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Laser12

Privathaftpflicht für ehrenamtlichen Vereinsvorstand

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Laser12

Moin,

 

gesucht wird eine private Haftpflichtversicherung, die Schäden durch die Tätigkeit als ehrenamtlicher Vereinsvorstand mit abdeckt.

Mein Vertrag bei der HUK ist da ziemlich schwammig in den Bedingungen und wirkt ungeeignet.

 

Nach welchen Schlagworten suche ich? Welche Anbieter/Tarife kommen in Betracht?

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satgar
· bearbeitet von satgar

Schau dir den Haftpflichtkasse EinfachKomplett mal an. Familientarif mit 125€ SB hat nen super PL Verhältnis.

 

Kannst du streichen, die machen Vorstände nicht.

 

InterRisk XXL werfe ich noch mal rein.

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Herr Rossi

Moin, 

 

Deine PHV wird dir bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche helfen.

Schlagwörter "Verein Vorstand Haftung Vertrauensschadenversicherung Ehrenamt"

Frag mal beim zugehörigen Verband an.

 

LGz

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satgar
vor 1 Minute von Herr Rossi:

Moin, 

 

Deine PHV wird dir bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche helfen.

Schlagwörter "Verein Vorstand Haftung Vertrauensschadenversicherung Ehrenamt"

Frag mal beim zugehörigen Verband an.

 

LGz

Bist du da ganz sicher? Ein Versicherer, der in seinen Ausschlüssen klar benennt, dass er keine Deckung für verantwortliche Personen in einem Verein übernimmt, wird mE auch nicht die Prüfung der Haftungsfrage und auch nicht deren Abwehr vornehmen, wenn diese nicht berechtigt sind. Denn zuvor würde der Versicherer seine Deckung nach seinen Bedingungen prüfen und das mit Hinweis auf die Verantwortlichkeit verneinen.

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Ramstein
vor 1 Stunde von Laser12:

Nach welchen Schlagworten suche ich?

Vereinshaftpflicht

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Laser12
vor 2 Minuten von Ramstein:

Vereinshaftpflicht

nein, der Vorstand soll privat versichert werden, nicht der Verein

vor 27 Minuten von Herr Rossi:

Frag mal beim zugehörigen Verband an.

gibt es nicht

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satgar
vor 2 Stunden von Laser12:

HUK ist da ziemlich schwammig

Die HUK ist in den aktuellen Bedingungen nicht schwammig, sie schließt Vorstände klar aus.

 

Die InterRisk XXL schließt es explizit ein. Durch Konditionsdifferenzdeckung ist auch ein Versichererwechsel kein Problem.

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odensee

D&O-Versicherung? Oder um was geht es?

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Ramstein
vor einer Stunde von Ramstein:

Vereinshaftpflicht

 

vor einer Stunde von Laser12:

nein, der Vorstand soll privat versichert werden, nicht der Verein

gibt es nicht

Das wirst du nicht sauber trennen können. Aber wenn du es besser weist, ist es auch gut.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 4 Stunden von Laser12:

Moin,

 

gesucht wird eine private Haftpflichtversicherung, die Schäden durch die Tätigkeit als ehrenamtlicher Vereinsvorstand mit abdeckt.

Mein Vertrag bei der HUK ist da ziemlich schwammig in den Bedingungen und wirkt ungeeignet.

 

Nach welchen Schlagworten suche ich? Welche Anbieter/Tarife kommen in Betracht?

 

Die wichtigsten Details hast Du verschwiegen:

  1. In welchem Bundesland (im Saarland gibt es bspw. Sonderregeln)?
  2. Ist der Verein gemeinnützig?
  3. Worum geht es bei dem Verein (für einen Motorsportverein gelten andere Regeln als für einen Schüler-Nachhilfeverein...)?

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Laser12

 

vor 19 Minuten von stagflation:

In welchem Bundesland (im Saarland gibt es bspw. Sonderregeln)?

Niedersachsen

 

vor 19 Minuten von stagflation:

Ist der Verein gemeinnützig?

ja

 

vor 19 Minuten von stagflation:

Worum geht es bei dem Verein (für einen Motorsportverein gelten andere Regeln als für einen Schüler-Nachhilfeverein...)?

Bildung, Kultur

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chirlu

Grundsätzlich sollte man das persönliche Risiko des Vorstands sowohl über eine Vereinshaftpflicht als auch über eine Privathaftpflicht versichern können. Die Vereinshaftpflicht müsste aber der Verein abschließen, das ist eventuell nicht gewünscht.

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Hotzenplotz2
Gerade eben von chirlu:

Grundsätzlich sollte man das persönliche Risiko des Vorstands sowohl über eine Vereinshaftpflicht als auch über eine Privathaftpflicht versichern können.

Aber das sichert doch zwei unterschiedliche Dinge ab. Wenn der Verein haften muss, dann haftet der erstmal mit seinem Vereinsvermögen. Und fortfolgend kann dann eine Mitgliederversammlung den Vorstand nicht entlasten und persönlich dafür haftbar machen. In manchen Fällen folgt eins aufs andere wie eben beschrieben.
Es kann aber ja sein, dass aus Dingen abseits einer Vereinshaftung ein Vorstand nicht entlastet wird. Wenn er z.B. Ausgaben nicht im Sinne des Vereins getätigt hat o.ä. Das wird dann keine Vereinshaftpflicht abdecken, da ja der Vorstand da mit dem entsprechenden Mandat ausgestattet ist, solche Auslagen zu tätigen. Dennoch kann es dann passieren, dass die MV nicht entlastet und Entschädigung möchte.
In einem Angestellten-Verhältnis wäre eine D&O Versicherung das passende. Die sind für den ehrenamtlichen Bereich aber eigentlich zu teuer. Wir hatten damals mal rumgeschaut und für viele findet man gar keine Preise, da dass dann vermutlich individuelle Angebote sind. Als Hausnummer hatten wir hier mal 300€ im Jahr gelesen:
https://deutsches-ehrenamt.de/d-o-versicherung/

Da wäre es schon schön, wenn die private, vermutlich deutlich günstigere HPV das mit einschließt.

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odensee
vor 2 Stunden von odensee:

D&O-Versicherung? Oder um was geht es?

?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
Am 28.6.2024 um 23:47 von Hotzenplotz2:
Am 28.6.2024 um 23:39 von chirlu:

Grundsätzlich sollte man das persönliche Risiko des Vorstands sowohl über eine Vereinshaftpflicht als auch über eine Privathaftpflicht versichern können.

Aber das sichert doch zwei unterschiedliche Dinge ab.

 

Gute Vereinshaftpflichtversicherungen decken das aber auch ab. Z.B.:

Zitat

Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die persönliche gesetzliche Haftpflicht
– der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft;

(…)

 

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chocobo

Das sollte dann eine Vermögensschadenhaftpflicht sein.

Einfach mal direkt bei einer Versicherungsagentur oder bei einem Makler anfragen.

Die haben das eigentlich alle im Angebot.

 

Große Versicherer die das Risiko zeichnen sind Ergo, Allianz, R+V. Kleinere Versicherer bieten das auf Anfrage auch an. Wobei dann meistens einer der genannten Versicherer auch im Boot ist.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 2 Minuten von chocobo:

Das sollte dann eine Vermögensschadenhaftpflicht sein.

Nein. Denn die deckt Personenschäden nicht ab.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Hier gibt es ja mehrere Ebenen. Auf der Ebene des Vereins selbst über Vereinshaftpflicht, D&O oder aber auch Vermögensschadenhaftpflicht. Wurde alles schon genannt. Auf privater Ebene des Vorstands geht’s dann um Privathaftpflicht und evtl. Lücken, die diese für den Vorstand auf privater Ebene stopfen kann, falls es diese im Versicherungsschutz des Vereins geben sollte. Vielleicht hat man da ja eine ganz schlechte billig Vereinshaftpflicht genommen, die den Vorstand bei grober Fahrlässigkeit wider Erwarten nicht versichert, wo dann die PHV einspringen könnte. Oder oder oder.

 

Wenn der Verein aber gar keine Versicherungen hat oder will, sollte man vielleicht auch entscheiden, ob man sich dem Risiko aussetzen will, dort verantwortliche Tätigkeiten zu übernehmen, die über den Verein nicht abgesichert wären. Meine Forderung an den Verein wäre es da schon zu sagen: ich mache den Job als Vorstand, Kassenwart oder was auch immer, aber nur, wenn wir auch versichert sind, damit es an mir selbst nicht kleben bleibt.

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albr

ich bin momentan auch am überlegen in einer Stiftung als Vorstand zu arbeiten; sinnvoll ist hier mMn eine private D&O Versicherung, denn wenn es mal zu dem Fall kommt, dass man diese benötigt, wer garantiert einem, dass man in diesem Fall auch tatsächlich Zugriff auf die von der Firma abgeschlossene D&O Versicherung hat; daneben ist zu beachten, dass die Firmen D&O auch immer eine Selbstbeteiligung vorsehen...

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 9 Minuten von albr:

ich bin momentan auch am überlegen in einer Stiftung als Vorstand zu arbeiten; sinnvoll ist hier mMn eine private D&O Versicherung, denn wenn es mal zu dem Fall kommt, dass man diese benötigt, wer garantiert einem, dass man in diesem Fall auch tatsächlich Zugriff auf die von der Firma abgeschlossene D&O Versicherung hat; daneben ist zu beachten, dass die Firmen D&O auch immer eine Selbstbeteiligung vorsehen...

Gibts das überhaupt in ausreichender Auswahl „privat“? Ist so gar nicht mein Fachgebiet, aber kenne das bisher ausschließlich auf OrganisiationsEbene.

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Herr Rossi
vor 14 Stunden von satgar:

Bist du da ganz sicher? Ein Versicherer, der in seinen Ausschlüssen klar benennt, dass er keine Deckung für verantwortliche Personen in einem Verein übernimmt, wird mE auch nicht die Prüfung der Haftungsfrage und auch nicht deren Abwehr vornehmen, wenn diese nicht berechtigt sind. Denn zuvor würde der Versicherer seine Deckung nach seinen Bedingungen prüfen und das mit Hinweis auf die Verantwortlichkeit verneinen.

Der passive Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung (haftpflicht-wissen.de)

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 20 Minuten von Herr Rossi:

Ich weiß was die passive Rechtschutzfunktion der Haftpflicht ist, danke ^^.

 

Wenn der Versicherer aber in seinen Ausschlüssen stehen hat, dass er das Thema „verantwortliches Ehrenamt“ nicht versichert und ausschließt, versagt er mE auch bei der Prüfung der Haftung, und auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche seine Deckung. Kannst du dazu was sagen? Mir geht es ganz konkret um den Ausschluss.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Warum hier noch lange weitgehend fakten- und wissensfrei rumschwurbeln?

Schriftliche Anfrage an die in Frage kommende Versicherung mit Bitte um schriftliche Antwort.

 

Lesen:

Zitat

Der Vorstand ist im Rahmen seiner Allzuständigkeit auch dafür verantwortlich, welche Versicherungen für den Verein abgeschlossen werden. Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist dabei fast genauso wichtig wie eine Privathaftpflicht für jedermann. Eine Privathaftpflichtversicherung schließt aber nahezu immer die Haftung für sogenannte Organtätigkeit (das heißt eben auch Vorstandstätigkeit in einem Verein) aus. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für einen Verein ist sowohl im Interesse des Vereins als auch des Vorstands sowie der Mitglieder in aller Regel geboten.

Es kann sein, dass die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Haftung vorliegen, die Forderung aber so hoch ist, dass der Verein sie nicht bezahlen kann. Hier bleibt der Vorstand dem Geschädigten weiter mit seinem ganzen privaten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet. Dieses Problem ist durch eine Vereinshaftpflichtversicherung zu lösen. Darüber hinaus kann über die Vereinshaftpflichtversicherung auch die Tätigkeit der Ehrenamtlichen abgesichert werden. Diese Versicherung greift in der Regel selbst bei grober Fahrlässigkeit.

 

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Laser12
· bearbeitet von Laser12

Moin,

 

noch mal kurz zur Fragestellung, da hier Einiges an der Frage vorbei geht:

Am 28.6.2024 um 18:57 von Laser12:

gesucht wird eine private Haftpflichtversicherung, die Schäden durch die Tätigkeit als ehrenamtlicher Vereinsvorstand mit abdeckt.

 

Am 28.6.2024 um 21:03 von odensee:

D&O-Versicherung? Oder um was geht es?

Nein, D&O ist eine Nummer zu groß aber es geht um vergleichbaren Schutz innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung des ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedes.

 

Am 28.6.2024 um 23:39 von chirlu:

Grundsätzlich sollte man das persönliche Risiko des Vorstands sowohl über eine Vereinshaftpflicht als auch über eine Privathaftpflicht versichern können. Die Vereinshaftpflicht müsste aber der Verein abschließen, das ist eventuell nicht gewünscht.

Es geht nicht um die Vereinshaftpflicht. Die ist vorhanden. Es geht nicht um die Absicherung des Vereins sondern um die Absicherung des ehrenamtlichen Vorstandes (bei mittelbarer Haftung oder bei Rückgriff auf den Schädiger).

 

Am 28.6.2024 um 23:47 von Hotzenplotz2:

https://deutsches-ehrenamt.de/d-o-versicherung/

Da wäre es schon schön, wenn die private, vermutlich deutlich günstigere HPV das mit einschließt.

Um die einschließende private Haftpflichtversicherung geht es hier.

 

Am 29.6.2024 um 09:48 von chocobo:

Das sollte dann eine Vermögensschadenhaftpflicht sein.

Vermögensschadenhaftpflicht alleine reicht nicht. Personen- und Sachschäden müssen auch abgesichert sein.

 

Am 29.6.2024 um 11:28 von Ramstein:

Lesen:

Zitat

Der Vorstand ist im Rahmen seiner Allzuständigkeit auch dafür verantwortlich, welche Versicherungen für den Verein abgeschlossen werden. Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist dabei fast genauso wichtig wie eine Privathaftpflicht für jedermann. Eine Privathaftpflichtversicherung schließt aber nahezu immer die Haftung für sogenannte Organtätigkeit (das heißt eben auch Vorstandstätigkeit in einem Verein) aus. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für einen Verein ist sowohl im Interesse des Vereins als auch des Vorstands sowie der Mitglieder in aller Regel geboten.

Es kann sein, dass die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Haftung vorliegen, die Forderung aber so hoch ist, dass der Verein sie nicht bezahlen kann. Hier bleibt der Vorstand dem Geschädigten weiter mit seinem ganzen privaten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet.

 

Das zitierte Wiki ist veraltet. Das sieht man, wenn man sich z.B. https://www.buzer.de/31a_BGB.htm ansieht.

 

Der fett markierte Text ist eine Konstellation, in der Verein, Vorstand oder Insolvenzverwalter durchaus unterschiedliche Interessen haben können. Gleiches gilt bei gesamtschuldnerischer Haftung von Vorständen

a) "arme Kirchenmaus" und

b) Beamter.

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chirlu
vor 4 Stunden von Laser12:
Am 28.6.2024 um 23:39 von chirlu:

Grundsätzlich sollte man das persönliche Risiko des Vorstands sowohl über eine Vereinshaftpflicht als auch über eine Privathaftpflicht versichern können. Die Vereinshaftpflicht müsste aber der Verein abschließen, das ist eventuell nicht gewünscht.

Es geht nicht um die Vereinshaftpflicht. Die ist vorhanden.

 

Aber sie enthält nicht die gewünschte Absicherung der Vorstandsmitglieder, und eine Umstellung in einen Tarif mit Einschluss ist nicht gewünscht, ja? Denn solche Tarife gibt es ja. Auch mit direkten Ansprüchen der Vorstandsmitglieder oder ehemaligen Vorstandsmitglieder gegenüber dem Versicherer, so dass die Position des Vereins oder eines Insolvenzverwalters dazu egal ist.

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