Simsemine 1. Juni Hallo zusammen, die SuFu hat leider keine genauen Ergebnisse gebracht, weshalb ich mich nun angemeldet habe um mein Fall bzw. meine konkrete Frage hier zu stellen. Im Netz gibt es hier leider auch keine genauen Angaben bzw. zuviele unwichtige Informationen. Ich hoffe auf euer Verständnis Folgendes: Im Jahre 2016 wurde über den damaligen Arbeitgeber eine bAV mit Entgeltumwandlung und Höchstsatz bei der Metallrente abgeschlossen. 2019 ging der AG in Insolvenz. Die BAV wurde im Anschluss vollständig auf mich übertragen und auch beitragsfrei gestellt. Ich habe mich bereits vor wenigen Jahren mit diesem Thema beschäftigt, habe auch den direktversicher zwecks auflösung und auszahlung angeschrieben. Damals hat man mir kein Wort über Kleinstanwartschaft erzählt und mich mit „nicht möglich“ abgewimmelt. Nun bin ich etwas Älter, erfahrener und habe das Zeug nochmal in die Hand genommen. Mir wird eine monatliche Rente von knapp 40,xx€ bzw. eine einmalige kapitalzahlung von 13.xxx€ garantiert. Eine BAV auszuzahlen ist erst ab Renteneintrittsalter möglich. Auch der Betrag der Kleinstanwartschaft liegt 2024 bei ca.35,xx€ (BaWü), richtig? Laut dem Schreiben würde eine sofortige Auszahlung, unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, aktuell bei 9.xxx€ liegen (ist mir auch etwas suspekt) naja… Nun zu meiner Frage: 1. Theoretisch kann ich mich nicht auf eine Kleinstanwartschaft berufen und die Auszahlung verlangen (egal ob sinnvoll oder nicht) da die garantierte monatliche Rente bei knapp 40€ und somit über 35€ liegt, ist das korrekt? 2.Habe ich aber beim recherchieren im Web irgendwo gelesen (finde ich es nur nicht mehr), dass bei einer Auszahlung aufgrund von Kleinstanwartschaft, die garantierte Rente so berechnet werden muss, dass die Zeiten der beitragsfreistellungen ausgeschlossen werden. Gibt es so etwas? Das würde ja bedeuten, dass wenn die letzten 5 Jahre in dem der Vertrag beitragsfrei gestellt wurde, bei der Berechnung ausgeschlossen wird, die garantierte monatliche Rente fällt und ich unter den 35€ fallen könnte und die Auszahlung bzw. auflösung unter Berufung auf Kleinstanwartschaft, anfordern könnte. Ist das so oder hab ich mich auf einer eher unseriösen Seite mit falschinformationen bewegt? Gibt es da evtl. andere Möglichkeiten die Auszahlung anzufordern? Es ist so, ich würde es schon gerne Auflösen und auszahlen lassen, da es noch über 30 Jahre bis zu meiner Rente dauert, ich wahrscheinlich auswandern werde, das Geld gut anderweitig gebrauchen könnte und ich hier eh alles auflösen möchte. Ich danke euch für Eure tipps. Gruß Simsemine Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shylock 1. Juni 3 minutes ago, Simsemine said: 1. Theoretisch kann ich mich nicht auf eine Kleinstanwartschaft berufen und die Auszahlung verlangen (egal ob sinnvoll oder nicht) da die garantierte monatliche Rente bei knapp 40€ und somit über 35€ liegt, ist das korrekt? Korrekt, praktisch auch nicht. Wenn Du "Glück" hast steigt die Bezugsgröße nach SGB IV schneller als die Rente aus der DV und die Abfindung irgendwann in der Zukunft wird arbeitsrechtlich zulässig. 4 minutes ago, Simsemine said: Das würde ja bedeuten, dass wenn die letzten 5 Jahre in dem der Vertrag beitragsfrei gestellt wurde, bei der Berechnung ausgeschlossen wird, die garantierte monatliche Rente fällt und ich unter den 35€ fallen könnte und die Auszahlung bzw. auflösung unter Berufung auf Kleinstanwartschaft, anfordern könnte. Ich gehen mal ganz stark davon aus, dass die Dir genannten 40 € das bereits berücksichtigen. Im übrigen bestehen seitens des Arbeitnehmers ohnehin keine Ansprüche auf Abfindung bei der Kleinstbetragsregelung. Das ist eine Vorschrift die es Arbeitgebern erlaubt Anwartschaft einseitig abzufinden. 6 minutes ago, Simsemine said: Gibt es da evtl. andere Möglichkeiten die Auszahlung anzufordern? Realistisch wohl eher nicht. Wenn du dir die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstatten lassen kannst, kannst Du auch eine Abfindung verlangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 1. Juni · bearbeitet 1. Juni von satgar Ich verstehe das Problem noch nicht ganz. Eine Direktversicherung als Weg der Betriebsrente ist generell zum Renteneintritt einmalig auszahlbar. Dafür brauchst es den Weg der Kleinstrentenabfindung nicht. Diesen Weg muss man nur gehen, wenn man eine Basisrente komplett auflösen will (was diese sonst ja nicht ermöglicht) oder eine Riesterrente komplett auflösen will (was ja sonst nur zu 30% geht). Jeweils zum Rentenbeginn versteht sichs. Die Direktversicherung braucht das nicht. Das geht sowieso komplett. Das sie vor Rentenbeginn so gut wie nicht kündbar ist, hat mit der Kleinstabfindung nichts zu tun. Du kannst dem Versicherer ja mal schreiben, dass du kündigen willst. Er wird dir dann sagen, ob es in deinem Falle möglich ist. Ich würd es aber immer direkt schriftlich machen, per Mail.Die Leute in den Hotlines haben nicht immer die meiste Ahnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Simsemine 1. Juni vor 25 Minuten von satgar: Die Direktversicherung braucht das nicht. Das geht sowieso komplett. Das sie vor Rentenbeginn so gut wie nicht kündbar ist, hat mit der Kleinstabfindung nichts zu tun. Du kannst dem Versicherer ja mal schreiben, dass du kündigen willst. Er wird dir dann sagen, ob es in deinem Falle möglich ist. Ich würd es aber immer direkt schriftlich machen, per Mail.Die Leute in den Hotlines haben nicht immer die meiste Ahnung. Ich verstehe es selber auch nicht, weshalb ich ja hier auch nachfrage :) Diesen Tipp mit der Kleinstanwartschaft gab mir ein bekannter, damit ich dahingehend mal prüfen lassen ob sich die BaV damit auflösen und auszahlen lässt. schriftlich nachgefragt hatte ich auch, kam aber als antwort „nicht möglich“ Kündigen ja, dann wird es aber trotzdem nicht ausgezahlt aber auch nicht weiter verzinst. Er hat mir empfohlen es einfach beitrgsfrei zu stellen, damit es die nächsten 3x Jahre weiter verzinst wird… Auf die Kleinstanwartschaft bin ich dann vor kurzem durch den bekannten gestoßen und im Web steht auch dass das eine Möglichkeit wäre. Ich verstehe es aber auch generell nicht. Nach deinen und Shylocks aussagen, ist es generell nicht möglich eine bav vor dem Rentenalter auszahlen zu lassen. Das ist doch dann -sorry- der letzt Müll… vor 45 Minuten von Shylock: Im übrigen bestehen seitens des Arbeitnehmers ohnehin keine Ansprüche auf Abfindung bei der Kleinstbetragsregelung. Das ist eine Vorschrift die es Arbeitgebern erlaubt Anwartschaft einseitig abzufinden. Das heißt ich könnte es -selbst wenn es so wäre- trotzdem nicht auflösen und auszahlen lassen? vor 46 Minuten von Shylock: Korrekt, praktisch auch nicht. Wenn Du "Glück" hast steigt die Bezugsgröße nach SGB IV schneller als die Rente aus der DV und die Abfindung irgendwann in der Zukunft wird arbeitsrechtlich zulässig. Das wäre eine Möglichkeit, wird sich aber wohl erst in einigen vielen Jahren zeigen… vor 47 Minuten von Shylock: Ich gehen mal ganz stark davon aus, dass die Dir genannten 40 € das bereits berücksichtigen. Da bin ich mir nicht ganz so sicher ob sie das berücksichtigt haben, was müsste ich in 3 Jahren eingezahlt haben um in so einer kurzen zeit schon eine garantierte rentenzahlung von 40€ bzw. Kapitalzahlung von 13k zu bekommen? Scheint mit etwas zu viel und wahrscheinlich sogar über dem Höchstsatz zu kommen. Aber kann natürlich sein, ich bin da ein absoluter Laie… Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 1. Juni · bearbeitet 1. Juni von satgar vor einer Stunde von Simsemine: Kündigen ja, dann wird es aber trotzdem nicht ausgezahlt aber auch nicht weiter verzinst. Das ist so nicht korrekt. Sofern ein Vertrag durch seine Bedingungen nicht kündbar ist, tritt an die Stelle der Kündigung die Beitragsfreistellung. Verzinst wird es, wenn es rum liegt, so oder so weiter. vor einer Stunde von Simsemine: Das ist doch dann -sorry- der letzt Müll… Nicht ganz. Der Staat will, und unterstützt das mit Förderung, dass das als Altersvorsorge genutzt wird. Er will nicht, dass man es vorher kündigt und für ein neues Auto oder die Weltreise benutzt. Deshalb gibt es halt strenge Regeln. Meine Meinung: wenn der Versicherer schon schriftlich verneint hat, dass es nicht kündbar ist, ist dem auch so. Du kannst es dann nur bis zum Renteneintritt liegen lassen und dann, sowieso problemlos fernab der nicht nötigen Kleinstrentenabfindung, in einer Summe auszahlen lassen. Man könnte das stark verkürzt so beschreiben: Rüruprente - nie kündbar Betriebsrente - so gut wie nie kündbar Riesterrente - kündbar mit Rückzahlung sämtlicher Förderungen flexible privatrente: jederzeit kündbar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cando 2. Juni · bearbeitet 2. Juni von Cando Vorzeitige Abfindungen möchte das Gesetz mit Blick auf „den Versorgungszweck“ (oder besser gesagt: zum Schutz der Sozialsysteme) eben weitgehend verhindern. Auch wenn es dem TO nicht hilft: man sollte bei der Entgeltumwandlung immer diese Unflexibilität bedenken. Der Vollständigkeit wegen könnte man hier noch die Ausnahme nach § 3 Abs. 4 BetrAVG nennen, wenn ein Teil der Anwartschaft noch während des Insolvenzverfahrens erdient und der Arbeitgeber in der Insolvenz vollständig abgewickelt wurde. Ich habe mich zwar nicht genauer eingelesen, ob ein etwaiger Rest, der dann ggf. unter die Bagatellgrenze fällt, nach Abs. 2 abfindbar wäre. Auf den ersten Blick fiele mir nicht ein, was dagegen spräche. Allerdings dürften hier beide Varianten nicht relevant sein, da es sich jeweils (wie schon geschrieben) um einseitige Abfindungsrechte des Arbeitgebers / Insolvenzverwalters handelt. Sie können also nicht eingefordert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rotenstein 2. Juni vor 34 Minuten von Cando: Vorzeitige Abfindungen möchte das Gesetz mit Blick auf „den Versorgungszweck“ (oder besser gesagt: zum Schutz der Sozialsysteme) eben weitgehend verhindern. Auch wenn es dem TO nicht hilft: man sollte bei der Entgeltumwandlung immer diese Unflexibilität bedenken. So ist es - und das bedeutet, zusammen mit den anderen Nachteilen, am besten niemals eine berufliche Altersvorsorge in Deutschland abschliessen. Die Chance, dass man übers Ohr gehauen wird durch irgendwelche intransparenten Regeln, die sich ein Klüngel aus Sozialpolitikern, Juristen und Versicherungslobbyisten ausgedacht haben, ist sehr hoch. Ich habe auch eine Kleinstanwartschaft aus meiner Zeit in Deutschland, und obwohl diese unter die oben genannte Grenze fällt, weigert sich die Versicherung, mir diese auszuzahlen. Würde ich nun deswegen Rechtsmittel einlegen? Nein, natürlich nicht, lohnt sich nicht. Und genau darauf setzen die Versicherungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shylock 2. Juni 5 minutes ago, Rotenstein said: Würde ich nun deswegen Rechtsmittel einlegen? Nein, natürlich nicht, lohnt sich nicht. Und genau darauf setzen die Versicherungen. Der Versicherung dürfte das relativ egal sein ob Du Dein Geld zum Fenster hinauswirfst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Simsemine 2. Juni vor 20 Stunden von satgar: Das ist so nicht korrekt. Sofern ein Vertrag durch seine Bedingungen nicht kündbar ist, tritt an die Stelle der Kündigung die Beitragsfreistellung. Verzinst wird es, wenn es rum liegt, so oder so weiter. Danke für deine Ausführliche Antwort. Bei dem Thema „aufgrund den Bedingungen nicht kündbar“ bin ich mir nur nicht ganz sicher. Man hatte mir die möglichkeit zur Kündigung oder Beitragsfreistellung angeboten. Auf Rückfrage was die folgen einer Kündigung sei, gab man mir die Antwort, dass der dann sozusagen stillgelegt und nicht weiter verzinst und bezuschüsst wird. Daraufhin habe ich sie dann beitragsfrei stellen lassen. Die Möglichkeit der Kündigung ist hier womöglich nur ein juristischer „trick“ und es läuft auf dasselbe hinaus wie mit beitragsfreistellung… vor 4 Stunden von Cando: Vorzeitige Abfindungen möchte das Gesetz mit Blick auf „den Versorgungszweck“ (oder besser gesagt: zum Schutz der Sozialsysteme) eben weitgehend verhindern. Auch wenn es dem TO nicht hilft: man sollte bei der Entgeltumwandlung immer diese Unflexibilität bedenken. Das ich auch nachvollziehbar, wie bei vielen anderen versicherungen das auch die regel ist , nur werden hier die nachteile bzw. unflexibilität niemals erwähnt. Geschweige denn, dass man die angesparte Summe (auch ohne den zuschüssen) niemals vorzeitig wieder rausholen kann. Und ja auch dass der Staat verhindern möchte, dass die Zuschüsse bzw. solche Sparverträge nicht für die nächste Weltreise o.ä. genutzt wird, verhindern möchte. Jedoch könnte man exakt diese Unflexibilität auch verhindern, indem man sagt, dass die zuschüsse usw. bei auflösung verfallen und von mir aus auch noch eine Vertragsstrafe von x% anfällt. Gibt es ja bsp. beim Bauspravertrag ebenfalls. Hätte ich gewusst, dass dieser vertrag unkündbar ist und nicht vor eintritt des rentenalters auszahlbar ist - egal ob mit oder ohne verlust- hätte ich sie niemals abgeschlossen. Für mich ist die Flexibilität viel wichtiger als 40 Jahre auf etwas zu warten. Man weiß nie was als nächstes kommen wird und sollte immer dahingehend flexibel genug sein, binnen kürzester Zeit, alles wieder zusammentrommeln zu können… Siehe an beispiel von mir, ich möchte auswandern und alles cutten, muss jetzt aber in 30-40 Jahren daran denken, dass in Deutschland noch eine summe x vorhanden ist… Natürlich sind solche Verträge für entsprechendes clientel auch sinnvoll und gut, keine Frage, für mich haben sie aber mehr nachteile als vorteile weshalb ich seit dem mich auch nie wieder auf solche verträge eingelassen habe. Da gibt es weitaus bessere und vorallem flexibläre Möglichkeiten.. Aber gut, scheint so als wäre dieser vertrag ohne die Einsicht durch einen Fachanwalt, nicht so einfach zu sein, dementsprechend lass ich das jetzt auch so stehen. Vielen Dank an euch allen für die ausführlichen Antworten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 2. Juni · bearbeitet 2. Juni von satgar vor 51 Minuten von Simsemine: Jedoch könnte man exakt diese Unflexibilität auch verhindern, indem man sagt, dass die zuschüsse usw. bei auflösung verfallen und von mir aus auch noch eine Vertragsstrafe von x% anfällt. Könnte man, und hat man bei Riester auch genau so gemacht. Betriebsrente und Rüruprente folgen aber eher dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der ich vorzeitig auch kein Geld entnehmen kann. Ziel ist einfach, dass Personen das jemals eingezahlte Kapital, auch in schlimmsten Notlagen (Insolvenz, Pflegebedürftigkeit) und den schönsten Wünschen (Immobilienerwerb, Auswandern) einzig und allein für die Rente nutzen. Der Staat macht die Regeln, man kann nur nach diesen spielen. Thats it. Das manch ein Verkäufer die gerne unter den Tisch fallen lässt : geschenkt. Das manch ein Verbraucher sich Jahre nach dem Abschluss aber auch nicht mehr an alles aus dem Verkaufsgespräch erinnern kann, sondern vielleicht eher nur gehört hat: man spart jetzt steuern, man spart jetzt Sozialabgaben, man bekommt ne Förderung vom Arbeitgeber, alles super toll. Und dann eben sowas einkauft, dass kommt sicherlich auch immer wieder vor. Ich für meinen Teil hab sehr gerne eine Betriebsrente. Aber dafür müssen halt die Rahmenbedingungen passen und zum jeweiligen Arbeitnehmer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 2. Juni vor 4 Stunden von Simsemine: Siehe an beispiel von mir, ich möchte auswandern und alles cutten, muss jetzt aber in 30-40 Jahren daran denken, dass in Deutschland noch eine summe x vorhanden ist… Niemand kann dich dazu zwingen, bei der DRV eine deutsche Altersrente zu beantragen, wenn du das aus Prinzip nicht tun willst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cando 2. Juni @Simsemine: zur Unflexibilität kann ich nur zustimmen. Aber wie @satgarschon ausgeführt hat, ist das vom Gesetzgeber halt so konzipiert worden. Dass die Kündigung nicht zur vorzeitigen Auszahlung führt, ist in diesem Fall übrigens nicht die Willkür des Versicherers, sondern ebenfalls gesetzlich bedingt. Denn das Abfindungsverbot bei beendetem Arbeitsverhältnis nach § 3 BetrAVG gilt auch für Direktversicherungszusagen. Daher würde ich es jetzt an Deiner Stelle einfach als „Lehrgeld“ abhaken. Immerhin ist das Geld nicht verloren, sondern nur langfristig gebunden und wer weiß schon, was in 30 Jahren sein wird. Vielleicht bist Du trotz des heutigen Ärgers dann doch froh darüber. Ich selbst habe auch eine bAV mit Entgeltumwandlung, investiere da aber nur Geld, auf das ich mit höchster Sicherheit langfristig verzichten kann. Den Rest stecke ich in flexible Anlageformen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Simsemine 5. Juni Am 2.6.2024 um 15:18 von satgar: Könnte man, und hat man bei Riester auch genau so gemacht. Betriebsrente und Rüruprente folgen aber eher dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der ich vorzeitig auch kein Geld entnehmen kann. Ziel ist einfach, dass Personen das jemals eingezahlte Kapital, auch in schlimmsten Notlagen (Insolvenz, Pflegebedürftigkeit) und den schönsten Wünschen (Immobilienerwerb, Auswandern) einzig und allein für die Rente nutzen. Der Staat macht die Regeln, man kann nur nach diesen spielen. Thats it. Das manch ein Verkäufer die gerne unter den Tisch fallen lässt : geschenkt. Das manch ein Verbraucher sich Jahre nach dem Abschluss aber auch nicht mehr an alles aus dem Verkaufsgespräch erinnern kann, sondern vielleicht eher nur gehört hat: man spart jetzt steuern, man spart jetzt Sozialabgaben, man bekommt ne Förderung vom Arbeitgeber, alles super toll. Und dann eben sowas einkauft, dass kommt sicherlich auch immer wieder vor. Ich für meinen Teil hab sehr gerne eine Betriebsrente. Aber dafür müssen halt die Rahmenbedingungen passen und zum jeweiligen Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt, ist das ja alles so korrekt, wenn die Rahmenbedingungen passen und man auch bewusst damit langfristig plant, dann ist alles schön und gut klar. Jeder hat da seine eigene pläne und wünsche und das ist auch gut so. Ich bin damals als frischer studierter und unwissender in dieses Fettnäpfchen getreten und jetzt ist das halt so. Hätte ich das damals gewusst, hätte ich das sicherlich nicht gemacht, da es bereits damals schon bessere Möglichkeiten gab, vorallem flexibel, für das Alter zu investieren. Aber gut… Ich habe jetzt dadurch ja auch kein Verlust und mein damaliger AG hatte den ja mit dem max. Beitrag bezuschusst. Von daher ist das auch ok. Mich ärgert nur, dass ich in 30-35 Jahren noch daran denken muss auch wenn ich nicht mehr in DE ansässig bin. Danke für deine ausführliche Antwort. Am 2.6.2024 um 18:58 von bondholder: Niemand kann dich dazu zwingen, bei der DRV eine deutsche Altersrente zu beantragen, wenn du das aus Prinzip nicht tun willst. Was heißt hier „deutsche Altersrente?!“ Gibt es in Deutschland auch eine griechische Altersrente? Sorry aber deinen sinnfreien Kommentar hättest du dir sparen können! Wir reden hier von einem Vertrag von vor über 8 Jahren! Menschen entwickeln und bilden sich weiter. Solche Foren sind auch dazu da um Fragen zu stellen, meinungen zu holen oder evtl. Möglichkeiten zu erfragen. Ja du hast recht, mich hat keiner gezwungen diese „deutsche“ altersrente abzuschließen, jedoch wurde mir exakt dieser wichtiger punkt „nicht vorzeitig auszahlbar“ nicht gesagt oder um dich zu befriedigen nenne ich das mal so: „ich kann mich nicht daran erinnern dass dieser Punkt erwähnt wurde“ Jedenfalls spielt das auch keine Rolle, weil ich nach meinen Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung gefragt habe und nicht nach dem wie warum und wieso. Von daher ist dein Kommentar ziemlich überflüssig und wie am Anfang auch, frage ich mich hier was deine Aussage „DEUTSCHE Altersvorsorge“ zu bedeuten hat Peace and Out Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Simsemine 5. Juni · bearbeitet 5. Juni von Simsemine Rechtschreibfehler Am 2.6.2024 um 22:47 von Cando: @Simsemine: zur Unflexibilität kann ich nur zustimmen. Aber wie @satgarschon ausgeführt hat, ist das vom Gesetzgeber halt so konzipiert worden. Dass die Kündigung nicht zur vorzeitigen Auszahlung führt, ist in diesem Fall übrigens nicht die Willkür des Versicherers, sondern ebenfalls gesetzlich bedingt. Denn das Abfindungsverbot bei beendetem Arbeitsverhältnis nach § 3 BetrAVG gilt auch für Direktversicherungszusagen. Daher würde ich es jetzt an Deiner Stelle einfach als „Lehrgeld“ abhaken. Immerhin ist das Geld nicht verloren, sondern nur langfristig gebunden und wer weiß schon, was in 30 Jahren sein wird. Vielleicht bist Du trotz des heutigen Ärgers dann doch froh darüber. Ich selbst habe auch eine bAV mit Entgeltumwandlung, investiere da aber nur Geld, auf das ich mit höchster Sicherheit langfristig verzichten kann. Den Rest stecke ich in flexible Anlageformen. Danke dir für deine ausführlichen Antworten. Auch wenn das für mich ärgerlich ist, klar ist -wie ihr beide es schon mehrfach erwähnt habt- gesetzlich bedingt. Und das ist auch ok so. Ich habe in den vergangenen Jahren auch in diverse andere Anlageformen investiert, schwerpunkt flexibilität, werde das auch weiterhin tun. Nur war mir diese BAV ein dorn im Auge weil ich damals unwissend mich darauf eingelassen habe und ich damals auch ganz andere Ziele und vorstellungen hatte. Nun das Leben und Menschen ändern sich mit der Zeit, manchmal ins extreme, manchmal eher minimal. Bei mir gehts in die extreme Richtung wo ich ein ganz anderes Leben auf einem ganz anderem Kontinent beginne bzw. fortführe, deshalb wollte ich auch ein Cut machen. Ist jetzt auch halb so schlimm, dann wird es halt 30-35 Jahre verzinst und ich kassiere dann das x-fache (wenn ich noch daran denke und bis dahin noch lebe ) Soweit so gut, thema kann geschlossen werden Danke allen beteiligten für die ausführlichen antworten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag