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jensebluemchen

Rentenauskunft und Sonderzahlungen Deutsche Rentenversicherung vor Alter 50

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jensebluemchen

Hallo zusammen,

 

freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung für Schulzeiten habe ich bereits geleistet. Das habe ich über einige Jahre gestreckt und mich – da ich krachend am Spitzensteuersatz verdiene – über die steuerliche Erstattung jeweils sehr gefreut. Der "Rentenfaktor" der DRV scheint mir (nach heute geltenden Regeln und Maßstäben) besser zu sein als alles, was mir die Privatwirtschaft (egal, ob Riester, Rürup oder Privat-Rente) bieten kann.

 

Wegen der in Aussicht stehenden Erhöhung der Pflicht-Beiträge (wohl ab 2026), habe ich bei der DRV schon mit Anfang/Mitte 40 eine Rentenauskunft beantragt und auch erhalten. Das berechtigte Interesse vor Alter 50 konnte ich durch Verweis auf die zu erwartenden höheren Beiträge und den Wunsch, durch ein Erbe schon eher mit dem Ausgleichszahlungen für früheren Renteneintritt anfangen zu dürfen, ausreichend nachweisen. Das ging erstaunlich schnell und unkompliziert.

 

Nun kann ich freiwillige Beiträge (eben die Ausgleichszahlungen für die Abschläge bei früherem Renteneintritt) schon jetzt, mit Anfang/Mitte 40 zahlen – was ich echt cool finde, weil ich eben nicht mehr beschränkt bin auf die Schul- und Ausbildungszeiten. Die sind voll, sozusagen... Zugleich "warnt" mich die DRV mit dem beigefügten Schreiben – sie hält die freiwillige Zuzahlung offenbar für nicht sinnvoll.

 

Ich müsste nun rund 93.000 Euro zahlen, um ca. 10 Entgeltpunkte auszugleichen. Dafür hätte ich nun rund 20 Jahre Zeit – ca. 5.000 Euro p.a. kann ich besser stemmen und steuerlich absetzen als gegen Ende sehr viel.

 

Nun habe ich jedoch leichte Probleme damit, mir auszurechnen, wie das Ganze am Ende wohl so aussieht – ob es sich trotz hoher steuerlicher Förderung und "vermeintlich gutem Rentenfaktor" nach heute geltenden Maßstäben und geltendem Recht lohnt, diese Zahlungen durchzuführen.

 

Ist jemandem von Euch ein Tool bekannt, in dem ich alle meine Altersbezüge jetzt schon mal eingeben kann und das dann skizziert, was sich lohnt und was nicht?

 

Können das "nur" Makler / Profis oder gibt es da irgendeine Software-Lösung für Endverbraucher?

 

Bei einer Intensiv-Beratung zur Altersvorsorge der DRV kam raus, dass meine bessere Hälfte und ich so gut verdienen, dass sich Riester und Rürup eigentlich nicht mehr groß lohnen. Untermauern, mit harten Zahlen, konnte der Berater das aber nicht. Gut, ist halt auch viel Glaskugel dabei... 

 

Ach, keine Ahnung... Ich wollte das Ganze einfach mal hier im Forum diskutieren. Freue mich auf kreativen Input und querdenken im besten Wortsinne. 

 

Beste Grüße

 

Jenseblümchen

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monstermania

Ich würde die freiwilligen Zahlungen auf jedem Fall nicht zu früh leisten wollen! 

Wenn Du schreibt mit Anfang 40, sind es jetzt ja noch 20 Jahre bis zum möglichen Renteneintritt mit 63. Wer weiß, ob es dann die Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenbeginns überhaupt noch gibt?

Was ist, wenn Du die nächsten Jahre fleißig Ausgleichszahlungen leistest und dann wird die Regelung abgeschafft? 

JustMy2Cent

 

PS: Ich (50+) halte mir die Option auch offen. Abhängig von meinem Vermögenstand in einigen Jahren (u.a. Depotgröße) werde ich dann entscheiden, ob ich nicht noch einige RP nachkaufe.

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chirlu
vor 2 Minuten von monstermania:

Was ist, wenn Du die nächsten Jahre fleißig Ausgleichszahlungen leistest und dann wird die Regelung abgeschafft? 

 

Das wäre ja gerade ein Argument dafür, noch einzuzahlen, solange es geht. :unsure:

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monstermania
· bearbeitet von monstermania
vor 9 Minuten von chirlu:

 

Das wäre ja gerade ein Argument dafür, noch einzuzahlen, solange es geht. :unsure:

Kann man so oder so sehen. Mir geht es darum mit 63 in Unruhestand zu gehen. Den Abschlag nehme ich dann gern in Kauf, da ich mir m.E. damit 4 selbstbestimmte Jahre mit einer höheren Lebensqualität erkaufe.

Wenn die 'Rente mit 63' als Möglichkeit abgeschafft würde, bringt es mir dann auch nichts, wenn ich bis 67 arbeiten müßte und dann eine noch höhere Rente erhalten würde weil ich frühzeitig noch einige RP ausgeglichen hätte.

PS: Ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass eine zukünftige Regierung die Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenbeginns (Rente mit 63) abschafft.

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satgar
vor 1 Minute von monstermania:

Kann man so oder so sehen. Mir geht es darum mit 63 in Unruhestand zu gehen. Den Abschlag nehme ich dann gern in Kauf, da ich mir m.E. damit 4 selbstbestimmte Jahre mit einer höheren Lebensqualität erkaufe.

Wenn die 'Rente mit 63' als Möglichkeit abgeschafft würde, bringt es mir dann auch nichts, wenn ich bis 67 arbeiten müßte und dann eine noch höhere Rente erhalten würde.

Eh, ich glaub hier vermischt du was. Die Rente mit 63 gibt es nicht mit Abschlägen. Sollte man die Rente für besonders langjährig versicherte abschaffen, hat das mit dem Thema „Abschläge“ nix zu tun.

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migieger
· bearbeitet von migieger
vor 56 Minuten von jensebluemchen:

Ich müsste nun rund 93.000 Euro zahlen, um ca. 10 Entgeltpunkte auszugleichen. Dafür hätte ich nun rund 20 Jahre Zeit – ca. 5.000 Euro p.a. kann ich besser stemmen und steuerlich absetzen als gegen Ende sehr viel.


Die 93.000 EUR sind 10 Rentenpunkte zum heutigen Zeitpunkt (Rentenpunkt=37,60 EUR) wert?
Wenn Du die Zahlungen auf 20 Jahre streckst, ist ein Rentenpunkt bei angenommenen 2% Erhöhung/Jahr am Ende 56,16 EUR wert.
Bei dieser Zahlung müßtest Du dann rd. 115.000 EUR zahlen, weil Deine 5000 EUR/Jahr immer weniger Rentenpunkte kaufen.

Wenn Du heute (!) 93.000 EUR in einen Welt-ETF steckst, bekommst Du in aller Regel mehr als 2%/Jahr raus.
Die Rente kann aber auch mal mehr als 2%/Jahr steigen...
 

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monstermania
· bearbeitet von monstermania
vor 4 Minuten von satgar:

Eh, ich glaub hier vermischt du was. Die Rente mit 63 gibt es nicht mit Abschlägen. Sollte man die Rente für besonders langjährig versicherte abschaffen, hat das mit dem Thema „Abschläge“ nix zu tun.

Ja, es ist kompliziert mit der Benamung.

Hier mal die Übersicht: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/rund-um-die-rente/rente-mit-63-2195784

Und ja, ich meine explizit, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit vorzeitig in Rente zu gehen (mit Abschlag) in den nächsten Jahren einkassiert! Das nennt sich 'Rente mit 63'.

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte ist für mich ohnehin kein Thema.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 13 Minuten von satgar:

Sollte man die Rente für besonders langjährig versicherte abschaffen

 

Es geht hier um die Rente für langjährig Versicherte. Ohne „besonders“.

 

vor 10 Minuten von migieger:

Die 93.000 EUR sind 10 Rentenpunkte zum heutigen Zeitpunkt (Rentenpunkt=37,60 EUR) wert?

 

Nein, eigentlich etwa 11,7 Entgeltpunkte, da sie ja nach Abschlägen von 14,4% noch 10 pEP ergeben sollen. Aber tatsächlich ergeben sie eher 11,05 Entgeltpunkte, woraus man schließen kann, dass

vor einer Stunde von jensebluemchen:

ca. 10 Entgeltpunkte

eher 9,5 Entgeltpunkte meint.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Bin ich jetzt bescheuert? Die Rente mit 63 war vom Namen her für mich die Rente für besonders langjährig versicherte. 
 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

 

Bist du wirklich sicher @monstermania, das wir hier alle von dem gleichen sprechen?

 

Altersrente nach 45 Jahren

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.

 

Wichtig!
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.“

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odensee
vor 4 Minuten von satgar:

Altersrente nach 45 Jahren

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Das "oft noch" deutet doch schon an, dass der Begriff nicht stimmt.

 

Aber:

Zitat

 

Altersrente für langjährig Versicherte

Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann hingegen als „Rente mit 63“ bezeichnet werden, weil langjährig Versicherte sie ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen können – allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/rund-um-die-rente/rente-mit-63-2195784

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Minuten von odensee:

Das "oft noch" deutet doch schon an, dass der Begriff nicht stimmt.

 

Aber:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/rund-um-die-rente/rente-mit-63-2195784

Mir geht’s darum, dass Monstermania es weiter oben als „Rente mit 63“ bezeichnet, aber nicht die Regelung meint, die hier hintersteht. Sondern von einer „Rente mit 63“ mit Abschlägen spricht. Und das ist doch falsch. Entweder sprechen wir von der gemeinhin genannten „Rente mit 63“, die als besonders langjährig Versicherten Rente bekannt ist. Oder wir sprechen von der Rente für langjährig versicherte, die sich nie (weder jetzt noch früher) „Rente mit 63“ nannte.

vor 32 Minuten von monstermania:

Und ja, ich meine explizit, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit vorzeitig in Rente zu gehen (mit Abschlag) in den nächsten Jahren einkassiert! Das nennt sich 'Rente mit 63'.

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte ist für mich ohnehin kein Thema.

Das ergibt halt für mich gar keinen Sinn von der Begrifflichkeit her.

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odensee
vor 1 Minute von satgar:

Mir geht’s darum, dass Monstermania es weiter oben als „Rente mit 63“ bezeichnet, aber nicht die Regelung meint, die hier hintersteht. Sondern von einer „Rente mit 63“ mit Abschlägen spricht. Und das ist doch falsch. 

Verwirrend ist, dass von "Rente mit...." gesprochen wird. Klarer wird es meiner Meinung nach, von "Rente nach X Beitragsjahren" zu sprechen. Und dann haben wir:

 

Nach 45 Beitragsjahren: keine Abschläge  (besonders langjährig Versicherte)

Nach 35 Beitragsjahren: mit Abschlägen (langjährig Versicherte): die wird in dem von mir verlinkten Text als "Rente mit 63" bezeichnet.

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satgar
Gerade eben von odensee:

Verwirrend ist, dass von "Rente mit...." gesprochen wird. Klarer wird es meiner Meinung nach, von "Rente nach X Beitragsjahren" zu sprechen. Und dann haben wir:

 

Nach 45 Beitragsjahren: keine Abschläge  (besonders langjährig Versicherte)

Nach 35 Beitragsjahren: mit Abschlägen (langjährig Versicherte): die wird in dem von mir verlinkten Text als "Rente mit 63" bezeichnet.

Das verwirrende ist ja: die Rente für besonders langjährig versicherte, als sie eingeführt wurde, als „Rente mit 63“ benannt wurde. Wenn heute also in Talkshows darüber gesprochen wird, oder die FDP die Abschaffung der Rente mit 63 fordert, ist damit immer die besonders langjährige Versichertenrente gemeint. 
 

Das der Begriff „Rente mit 63“ für die langjährig Versicherten mit Abschlägen besser passt: geschenkt. Man KANN sie so nennen, steht auch in deinem link. Aber gemeinhin versteht man unter dem Begriff eben nicht die langjährige Version, sondern die besonders langjährige.

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Monachus
vor 2 Minuten von odensee:

Nach 35 Beitragsjahren: mit Abschlägen (langjährig Versicherte)

Neben Beitragsjahren zählen hier auch andere Zeiten mit, z.B. Studium.

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odensee
Gerade eben von Monachus:

Neben Beitragsjahren zählen hier auch andere Zeiten mit, z.B. Studium.

Meinetwegen auch das. Mir ging es um 35 vs. 45

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chirlu
vor 17 Minuten von satgar:

Die Rente mit 63 war vom Namen her für mich die Rente für besonders langjährig versicherte. 

 

vor 1 Minute von satgar:

Wenn heute also in Talkshows darüber gesprochen wird, oder die FDP die Abschaffung der Rente mit 63 fordert, ist damit immer die besonders langjährige Versichertenrente gemeint. 

 

Das war von Anfang an eine idiotische Bezeichnung für die Rente für besonders langjährig Versicherte, die man nicht verwenden sollte.

 

vor 8 Minuten von satgar:

Mir geht’s darum, dass Monstermania es weiter oben als „Rente mit 63“ bezeichnet, aber nicht die Regelung meint, die hier hintersteht. Sondern von einer „Rente mit 63“ mit Abschlägen spricht. Und das ist doch falsch.

 

Da die Rente für langjährig Versicherte nun einmal eine Rente ist, die man mit 63 antreten kann, passt die Bezeichnung allerdings sehr viel besser.

 

vor 3 Minuten von odensee:

Klarer wird es meiner Meinung nach, von "Rente nach X Beitragsjahren" zu sprechen.

 

Ist auch nicht ganz korrekt, weil bei beiden nicht nur Beitragsjahre zählen. Aber es wird zumindest deutlicher, was gemeint ist. (Wobei ich es bei @monstermania im Kontext auch eindeutig fand.)

 

Am sichersten ist es, von „Rente für langjährig Versicherte“ und von „Rente für besonders langjährig Versicherte“ zu sprechen. Das Talkshow-Publikum versteht das allerdings genausowenig wie „Rente mit 63“ (das versteht es, aber nicht richtig).

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satgar
vor 29 Minuten von chirlu:

Das war von Anfang an eine idiotische Bezeichnung für die Rente für besonders langjährig Versicherte,

Stimme ich dir auch zu. So wird es uns vielleicht mit dem 49€ Ticket auch irgendwann mal gehen ;)

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jensebluemchen
vor 3 Stunden von migieger:

Wenn Du heute (!) 93.000 EUR in einen Welt-ETF steckst, bekommst Du in aller Regel mehr als 2%/Jahr raus.
Die Rente kann aber auch mal mehr als 2%/Jahr steigen...


Sorry, aber das sind doch Äpfel und Birnen. Auf die 93.000 Euro kriege ich durch Steuerrückerstattung doch Pi mal Daumen 42 Prozent Rabatt.

 

Hat auf die Ausgangsfragen jemand zufällig Antworten oder eine Idee? :)

 

vor 3 Stunden von monstermania:

Was ist, wenn Du die nächsten Jahre fleißig Ausgleichszahlungen leistest und dann wird die Regelung abgeschafft? 


Dann habe ich (wie jetzt) mehr Rente ab 67/68/70. Hoffentlich.

vor 3 Stunden von chirlu:

Nein, eigentlich etwa 11,7 Entgeltpunkte, da sie ja nach Abschlägen von 14,4% noch 10 pEP ergeben sollen. Aber tatsächlich ergeben sie eher 11,05 Entgeltpunkte, woraus man schließen kann, dass

vor 4 Stunden von jensebluemchen:

ca. 10 Entgeltpunkte

eher 9,5 Entgeltpunkte meint.


Korrekt. Wollte nicht durch zu viele Komma-Zahlen Verwirrung stiften. Danke, @chirlu :)

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s1lv3r
vor 14 Minuten von jensebluemchen:

Sorry, aber das sind doch Äpfel und Birnen. Auf die 93.000 Euro kriege ich durch Steuerrückerstattung doch Pi mal Daumen 42 Prozent Rabatt.

 

Man muss allerdings schon zugeben, dass die dahinterliegende Fragestellung dieses Vergleichs ("Wie entwickelt sich die gesetzliche Rente im Vergleich zu alternativen Anlagemöglichkeiten?") , diejenige ist, auf die jegliche Diskussion zu diesem Thema irgendwie hinausläuft ...

 

Interessant finde ich folgende Aussage:

vor 4 Stunden von jensebluemchen:

[...] dass sich Riester und Rürup eigentlich nicht mehr groß lohnen. [...]

 

Das Prinzip (=nachgelagerte Besteuerung) ist bei Riester/Rürup und der GRV exakt das gleiche. Wenn du davon ausgehst, dass sich  Riester/Rürup nicht lohnt, da euer Einkommen im Alter zu hoch ist, gilt das ebenso für Nachzahlungen in die GRV. Die würden sich dann ebenso wenig lohnen.

(Und auch wenn du es prinzipiell wahrscheinlich schon verstanden hast, mit dem Sprachgebrauch wäre ich immer vorsichtig und würde daher nie von "42 Prozent Rabatt" sprechen. Bei nachgelagerter Besteuerung tauschst du ausschließlich den Steuersatz jetzt gegen den Steuersatz in ~30 Jahren - d.h. wenn du im Alter zu viele Einkünfte hast und "42% jetzt" gegen "42% später" tauschst, ist es auf Grund der Opportunitätskosten i.d.R. ein absolutes Verlustgeschäft!)

 

vor 15 Minuten von jensebluemchen:

Hat auf die Ausgangsfragen jemand zufällig Antworten oder eine Idee? :)

 

Deine Hauptfrage bezieht sich ja darauf, ob es ein entsprechendes Tool gibt. Mir ist da leider nichts bekannt. Man muss ja auch so viele Annahmen treffen, dass das als "Rechner" tatsächlich nicht so leicht umsetzbar ist.

 

(Die Grundprämisse, das Versichungs-Makler über etwas derartiges verfügen würden, trifft übrigens meiner Erfahrung nach auch nicht zu ... i.d.R. haben die ein selbstgebautes Excel oder rechnen überschlägig auf Papier vor ... - leider ist das selten auch nur ansatzweise korrekt gerechnet und komischerweise kommt fast immer dabei heraus, dass ganz viele Steuern gespart werden würden. :'()

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jensebluemchen
· bearbeitet von jensebluemchen
vor 14 Minuten von s1lv3r:

Bei nachgelagerter Besteuerung tauschst du ausschließlich den Steuersatz jetzt gegen den Steuersatz in ~30 Jahren - d.h. wenn du im Alter zu viele Einkünfte hast und "42% jetzt" gegen "42% später" tauschst

Bin komplett bei dir. Mit allem. Meine Reaktion war mindestens genauso stark vereinfachend wie der ETF-Sparplan, der ja auch nicht ohne AgSt auskommt. :)

 

Das hat der DRV-Mann auch gesagt: Dass sich freiwillige Beiträge in DRV auch nicht rechnen. Er bezog das auf alle nachgelagert besteuerten Formen. Sorry, Ungenauigkeit meinerseits. Hatte Riester und Rürup nur erwähnt weil ich nicht denke, dass sie unter Rentabilitätserwägungen eine Chance gegen die DRV haben. 

 

So richtig vorstellen kann ich mir das nicht. Komme doch im Alter im Leben nicht auf 42 % Steuersatz. 

 

Danke für deine Hinweise hinsichtlich wohl nicht existierender Tools. Hatte das auch schon so in die Richtung befürchtet.

 

 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 42 Minuten von jensebluemchen:

Komme doch im Alter im Leben nicht auf 42 % Steuersatz.

 

Man muss ja aber auch beachten, dass es bei dieser Entscheidung um zusätzliches Einkommen geht, für die Betrachtung ist dann ja daher der Grenzsteuersatz und nicht der durchschnittliche Steuersatz entscheidend. Als Alleinstehender wäre man da z.B. schon ab 30.000€ zu versteuerndem Einkommen jährlich bei einem Grenzsteuersatz von über 30%, wo es sich wahrscheinlich eher nicht lohnt, den gegen 42% jetzt zu tauschen ...

 

ESt_D_Splitting_2018_zvE_bis_120000.png.5ef8cfc5cb23c1273bd9633459f96933.png

 

(Von 2018 - finde gerade nichts aktuelleres, Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:ESt_D_Splitting_2018_zvE_bis_120000.svg).

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Sapine
vor 2 Stunden von jensebluemchen:

So richtig vorstellen kann ich mir das nicht. Komme doch im Alter im Leben nicht auf 42 % Steuersatz. 

Das halte ich keineswegs für ausgeschlossen. 

vor 2 Stunden von jensebluemchen:

Danke für deine Hinweise hinsichtlich wohl nicht existierender Tools. Hatte das auch schon so in die Richtung befürchtet.

Die Tools die ich bisher gesehen habe, waren grob fehlerbehaftet auch schon ohne irgendwelche speziellen Fragen. 

 

Bei Deiner Einkommenssituation würde ich mich nicht auf die Rentenberatung durch die GRV beschränken sondern auch einen unabhängigen Rentenberater auf Honorarbasis einbeziehen. Das lässt sich nicht mit einem Makler vergleichen, der nur verkaufen will. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 7 Stunden von jensebluemchen:

Ist jemandem von Euch ein Tool bekannt, in dem ich alle meine Altersbezüge jetzt schon mal eingeben kann und das dann skizziert, was sich lohnt und was nicht?

 

Können das "nur" Makler / Profis oder gibt es da irgendeine Software-Lösung für Endverbraucher?

 

Das Tool nennt sich LibreOffice Calc oder Excel.

 

Man erstellt eine Tabelle, gibt seine Daten ein und fängt an zu rechnen. Es ist relativ aufwändig und dauert lange. Aber während man Daten eingibt und rechnet, lernt man seine finanzielle Situation kennen und Schritt für Schritt auch die vielen Regeln im Steuer-, Versicherungs- und Sozialrecht. Dann beginnt man, die eigene Situation Schritt für Schritt zu optimieren.

 

Nur so geht es. Von irgendwelchen Tools würde ich mir nichts ausrechnen lassen. Von irgendwelchen Maklern/Profis auch nicht.

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jensebluemchen

Danke, @Sapine und @stagflation, dass ihr mitgelesen habt ... Hmm... Hatte neulich eine Honorarberatung gebucht, im unteren dreistelligen Bereich, aber auch schnell das Gefühl, dass der mir keine neuen Dinge beibringt. Rausgeschmissenes Geld, fürchte ich. Wobei so ein bisschen "wooza-wooza-Sie-sind-auf-einem-guten-Weg-Zuspruch" ja auch manchmal ganz gut tut. :) Falls ihr einen wirklich guten Honorarberater kennt, let me know... please. :)

 

Excel und Co. würde ich bemühen, wenn ich sie gut bedienen könnte. Da steuerliche Regelungen mit abzubilden, traue ich mir nicht zu. Werde ich mich aber möglicherweise tatsächlich durchquälen müssen. Danke Euch auf jeden Fall für den Input!!! LG

vor 28 Minuten von Sapine:

Das halte ich keineswegs für ausgeschlossen. 

Weil es über Werbungskosten nicht mehr so viel abzusetzen gibt und auch die Pendlerpauschale wegfällt? Oder wieso denkst du so? Da fehlt mir die (Lebens)Erfahrung.

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stagflation
vor 4 Minuten von jensebluemchen:

Excel und Co. würde ich bemühen, wenn ich sie gut bedienen könnte. Da steuerliche Regelungen mit abzubilden, traue ich mir nicht zu. Werde ich mich aber möglicherweise tatsächlich durchquälen müssen. Danke Euch auf jeden Fall für den Input!!! LG

 

Es ist gar nicht so schwierig. Stell Dir vor, wie Du die Berechnungen auf Papier machen würdest.

 

Du würdest zuerst Deine vorhandenen Altersvorsorge-Bausteine listen. Weiterhin würdest Du ausrechnen, wie viel Geld Du im Alter brauchst. Dann müsstest Du Steuern abschätzen und einrechnen. Weil Du über lange Zeiträume rechnest, müsstest Du auch eine Inflationsrate annehmen (bspw. 2%) und diese mit einrechnen.

 

Dann überträgst Du Deine Papierrechnung genau so in die Tabellenkalkulation. An den Stellen, an denen gerechnet wird, kannst Du in der Tabellenkalkulation Formeln eingeben. Die Tabellenkalkulation rechnet dann automatisch und passt die berechneten automatisch Werte an, wenn sich Eingangsgrößen ändern. Das ist der Vorteil gegenüber der Papierrechnung.

 

Erwarte nicht, es gleich perfekt zu können. Fange klein an. Im Laufe der Zeit lernst Du immer mehr über die Tabellenkalkulation. Beispielsweise Abkürzungen und Tricks bei Copy&Paste. Dadurch wird man immer schneller und besser.

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