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Datenwurm

Riester kündigen? - die Kosten fressen alles auf!

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chirlu
  Am 3.7.2024 um 05:55 von Tenno:

Das sollte eigentlich direkt verrechnet werden.

 

Wurde wohl auch. Aber der Betrag wurde ihm wohl erst bewusst, als er als Beleg erschien.

 

An der Rückzahlung der Zulagen und der Steuerersparnis kann man jedenfalls nichts drehen, die ist unabhängig vom jetzigen Steuersatz. Da hilft auch keine Elternzeit o.ä.

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McLovin
· bearbeitet von McLovin

Ich hänge mich mal ran wenn es ok ist.

 

Ich habe seit 2015 eine "Förde Rente invest DWS Premium" bei der Zurich.

Die natürlich auch die letzten Jahre sehr bescheiden gelaufen ist. 

 

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Deshalb hab ich diese seit 1.1.2024 beitragsfrei gestellt. 

Jetzt überlege ich natürlich ob ich sie behalte wegen der Beitragsgarantie oder kündige und das Geld in meinen ACWI IMI ETF stecke. Diesen werde ich vermutlich noch ca. 30 Jahre besparen bis zu meiner Rente. Bin jetzt 37 Jahre alt. 

 

Wo ich mir nicht ganz sicher bin, ist wieviel ich tatsächlich wieder bekommen würde bei Kündigung. 

Steuern sollte ich keine nachzahlen müssen, weil ich in dem Zeitraum keine Steuererklärung gemacht habe und dadurch natürlich keine Steuerersparnisse bekommen habe. 

 

 

 

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satgar
  Am 3.7.2024 um 15:17 von McLovin:

Wo ich mir nicht ganz sicher bin, ist wieviel ich tatsächlich wieder bekommen würde bei Kündigung. 

Steuern sollte ich keine nachzahlen müssen, weil ich in dem Zeitraum keine Steuererklärung gemacht habe und dadurch natürlich keine Steuerersparnisse bekommen habe

Wenn du da ganz sicher bist, schau einfach in deine letzte wertmitteilung. Da wird ein Rückkaufswert bei Kündigung benannt sein.

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chirlu
  Am 3.7.2024 um 15:17 von McLovin:

Wo ich mir nicht ganz sicher bin, ist wieviel ich tatsächlich wieder bekommen würde bei Kündigung.

 

Na ja, eben den Auszahlungsbetrag abzüglich der Zulagen. Also 3772,94 Euro bei dem aufgeführten Stand.

 

Außerdem hättest du einen steuerlichen Verlust von rund 5600 Euro (eventuell noch abzüglich 15% pauschaler Teilfreistellung, bin ich gerade nicht sicher), den du mit anderen Kapitalerträgen verrechnen könntest.

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satgar
  Am 3.7.2024 um 15:24 von chirlu:

 

Na ja, eben den Auszahlungsbetrag abzüglich der Zulagen. Also 3772,94 Euro bei dem aufgeführten Stand.

 

Außerdem hättest du einen steuerlichen Verlust von rund 5600 Euro (eventuell noch abzüglich 15% pauschaler Teilfreistellung, bin ich gerade nicht sicher), den du mit anderen Kapitalerträgen verrechnen könntest.

Korrekt beschrieben.

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fgk

Die Verluste werden allerdings nicht als Kapitalerträge, sondern als Renten versteuert/verrechnet, so daß eine Verrechnung mit normalen Kapitalerträgen nicht möglich ist (§22 Nr. 5 EStG)

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McLovin

Erstmal danke für die Antworten. 

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Laut Beitragsgarantie bekomme ich zum Ausszahlungszeitpunkt 10157€.

Mal angenommen ich würde jetzt kündigen und die von @chirluangegebenen 3772€ investieren. Bräuchte ich bei einem Zeitraum von 30 Jahren ca. 3,3% Rendite um auf den Betrag von 10157€ wieder zu kommen. 

 

Eine andere Überlegung wäre noch, den Vertrag einfach ruhen zu lassen und schauen, ob er sich wieder erholt und erst dann zu kündigen. Damit man wenigstens seine eigenen Beiträge wieder raus bekommt.

Was meint ihr wie realistisch das ist?

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satgar
  Am 3.7.2024 um 16:21 von McLovin:

Mal angenommen ich würde jetzt kündigen und die von @chirluangegebenen 3772€ investieren. Bräuchte ich bei einem Zeitraum von 30 Jahren ca. 3,3% Rendite um auf den Betrag von 10157€ wieder zu kommen

Naja, dein Invest wäre ja …

  Am 3.7.2024 um 15:17 von McLovin:

ACWI IMI ETF

Traust du dem die Rendite denn nach Steuern zu? Je nachdem wie deine Antwort lautet, wäre die Antwort ja quasi klar.

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Cast Lead
  Am 29.6.2024 um 10:25 von Datenwurm:

 

 

Was meint ihr, aus Gründen der Steuerersparnis behalten und gar weiter einzahlen oder beitragsfrei bzw. kündigen? Beitragsfrei zu stellen halte ich für wenig zielführend, da das Geld weiter gebunden bleibt und ein minimaler administrativer Aufwand bleibt (zumindest jährliche Befassung damit) und am Ende habe ich Vermögen in einer Form (Rente) gebunden, die ich überhaupt nicht brauche.

 

 

Ich habe vor paar Jahren meinen Riester (der übrigens durch Corona heftige Verluste hatte, das Gesamtvermögen war also mit Zulagen usw weniger Wert als meine Einzahlungen) gekündigt und das Restgeld dann in einen ETF gesteckt. Bisher habe ich die Entscheidung nicht bereut. Wahrscheinlich habe ich in paar Jahren die vierstelligen Verluste wieder drin. 

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Allesverwerter
  Am 3.7.2024 um 15:17 von McLovin:

Ich hänge mich mal ran wenn es ok ist.

 

....

Steuern sollte ich keine nachzahlen müssen, weil ich in dem Zeitraum keine Steuererklärung gemacht habe und dadurch natürlich keine Steuerersparnisse bekommen habe. 

 

 

 

Warum eigentlich nicht, die Steuerersparnisse sind doch bei normalen Einkünften der Grund für einen Riester?

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Anlagenmann3000

Ich denke auch darüber nach meinen Riestervertrag zu kündigen. 

Das mit dem Steuerlichen Verlust bzw. Finanzamt und Steuererklärung habe ich allerdings nicht richtig verstanden. 

 

Wenn ich den Riester auflöse, dann bekomme ich ja mein Geld ausgezahlt ( mit Verlust natürlich) 

 

Und dann muss ich noch zusätzlich  im Folgejahr Steuern nachzahlen?

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fgk

Die bisher gewährte Förderung, dazu zählt auch die Steuerersparnis durch die Vorsorgebeträge, werden dann zurückgefordert.

Wie viel das ist, ist auf den entsprechenden Steuerbescheiden extra ausgewiesen.

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Anlagenmann3000
  Am 4.7.2024 um 10:34 von fgk:

Die bisher gewährte Förderung, dazu zählt auch die Steuerersparnis durch die Vorsorgebeträge, werden dann zurückgefordert.

Wie viel das ist, ist auf den entsprechenden Steuerbescheiden extra ausgewiesen.

Das wird dann nicht einfach von dem ausgezahlten Betrag abgezogen, sondern muss im nächsten Jahr zurück gezahlt werden?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
  Am 4.7.2024 um 10:07 von Anlagenmann3000:

Und dann muss ich noch zusätzlich  im Folgejahr (Steuern) nachzahlen?

 

Bei der förderschädlichen Kündigung eines Riester-Vertrags muss man in folgenden Fällen etwas bezahlen:

  1. wenn der Auszahlungsbetrag negativ wird. In diesem Fall sollte man aber besser nicht kündigen.
     
  2. wenn man positive Einkünfte erzielt (Auszahlungsbetrag - eigene eingezahlte Beträge + Steuerermäßigungen > 0). Dann muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Einkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

 

  Am 2.7.2024 um 19:55 von odensee:
  Zitat

Kannst Du die Kündigung des Riestervertrages in ein Sabbatical / Elternzeit / Erwerbslosigkeit legen?

Was soll das bringen?

Im Falle von (2) wäre der persönliche Steuersatz bei einem Sabbatical / Elternzeit / Erwerbslosigkeit niedriger, als wenn man voll arbeitet und der persönliche Grenzsteuersatz bei 42% liegt.

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satgar
· bearbeitet von satgar
  Am 4.7.2024 um 10:58 von stagflation:

wenn Du positive Einkünfte erzielst (Auszahlungsbetrag - eingezahlte Beträge + Steuerermäßigungen > 0). Dann musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Einkünfte mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern.

das ist mE nicht korrekt. Aber vielleicht kann @chirlu dazu nochmal was sagen. Oder ich verstehe die Rechnung nur nicht richtig:-D

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@satgar: In diesem Thread gibt es ein Beispiel:

Laufzeit:                             2006 bis 2020
Einzahlung (eigene Beiträge):         23.352 €
Erhaltene Zulagen:                     3.000 €
Steuerermäßigung:                      6.500 €
Depot-Stand bei Auflösung:            45.228 €
Abzug bei Auszahlung:                 -9.510 €
Auszahlungsbetrag bei Kündigung:      35.718 €

Steuererklärung "Sonstige Einkünfte": 18.919 €

Sonstige Einkünfte = 35.718 € Auszahlungsbetrag - 23.352 Einzahlung eigene Beträge + 6.510 € Steuerermäßigungen = 18.876 €

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McLovin
  Am 4.7.2024 um 08:00 von Allesverwerter:

Warum eigentlich nicht, die Steuerersparnisse sind doch bei normalen Einkünften der Grund für einen Riester?

Steuererklärung hat sich bei mir nicht gelohnt. 

Wenn es ein Steuerberater gemacht hätte, der ja dafür auch was verlangt, wäre es plus minus 0 gewesen. 

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poipoi
  Am 5.7.2024 um 14:44 von McLovin:

Steuererklärung hat sich bei mir nicht gelohnt. 

Wenn es ein Steuerberater gemacht hätte, der ja dafür auch was verlangt, wäre es plus minus 0 gewesen. 

Hättest deine Riestereinlage steuerlich geltend gemacht, bei 1200€ Einzahlung und 30% Grenzsteuersatz wären es 360€/Jahr. Dafür brauch es keinen Stb. 

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radler2
  Am 4.7.2024 um 10:58 von stagflation:

 

Bei der förderschädlichen Kündigung eines Riester-Vertrags muss man in folgenden Fällen etwas bezahlen:

  1. wenn man positive Einkünfte erzielt (Auszahlungsbetrag - eigene eingezahlte Beträge + Steuerermäßigungen > 0). Dann muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Einkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Laut diesem Video (ich hab den Link auf die entsprechende Stelle gesetzt) ist der Gewinn mit der Kapitalertragssteuer zu versteuern. Was stimmt nun?

 

 

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fgk

Es gilt der persönliche Steuersatz, weil es keine Kapitalerträge sind, sondern Einnahmen aus Renten.

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Datenwurm

Nachdem ich die Kündigung wieder einige Zeit vor mir hergeschoben habe, ist die Kündigung nun endlich raus. Bin gespannt wie die abschließenden Zahlen aussehen und wie lange die Abwicklung dauert.

 

Insgesamt habe ich bis 31.12.24 17.045€ eingezahlt, dazu gabs 2331€ Zulagen und echte 2069€ Steuerersparnis.

 

Was mich beim Thema Steuer mit der Riesterrente doch arg gewundert hat: Vom Einkommen werden die geleisteten Beiträge zzgl. der Altersvorsorgezulage (die max. 175€) abgezogen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen (zvE) mindert. Toll, klingt super. Steht ja auch vorne drauf auf der Steuererklärung: "Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerersparnis" XXX €.

 

Am Ende der Steuererklärung , unter "Berechnung der Steuer", wird die Steuer anhand des zvE berechnet. Die Zwischensumme ist toll. Aber dann kommt die Altersvorsorgezulage (AvZ) auf die zu zahlende Steuer oben drauf. 

 

Als Ergebnis bleibt, dass ich die AvZ bis auf den damit direkt erzielten Steuervorteil (zB 30% von 175€) selbst bezahle und lediglich auf die gezahlten Beträge ein paar Steuern erstattet bekomme. Damit ich dann im Alter auf die Rente Steuern bezahle...

 

Je länge ich mir das anschaue, umso schlechter wird mir. Einfach nur sinnlos. Unterirdische Renditen für mich, aber tolle Renditen für die Versicherer.

 

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fgk
· bearbeitet von fgk

Die Zulage ist eine Art Vorschuß auf die Steuerrückzahlung, ähnlich wie beim Kindergeld. Deshalb wird sie dann bei der Steuerrückzahlung abgezogen bzw. die zu zahlende Steuer erhöht sich um die Zulage.

 

Die Zulage selbst ist nur dann von Bedeutung, wenn man keinen entsprechenden Steuervorteil hat, dann darf man die Zulage nämlich behalten. Ansonsten verrechnet sich die Zulage einfach mit der Steuerersparnis, spielt also insgesamt keine Rolle.

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odensee
  Am 28.3.2025 um 13:33 von Datenwurm:

Je länge ich mir das anschaue, umso schlechter wird mir. Einfach nur sinnlos. Unterirdische Renditen für mich, aber tolle Renditen für die Versicherer.

Dass manche (alle?) Versicherer ein gutes Geschäft mit Riesterverträgen ein gutes Geschäft machen: klar.

Dass du aber das Prinzip der nachgelagerten Versteuerung und der Zulagen nicht ganz verstanden hast (siehe @fgk): dafür kann der Versicherer nichts.

Von dem Gedanken, dass Riester ganz dolle Rendite bringen muss, sollte man sich, zumindest bei der seit Anfang der 2000er geltender Regelung, verabschieden. Das war nicht die Idee von Riester. Und ja: auch ich habe Anfang des Jahrtausendsrenditegierig einen Vertrag abgeschlossen, den ich heute nie wieder abschließen würde. Als später die Erkenntnis reifte, hätte ich gerne einen Banksparplan abgeschlossen, die gab es da aber schon nicht mehr. Dann ist es eine klassische Rentenversicherung geworden. Die habe ich dann mental zu meinem RK1 hinzugerechnet.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
  Am 28.3.2025 um 13:33 von Datenwurm:

Als Ergebnis bleibt, dass ich die AvZ bis auf den damit direkt erzielten Steuervorteil (zB 30% von 175€) selbst bezahle

 

Zur Ergänzung von dem, was @fgk schon gesagt hast: Du bezahlst aus deinem Vorsteuereinkommen den Betrag, der in deinen Riestervertrag fließt (teils in Form einer Eigenzahlung, teils in Form einer Zulage), also zum Beispiel (maximal) 2100 Euro. Dieser Betrag wird steuerfrei gestellt. (In der Praxis hast du meist doch schon Lohnsteuer dafür bezahlt, diese überschüssige Vorauszahlung bekommst du zurückerstattet.)

 

Die Summe von Zulage und „darüber hinausgehender steuerlicher Förderung“ ist genau der Steueranteil, den du andernfalls auf den Gesamtbeitrag gezahlt hättest. Also bei 2100 Euro und einem Steuersatz von 42% genau 882 Euro, die sich aufteilen in 175 Euro Zulage und 707 Euro weiterer Förderung. Oder mit einer Kinderzulage immer noch 882 Euro, aber aufgeteilt in 475 Euro Zulage und 407 Euro weiterer Förderung.

 

Wenn du irgendwann später eine Rente aus dem Riestervertrag beziehst, ist diese Rente in voller Höhe steuerpflichtig. Das Ganze nennt sich nachgelagerte Besteuerung und ist dann vorteilhaft, wenn du im Rentenalter einen niedrigeren Steuersatz hast als während der Einzahlungen. Ob das so ist, ist eine individuelle Frage.

 

Bei Rürup, bAV und gesetzlicher Rentenversicherung funktioniert das ganz genau so, die werden ebenfalls nachgelagert besteuert.

 

  Am 28.3.2025 um 14:35 von odensee:

Dass du aber das Prinzip der nachgelagerten Versteuerung und der Zulagen nicht ganz verstanden hast (siehe @fgk): dafür kann der Versicherer nichts.

 

:thumbsup:

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oktavian
  Am 28.3.2025 um 14:35 von odensee:

Dass du aber das Prinzip der nachgelagerten Versteuerung und der Zulagen nicht ganz verstanden hast

der Riester ist einfach viel zu kompliziert. Wem außer höchstens Versicherungsindustrie wurde da gedient?

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