 

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Dargobar

Ich finde ja dass das steuerthema ein gutes Argument für ausschüttende anlagen sein kann. Freibetrag des kindes nutzen. Die aufkaufenden dividenden auf dem konto kann man ja dann immer noch im namwn des kindes wieder-anlegen sobald die summen gross genug sind

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