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JoBertus

Frage Steuer bei Krypto-Krypto Kauf, Beispiel

Empfohlene Beiträge

JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

Hallo,

 

ich habe mal eine Frage zur Besteuern von Krypto-Geschäften. Alle trades in den Beispielen sind immer innerhalb eines Jahres geschehen. Die gewählten Kurse sind beispielhaft und sicherlich nicht realistisch.

 

Beispiel 1: Kauf von BNB mit BTC, welche zuvor erworben wurden

 

Beispiel 2: Kauf von BTC mit USDT, aus vorherigen Gewinnen

Beispiel1:
1. Trade Februar: Kauf von BTC, und zwar 0,1 BTC für 100 Euro

2. Trade August: Kauf von BNB und zwar 0,5 BNB für 0,05 BTC

 

Steuer: Ich hatte Anschaffungskosten des BTC für 100 Euro, beim 2. Trade war der Kurs BNB-EUR so, dass diese erhaltenen 0,5 BNB zum Zeitpunkt des trades im August 200 Euro entsprachen. Ergo habe ich anteilig 50 Euro Anschaffungskosten und 200 Euro Gegenwert erhalten, also steuerpflichtiger zu meldender Gewinn für das Jahr 150 Euro?

 

Beispiel 2:

1. Trade Februar: Kauf von 1 ETH für 1000 Euro

2. Trade August: Verkauf von 1 ETH für 2000 USDT

3. Trade Oktober: Kauf von 1 BTC für 1500 USDT

 

Steuer: Zunächst einmal beim 2. trade: Hier sind die 2000 USDT zum Zeitpunkt des trades 1800 Euro Wert, demnach 800 Euro Gewinn steuerlich zu melden. Nun wird aus einem Teil der erhaltenen USDT 1 BTC gekauft.
Ist der 3. trade überhaupt steuerlich relevant? Ich denke ja, weil wenn zwischen 2. und 3. trade etwas Zeit liegt, so variiert ja auch der Kurs Euro zu USDT. Hier frage ich mich, wie die Anschaffungskosten sind:
1 BTC sind zu dem Zeitpunkt des 3. trades 1500 USDT Wert, zum Zeitpunkt des 3. trades entspricht dies 1300 Euro. Ich bekomme also 1300 Euro. Bezahlt habe ich 1500 USDT, welche mich was gekostet haben? Sie stammen ja aus einem Gewinnzuwachs. Bewerte ich jetzt einfach diesen Wert der USDT in Euro zu dem Zeitpunkt des 2. trades? Also: Zum Zeitpunkt des 2. trades waren die 2000 USDT wie gesagt 1800 Euro Wert. D.h. anteilig (1500/2000) hat es mich 0,75*1800 gekostet? Also 1350 Euro. Demnach hat es mich etwas mehr gekostet als die 1300 Euro und ich kann einen kleinen Verlust steuerlich geltend machen? Insgesamt also 800 Euro minus 50 Euro?

 

Eine Zusatzfrage noch zu Beispiel 2:

 

Wie sieht das aus, wenn ich unterschiedliche Anschaffungen von USDT bzw. Verkäufe von USDT habe, mache ich dann FIFO, LIFO oder gleitende Durchschnittspreise? Also Beispiel:

1a. Trade Februar: Kauf von 0,5 ETH für 500 Euro

1b. Trade Februar: Kauf von 0,5 BNB für 125 Euro

1c. Trade Februar: Kauf von 250 USDT für 200 Euro

2a. Trade 14. August: Verkauf von 0,5 ETH für 1000 USDT

2b. Trade 29. August: Verkauf von 0,5 BNB für 250 USDT

3. Trade Oktober: Kauf von 1 BTC für 1500 USDT

 

Steuer:

2a. Trade: 1000 USDT vom Verkauf 0,5 ETH sind 900 Euro Wert zum Zeitpunkt 14. August, demnach 400 Euro Gewinn steuerlich zu melden.

2b Trade: Die 250 USDT vom Verkauf 0,5 BNB sind 200 Euro Wert zum Zeiptunkt 29. August. Also 75 Euro Gewinn steuerlich.

 

3. Trade: Die 1500 USDT sind 1300 Euro wert zum Zeitpunkt des 3. trades. Was waren meine Anschaffungskosten dafür? Im Endeffekt die 1500 USDT, welche aber unterschiedlich entstanden sind?

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PKW
vor 2 Stunden von JoBertus:

Beispiel1:
1. Trade Februar: Kauf von BTC, und zwar 0,1 BTC für 100 Euro

2. Trade August: Kauf von BNB und zwar 0,5 BNB für 0,05 BTC

Beschreibe es so, wie das Finanzamt es steuerrechtlich auffasst: Es gilt FiFo (sofern es nicht verschiedene Wallets sind). Jede Transaktion ist in Euro umzurechnen.
1. Kauf von 0,1 BTC zu 100€
2.1. Verkauf von 0,05 BTC zu 100€ (= 50€ zu versteuernder Gewinn)
2.2. Kauf von 0,5 BNB zu 100€

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus
vor 3 Stunden von PKW:

Beschreibe es so, wie das Finanzamt es steuerrechtlich auffasst: Es gilt FiFo (sofern es nicht verschiedene Wallets sind). Jede Transaktion ist in Euro umzurechnen.
1. Kauf von 0,1 BTC zu 100€
2.1. Verkauf von 0,05 BTC zu 100€ (= 50€ zu versteuernder Gewinn)
2.2. Kauf von 0,5 BNB zu 100€

Danke für Deine schnelle Antwort, aber das verstehe ich nicht.

 

1. Kauf von 0,1 BTC zu 100 Euro - ok, ist klar

2.1. Verkauf von 0,05 BTC zu 100 Euro mit 50 Euro zu versteuenerder Gewinn - das ist mir nicht klar, diese Zwischenrechnung den swap BNB-BTC als Kauf und Verkauf in Euro aufzuteilen:

 

Wie kommst Du genau darauf, dass 0,05 BTC zu 100 Euro verkauft wurden? Dies ist die Hälfte vom historischen Anschaffungsbestand. Ich gab 100 Euro aus für 0,1 BTC, nun geht die Hälfte weg, das wären also Anschaffungskosten in Höhe von 50 Euro? Aber auch dazu eine Frage, wenn es 100 Euro wären: Im Moment des Verkaufes des 2. trades, also wo ich quasi 0,05 BTC erstmal verkaufe um dann BNB zu erhalten, da waren die 0,05 BTC ja nicht mehr genau 100 Euro wert, sondern man müsste wenn dann den Kurs zu diesem Zeitpunkt anlegen? Die BNB sind zu dem Zeitpunkt ja auch nicht 100 Euro wert, also auch da ist der Marktwert anders als genau 100 Euro?

 

Generell: Wie kommst Du darauf, dass ich 0,05 BTC zu x Euro verkauft habe? Ich habe dafür ja keine x Euro bekommen, sondern 0,5 BNB, die einen bestimmten Wert in Euro hatten zu dem Zeitpunkt?

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SlowHand7
vor 26 Minuten von JoBertus:

Danke für Deine schnelle Antwort, aber das verstehe ich nicht.

 

1. Kauf von 0,1 BTC zu 100 Euro - ok, ist klar

2.1. Verkauf von 0,05 BTC zu 100 Euro mit 50 Euro zu versteuenerder Gewinn - das ist mir nicht klar, diese Zwischenrechnung den swap BNB-BTC als Kauf und Verkauf in Euro aufzuteilen:

 

Generell: Wie kommst Du darauf, dass ich 0,05 BTC zu x Euro verkauft habe? Ich habe dafür ja keine x Euro bekommen, sondern 0,5 BNB, die einen bestimmten Wert in Euro hatten zu dem Zeitpunkt?

Es ist vollkommen egal was du mit den BTC machst. Jede Veräusserung gegen was auch immer ist ein Verkauf und dabei ist der G/V in Euro zu bewerten.

Mit dem Verkauf der 0,05 BTC hast du 50 Euro Gewinn gemacht.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 7 Stunden von JoBertus:

Beispiel1:
1. Trade Februar: Kauf von BTC, und zwar 0,1 BTC für 100 Euro

2. Trade August: Kauf von BNB und zwar 0,5 BNB für 0,05 BTC

 

Steuer: Ich hatte Anschaffungskosten des BTC für 100 Euro, beim 2. Trade war der Kurs BNB-EUR so, dass diese erhaltenen 0,5 BNB zum Zeitpunkt des trades im August 200 Euro entsprachen. Ergo habe ich anteilig 50 Euro Anschaffungskosten und 200 Euro Gegenwert erhalten, also steuerpflichtiger zu meldender Gewinn für das Jahr 150 Euro?

1. Trade ist kein Veräußerungsgeschäft, deshalb löst es keine ESt aus.

2. Trade ist Tausch: Verkauf von BTC und Kauf von BNB. Verkaufswert der BTC ist der Marktwert in Euro zum Tauschzeitpunkt.

Aus Deinen Erläuterungen geht hervor, dass der Verkauf der 0,05 BTC = 0,5 BNB = 200 Euro entsprechen.

Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft wäre somit 200 Erlös abzgl. 50 Euro AK = 150 Euro

 

vor 7 Stunden von JoBertus:

Beispiel 2:

1. Trade Februar: Kauf von 1 ETH für 1000 Euro

2. Trade August: Verkauf von 1 ETH für 2000 USDT ... die 2000 USDT sind zum Zeitpunkt des Trades 1800 Euro wert

3. Trade Oktober: Kauf von 1 BTC für 1500 USDT ... entspricht dies 1300 Euro

1. Trade ist reines Anschaffungsgeschäft

2. Trade ist Verkauf von 1 ETH ... Gewinn/Verlust ist 900 Euro (Gegenwert von 1000 USDT zum Verkaufszeitpunkt) abzgl. 1000 Euro (im Tausch von 2000 USDT, die angeschafft werden), somit -100 Euro.

3. Trade ist Verkauf von USDT im Tausch für BTC. Der Gewinn/Verlust in Euro ist dann 1300 Euro abzgl. 1500/2000*1800 Euro => 1300-1350 = 50 Euro Verlust.

 

usw ...

 

Du kannst für BTC, ETH, BNB und USD, Kaffeebohnen, Benzin usw. jeweils ein Warenkonto führen, welches Zugänge und Abgänge nach Datum sortiert festhält. Egal aus welchem Grund.  Und du kannst zu jeder Kontobewegung auch einen Eurokurs in eine Nebenspalte schreiben. Abgänge sind dann Veräußerungen und Zugänge sind Anschaffungen. Ohne Kredit können Warenkonten (Bitcoins und Co. sind auch nur "Waren") nicht ins Negative rutschen ... Der jeweilige Eurogegenwert ergibt sich aus den Tageskursen. Neben Veräußerung kommt nur noch "Verlust/Untergang" als Abgang in Betracht, z.B. wenn du die Keys verlierst. ... und natürlich Verschenken/Vererben.

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

Erst einmal an alle ein großes Dankeschön - aber ich stehe etwas auf dem Schlauch.


Fangen wir mit dem einfachen Beispiel an, also 1.:

 

Widersprechen sich "MeinNameIstHase" und "SlowHand7" und "PKW" nicht?

 

Einmal sind es 150 Euro Gewinn und einmal 50 Euro?

 

Die Rechnung von "MeinNameIstHase" mit 150 Euro kann ich nachvollziehen. So hatte ich ja auch gerechnet.

 

Frage @"MeinNameIstHase":

Zitat

Verkaufswert der BTC ist der Marktwert in Euro zum Tauschzeitpunkt.

Du meinst der Verkaufswert des BTC ist der Marktwert der BNB in Euro die ich dafür bekomme in Euro zum Tauschzeitpunkt, oder?

 

Weil ich bekomme ja BNB dafür und diese haben einen Wert in Euro. Eben die 200 Euro, womit dann auch gerechnet wird, abzüglich der 50 Euro AK. Ergibt 150 Euro.

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MeinNameIstHase
vor 3 Minuten von JoBertus:

Du meinst der Verkaufswert des BTC ist der Marktwert der BNB in Euro die ich dafür bekomme in Euro zum Tauschzeitpunkt, oder?

In der Annahme, dass BNB und BTC immer zum Marktwert gehandelt werden, passt das. 

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus
vor 32 Minuten von MeinNameIstHase:

Beispiel 2:
 

Zitat

 

1. Trade Februar: Kauf von 1 ETH für 1000 Euro

2. Trade August: Verkauf von 1 ETH für 2000 USDT ... die 2000 USDT sind zum Zeitpunkt des Trades 1800 Euro wert

3. Trade Oktober: Kauf von 1 BTC für 1500 USDT ... entspricht dies 1300 Euro

 

 

1. Trade ist reines Anschaffungsgeschäft

2. Trade ist Verkauf von 1 ETH ... Gewinn/Verlust ist 900 Euro (Gegenwert von 1000 USDT zum Verkaufszeitpunkt) abzgl. 1000 Euro (im Tausch von 2000 USDT, die angeschafft werden), somit -100 Euro.

3. Trade ist Verkauf von USDT im Tausch für BTC. Der Gewinn/Verlust in Euro ist dann 1300 Euro abzgl. 1500/2000*1800 Euro => 1300-1350 = 50 Euro Verlust.

 

 

Dazu habe ich auch nochmal eine Frage:

 

Wie kommst Du beim 2. trade auf einen Verlust? Ich habe 1 ETH für 1000 Euro in trade 1 gekauft. Diesen 1 ETH verkaufe ich nun für 2000 USDT. Diese sind zum Zeitpunkt des 2. trades 1800 Euro wert. Wie kommst Du da auf -100 Euro? Also einen Verlust von 100 Euro?

 

Ich habe für 1 ETH 1000 Euro Anschaffungskosten. Nun verkaufe ich diesen 1 ETH für 2000 USDT welche 1800 Euro wert sind in dem Moment => macht doch einen Gewinn von 800 Euro?

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MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von JoBertus:

Wie kommst Du beim 2. trade auf einen Verlust?

Mea Culpa,

das kommt, wenn man es eben mal im Kopf machen will und nicht erst Warenkonten aufbaut. Hatte da irgendwie noch 0,5 im Kopf vom 1. Beispiel.

Erlös ist 1800 und Anschaffung war dann 1000, somit 800 Gewinn.

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PKW
vor 3 Stunden von JoBertus:

Generell: Wie kommst Du darauf, dass ich 0,05 BTC zu x Euro verkauft habe?

Nicht ich, das Finanzamt rechnet das so

vor 7 Stunden von PKW:

Beschreibe es so, wie das Finanzamt es steuerrechtlich auffasst: Es gilt FiFo (sofern es nicht verschiedene Wallets sind). Jede Transaktion ist in Euro umzurechnen.

oder wie es SlowHand7 noch schöner erklärt

vor 3 Stunden von SlowHand7:

Jede Veräusserung gegen was auch immer ist ein Verkauf und dabei ist der G/V in Euro zu bewerten.

Fürs FA ist dein Tausch von BTC gegen BNB :
ein Verkauf von BTC (du hast dann Euro) und im Anschluß
ein Kauf von BNB (mittels den oben erlösten Euro).

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

  

vor 9 Stunden von MeinNameIstHase:

Mea Culpa,

das kommt, wenn man es eben mal im Kopf machen will und nicht erst Warenkonten aufbaut. Hatte da irgendwie noch 0,5 im Kopf vom 1. Beispiel.

Erlös ist 1800 und Anschaffung war dann 1000, somit 800 Gewinn.

Danke für die Antwort!

 

vor 9 Stunden von PKW:

Nicht ich, das Finanzamt rechnet das so

oder wie es SlowHand7 noch schöner erklärt

Fürs FA ist dein Tausch von BTC gegen BNB :
ein Verkauf von BTC (du hast dann Euro) und im Anschluß
ein Kauf von BNB (mittels den oben erlösten Euro).

Das ist mir noch nicht ganz klar. Kommst Du jetzt auf einen anderen Wert als MeinNameistHase? Weil Du von 50 Euro Gewinn sprichst, im Vergleich zu 150 Euro: "200 Erlös abzgl. 50 Euro AK = 150 Euro".

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PKW

Die 50€ in meinem ersten Post sind falsch, ich hatte angenommen die 0,5 BNB hätten auch 100€ gekostet.
M.E. sind die 150€ korrekt berechnet:

vor 22 Stunden von JoBertus:

Steuer: Ich hatte Anschaffungskosten des BTC für 100 Euro, beim 2. Trade war der Kurs BNB-EUR so, dass diese erhaltenen 0,5 BNB zum Zeitpunkt des trades im August 200 Euro entsprachen. Ergo habe ich anteilig 50 Euro Anschaffungskosten und 200 Euro Gegenwert erhalten, also steuerpflichtiger zu meldender Gewinn für das Jahr 150 Euro?

 

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

 

Vielen Dank für Eure Antworten, das ist mir nun klarer geworden! Eine Frage hätte ich aber noch:

 

Am 16.6.2024 um 11:27 von JoBertus:

Eine Zusatzfrage noch zu Beispiel 2:

 

Wie sieht das aus, wenn ich unterschiedliche Anschaffungen von USDT bzw. Verkäufe von USDT habe, mache ich dann FIFO, LIFO oder gleitende Durchschnittspreise? Also Beispiel:

1a. Trade Februar: Kauf von 0,5 ETH für 500 Euro

1b. Trade Februar: Kauf von 0,5 BNB für 125 Euro

1c. Trade Februar: Kauf von 250 USDT für 200 Euro

2a. Trade 14. August: Verkauf von 0,5 ETH für 1000 USDT

2b. Trade 29. August: Verkauf von 0,5 BNB für 250 USDT

3. Trade Oktober: Kauf von 1 BTC für 1500 USDT

 

Steuer:

2a. Trade: 1000 USDT vom Verkauf 0,5 ETH sind 900 Euro Wert zum Zeitpunkt 14. August, demnach 400 Euro Gewinn steuerlich zu melden.

2b Trade: Die 250 USDT vom Verkauf 0,5 BNB sind 200 Euro Wert zum Zeiptunkt 29. August. Also 75 Euro Gewinn steuerlich.

 

3. Trade: Die 1500 USDT sind 1300 Euro wert zum Zeitpunkt des 3. trades. Was waren meine Anschaffungskosten dafür? Im Endeffekt die 1500 USDT, welche aber unterschiedlich entstanden sind?

3. Trade: Ich bekomme 1 BTC den ich bewerte zu dem Kurs zum Zeitpunkt. Anschaffungskosten sind die 1500 USDT, diese 1500 USDT haben auch einen aktuellen Marktwert von 1300 Euro zum Zeitpunkt des 3. trades. Aber ich glaube entscheidend sind hier meine Anschaffungskosten für diese 1500 USDT. Gedanklich könnte man auch eine andere Kryptowährung sich vorstellen. Diese habe ich ja nicht in dem Moment gekauft, sondern vorher. Was waren meine Anschaffungskosten für diese 1500 USDT dafür? Im Endeffekt 1500 USDT, welche aber unterschiedlich entstanden sind?

 

Ich habe einmal 250 USDT für 200 Euro gekauft. => Wert in Euro zum damaligen Kurs: 250 Euro

Dann habe ich 1000 USDT bekommen aus den 0,5 ETH => Wert in Euro zum damaligen Kurs: 900 Euro

Dann habe ich 250 USDT bekommen aus den 0,5 BNB => Wert in Euro zum damaligen Kurs: 200 Euro

 

Also hat es mich 250+900+200 = 1350 Euro gekostet?

 

Demnach 3. trade: 1 BTC bekommen für 1500 USDT, dieser 1 BTC hat einen aktuellen Marktwert in Euro, das ist mein Veräußerungsgewinn. Der 1 BTC ist 1500 USDT Wert, also 1300 Euro Veräußerungsgewinn. Anschaffungskosten habe ich 1350 Euro. Demnach 50 Euro Verlust?

 

Wie ist hier beim 3. trade zu rechnen?

 

Hier in dem Beispiel geht es genau auf. Wie wäre das, wenn ich z.B. beim 3. trade nur 250 USDT für den 1 BTC eingesetzt hätte? Wie sind dann für diese 250 USDT die Anschaffungskosten? Nehme ich da FIFO, also die ersten aus dem trade 1c und sage das hat mich 200 Euro gekostet. Oder nehme ich LIFO, also 250 USDT aus dem 0,5 BNB Verkauf und somit in dem Fall auch 200 Euro? Oder mache ich einen gleitenden Durchschnitt aus allen drei, also anteilig, ich habe insgesamt 1500 USDT für 1350 Euro, von den 1500 USDT setze ich jetzt 250 USDT ein, also 250/1500*1350=225 Euro?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 14 Stunden von MeinNameIstHase:

Mea Culpa, ...

vor 3 Stunden von PKW:

... in meinem ersten Post sind falsch,

 

Das passiert, weil die Fallbeispiele alle stark verkürzt dargestellt sind und keine Waren bzw. Sachkonten geführt werden, die das Mengengerüst sauber abbilden.

 

Am 16.6.2024 um 11:27 von JoBertus:

Beispiel 2:

1. Trade Februar: Kauf von 1 ETH für 1000 Euro

2. Trade August: Verkauf von 1 ETH für 2000 USDT

3. Trade Oktober: Kauf von 1 BTC für 1500 USDT

....

Sachkonto ETH

Valuta _ _ Betrag/Menge _ Saldo_ Wert in EUR _Text

1.02.2024 _ 0,00 ETH_ _ _ _ _ _ _0,00 _ _ 0000,00_ _ _ _Kontoeröffnung

1.02.2024 _ 1,00 ETH_  _ _ _ _ _ 1,00 _ _ 1000,00 _ _ _ Anschaffung ETH gegen EUR Transaktion 01 (Ausziff 101 aus Transaktion 02)

1.08.2024 _ -1,00 ETH_ _ _ _ _ _ 0,00 _ _ 1800,00_ _ _ Veräußerung ETH gegen USD Transaktion 02 Ausziff 101

 

Sachkonto USD

Valuta _ _ Betrag/Menge _ Saldo_ _ Wert in EUR _Text

1.08.2024 _ 0000,00_ _ _ _ _ 0000,00 _ 0000,00 _ _ _Kontoeröffnung

1.08.2024 _ 2000,00 _ _ _ _  2000,00 _ 1800,00 _ _ _ Anschaffung USD gegen ETH Transaktion 02 (Ausziff 103** aus Transaktion 03)

1.10.2024  -1500,00 _ _ _ _ _ 500,00 _ -1300,00 _ _ _Veräußerung USD gegen BTC Transaktion 03 Ausziff 103

 

Sachkonto BTC

schreibs Dir selbst auf ...

 

jetzt fehlt nur noch das EUR-Konto ...

 

Über die Transaktionsnummer sind die Tauschvorgänge (=Geschäftsvorfälle) kontoübergreifend verknüpft. Bankseitig ist das die Belegnummer.

Zusätzlich ziffert man Veräußerungsgeschäfte innerhalb des Kontos aus, d.h. jeder Veräußerungsvorgang wir mit einer fortlaufenden Ausziffer-Nummer markiert. Dann sucht man die dazu passenden Anschaffungsgeschäfte auf dem Sachkonto und vergibt dort die gleiche Nummer. Sortiert man später nach dieser Ausziff-Nummer, hat man alle Veräußerungsgeschäfte sauber sortiert. Wenn man dazu noch Nummernkreise aufbaut (z.B. 100 - 500 für steuerpflichtig nach § 23, 800 - 900 steuerfrei nach § 23 wegen Jahresfrist usw.)  kann man perfekt seine Einzelgeschäfte auflisten.

 

** Vorsicht bei Teilauszifferungen. Hier lohnt es sich technisch den Betrag erst ganz auszubuchen und in zwei Teilbeträge gegenläufig einzubuchen (wie ein Storno mit Neubuchung), so dass man nur den passenden Teilbetrag ausziffern kann. Hört sich umständlich an, aber respektiert das sogenannte Radierverbot (Bestandteil der GoB Grundzüge ordnungsmäßiger Buchführung).

 

Das Ganze ist im Grunde die Vorstufe einer doppelten Buchführung. Die hättest du, wenn du noch weitere Konten einbaust, z.B. eines für Gewinne/Verluste nach § 23. Dann zifferst du über dieses Konto die steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäfte aus.

 

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JoBertus

Danke für Deine ausführliche Antwort, aber daraus kann ich mir nicht ableiten, was in meinem erweiterten Beispiel die Antwort wäre?

 

Die Details sind mir auch nicht klar, mit der Teilauszifferung: D.h. im Beispiel wie würden da die gegenläufigen Beträge aussehen?

 

Des Weiteren ist mir nicht klar, wie ich da noch ein Gewinn/Verlustkonto nach §23 einbauen kann und dann die steuerlich relevanten Gewinne ausweisen/ziffern kann.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Teilauszifferung ... Zwei Beträge passen nicht zusammen. Beispiel ...

Anschaffung A 1000 Euro

Anschaffung B 1000 Euro

Veräußerung C 1200 Euro

Aufgrund von FiFo gelten aus A 1000 und aus B weitere 200 als angeschafft für die Veräußerung aus C.

 

Technisch eine Möglichkeit ist:

(Storno) Anschaffung B -1000

(Storno) Neu Anschaffung B1 800

(Storno) Neu Anschaffung B2 200

 

Jetzt kann man A, B2 und C ausziffern. Und B1 bleibt noch offen für eine weitere Veräußerung. Im Grunde kann man auch B und den Storno B ausziffern unter Nutzung des Nummernkreises für technische Buchungen. Ganz nebenbei kann man immer nachvollziehen, warum was wie gebucht wurde. Ich würde es nur nicht Storno nennen, sondern "technische Aufteilung", weil es sicher öfters vorkommt.

 

Das Problem von § 23 EStG ist nun mal die FiFo-Fiktion bei Devisen (und Duldung von FiFo auch für Kryptos). Voraussetzung für § 23 ist ganz allgemein, dass man u.a. ein "bestimmtes" Anschaffungsgeschäft identifiziert, sonst wär's kein "Privates Veräußerungsgeschäft" (Der BFH sagt dazu: Das, was veräußert wird, muss nämlich angeschafft worden sein.). Hört sich kleinkariert an, ist aber eine Bedingung für die Steuerbarkeit nach § 23 EStG.

 

Wenn Du BTCs selbst mit ihren Hashes verwaltest, könntest du natürlich auch jedes BTC genau nachverfolgen und bräuchtest kein FiFo. Dafür aber ein Verzeichnung aller Einzel-BTC.

 

Im Grunde laufen alle Deine Ausgangsfragen darauf hinaus, dass Du Dein Mengengerüst nicht im Griff hast. Also die Kontobewegungen für BTC, USD und den aktuellen Kontostand für BTC, USD usw. Was per Tausch, Verbrauch oder Veräußerung raus geht, muss zuvor angeschafft oder entstanden sein.

 

Beispiel Kaffeebohnen: Die musst du auch im Supermarkt erst kaufen, bevor du sie in der Kaffeemühle verbrauchen kannst und mit einem Blick in die Kaffeedose siehst Du, wie viele noch da sind. Erst dann kommt die Frage, wieviel die Bohnen gerade wert sind, ob Dein Kaffee gerade 40 ct. gekostet hat oder 19 ct. per Tasse. Du kannst die Kaffeebohnen auch auf dem Flohmarkt gegen Panini-Bildchen tauschen ... ändert nichts daran, dass du die Menge dann in Euro irgendwie bewerten musst. Die Kaffeebohnen sind abzählbar (oder per Gewicht in der Menge bestimmbar) und irgendwann ist die Dose genau leer. Die gleiche Logik gilt für BTC, USD-Guthaben oder ETHs. Die Besonderheit bei Dollars ist, dass man vielleicht noch Zinsen für das Guthaben kriegt.

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JoBertus

Also das bedeutet aber dann in meinem Beispiel schon, dass ich auch FiFo nehmen muss und nicht z.B. gleitenden Durchschnittspreis?

 

Gibt es Literatur, wo so etwas behandelt und an Krypto-Beispielen erklärt wird?

 

Woher hast Du Dein Wissen? Aus analoger Literatur zu Aktien/Veräußerungsgeschäften? Kannst Du da was gutes empfehlen? Also mein Problem ist etwas, dass Du das zwar jetzt erklärt hast, ich bekomme das aber nicht unbedingt in meinem Fall so auf Anhieb hin, inbesondere das ganze mit dem ausziffern und potentielle Spezialfälle.

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MeinNameIstHase

BMF-Schreiben: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token

 

Für Dich relevant ist der Abschnitt

II) 5) b) Ertragssteuerliche Behandlung von Veräußerungen im Privatvermögen, Rn 53 ff.

 

Explizit wird in Rn 61 die Verwendungsreihenfolge erläutert und auf ein Uralt-Urteil des BFH zu § 23 EStG verwiesen. Da wird einmal unterschieden nach dem "ob" der Steuerpflicht und erst dann nach dem "wie hoch". Ob etwas steuerpflichtig (binnen Jahresfrist) ist, ergibt sich aus der Logik, dass es nur dann "in der Spekulationsfrist ist", wenn es denklogisch zwingend ist, weil keine anderen Bestände herangezogen werden können, die außerhalb der Frist liegen (diese nicht vorliegen bzw. anderweitig verbraucht wurden). Faktisch ist das eine FiFo-Regelung, die automatisch zuerst alle Bestände verwendet, die möglicher Weise außerhalb der Spekulationsfrist liegen.

 

Bei der Frage des "wie hoch" muss dagegen die Durchschnittsmethode herangezogen werden für die Teile der Veräußerung, die steuerpflichtig sind.

 

Du hast es also mit beiden Verwendungsreihenfolgen zu tun: FiFo für die Frage, ob etwas steuerpflichtig sein könnte. Durchschnittsverfahren bei der Frage, wie hoch dann die Anschaffungskosten sind. 

 

Das Schreiben sagt aber auch: Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zwecke der Wertermittlung (Anmerkung: der Frage des "wie hochs") unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst veräußert wurden (First in First out, FiFo).

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SlowHand7
vor 24 Minuten von JoBertus:

Also das bedeutet aber dann in meinem Beispiel schon, dass ich auch FiFo nehmen muss und nicht z.B. gleitenden Durchschnittspreis?

 

Natürlich wird generell FIFO angewendet. Bei Devisengeschäften steht das sogar zwingend im Gesetz.

Ansonsten kann man (z.B. als Trader) beim FA auch LIFO beantragen.

Wenn das durch geht dann aber auch für alles und man muß dabei bleiben. Also nicht mal so und dann wieder anders.

 

Eine Finanzbuchhaltung mit doppelter Buchung und allem Schnickschnack halte ich persönlich für übertrieben und zu sperrig.

Für diesen Zweck reicht eine vernünftige Excel-Tabelle doch vollkommen aus.

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

Danke für diesen Hinweis.

 

Könntest Du einmal das erweiterte Beispiel 2 (s. weiter unten): 

Zitat

 

1a. Trade Februar: Kauf von 0,5 ETH für 500 Euro

1b. Trade Februar: Kauf von 0,5 BNB für 125 Euro

1c. Trade Februar: Kauf von 250 USDT für 200 Euro

2a. Trade 14. August: Verkauf von 0,5 ETH für 1000 USDT

2b. Trade 29. August: Verkauf von 0,5 BNB für 250 USDT

3. Trade Oktober: Kauf von 1 BTC für 1500 USDT

 

Steuer:

2a. Trade: 1000 USDT vom Verkauf 0,5 ETH sind 900 Euro Wert zum Zeitpunkt 14. August,.

2b Trade: Die 250 USDT vom Verkauf 0,5 BNB sind 200 Euro Wert zum Zeiptunkt 29. August.

 

3. Trade: Die 1500 USDT sind 1300 Euro wert zum Zeitpunkt des 3. trades.

 

Hier die Berechnung mit den Waren- und Sachkonten wie in Deinen Post #14 aufstellen? Was würde da schlussendlich als steuerlich zu meldender Gewinn rauskommen.

 

vor 10 Stunden von SlowHand7:

Natürlich wird generell FIFO angewendet. Bei Devisengeschäften steht das sogar zwingend im Gesetz.

Ansonsten kann man (z.B. als Trader) beim FA auch LIFO beantragen.

Wenn das durch geht dann aber auch für alles und man muß dabei bleiben. Also nicht mal so und dann wieder anders.

 

Eine Finanzbuchhaltung mit doppelter Buchung und allem Schnickschnack halte ich persönlich für übertrieben und zu sperrig.

Für diesen Zweck reicht eine vernünftige Excel-Tabelle doch vollkommen aus.

Ich wollte es auch mit einer Excel-Tabelle machen. War aber auf solche Probleme gestoßen wie in meinem erweiterten Beispiel 2. Kannst Du das eventuell einmal darstellen, wie Du diese Excel-Tabelle an dem Beispiel machen würdest und was schlussendlich als steuerlich zu meldender Gewinn rauskommen würde? In Post #13 habe ich es bis zum 3. trade probiert. Bin mir nicht sicher, ob das richtig ist und vor allem wie jetzt die Berechnungen beim 3. trade sind. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten kommt es meines Erachtens zu unterschieden, ob ich eben FiFo oder das Durchschnittsverfahren nehme. Weil beim Durchschnitt schaue ich ja über alle Anschaffungen und nehme den Durchschnittspreis. Bei FiFo verbrauche ich zuerst die reingekommen sind zu deren Kosten. Ergibt einen Unterschied.

 

Wobei das Beispiel schlecht gewählt ist, weil dort verbrauche ich schlussendlich ja genau alle Stücke an USDT, wie ich sie auch angeschafft habe. D.h. dort dürfte es zu keinen Unterschieden kommen. Ich glaube ich habe bei der Berechnung auch einen Fehler gemacht.

 

Also mal eine folgende Anpassung des Beispiels:

Zitat

 

1a. Trade Februar: Kauf von 0,5 ETH für 500 Euro

1b. Trade Februar: Kauf von 0,5 BNB für 125 Euro

1c. Trade Februar: Kauf von 250 USDT für 200 Euro

2a. Trade 14. August: Verkauf von 0,5 ETH für 1000 USDT

2b. Trade 29. August: Verkauf von 0,5 BNB für 250 USDT

3. Trade Oktober: Kauf von 1 BTC für 1125 USDT

 

Steuer:

2a. Trade: 1000 USDT vom Verkauf 0,5 ETH sind 900 Euro Wert zum Zeitpunkt 14. August,.

2b Trade: Die 250 USDT vom Verkauf 0,5 BNB sind 200 Euro Wert zum Zeiptunkt 29. August.

 

3. Trade: Die 1125 USDT sind 1105 Euro wert zum Zeitpunkt des 3. trades.

 

 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
Am 18.6.2024 um 08:35 von JoBertus:

Könntest Du einmal das erweiterte Beispiel 2

Sachkonto ETH

image.thumb.png.ecbb8ea3c5eda43fddaf87e771f5a913.png

 

Sachkonto BTC

image.thumb.png.bf76092bd95723f967fa3531cd038582.png

 

Sachkonto BNB

image.thumb.png.bec5d4561c6d230d3c63ecd4038a277a.png

 

USD-Konto: Achtung hier doppelt, einmal nach Neusortierung.

image.thumb.png.b17c4c5df9e3e7fd81d728912e3c0a9f.png

 

Nach setzen eines Filters auf die Spalte Auszifferung (100 - 800), hast du eine Liste aller priv. Veräußerungsgeschäfte, die man z.B. der Steuererklärung beilegt. Die 900er Ziffern sind technischer Art für die Aufteilung der Anschaffung 2a nach FiFo.

 

image.thumb.png.5a6cfcbb866d08cd0cc088ebc2c5b77f.png

 

Ich hoffe, es haben sich keine Tippfehler eingeschlichen.

Referenz sind Deine Beispiel-Geschäftsvorfälle (oder die Belege des Brokers). Die sind nur zur Orientierung ... oder ... nach dem Prinzip: Keine Buchung ohne Beleg. Eine nach Datum geordnete Ablage der Belege ohne Referenzspalte würde im privaten Umfeld aber ausreichen. Wenn aber pro Tag viele Geschäftsvorfälle vorliegen, ist die Referenz empfehlenswert. Es gilt: Ein sachverständiger Dritter soll das in angemessener Zeit nachvollziehen können.
Abzugsfähig sind auch Transaktionskosten bei der Gewinnermittlung bzw. Gebühren für die Lagerung der Token (Depotgebühren), da in § 23 EStG Werbungskosten abzugsfähig sind.

 

PS: Dadurch dass ich zwecks Dokumenation die USD-Tabelle jetzt doppelt habe, schlich sich ein Mini-Fehler ein: Die 103er Auszifferung wurde prompt neu zu 104.

PPS: Auf die Schnelle habe ich auf Zusatzspalten wie "ETH", "BTC" bei Umsatz und Bestand verzichtet; lohnt sich aber, damit man immer sieht, welche Menge betroffen ist.

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SlowHand7
Am 18.6.2024 um 08:35 von JoBertus:

Danke für diesen Hinweis.

 

Könntest Du einmal das erweiterte Beispiel 2 (s. weiter unten): 

Hier die Berechnung mit den Waren- und Sachkonten wie in Deinen Post #14 aufstellen? Was würde da schlussendlich als steuerlich zu meldender Gewinn rauskommen.

 

Ich wollte es auch mit einer Excel-Tabelle machen. War aber auf solche Probleme gestoßen wie in meinem erweiterten Beispiel 2. Kannst Du das eventuell einmal darstellen, wie Du diese Excel-Tabelle an dem Beispiel machen würdest und was schlussendlich als steuerlich zu meldender Gewinn rauskommen würde? In Post #13 habe ich es bis zum 3. trade probiert. Bin mir nicht sicher, ob das richtig ist und vor allem wie jetzt die Berechnungen beim 3. trade sind. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten kommt es meines Erachtens zu unterschieden, ob ich eben FiFo oder das Durchschnittsverfahren nehme. Weil beim Durchschnitt schaue ich ja über alle Anschaffungen und nehme den Durchschnittspreis. Bei FiFo verbrauche ich zuerst die reingekommen sind zu deren Kosten. Ergibt einen Unterschied.

 

Also Berechnungen mit Durchschnittspreisen kannst du gleich vergessen.

Das wird von keinem FA akzeptiert.

Auch verständlich da das reiner Unfug ist.

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