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MeinNameIstHase

Beschränkung von Verlusten bei Termingeschäften möglicherweise verfassungswidrig

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MeinNameIstHase

BFH-Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV)

 

Leitsatz des BFH-Beschlusses:

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar.

 

 

Just my two cents: Ziemlich eindeutig die Meinung des BFH. Jetzt fehlt nur noch das BVerfG.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Noch ein Thread war aber echt nicht nötig. :rolleyes:

 

Nachtrag zur weiteren Sammlung:

 

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MeinNameIstHase

Damals war das nur ein Gesetzentwurf. Die Threads sind doch schon angestaubt.

Jetzt wird es konkret. Das FA kann das Geld nicht eintreiben, weil der Steuerzahler AdV gerichtlich erwirkt hat. Und die kriegt er ja deswegen, weil er gegen seinen Bescheid vorgeht. 
Der Weg vom FG bzw. BFH zum BVerfG in der eigentlichen Sache ist also nur noch eine Frage der Zeit. 

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TheBride
vor 6 Stunden von MeinNameIstHase:

Der Weg vom FG bzw. BFH zum BVerfG in der eigentlichen Sache ist also nur noch eine Frage der Zeit. 

 

...und bis es zu einer Entscheidung des BVerfG kommt wird es wohl vieeeele Jahre dauern, s. z.B. das bereits anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste:

 

Zitat

Wann wird das Verfassungsgericht endlich über Verlustverrechnungsbeschränkung entscheiden?

 

Die Hoffnungen betroffener Anleger, dass sich eine Klärung im Jahr 2023 ergeben könnte, haben sich leider nicht erfüllt. Anzeichen dafür, zu welchem ungefähren künftigen Zeitpunkt mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts zu rechnen ist, lassen sich derzeit nicht erkennen. Allerdings befürchten manche Beobachter, dass dies noch lange dauern könnte.

Als Beleg für diese Besorgnis kann die Liste "Jahresvorausschau 2024"* angesehen werden, die auf der Homepage des Verfassungsgerichts selber abrufbar ist. Es handelt sich um eine Übersicht wichtiger Verfahren, für die eine Entscheidung in 2024 angestrebt wird.

 

Auf dieser Liste für 2024 ist das laufende Verfahren zur Verlustverrechnung von Aktienverlusten noch immer nicht enthalten.

Doch damit nicht genug: Von den insgesamt 51 Verfahren, die in der "Jahresvorausschau 2023"* enthalten waren, wurden bis Ende 2023 nur etwa die Hälfte als erledigt gekennzeichnet, obgleich das Jahr 2023 inzwischen der Vergangenheit angehört.

 

Im Umkehrschluss dürfte dies bedeuten, dass die anderen für 2023 vorgesehenen Verfahren noch nicht abschließend entschieden wurden. Der Grund hierfür dürfte in der hohen Arbeitsbelastung der Verfassungsrichter zu finden sein.

 

Anleger, die von der eingeschränkten Verrechnungsmöglichkeit von Aktienverlusten negativ betroffen sind, können derzeit also nur hoffen, dass in der derzeit noch nicht veröffentlichten Liste "Jahresvorschau 2025" des Verfassungsgerichts dieses Verfahren endlich auftauchen wird.

Doch auch in diesem Fall ist die Tatsache zu berücksichtigen, dass von den Fällen der Jahresvorausschau-Liste 2023 des Verfassungsgerichts weniger als 50% einen Erledigungsvermerk tragen. Ein möglicher Eintrag des Verfahrens in die Jahresvorausschau-Liste 2025 - sofern er denn überhaupt erfolgt - wäre somit wohl eher als eine unverbindliche Absichtserklärung des Gerichts zu werten, eine Entscheidung in absehbarer Zeit herbeiführen zu wollen. Ob dieses Vorhaben dann auch zeitnah zur Umsetzung käme, ist jedoch ungewiss.

Quelle: https://www.nfs-netfonds.de/blog/details/verlustverrechnung-aktien-beschraenkung-unfair-verfassungsgericht-prueft/

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chirlu
vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

Damals war das nur ein Gesetzentwurf. Die Threads sind doch schon angestaubt.

 

Ich habe genau die Beiträge verlinkt, in denen die BFH-Entscheidung erwähnt wurde.

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micky1067

Wie sieht es eigentlich aus mit den Einspruch ?

Kann man jetzt noch gegen die Bescheide von 2021 bis heute Einspruch einlegen obwohl die Einspruchsfrist abgelaufen ist ?

Wäre ja nur richtig wenn man das Urteil des BFH da angeben würde, damit Aktien und Termingeschäfte noch nachträglich verrechnet werden.

 

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oktavian

Ich dachte die Bescheide waren alle unter Vorbehalt. Ich habe das direkt ins Anschreiben schon reingeschrieben unter Vorbehalt wegen Verfassungswidrigkeit. Als Laie ging auch davon aus, dass reicht dann, wenn nichts gegenteiliges auf dem Bescheid steht.

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SlowHand7

Bei dem aktuellen Urteil ging es um die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte, nicht um Verluste aus Aktien.

Abgesehen davon hat sich die Gesetzeslage ja noch nicht geändert und das FA macht weiter wie gewohnt. :(

Nur haben Betroffene nun gute Aussichten eine eigene Klage auch zu gewinnen.

 

Bei einer Änderung des Gesetzes werden unter Vorbehalt erteilte Steuerbescheide von Amts wegen geändert.

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