hilflos Juni 19, 2024 Am 19.6.2024 um 13:10 von stolper: . Die Zinseinkünfte sicherer Anleihen der KfW und der Landwirtschaftlichen Rentenbank ( würden meine kompletten Lebenshaltungskosten decken, sollte mein sonstiges Einkommen morgen auf 0 fallen. ich finde es wahnsinnig schwierig abzuschätzen wieviel Geld man in der Rente braucht. Neben den höheren Kosten, weil man Sachen an Haus, Garten und Auto nicht mehr selber machen kann und teure Handwerker braucht, über Traumreisen die man schon immer machen wollte und unbedingt jetzt machen muss, weil man es später nicht mehr kann, bis zu Unterstützung der Kinder bei ihren Hauswünschen. Die Einsparpotenziale dürften gering sein, ev. ein Auto weniger und weniger Klamotten ohne den Lebensstandard zu reduzieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania Juni 19, 2024 Am 19.6.2024 um 13:28 von hilflos: macht bei mir in der Firma aber gefühlt fast jeder. Da man die 45 Jahre (fast) nur ohne Studium erreichen kann, haben die betroffenen Leute trotz 2 Jahre früherer Rente trotzdem noch 6-8 Jahre länger gearbeitet als die Studierten und damit auch länger eingezahlt Ich habe einige Bekannte, die bei einem großen deutschen Automobilkonzern arbeiten. Da ist Altersteilzeit eher die Regel als die Ausnahme. Da geht man dann mit 60/62 in die Freistellungsphase um dann mit 63/65 in Rente zu gehen. So etwas bietet mein AG leider nicht an. BTW: Aktuell weitet der Konzern die Altersteilzeit aus, da man die Personalkosten senken will. So viel zum Lieblingsthema mancher Parteien "Wir sollen alle länger arbeiten" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos Juni 19, 2024 Am 19.6.2024 um 13:36 von monstermania: die bei einem großen deutschen Automobilkonzern arbeiten. Da ist Altersteilzeit eher die Regel als die Ausnahme. Da geht man dann mit 60/62 in die Freistellungsphase um dann mit 63/65 in Rente zu gehen. So etwas bietet mein AG leider nicht an. BTW: Aktuell weitet der Konzern die Altersteilzeit aus, da man die Personalkosten senken will. so weit ich weiß ist das VW. Die hatten das Programm bisher nur für die Jahrgänge die 57 alt wurden. Als jetzt der Jahrgang 67 geöffnet wurde, wurde der Jahrgang 66 nicht geschlossen und Jahrgang 65 wieder geöffnet. VW gleicht aber bis zur Hälfte die Rentenabschläge aus. Das sind noch zusätzlich mittlere 5 stellige Beträge Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania Juni 19, 2024 Am 19.6.2024 um 13:35 von hilflos: ich finde es wahnsinnig schwierig abzuschätzen wieviel Geld man in der Rente braucht. Neben den höheren Kosten, weil man Sachen an Haus, Garten und Auto nicht mehr selber machen kann und teure Handwerker braucht, über Traumreisen die man schon immer machen wollte und unbedingt jetzt machen muss, weil man es später nicht mehr kann, bis zu Unterstützung der Kinder bei ihren Hauswünschen. Die Einsparpotenziale dürften gering sein, ev. ein Auto weniger und weniger Klamotten ohne den Lebensstandard zu reduzieren In meinem Bekanntenkreis der sich bereits im Unruhestand befindet sind die Ausgaben anfangs tendenziell eher gestiegen. Man hat mehr Freizeit die dann auch gefüllt werden will, was entsprechend Geld kostet. Ich strebe an im Unruhestand mindestens das gleiche (Netto)Einkommen zu haben wie vor dem Rentenbeginn! Durch den Wegfall der monatlichen ETF-Sparrate wird dann ja entsprechend Budget für Reisen und Hobby frei. Die Kosten für Arbeiten an Haus/Garten kommen ja nicht sofort. Ich habe es bei meinen Eltern erlebt. Irgendwann braucht es dann Unterstützung für Gartenarbeit/Haushalt und Instandhaltung. Im gleichen Zuge sinken dann aber auch die Kosten für Reisen und Hobby. Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass ich mit 80 noch mit dem Motorrad auf der Rennstrecke unterwegs bin. Der größte Unsicherheitsfaktor in Sachen Kosten ist m.E. eine evtl. langjährige Pflegebedürftigkeit. Man wird sehen. Ich mache keine Pläne für 20, 30 Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Juni 19, 2024 · bearbeitet Juni 20, 2024 von Nachdenklich Am 19.6.2024 um 13:10 von stolper: Ich wohne in einer mir allein gehörenden bar bezahlten 140qm ETW und habe noch eine 62qm große, ebenfalls bar bezahlte ETW vermietet. Die Zinseinkünfte sicherer Anleihen der KfW und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Laufzeiten 50% bis 2031 und 50% bis 2032) würden meine kompletten Lebenshaltungskosten decken, sollte mein sonstiges Einkommen morgen auf 0 fallen. Ohne Kapitalverzehr. Ich arbeite gerne, ich mag das was ich tue sehr, Ich mag auch die Leute, mit denen ich es tue. Ich könnte morgen aufhören, will es aber nicht. Es ist auch ein sehr wichtiger sozialer und geistiger Aspekt für mich. Das sehe ich als Beschreibung eines gelungenen Lebens an. Offenbar sind Munger (+), Buffet und die Queen (+) doch nicht die Einzigen, die nicht so schnell wie möglich in Rente gehen wollen, um dann das im Leben erarbeitete Vermögen möglichst gründlich wieder zu verbrauchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
timk Juni 19, 2024 Am 19.6.2024 um 09:28 von monstermania: Dabei sollte man aber berücksichtigen, dass die 2 Jahre ALG1 dann nicht zu den 45 Jahren zählen! Kann man aber so machen, wenn man mit 63 bereits die 45 Jahre voll hat. Meine Partnerin denkt auch darüber nach, wobei bei Ihr dann noch die Betriebsrente berücksichtigt werden muss. Da fehlen dann auch 2 Jahre. Wie sieht das bei folgender Konstellation aus: Regulärer Renteneintritt 67. Rente mit entsprechendem Abschlag mit 63 möglich. Wie würden 2 Jahre ALG1 ab 61 zählen? Zählen die 2 Jahre zu den Versicherungsjahren, um die erforderlichen 35 Jahre voll zu bekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo Juni 19, 2024 · bearbeitet Juni 19, 2024 von Neverdo Am 19.6.2024 um 11:23 von odensee: Nana, immer bei den Fakten bleiben (Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/anstieg-bei-pflegefaellen-festgestellt-dies-koennte-ein-neuer-trend-sein-19652354.html) Es geht um eine Differenz von ca. 50.000 Und weiter: da bin ich aber voll und ganz bei dir Odensee, immer bei der Wahrheit bleiben, wenn es sie denn gibt. Die Zahlen, die sich bei mir einprägten und die ich aus dem Kopf zog finde ich hier, in diesem Beitrag..aber mich interessiert das auch nur am Rande, weil es so nicht weiterfinaziert werden kann, jedenfalls nicht allein aus Beitragserhöhungen...man konnte sie wie geschrieben missverstehen, aber wie gesagt...es gibt sie. "" Demografisch bedingt wäre 2023 nur mit einem Zuwachs von 50.000 Personen zu rechnen gewesen.Doch tatsächlich beträgt das Plus über 360.000 sagte der SPD Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Montag. "Woran das liegt verstehen wir noch nicht genau"In der Pflegeversicherung gäbe es ein akutes Problem." Falls es interessiert... https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/05/berlin-brandenburg-starker-anstieg-pflegebeduerftige-deutschland-lauterbach-pflege.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania Juni 19, 2024 Am 19.6.2024 um 14:32 von timk: Wie sieht das bei folgender Konstellation aus: Regulärer Renteneintritt 67. Rente mit entsprechendem Abschlag mit 63 möglich. Wie würden 2 Jahre ALG1 ab 61 zählen? Zählen die 2 Jahre zu den Versicherungsjahren, um die erforderlichen 35 Jahre voll zu bekommen? Ja, zählt als Wartezeit. Genau so wie z.B. der zeitweise Bezug von Hartz IV. Die besondere Einschränkung der Anrechnung der letzten 2 Jahre vor der Rente gilt nur bei der Rente für besonders langjährig Versicherte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo Juni 19, 2024 Am 19.6.2024 um 14:04 von Nachdenklich: Das sehe ich als Beschreibung eines gelungenen Lebens an. Offenbar sind Munger (+), Buffet und die Queen (+) doch nicht die Einzigen, die so schnell wie möglich in Rente gehen wollen, um dann das im Leben erarbeitete Vermögen möglichst gründlich wieder zu verbrauchen. Ich schließe mich an, wetten, dass er alt wird, bei so einer Einstellung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juni 19, 2024 · bearbeitet Juni 19, 2024 von odensee Am 19.6.2024 um 14:43 von Neverdo: Falls es interessiert... Was Lauterbach da von sich gegeben hat und was der RBB schreibt, scheint nicht richtig oder falsch verstanden zu sein. Das wurde aber auch schon lang und breit in der Presse kund getan. Hier nochmal direkt vom GKV-Spitzenverband: Zitat Wir sehen einen sprunghaften Anstieg bei den Pflegefällen. Wuchs die Zahl der Pflegebedürftigen in früheren Jahren etwa um 326.000 Fälle pro Jahr, gab es 2023 auf einmal ein Plus von 361.000 Fällen, stellt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, im Interview mit der Funke Mediengruppe fest. Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1795264.jsp Es waren (grob geschätzt) 50.000 mehr als erwartet. Und nicht: es wurden 50.000 erwartet und es waren dann 360.000 Es ist aber off-topic hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stolper Juni 20, 2024 Am 19.6.2024 um 14:52 von Neverdo: Ich schließe mich an, wetten, dass er alt wird, bei so einer Einstellung... ...LOL :-) Man weiß es nicht. Entscheidend ist doch auch gar nicht, wie alt man wird. Sondern daß man möglichst viele Jahre bei guter Gesundheit hat. Trotz daß ich (fast) jeden Tag mit dem Fahrrad insgesamt 30km zur Arbeit fahre (15hin, 15zurück) und wieder mit Langsteckenlauf angefangen habe...man weiß es nicht. Morgen kann es dich erwischen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ratz Juni 20, 2024 Am 19.6.2024 um 09:15 von Hermann: Ein Kollege macht Folgendes: Er wird mit 63 Jahren kündigen, dann 2 Jahre ALG1 (inkl. bissl Rentenpunkte, wichtiger: Rentenbeitragszeiten) und dann die abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren nehmen. Das Einzige, was er meinte, was passieren könnte sei eine ALG1 Sperre von 3 Monaten, weil er selbst gekündigt hat. Bei Ü58iger und ALG1 Sperrzeit kann die Sperre 1/4 der Bezugsdauer betragen, bei max. 24 Monaten AGL1 wären dies dann 6 Monate Sperre...war zumindest früher so Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker Juni 20, 2024 Am 20.6.2024 um 15:16 von Ratz: Bei Ü58iger und ALG1 Sperrzeit kann die Sperre 1/4 der Bezugsdauer betragen, bei max. 24 Monaten AGL1 wären dies dann 6 Monate Sperre...war zumindest früher so ist auch heute noch, zudem zählen ALG-Bezug 24 Monate vor Rentenbeginn bei Kdg. nicht als Beitragszeiten !! Kann auch nicht durch freiwillige Beiträge geheilt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juni 20, 2024 Am 20.6.2024 um 16:48 von PrivateBanker: Kann auch nicht durch freiwillige Beiträge geheilt werden. Ist auch unabhängig davon, wie das Arbeitsverhältnis geendet hat; also nicht nur „bei Kdg.“. Und Beitragszeiten sind es ggf. schon, aber sie zählen eben nicht für die Wartezeit von 45 Jahren. Wurde übrigens oben schon gesagt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hermann Juni 20, 2024 · bearbeitet Juni 20, 2024 von Hermann Er meinte, dass ihm sogar jetzt gar nichts gekürzt wird, bzw gar keine Sperre kommt. Die 45 Jahre hat er mit 63 schon voll..... War auch eher nur als Tipp gedacht, vielleicht auch mal in diese Richtung zu recherchieren. Gefühlt ändern sich die Regelungen alle 2 Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW Juni 20, 2024 Am 20.6.2024 um 16:48 von PrivateBanker: ist auch heute noch, zudem zählen ALG-Bezug 24 Monate vor Rentenbeginn bei Kdg. nicht als Beitragszeiten !! Kann auch nicht durch freiwillige Beiträge geheilt werden. durch freiwillige nicht, aber man könnte einen kleinen Minijob annehmen und dort die RV gezielt nicht abwählen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 31. März Am 16.6.2024 um 07:18 von Ratz: Nach aktueller Lage (denke bitte daran, die Rentenvorgaben/-gesetze können sich bis zu deinem Renteneintritt noch verändern), könntest du als "besonders langjähriger Versicherter", nach 45 Beitragsjahren bereits nach Vollendung deines 65sten Lebensjahres in Rente gehen. Es würden dir dann für die beiden Jahre die Rentenpunkte fehlen (du zahlst ja nicht mehr in die Rentenkasse ein), jedoch würdest du keine weiteren Abschläge auf die Rente erfahren. ich habe da mal eine allgemeine Frage. Ich bin letzte Woche nach Tagen endlich durchgekommen um einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, zu meiner Überraschung leider erst Ende Juli. Ich möchte eigentlich nur wissen, ob ich mit meinem Wissen auf dem richtigen Dampfer bin, alles ohne Gewähr geb. Sept. 1968 Sept. 1985 Lehre begonnen Okt. 2027 Beginn Altersteilzeit 3 Jahre aktiv / 3 Jahre passiv ab Okt. 2033 mit 65 Jahren in Rente, da 45 Arbeitsjahre voll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 31. März · bearbeitet 31. März von chirlu Am 31.3.2025 um 14:35 von west263: geb. Sept. 1968 Sept. 1985 Lehre begonnen Okt. 2027 Beginn Altersteilzeit 3 Jahre aktiv / 3 Jahre passiv ab Okt. 2033 mit 65 Jahren in Rente, da 45 Arbeitsjahre voll. Wenn du seit September 1985 jeden Monat belegt hast mit einer geeigneten rentenrechtlichen Zeit, ist die Wartezeit von 45 Jahren mit dem August 2030 erfüllt. Dann kannst du in der Tat ab Oktober 2033 die Rente für besonders langjährig Versicherte, also ohne Abschläge, beziehen. Du kannst auch schon ab Oktober 2031 die Rente für langjährig Versicherte, mit 14,4% Abschlag, bekommen, was aber wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass die jetzige Rechtslage dann noch gilt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 31. März Am 31.3.2025 um 15:06 von chirlu: Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass die jetzige Rechtslage dann noch gilt. genauso ist es , alles nur aufgrund der aktuellen Gesetzgebung. Mein Rentenverlauf ist vollständig und darauf gab es dann das Altersteilzeit Angebot meines Arbeitgebers. Das liegt unterschriftsreif auf meinem Schreibtisch. Theoretisch hätte ich ja noch Zeit zum unterschreiben, da ich nicht mit Abschlägen gehen möchte und sie so erst Okt. 2027 startet. Allerdings bereiten mir mittlerweile die Koalitionsverhandlungen etwas Kopfschmerzen. Es gab das Versprechen der CDU, den Renteneintritt nicht anzufassen. Ich bin mir nicht mehr ganz so sicher, ob sie es tatsächlich durchziehen und standhaft bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 31. März Ist der Fall nicht in der Vereinbarung irgendwie geregelt? Zum Beispiel, dass sich dann Aktiv- und Passivphase entsprechend verlängern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 31. März Am 31.3.2025 um 15:24 von chirlu: Ist der Fall nicht in der Vereinbarung irgendwie geregelt? Zum Beispiel, dass sich dann Aktiv- und Passivphase entsprechend verlängern? nee, der Vertrag richtet sich an der aktuellen Lage aus und nicht an irgendwelchen Eventualitäten. Da kann man nur auf Bestandsschutz hoffen, da unterschrieben. Es gibt auch keine Möglichkeit des Rücktritts. Da muss man sich bei der Unterschrift schon absolut sicher sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 31. März Am 31.3.2025 um 14:35 von west263: Ich bin letzte Woche nach Tagen endlich durchgekommen um einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, zu meiner Überraschung leider erst Ende Juli. Ich möchte eigentlich nur wissen, ob ich mit meinem Wissen auf dem richtigen Dampfer bin Wenn es dir nur um die Fristen geht (möglicher Rentenbeginn, noch fehlende Zeiten für die Wartezeit von 45 Jahren), die stehen auch in einer Rentenauskunft. Kannst du mit elektronischem Personalausweis sofort digital bekommen (https://kundenportal.deutsche-rentenversicherung.de/) oder andernfalls dir in Papier zuschicken lassen (Anforderung unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 31. März Am 31.3.2025 um 15:06 von chirlu: Du kannst auch schon ab Oktober 2031 die Rente für langjährig Versicherte, mit 14,4% Abschlag, bekommen, was aber wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Vorsicht mit dieser Aussage bzw. mit einer solchen Planung. Habe heute gelesen, dass bei den Koalitionsverhandlungen eben genau dieses zur Disposition stehen soll. Ist wohl gerade erst in der Planungs- bzw. Diskussionsphase und vielleicht kommt es auch gar nicht. Ich wollte es nur kurz gesagt haben, dass es zu keiner bösen Überraschung kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 31. März Am 31.3.2025 um 16:32 von Holgerli: Vorsicht mit dieser Aussage bzw. mit einer solchen Planung. Wie ich unmittelbar im nächsten Satz geschrieben habe: Am 31.3.2025 um 15:06 von chirlu: Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass die jetzige Rechtslage dann noch gilt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 31. März Am 31.3.2025 um 16:32 von Holgerli: Habe heute gelesen, dass bei den Koalitionsverhandlungen eben genau dieses zur Disposition stehen soll. Ist wohl gerade erst in der Planungs- bzw. Diskussionsphase und vielleicht kommt es auch gar nicht. Ich wollte es nur kurz gesagt haben, dass es zu keiner bösen Überraschung kommt. ich habe sowas noch nicht gelesen, habe aber mittlerweile ein mehr als ungutes Gefühl, dass sie auch dieses Versprechen brechen könnten. Wo hast Du es gelesen? Von daher will ich es eigentlich nicht mehr allzu lang auf die Bank schieben, zu unterschreiben. Ich hatte noch etwas gewartet, da klar war, dass es neue Möglichkeiten geben wird, des freiwilligen Ausscheidens und vielleicht auch ein Ausweiten der Altersteilzeit auf 4 / 4. Abfindungen und Frühpensionierung wurde neu geregelt und attraktiver gestaltet, bei Altersteilzeit nicht in meine Richtung. Von daher liegen die endgültigen Fakten auf dem Tisch. Am 31.3.2025 um 16:10 von chirlu: die stehen auch in einer Rentenauskunft. meine letzte ist von August 2023. Das war die 8 Seiten lang, mit allen Daten und Berechnungen. Muss ich mal raus kramen, es etwas genauer lesen. Ich muss gestehen, dass ist absolut nicht mein Thema und da tue ich mich wirklich schwer. Danke @chirlufür deinen bisherigen Input. Hilft mir schon sehr weiter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag