Watti 14. Juni Am 12.6.2024 um 20:00 von Peter Wolnitza: Nein, nur BU, KV-Voll, KT und Pflege. Laut der AVB des DKV BMG kann man vom DKV BMG in eine Voll-PKV BestMed wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung. "Optionsrecht auf eine Krankheitskostenvoll- und Krankentagegeldversicherung sowie eine private Pflegepflichtversicherung" Bei Beendigung der Versicherung in der deutschen GKV können Sie den Versicherungsvertrag zu erleichterten Bedingungen wie folgt anpassen: Sie können für die betroffene versicherte Person die Umstellung von Tarif BMG in eine Krankheitskostenvollversicherung nach unseren BestMed- oder BeihilfeMed-Tarifen beantragen. Wir ermöglichen die Vertragsanpassung ohne erneute Risikoprüfung und – außer für die private Pflegepflichtversicherung – ohne Wartezeiten. Auf die Wartezeit der privaten Pflegepflichtversicherung rechnen wir die nachweislich unmittelbar zuvor ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit in der sozialen Pflegeversicherung an. Voraussetzungen für die Vertragsanpassung sind: - Die zu versichernde Person ist in dem/den beantragten Tarif(en) versicherungsfähig, - die Tarife müssen für das Neugeschäft geöffnet sein, - die versicherte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, - die Vertragsanpassung wird spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Versicherung in der deutschen GKV beantragt, und - die Versicherung nach den neuen Tarifen beginnt im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung von Tarif BMG." Quelle: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Abschnitt 8.3. Bzgl. Flexibilität ist das ja ganz gut, da man über diese Variante auch noch später, wenn die Gesundheitsprüfung schwieriger wird, in die Voll-PKV der DKV könnte. Jetzt ist die Frage, ob die DKV PKV Tarife überhaupt etwas taugen. @Peter Wolnitza können Sie sagen, ob die BestMed Tarife überhaupt attraktiv sind, also ob diese Wechsel-Option überhaupt etwas wert ist? Wo bewegen sich die BestMed Tarife im Premium Circle? Ob ein Downgrade vom BMG zu einer reinen Krankenhauszusatzversicherung möglich ist, konnte man mir bei der DKV Hotline nicht sagen. Versuche jetzt nochmal mit einem Vertreter der DKV zu sprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 14. Juni vor einer Stunde von Watti: Bei Beendigung der Versicherung in der deutschen GKV Ist das denn noch ein in der Realität möglicher Fall? Man kann ja aus der GKV nur noch raus, wenn man eine private Krankenversicherung nachweist. Oder ins Ausland zieht, aber: vor einer Stunde von Watti: die versicherte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser 14. Juni vor 2 Stunden von Watti: DKV Hotline nicht sagen. Versuche jetzt nochmal mit einem Vertreter der DKV zu sprechen. Lieber verbindlich und schriftlich von der DKV selbst, auf „Ich habe mit einem DKV Vertreter telefoniert und der sagte….“ kannst hinterher nix geben… vor 1 Stunde von chirlu: Ist das denn noch ein in der Realität möglicher Fall? Ich verstehe das als validen Fall, er wechselt ja „in die Vollversicherung“ und damit wird die Versicherung in der deutschen GKV beendet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Watti 19. Juni Kurzes Update: Ambulante Zusatzversicherung: Habe meine Fragen zum BMG der DKV gestellt, warte noch auf die Beantwortung der Fragen. Risikolebensversicherung: Habe mir jetzt ein Angebot geholt, mir wurde empfohlen es "überkreuz" zu machen für meine Frau und mich. Habt ihr das auch so gemacht? Krankentagegeld: Ich habe mich nochmal nach einer Anwartschaft erkundigt. Mir wurde von einem Makler gesagt, dass eine Anwartschaft als sog. Optionstarif (Vollversicherung oder Zusatzversicherung, das wäre dann die KTG-Versicherung) einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen wird. Hat hier jemand Erfahrungen gemacht? Meine Fragen: Die Kosten der Optionstarife schwanken zwischen 5-15 €, worauf müsste ich achten? Kann ich einfach einen Vergleichsrechner nehmen und danndie Anwartsschaft bei dem Tarif machen, der dort am besten ist? (z.B. https://www.acio.de/krankentagegeldversicherung/onlinerechner) Bei 15€ für die Anwartschaft wäre es teilweise (abhängig von der Höhe) nur noch 10-15€ teurer direkt eine KTG Verischerung abzuschliessen. Wenn ich eine ab 92. Tagen nähme, wäre es nochmal etwas güstiger. Weiss jemand, was die maximale Bezugsdauer von KTG ist bzw. sein kann? Ab einem bestimmten Zeitpunkt müsste ja die BU einspringen? Abhängig davon könnte man statt einer Anwartschaft, dann auch überlegen keine KTG zu nehmen und den Zeitraum der AU bis BU selbst aufzubringen über Rücklagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 19. Juni vor einer Stunde von Watti: Habt ihr das auch so gemacht? Ja, macht aus erbschaftssteuerlicher Sicht, Sinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser 19. Juni vor 1 Stunde von Watti: Habt ihr das auch so gemacht? Ja. vor 1 Stunde von Watti: Krankentagegeld Warum nicht einfach ein KT abschließen? Hab nicht den ganzen thread gelesen. Mein KT wurde gerade erhöht, habe zusätzlich nun knapp 62 Euro pro Tag bei der Halleschen. Etwas mehr als 20 Euro pro Monat als Prämie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Watti 19. Juni vor 1 Minute von yuser: Ja. Warum nicht einfach ein KT abschließen? Hab nicht den ganzen thread gelesen. Mein KT wurde gerade erhöht, habe zusätzlich nun knapp 62 Euro pro Tag bei der Halleschen. Etwas mehr als 20 Euro pro Monat als Prämie. Momentan habe ich KTG über meinen Arbeitgeber. Es geht also nur um die Absicherung nach potentiellem Jobwechsel in der Zukunft (nicht geplant aber will irgendwann natürlich möglich). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser 19. Juni vor 44 Minuten von Watti: nach potentiellem Jobwechsel Ach so, alles klar. Verstanden. Als ich für die Kinder schaute fand ich keine reine Option auf KT. Als die Barmenia dann „Mehr Optionen” vorstellte war es genau das was ich suchte - trotz PKV/Beihilfe war die Versicherungsfähigkeit gegeben. Und hier ist auch KT drin. Für die Kinder also Jahrzehnte Flexibilität, um auf Änderungen reagieren zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Watti 21. Juni Am 14.6.2024 um 16:30 von yuser: Lieber verbindlich und schriftlich von der DKV selbst, auf „Ich habe mit einem DKV Vertreter telefoniert und der sagte….“ kannst hinterher nix geben… Ich verstehe das als validen Fall, er wechselt ja „in die Vollversicherung“ und damit wird die Versicherung in der deutschen GKV beendet. Eben die Antwort der DKV auf meine Fragen bekommen: „vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Fragen zu beantworten geht über den Rahmen eines Schreibens hinaus. Deshalb möchten wir gerne einen Berater vor Ort beauftragen, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Anschrift mit. Alternativ finden Sie unter Vermittler in Ihre Nähe mit Eingabe Ihrer Postleitzahl Berater in Ihrer Umgebung, die Sie gerne umfassend beraten.“ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser 21. Juni vor 17 Minuten von Watti: Ihre Fragen zu beantworten geht über den Rahmen eines Schreibens hinaus. Manchmal glaubt man es nicht - suspekt, man hat also keine Lust (wenn man das mal so frei übersetzt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag