Monachus 1. Juni Ich werde im August mein Erwerbsleben beenden, bis zur Rente werde ich Privatier sein. Im Januar nächsten Jahres werde ich eine letzte Zahlung meines Arbeitgebers erhalten. Habe ich allein dadurch Anspruch auf den Arbeitnehmerpauschbetrag für 2025? Es liegt ja kein Beschäftigungsverhältnis vor, nur eine Zahlung für die frühere Tätigkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 1. Juni vor 15 Minuten von Monachus: Habe ich allein dadurch Anspruch auf den Arbeitnehmerpauschbetrag für 2025? Es liegt ja kein Beschäftigungsverhältnis vor, nur eine Zahlung für die frühere Tätigkeit. Es kommt darauf an, ob es ein Versorgungsbezug ist („Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen“); in dem Fall gibt es keinen Arbeitnehmerpauschbetrag. Bei einer Abfindung wäre es anders. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Monachus 1. Juni Es ist die anteilige Zahlung des jährlichen Bonus (Beteiligung am Erfolg der Firma). Da die Höhe dieses Bonus immer im November bekannt gegeben wird, erhalte ich diese Zahlung erst nach meinem Ausscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 1. Juni · bearbeitet 1. Juni von stagflation Du könntest mal versuchen herauszufinden, für welches Jahr die "letzte Zahlung" steuerpflichtig ist. Für 2024? Oder für 2025? Normalerweise gilt im deutschen Einkommensteuerrecht das Zuflussprinzip. Der Zeitpunkt der Zahlung zählt. Aber es gibt Ausnahmen. Und wenn die Zahlung ein paar Tage vor oder nach dem Jahreswechsel eingeht, gibt es noch mehr Ausnahmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 1. Juni vor 8 Minuten von Monachus: Es ist die anteilige Zahlung des jährlichen Bonus (Beteiligung am Erfolg der Firma). Ja, dafür solltest du den Arbeitnehmerpauschbetrag bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hermann 1. Juni AN-PauschBetr eintragen und schauen obs gestrichen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 1. Juni vor 43 Minuten von Monachus: Im Januar nächsten Jahres werde ich eine letzte Zahlung meines Arbeitgebers erhalten. Habe ich allein dadurch Anspruch auf den Arbeitnehmerpauschbetrag für 2025? Entscheidend wird vermutlich sein, in welcher Lohnsteuerbescheinigung die Zahlung bescheinigt wird – in der für 2024 oder für 2025. vor 8 Minuten von Hermann: AN-PauschBetr eintragen und schauen obs gestrichen wird. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag muss man nirgendwo eintragen, der wird von Amts wegen berücksichtigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hermann 1. Juni vor 1 Minute von franko: Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag muss man nirgendwo eintragen, der wird von Amts wegen berücksichtigt. Soweit ich weiß aber nur dann, wenn unter der SteuerID steuerrelevante Gehaltseingänge zu verzeichnen sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 1. Juni vor 3 Minuten von Hermann: Soweit ich weiß aber nur dann, wenn unter der SteuerID steuerrelevante Gehaltseingänge zu verzeichnen sind. Was meinst du mit "steuerrelevante Gehaltseingänge"? Der Pauschbetrag darf maximal bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden (§ 9a Satz 2 EStG), d.h. durch den Pauschbetrag können die jeweiligen Einkünfte nicht negativ werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Monachus 1. Juni vor 53 Minuten von stagflation: Du könntest mal versuchen herauszufinden, für welches Jahr die "letzte Zahlung" steuerpflichtig ist. Für 2024? Oder für 2025? Für 2025. In meiner Firma kann man immer wählen, ob sie im Dezember oder im Januar erfolgt. Normalerweise ist es egal, aber in meinem konkreten Fall ist 2025 natürlich steuerlich günstiger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 1. Juni Hallo, Zitat Das bezog sich auf das "von Amts wegen". Dann noch klarer: Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag kann man nirgendwo eintragen, der wird von Amts wegen berücksichtigt. Ansonsten nenn' uns doch die Zeile wo man den Pauschbetrag eintragen könnte. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag