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tomricht

Privathaftpflicht

Empfohlene Beiträge

tomricht
· bearbeitet von tomricht

Hallo,

 

ich bin auf der Suche nach einer neuen Privathaftpflichtversicherung und habe die Auswahl auf zwei Tarife eingeschränkt, wobei einer relativ Basic ist und der Andere einige Extras umfasst. Unter den Extras ist eigentlich nur eines, das für mich relevant ist, und das ist die Abdeckung von Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.

 

Daher meine Frage, ob jemand hier Erfahrungen oder Meinungen bzgl. der Nützlichkeit eines solchen Schutzes hat. Insbesondere treibt mich die Frage um, ob eine Versicherung im Fall eines solchen Schadens die Haftung nicht regelmäßig mit dem Argument ablehnen würde, der Schaden sei vorsätzlich herbeigeführt worden.

 

Mir ist klar, dass so eine Überlegung recht spekulativ ist, aber das ist nun mal das verbleibende Entscheidungskriterium und Ansprüche wg. Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen sind ja gerade im Internet nicht selten.

 

MfG

 

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odensee
vor 17 Minuten von tomricht:

Unter den Extras ist eigentlich nur eines, das für mich relevant ist,

Dann nimm den Tarif. Die paar Euro mehr werden dich nicht ruinieren.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Kurz überlegen, weshalb man eine Haftpflicht-Versicherung haben sollte? Richtig! Es geht um existenzgefährdende Situationen. Also einen großen Schaden, der zwar sehr unwahrscheinlich ist, aber sehr teuer ist. Beispielsweise verursacht man nachweisbar einen Unfall mit Personenschäden und muss Hunderttausende von Euro bezahlen. Sehr unwahrscheinlich, aber kann passieren. Da hilft die Haftpflicht-Versicherung!

 

Man sollte die Haftpflichtversicherung aber nicht wegen kleiner Beträge unter 1.000 € haben, die man selbst bezahlen kann. Also weder wegen des Rotweinglases, das man auf Nachbars neuem Teppich ausschüttet, noch wegen des Laptops des Freundes, das man durch eine umgekippte Kaffeetasse ruiniert...

 

Wei sieht es mit "Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen im Internet" aus? Wie hoch ist die Schadenssumme? Geht es um eine Abmahnung über 1.000 €? Oder um große Schadenssummen? Braucht man dafür eine Haftpflicht-Versicherung?

 

Bist Du besonders für "Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen im Internet" exponiert, weil Du im Internet aggressiv auftrittst? Oder hast Du ein durchschnittliches Risiko - wie alle anderen Menschen auch?

 

Abgesehen von derartigen Überlegungen haben viele Versicherungen mehrere unterschiedliche Angebote. Oft eine Basic-, eine Standard- und eine Komfort-Variante. Die Basic-Variante würde ich - außer bei extremen Geldknappheit - nicht empfehlen. Die Empfehlung zwischen Standard- und Komfort ist schwieriger. Haftpflicht-Versicherungen sind relativ preiswert, so dass ich bei Normalverdienern eher die Komfort-Variante empfehlen würde. Wie @odensee bereits schrieb: die paar Euros werden einen nicht ruinieren. Bei Studenten ohne Verdienst oder Rentnern mit kargem Einkommen mag das anders aussehen.

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Hermann
vor 18 Minuten von stagflation:

Bei Studenten ohne Verdienst oder Rentnern mit kargem Einkommen

Die können aber etwaige Strafen eh nicht zahlen. Da brauchts dann auch keine Versicherung :D

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tomricht
· bearbeitet von tomricht
vor 36 Minuten von stagflation:

Bist Du besonders für "Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen im Internet" exponiert, weil Du im Internet aggressiv auftrittst? Oder hast Du ein durchschnittliches Risiko - wie alle anderen Menschen auch?

Ja, dazu reicht schon eine unbedacht formulierte Rezension oder die versehentliche Veröffentlichung eines Fotos, auf der eine Person zu erkennen ist.

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satgar

Wa sich an einer Haftpflicht wichtig finde:

 

Forderungsausfalldeckung zzgl. Rechtschutzfunktion zu dieser Ausfalldeckung

 

Da das meist nur die Hochleistungstarife haben, sollte man auch so einen nehmen. Und ob eine Haftpflicht 50€ im Jahr kostet oder 70€, macht niemanden ärmer oder reicher.

 

Meine Empfehlung: Haftpflichtkasse EinfachKomplett. Im Familientarif, falls nötig, mit 125€ SchadenSB sehr attraktiv.

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tomricht

Forderungsausfall decken inzwischen viele Tarife ab. Was aber anscheinend überall fehlt, sind Schäden an gemieteten Immobilien, die durch Schimmel verursacht wurden, sowie Glasschäden an solchen; also alles, was häufig vorkommt und potentiell teuer wird. :)

 

Es ist schon ernüchternd, wenn man AVB sorgfältig liest. Man ist keineswegs so allumfassend abgesichert, wie man denkt; auch nicht in den Komforttarifen.

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StE

@tomricht Wo sind Sie selber? Bin bei der relativ unbekannten Waldenburger, vielleicht sollte ich mal das Vertragswerk neu lesen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 38 Minuten von tomricht:

Forderungsausfall decken inzwischen viele Tarife ab. Was aber anscheinend überall fehlt, sind Schäden an gemieteten Immobilien, die durch Schimmel verursacht wurden, sowie Glasschäden an solchen; also alles, was häufig vorkommt und potentiell teuer wird. :)

 

Es ist schon ernüchternd, wenn man AVB sorgfältig liest. Man ist keineswegs so allumfassend abgesichert, wie man denkt; auch nicht in den Komforttarifen.

Forderungsausfall bringt nur was mit der dazugehörigen Rechtschutzfunktion. Sonst ist Forderungsausfall in der Praxis nämlich ein ziemliches stumpfes Schwert. Und gerad dieser RS fehlt oft dazu.

 

Schimmel ist immer raus, genauso wie übermäßige Beanspruchung/Verschleiß. Auch bei Vorsatz leistet logischerweise niemand. Auch Schäden hinsichtlich des Gebrauchs von KFZ sind nur selten und nur ganz rudimentär mitversichert, weil die Privathaftpflichtversicherer keine Überschneidungen zur KFZ-HP und KFZ-Vollkasko wollen. Dieses Thema nennt man auch "Benzinklausel".

 

Bitte beachten: viele Versicherer nutzen kein durchgeschriebenes Bedingungswerk, sondern setzen allgemeine AVB an (die extrem löcherig sind) und ergänzen diese dann tariflich durch BBR (Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen). Wer rein die AVB liest, kommt da auf den völlig falschen Trichter. Die Haftpflichtkasse setzt im aktuellen Tarif ein durchgeschriebenes Bedingungswerk ein, die Debeka z.B. nicht. Diese setzt noch auf die Kombi AHB+BBR. Relevant bei solchen Kombis sind die Tarif BBR. Sie entscheiden letztlich über die Tarifqualität.

 

Glas-Mietsachschäden schließen übrigens alle Haftpflichtversicherer aus, weil man sich durch eine Glasbruchversicherung z.B. als Teil der Hausrat anderweitig versichern KÖNNTE. Deswegen ist es in PHV raus. Die HK EinfachKomplett ist die einzige mir bekannte, die Glas trotzdem mitversichert. Es geht dabei übrigens ausschließlich, bei dem Ausschluss, um Mietsachschäden!

 

Nutzt man dann auch sowas wie die HK EinfachKomplett mit "erweiterter Vorsorge/Bestleistungsgarantie" bin ich dahingehend auf der sicheren Seite, Schäden so gut reguliert zu bekommen wie der beste Marktmitbewerber.

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tomricht
· bearbeitet von tomricht

Was mir noch aufgefallen ist: die Liste der Ausschlüsse bei Vermögensschäden ist recht lang. Sie enthält fast immer einen Punkt, der Schäden ausschließt aufgrund von Beratung bei "wirtschaftlichen Geschäften" (oder so). Wenn ich also irgendwo schreibe, dieser und jener Fonds ist gut, jemand kauft den, erleidet einen Vermögensschaden und verklagt mich, steht dann nur noch die Interpretation des Richters zwischen mir und dem Ruin? ;)

 

 

 

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satgar
· bearbeitet von satgar

Da es leider immer auf den genauen Einzelfall ankommt (konkrete Formulierungen, Vorwürfe, etc.), lässt sich das pauschal nicht beantworten. Dafür ist einfach jeder Fall zu verschieden.

 

Klar ist aber in erster Linie: es ist eine Privathaftpflicht. Beruflicher Kontext ist im Kern raus.

 

Die Frage ist auch: wie intensiv willst du dich mit Dingen beschäftigen, die du ohnehin nicht beeinflussen kannst? Bedingungen sind wie sie sind. Man kann die Lücken nur so klein halten wie irgendmöglich, in dem man eben bestmögliche Tarifqualität anpeilt. Was dann noch an Lücken übrig bleibt, ist eben nicht versicherbar.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 22 Stunden von tomricht:

Wenn ich also irgendwo schreibe, dieser und jener Fonds ist gut, jemand kauft den, erleidet einen Vermögensschaden und verklagt mich, steht dann nur noch die Interpretation des Richters zwischen mir und dem Ruin? ;)

 

Dir ist aber schon klar, dass es in Deutschland ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt - und dass diese von Gerichten auch relativ weit ausgelegt wird?

 

Gegen Vermögensschäden wegen einer Falschberatung müsstest Du Dich schützen, wenn Du gewerblich tätig bist (Bankberater) oder gar einen Beratungsvertrag mit einem Kunden hast, den Du berätst - und wenn in dem Beratervertrag ausdrücklich Strafen für Vermögensschäden vereinbart wurden. Dann nutzt Dir aber auch eine Privat-Haftpflichversicherung nichts. Du bräuchtest eine Firmen-Haftpflichtversicherung mit expliziten Deckungszusagen für Vermögensschäden.

 

Vielleicht solltest Du Dir mal näher anschauen, was Du alles privat im Internet schreiben darfst, ohne dafür belangt zu werden. Es gibt ein paar Dinge, für die Du Ärger bekommen kannst: Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Urheberrechtsverletzungen, wenn du jemanden vorsätzlich schaden willst, usw. Aber wenn Du Dir ein bisschen Mühe gibst, passiert nicht viel. Vielleicht gibt es mal eine Abmahnung, wenn Du es übertreibst. Aber ich habe noch nie gehört, dass eine Privatperson verurteilt wurde, einen Vermögensschaden zu ersetzen, weil er/sie ein Finanzprodukt empfohlen (oder davon abgeraten) hätte...

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tomricht
vor 6 Minuten von stagflation:

Vielleicht solltest Du Dir mal näher anschauen, was Du alles privat im Internet schreiben darfst, ohne dafür belangt zu werden. Es gibt ein paar Dinge, für die Du Ärger bekommen kannst: Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Urheberrechtsverletzungen, wenn du jemanden vorsätzlich schaden willst, usw. Aber wenn Du Dir ein bisschen Mühe gibst, passiert nicht viel. Vielleicht gibt es mal eine Abmahnung, wenn Du es übertreibst. Aber ich habe noch nie gehört, dass eine Privatperson verurteilt wurde, einen Vermögensschaden zu ersetzen, weil er/sie ein Finanzprodukt empfohlen (oder davon abgeraten) hätte...

Schon klar. Aber: "vor Gericht und auf hoher See..." (usw.). Soll heißen: wg. mangelnder Rechtssicherheit wäre ein zusätzlicher Sicherheitsgurt in Form einer Versicherung nicht verkehrt.

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monstermania
vor 2 Stunden von tomricht:

Wenn ich also irgendwo schreibe, dieser und jener Fonds ist gut, jemand kauft den, erleidet einen Vermögensschaden und verklagt mich, steht dann nur noch die Interpretation des Richters zwischen mir und dem Ruin? ;)

Wenn das so einfach wäre, wären schon eine ganze Menge Youtuber, Instagramer oder Tik-Toker ruiniert. 

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FlintheartG.

ich nutze für die Auswahl von Versicherungen die Ergebnisse der Stiftung Warentest (Flatrate für den online Zugang ist gut investiertes Geld) in Verbindung mit den Ergebnisse von Zufriedenheitsstudien bzw. der Beschwerde-Statistiken der Bafin, damit hat man dann eine ziemlich solide Entscheidungsbasis, die auch das Verhalten der Versicherungen einschließt.

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Diesl
Am 19.6.2024 um 15:43 von tomricht:

Ja, dazu reicht schon eine unbedacht formulierte Rezension oder die versehentliche Veröffentlichung eines Fotos, auf der eine Person zu erkennen ist.

Ich würde die Zusatz-Versicherung abschließen und so oft wie möglich versehentlich auf Bildern auftauchen.

Disclaimer: Sarcasm, keine Handlungsempfehlung

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