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Tünpott

Geldanlage zur Absicherung der Mutter

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Sapine
vor 1 Stunde von Tünpott:

Ja, das bereitet mir auch Sorge. Ich weiß, dass nur 20k schenkungssteuerfrei sind. Gibt es da eine Ausnahme, wenn das Geld definitiv als Unterhalt gedacht ist?

Wie wurde die Schenkung des Hauses an das Finanzamt geregelt? Gibt es eine Art Schenkungsvertrag in dem die Auflagen schriftlich fixiert sind? Die Auflagen sollten den Wert Deines Erbes erheblich schmälern und erklären, dass Deine finanziellen Leistungen keine eigene Schenkung sind. 

 

Noch lebt Dein Großvater und man könnte möglicherweise nötige vertragliche Vereinbarungen noch ergänzen. Dazu wäre der Rat eines versierten Steuerberaters (?) sinnvoll. 

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Tünpott
vor 23 Minuten von hilflos:

wie hast du die 1500.-- bisher bezahlt? aus deinem Gehalt, von den Mieten? oder fallen sie erst an, seit dein Großvater im Heim ist und deine Mutter separat wohnt?

Der Wunsch nach 2500.-- im Monat ist unverhältnismäßig, meiner Meinung sogar unverschämt.  Ist noch weiteres Erbe zu erwarten oder Vermögen vorhanden, Haus wo der Großvater bisher gewohnt hat.

Meine Mutter und mein Großvater kamen mit ihren Renten gut zurecht als sie noch gemeinsam in seinem Haus wohnten.

Seit mein Opa im Heim wohnt und meine Mutter in ihrer Wohnung (Dezember letzten Jahres), zahle ich die 1500€ aus meinem Privatvermögen/Einkommen. Die bisherigen Auslagen (und Makler) ziehe ich deshalb vom Hausverkauf ab, so dass vom Hausverkauf über 300000€ noch 280000€ übrig bleiben.

 

Ich verstehe gerade nicht, wo der Wunsch über 2500€ geäussert wurde. Sie bekommt 1500€ von mir.

 

vor 1 Minute von Sapine:

Wie wurde die Schenkung des Hauses an das Finanzamt geregelt? Gibt es eine Art Schenkungsvertrag in dem die Auflagen schriftlich fixiert sind? Die Auflagen sollten den Wert Deines Erbes erheblich schmälern. 

 

Noch lebt Dein Großvater und man könnte möglicherweise nötige vertragliche Vereinbarungen noch ergänzen. Dazu wäre der Rat eines versierten Steuerberaters (?) sinnvoll. 

Der Wert wurde damals zum Zeitpunkt der Schenkung mit 180.000€ angegeben und ist damit unterhalb der Schenkungssteuergrenze von 200.000€. Im Vertrag hatte mein Opa und meine Mutter ein Wohnrecht eingetragen, das jetzt mit Auszug hinfällig ist. Auflagen bzgl. einer Versorgung meiner Mutter gab es nicht. Das läuft auf Vertrauensbasis zwischen mir und meinem Opa.

Da das Ganze eine Schenkung zu Lebzeiten war, kann ich das Wort Erbe nicht ganz nachvollziehen.

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Nene, der Vater ist sogar schon 100. Ich würde auch eher mit 20 Jahre Restlebensdauer rechnen.

vor 30 Minuten von Tünpott:

Der Wert wurde damals zum Zeitpunkt der Schenkung mit 180.000€ angegeben und ist damit unterhalb der Schenkungssteuergrenze von 200.000€.

 

Das Wohnrecht hätte man schenkungssteuerrechtlich ja auch abgezogen, das wäre dann eh unter der Freigrenze gewesen.

 

De facto hast Du ein "Geschenk" bekommen, das wenig wert ist, weil die Auflagen sehr hoch sind. Das dürfte Dir voll bewusst sein und ich hätte es (aus Verantwortungsgefühl Opa und Mutter gegenüber) vermutlich auch nicht ausgeschlagen. Muss man halt jetzt das Beste draus machen. Allerdings wäre es tatsächlich günstig, wenn Du die Zahlungen an Deine Mutter irgendwie als Unterhalt oder eben aus dieser Schenkung resultierend ansetzen könntest, dann wärst Du zumindest die Schenkungsgrenze Deiner Mutter gegenüber los. Außerdem könnte ein konkreter Vertrag mit Deinem Großvater über eine monatliche Zahlung von x an Deine Mutter auch ihrem Wunsch nach Verfügbarkeit des größeren Betrages mindern. Du wärst ja vertraglich gebunden.

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CorMaguire
vor 31 Minuten von Tünpott:

...Da das Ganze eine Schenkung zu Lebzeiten war, kann ich das Wort Erbe nicht ganz nachvollziehen.

Die Mutter könnte die Schenkung noch anfechten, wenn sie nicht einverstanden ist, wie Du mit "ihrem"

vor 2 Stunden von Tünpott:

....Meine Mutter geht davon aus, dass das Geld aus dem Haus ihr gehört. ....

Geld umgehst.

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Hotzenplotz2

Nach Sterbetafel liegt die durchschnittliche Lebenserwartung einer heute 77 jährigen weiblichen Person bei 11,56 Jahren. Da sind wir also schon bei 90 Jahren, bei der Familienhistorie und der weiteren medizinischen Verbesserung vermutlich noch länger. Ich würde eher mit 30 Jahren rechnen.
 

Aus meiner Sicht muss man sich da mal klar an einen Tisch setzen. Dann einmal vorrechnen, dass 1500€ bei 280.000€ genau für 186 Monate oder 15,55 Jahre reichen.
Jetzt kann man sich überlegen, ob man lieber mit 1000€ im Monat auskommt oder riskiert nach 15 Jahren ohne etwas dazustehen.
Es steht dir ja auch frei, diese Aufgabe auszuschlagen. Dann kann man natürlich jährliche Renditen etc draufschlagen.

Was aus meiner Sicht wenig Sinn macht ist zu versuchen, die 280k€ komplett zu erhalten und nur aus den Renditen den "Unterhalt" zu bezahlen.

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Anfechten? Sie könnte ihren Pflichtteil einklagen. Da der TE bis zum letzten Jahr wegen des Wohnrechtes gar keine Verfügungsgewalt über das geschenkte Objekt hatte, begänne die Zehnjahresfrist erst mit Auszug von Opa und Mutter zu laufen, d.h. nach Abschmelzung wären immer noch 90% anzusetzen auf die die Mutter den Pflichtteil verlangen könnte. Das wäre völlig unkritisch, wenn die Zahlung an die Mutter vertraglich festgelegt worden wäre, denn dann wäre der Wert der Immobilie eben auch viel geringer anzusetzen. Ist aber nicht gemacht worden, d.h. theoretisch könnte der TE hier ein Problem bekommen.

 

Solche Schenkungskonstruktionen sind sehr, sehr oft schief, so dass je nach Ausgang komische Dinge passieren können. Leider spielen da sowohl viele psychologisch Aspekte als auch manchmal nicht besonders fähige Erbrechtler mit rein. Erben und Schenkungen sind immer für Überraschungen gut.

 

Völlig klar ist, dass die Mutter mit 1500 im Monat bei der Lebenserwartung besser dasteht als mit 280.000 auf dem Konto. Bloß, dass das den meisten Menschen nicht vermittelbar ist. Und die Option, ihr den gesamten Betrag zu lassen und sie damit vor die wand laufen zu lassen besteht eben nicht wirklich, wenn man sich in der Verantwortung den Eltern gegenüber sieht.

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Tünpott
· bearbeitet von Tünpott
vor 25 Minuten von Pfennigfuchser:

Anfechten? Sie könnte ihren Pflichtteil einklagen.

 

Solche Schenkungskonstruktionen sind sehr, sehr oft schief, so dass je nach Ausgang komische Dinge passieren können. Leider spielen da sowohl viele psychologisch Aspekte als auch manchmal nicht besonders fähige Erbrechtler mit rein. Erben und Schenkungen sind immer für Überraschungen gut.

Wie oben geschrieben, wird es zu einer Einklage des Pflichtteils niemals kommen. Selbst bei unserer unterschiedlichen Auffassung über die Verwendung, haben wir untereinander ein tiefes Vertrauensverhältnis, so dass solche Maßnahmen undenkbar sind.

 

Aber mir wurde schon aus meinem Bekanntenkreis zurückgemeldet, dass es sich mein Opa in dieser Frage zu leicht gemacht hat (Alter hin oder her)

 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Naja klar, Dein Opa hat die Verwantwortung bewusst auf Dich übertragen. Du hast sie angenommen. Mit den genannten Summen kann das ja auch grob hinkommen, nur ist es steuerlich natürlich sehr unglücklich geregelt. Das beginnt ja schon damit, dass Du die Erträge versteuern musst, bevor sie Deiner Mutter schenkst, Deine Mutter aber vermutlich noch Freibetrag hätte bzw einen niedrigeren Grenzsteuersatz. Ich kenne mich damit nicht aus, aber vielleicht lässt sich da wirklich noch etwas gerade biegen, so lange Dein Opa nach lebt, einen Versuch wäre es wert.

 

Der andere Punkt, der etwas doof ist, ist dass man in der Familieund Gesellschaft als der darsteht, der ja groß Opas Haus geerbt hat, obwohl man am Ende schon froh sein kann, wenn man nichts draufzahlen muss.

 

(Und ich will hier auch nicht alles richtig machend klugscheißern - wir haben nur in den letzten Jahre so dermaßen viele Fehler in diesen erbrechtlichen Dingen selbst gemacht, dass da ganz erheblich Summen bei draufgegangen sind. Beim ersten Aktien portfolio fängt man klein an und kann sich ein paar Fehler leisten, beim Erben geht es von jetzt auf gleich von Null auf 100 und wenn man dann keine vernünftige (steuer)rechtliche Beratung hat...)

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Sapine
vor 54 Minuten von Hotzenplotz2:

Nach Sterbetafel liegt die durchschnittliche Lebenserwartung einer heute 77 jährigen weiblichen Person bei 11,56 Jahren. Da sind wir also schon bei 90 Jahren, bei der Familienhistorie und der weiteren medizinischen Verbesserung vermutlich noch länger. Ich würde eher mit 30 Jahren rechnen.
 

Aus meiner Sicht muss man sich da mal klar an einen Tisch setzen. Dann einmal vorrechnen, dass 1500€ bei 280.000€ genau für 186 Monate oder 15,55 Jahre reichen.

Ganz so schwarz muss man nicht rechnen. Bei einer Nachsteuerrendite von 3 % reicht das Geld für gut 20 Jahre. Wenn man 5 % Nachsteuerrendite erzielt, kann es für 29 Jahre reichen. Bei schwankenden Renditen besteht aber natürlich die Gefahr des SORR (Renditereihenfolgerisiko). D.h. das Geld kann auch schon viel früher aufgebraucht sein wegen ungünstiger Renditen vor allem in der Anfangszeit. Dem kann man mit einem ordentlichen Puffer im risikoarmen Bereich entgegen wirken. Allerdings wären 180.000 Euro meiner Einschätzung nach zu viel im risikoarmen Bereich, weil das zu stark auf die Rendite drückt. Ich würde maximal die Hälfte risikoarm anlegen. 

 

Aber das wichtigste Problem ist zweifellos die vertragliche Situation. Vielleicht kann man da noch etwas erreichen sowohl mit Blick auf die Erbschaftssteuer (Schenkung vom Sohn an die Mutter) als auch die Kapitalertragssteuer. Nachdem die Mutter jetzt in eine eher teure Mietwohnung eingezogen ist, wird es auch schwierig bei der Zuzahlung deutlich runter zu kommen. Der Vater hat jedenfalls wenig Zutrauen zum wirtschaftlichen Handeln der Tochter, weshalb ein Gespräch mit ihr möglicherweise nicht wirklich viel helfen wird. Aber versuchen kann man es natürlich und helfen würde es, wenn sie sich mit 200 Euro weniger im Monat zufrieden gibt. Ob das rechtlich überhaupt möglich ist, wäre ich mir nicht sicher. 

 

Was sagt eigentlich der Notar zu den Auflagen, der die Schenkung durchgeführt hat? Da muss doch irgendwas schriftliches existieren.

Zitat

Jetzt kann man sich überlegen, ob man lieber mit 1000€ im Monat auskommt oder riskiert nach 15 Jahren ohne etwas dazustehen.

Die Mutter hat das Risiko nicht, sondern der Sohn! Deshalb muss er auch nach einer vernünftigen Rendite schauen.

Zitat

Es steht dir ja auch frei, diese Aufgabe auszuschlagen. Dann kann man natürlich jährliche Renditen etc draufschlagen.

Für so etwas gibt es sicher Fristen. Davon abgesehen besteht wie Pfennigfuchser zu recht gesagt hat eine moralische Verpflichtung. 

Zitat

Was aus meiner Sicht wenig Sinn macht ist zu versuchen, die 280k€ komplett zu erhalten und nur aus den Renditen den "Unterhalt" zu bezahlen.

Ich wüsste nicht, wer das vorgeschlagen hat. Der TO kann froh sein, wenn er nicht kräftig draufzahlt am Ende. 

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franko
vor 5 Stunden von Fischauge:

Sind die 1500€/Monat eigentlich als Schenkung an die Mutter zu werten?

vor 4 Stunden von Tünpott:

Ja, das bereitet mir auch Sorge. Ich weiß, dass nur 20k schenkungssteuerfrei sind. Gibt es da eine Ausnahme, wenn das Geld definitiv als Unterhalt gedacht ist?

Ein angemessener Unterhalt ist steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG).

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 20 Minuten von franko:

Ein angemessener Unterhalt ist steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG).

 

Kann der OP die Zahlungen nicht sogar unter Umständen als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommenssteuer absetzen, wenn diese tatsächlich für den Lebensunterhalt der Mutter notwendig sind?

 

In dem Fall wäre das Konstrukt dann doch ggf. steuerlich gar nicht so unglaublich schlecht (--> der OP zahlt auf die Erträge nur Kapitalertragssteuer, kann aber 42% Einkommenssteuer sparen).

 

Blöd ist halt (wie schon mehrfach erwähnt), dass die Summe zu klein ist, damit es ohne Kapitalverzehr funktioniert und dass die 1500€ jetzt schon im Raum stehen und wahrscheinlich nicht mehr diskutabel sind. Mit 1000€ oder 1250€ wäre die Aufgabe um einiges leichter bzw. mit höherer Sicherheit/Erfolgswahrscheinlichkeit zu erfüllen.

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hilflos
vor 2 Stunden von Tünpott:

 

Ich verstehe gerade nicht, wo der Wunsch über 2500€ geäussert wurde. Sie bekommt 1500€ von mir.

 

plus ihre eigene Rente von 1000.-- ergibt deutlich mehr, als ein normaler alleinstehender Rentner zu Verfügung hat.  Vermutlich beantragt sie noch Wohngeld oder Bürgergeld

vor 3 Minuten von s1lv3r:

 

Kann der OP die Zahlungen nicht sogar unter Umständen als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommenssteuer absetzen, wenn diese tatsächlich für den Lebensunterhalt der Mutter notwendig sind?

 

wenn man zahlen muss, kann man sie steuerlich absetzen z.B Kindesunterhalt. bei Schenkungen geht das nicht. Beim Ausgleich für´s entgangene erbe auch nicht

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oktavian
vor 2 Stunden von CorMaguire:
vor 2 Stunden von Tünpott:

.Da das Ganze eine Schenkung zu Lebzeiten war, kann ich das Wort Erbe nicht ganz nachvollziehen.

Die Mutter könnte die Schenkung noch anfechten, wenn sie nicht einverstanden ist, wie Du mit "ihrem"

das war eine Schenkung mit Notar. Was kann man da denn anfechten?

 

vor 19 Minuten von franko:

Ein angemessener Unterhalt ist steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG).

zusätzlich lässt sich Unterhalt an die Mutter evtl. von der Steuer absetzen. Andernfalls würde ich Grundsicherung bei der Mutter prüfen und dafür Unterhalt reduzieren/einstellen, wenn es nicht vertraglich vereinbart ist. in Summe kann mehr als 1.500 für die Mutter bei rauskommen, wenn sie freiwillige Sachgeschenke statt Unterhalt bekommt. Kenne mich da aber nicht so aus.

 

vor 7 Minuten von hilflos:

plus ihre eigene Rente von 1000.-- ergibt deutlich mehr, als ein normaler alleinstehender Rentner zu Verfügung hat.  Vermutlich beantragt sie noch Wohngeld oder Bürgergeld

nein, das geht meines Wissens nicht, wenn sie Unterhalt bekommt. Glaube der Unterhalt wird angerechnet.

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s1lv3r
vor 5 Minuten von hilflos:

[...] wenn man zahlen muss, [...]

 

So klar ist das "muss" meines Wissens nach aber nicht, es gelten unter Umständen auch moralische Verpflichtungen und Sondersituation (Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Mittellosigkeit von nahestehenden Verwandten, etc.). Müsste man sich aber wahrscheinlich im Detail anschauen, ob das für die Situation des OP so passt (bzw. so auslegen lässt) ...

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oktavian
vor 14 Stunden von Tünpott:

Jetzt stellt sich für mich die Frage wie ich dieses Geld am sinnvollsten (RK1/RK3) anlege.

ich würde die 1.500 / Monat als "Kreditzahlung/Schulden" in die asset allocation rein nehmen. Monte Carlo Simulation nach Sterbetafel für Dauer. Dann darauf basierend die eigene asset allocation bilden. Das bedeutet keine isolierte Betrachtung, sondern ganzheitlich auf deine Situation schauen. Das mental accounting also bitte vermeiden.

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franko
vor 19 Minuten von s1lv3r:

Kann der OP die Zahlungen nicht sogar unter Umständen als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommenssteuer absetzen [...]?

Bei einer eigenen Rente von ca. 1.000 Euro pro Monat dürfte da nicht mehr viel abzusetzen sein.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Man sollte auf jeden Fall bei allen Beteiligten ein gewisses "Erwartungsmanagement" betreiben, dass 280.000 Euro zwar viel Geld sind, aber eben auch nicht so viel, dass man angesichts der angestrebten Auszahlungen ohne Probleme ewig damit auskommt.

 

Es ist sicher wichtig, dass Geld möglichst renditestark anzulegen .... aber da hier auch der Kapitalerhalt gewährleistet sein muss, verbietet sich eigentlich ein großer Aktienanteil. Ich würde zumindest für die nächsten 6-8 Jahre nach Laufzeit eher gestaffelte festverzinsliche Anlagen auswählen, um hier Risiken durch Marktschwankungen weitgehend auszuschließen. Man könnte zum Beispiel gestaffelte Festgelder, verschiedene Anleihen mit entsprechenden Laufzeiten oder auch Laufzeit Renten-ETFs (z.B. iShares iBond) ins Auge fassen. Einen Teil würde ich dann durchaus auch in Aktien anlegen .... und diesen riskanten Teil dann im Laufe der Jahre entsprechend abschmelzen. Wie hoch das Verhältnis zwischen sicherem und riskanten Teil ist, hängt dann nicht zuletzt auch von Deiner persönlichen Risikoneigung ab .... und von der Leistungsfähigkeit mögliche Verluste im riskant angelegten Teil abfangen bzw. ausgleichen zu können.

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oktavian
vor 2 Minuten von franko:
vor 24 Minuten von s1lv3r:

Kann der OP die Zahlungen nicht sogar unter Umständen als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommenssteuer absetzen [...]?

Bei einer eigenen Rente von ca. 1.000 Euro pro Monat dürfte da nicht mehr viel abzusetzen sein.

nein, der Sohn würde die Zahlung an die Mutter absetzen. Die Mutter würde nichts absetzen. Wie geschrieben wäre zu prüfen ob eine Konstruktion mit Grundsicherung nicht zielführender wäre. Mitbürger ohne Kind werden schließlich auch zu 100% von der Gemeinschaft übernommen, ohne dass diese kosten für Kinder getragen hatten.

vor 1 Minute von Malvolio:

Es ist sicher wichtig, dass Geld möglichst renditestark anzulegen .... aber da hier auch der Kapitalerhalt gewährleistet sein muss, verbietet sich eigentlich ein großer Aktienanteil.

reines mental accounting. Man sollte Einkommen/Vermögen/Schulden usw. des Sohnes berücksichtigen.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 34 Minuten von hilflos:

... Vermutlich beantragt sie noch Wohngeld oder Bürgergeld...

Wohngeld weiss ich nicht genau, aber Bürgergeld wirds nicht geben. Da zählt ja die Zahlung vom Sohn mit.

vor 37 Minuten von s1lv3r:

Kann der OP die Zahlungen nicht sogar unter Umständen als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommenssteuer absetzen, wenn diese tatsächlich für den Lebensunterhalt der Mutter notwendig sind?...

Afaik nur bei Pflegestufe und Leistungen für Pflegedienste sowie krankheitsbedingte Kosten.

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franko
vor 6 Minuten von franko:

Bei einer eigenen Rente von ca. 1.000 Euro pro Monat dürfte da nicht mehr viel abzusetzen sein.

vor 1 Minute von oktavian:

nein, der Sohn würde die Zahlung an die Mutter absetzen.

Der absetzbare Höchstbetrag liegt bei 11.604 Euro (= Grundfreibetrag) plus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, verringert sich aber um die eigenen Einkünfte und Bezüge der Mutter, soweit diese 624 Euro übersteigen (§ 33a Abs. 1 EStG). Da könnte allenfalls ein kleiner Betrag absetzbar bleiben, aber bei Weitem nicht die vollen 1.500 Euro pro Monat.

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CorMaguire
vor 1 Stunde von Sapine:

... Davon abgesehen besteht wie Pfennigfuchser zu recht gesagt hat eine moralische Verpflichtung. ....

Die würde ich aber nicht so interpretieren, dass ich mein eigenes Vermögen für die monatliche Zahlung aufwenden müsste. Wenn das Geld aus dem Hausverkauf wech ist, ist es wech. Dann gibts halt nur noch Grundsicherung/Bürgergeld. Es sei denn man möchte das leisten.

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Hotzenplotz2

Müsste nicht die Mutter den Unterhalt dann auch mit ihrer Einkommenssteuer versteuern? Bei zusätzlichen 18k€ Einkünften im Jahr dürfte das gar nicht so wenig sein?
Angenommen von den 18k€ sind 10k€ Kapitalertrag nach Steuer und 8k€ sind Kapitalverzehr. Dann waren die 10k€ mal grob 13.300€ von denen 25% Kapitalertrag abgingen.
Jetzt hat die Mutter in Rente ihr Steuerfreies Einkommen mit 1000€ im Jahr ziemlich genau ausgeschöpft. Die 18.000€ werden dann irgendwie progressiv besteuert sagen wir mal grob mit 25%. Dann gehen da nochmal 4500€ weg. Sozialversicherung etc. ist noch gar nicht bei.
Verlust: 3.300+4500=7800€
Gesparrt: 42% Einkommenssteuer = 7560€ (42% von 18.000€)

Das ist jetzt bisschen komsich gerechnet weil ich einmal die 42% auf die 18k ansetze und dann die Reindite aber hochrechne sodass es mal 21k vor Steuer war aber das Prinzip wird klar, dass da nicht viel zu holen ist, selbst wenn man die Zahlen da jetzt noch etwas genauer umherschubst.

Und es wurde ja bereits erwähnt, dass man das sicherlich nicht voll absetzen kann etc.
 

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franko
vor 14 Minuten von Hotzenplotz2:

Müsste nicht die Mutter den Unterhalt dann auch mit ihrer Einkommenssteuer versteuern?

Nein, erhaltene Unterhaltszahlungen sind keine steuerpflichtigen Einnahmen. (Eine Ausnahme ist nur Ehegattenunterhalt, den der Zahler als Sonderausgabe geltend macht.)

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros

Wieder mal so ein Thread, wo alle möglichen Threats (real und an den Haaren  herbeigezogen) aufgezeigt werden.

Was lernt man daraus? Besser erst gar nicht fragen.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 3 Stunden von Pfennigfuchser:

Anfechten? Sie könnte ihren Pflichtteil einklagen....

Vielleicht bin ich ja in der falschen Spur. Was für ein Pflichtteil? Solange die Mutter lebt, würde der Enkel nichts erben (alternativ alles wenn der Großvater der Vater seines Vaters war). Die Mutter wurde durch die Schenkung praktisch enterbt (vermutlich mit guter Absicht). Muss ihr nur einer diesen Floh ins Ohr setzen. Aber noch lebt der Großvater und die 10 Jahre sind bald rum. Vielleicht ist Anfechten falsch, vielleicht muss es Widerruf heißen. Bin kein Anwalt.

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