Anja Terchova Juni 5, 2024 vor 7 Stunden von facetto: wer hat denn mehr Zeit, um den Zinseszins zu ernten als Jugendliche, die damit rechnen können, 100 zu werden? Es wird aber schon wieder zu off-topic. Ich glaub kaum ein Jugendlicher hat den primären Wunsch 100 zu werden, sondern das ist eher eine Vorstellung die mehr Angst als Freude macht. Zumindet geht es mir und meinen Bekannten so. Sondern ich glaub als Jugendlicher oder auch Junger Erwachsene hat man eher den Altersbereich 22-35 im Fokus, und man möchte erstmal in dem Altersbereich ein schönes und erfülltes Leben haben und möglichst viele Chancen seiner Zeit nutzen. Und beim Zinseszins muss man eben auch an Quellensteuer bzw. Abgeltungssteuer und Inflation denken, und dann bleibt von Gewinn nicht mehr soviel. Wenn es reale 4% werden ist es oft schon gut. Bei realen 4% könnte man aus 500€ in 15 Jahren kaufkraftbereinigte 900€ machen. Aber währen 500€ für einen 15 Jährigen noch richtig viel Geld sind, sind für einen 30 Jährigen selbst wenn er nur ein mittelmässiges Einkommen hat, 900€ nichts mehr was wirklich Freudensprünge verursacht. Ich glaub um bei einem 30 Jährigen mit mittelmässigem Einkommen eine vergleichbare Wirkung zu erzielen, die 500€ bei einem 15 Jährigen verursachen müsste man schon so etwa 4.000€ erreichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
facetto Dezember 16, 2024 Ich wollte mich hier nochmal zu Wort melden, weils vielleicht auch fuer den Einen oder die Andere interessant ist: Meine Idee war ja, meinen Kindern bereits heute einen recht dicken Batzen ETFs aus unserem Eltendepot zu transferieren und diesem Batzen dann unter Ausnutzung der Nichtveranlagungsbescheinigungen bis zum 18. Geburtstag den Gewinnanteil zu minimieren. Und anschließend die Kinder ihren Unterhalt aus dem Verzehr des ETFs bezahlen zu lassen. Hier gabs anfangs Gegenwind, ich hingegen bin immer noch von dem Konzept ueberzeugt. Allerdings kam mir jetzt in den Sinn, dass das alles gar nicht noetig ist: Wenn ich einfach die bereits bestehenden ETF-positionen in den Kinderdepots am 18. Geburtstag steuerfreundlich mit minimiertem Gewinnanteil uebergebe, koennen sich die Kinder daraus einen monatlichen Unterhalt auszahlen. Und rechtzeitig bevor das Geld dann zur Neige geht, uebertrage ich ihnen weitere Anteile von dem ETF, auf dem der hoechste Gewinnanteil lastet. Dank NV-Bescheinigung koennen die Kinder diese Anteile dann komplett steuerfrei nutzen und ich komme auf meinen erwuenschten Steuervorteil. Klingt erstmal voellig banal, ueberraschenderweise kam dieser Vorschlag jedoch von niemandem auf drei Seiten Diskussion ;-) VG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
redwood Dezember 17, 2024 Am 5.6.2024 um 03:38 von Anja Terchova: Ich glaub kaum ein Jugendlicher hat den primären Wunsch 100 zu werden, sondern das ist eher eine Vorstellung die mehr Angst als Freude macht. Zumindet geht es mir und meinen Bekannten so. Kommt vielleicht auch aufs Umfeld an? Meine Nichte und ihre Freundinnen sind jetzt junge Erwachsene. Die haben aber meines Erachtens eher einen realistischen und nicht unbedingt pessimistischen Blick auf die Welt. Ja, es gibt Krisen. Ja, vieles wird schlechter werden. Anderes aber auch nicht. Und mal Hand aufs Herz? Wann gab es schon Zeiten, in denen Menschen krisenfrei durch Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte gekommen sind? vor 11 Stunden von facetto: Klingt erstmal voellig banal, ueberraschenderweise kam dieser Vorschlag jedoch von niemandem auf drei Seiten Diskussion ;-) Freut mich für dich, dass du auf eine Lösung gekommen bist, die für dich und deine Familie passt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Dezember 18, 2024 · bearbeitet Dezember 18, 2024 von Bolanger Hallo, diese Diskussion ging ja nun ziemlich weit und ich möchte sie nochmal auf eine Kernfrage fokussieren: Können Eltern ihre Unterhaltsverpflichtungen für Kinder (Ermöglichung der 1. Berufsausbildung) durch Leistung eines Einmalbetrages abgelten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti Dezember 18, 2024 vor 9 Stunden von Bolanger: Hallo, diese Diskussion ging ja nun ziemlich weit und ich möchte sie nochmal auf eine Kernfrage fokussieren: Können Eltern ihre Unterhaltsverpflichtungen für Kinder (Ermöglichung der 1. Berufsausbildung) durch Leistung eines Einmalbetrages abgelten? Scheinbar nein, bzw. nicht ohne Risiko. Meine Vermutung ist, wo kein Kläger da kein Richter. Vielleicht nochmal selber nachlesen. Ich habe folgendes gefunden: https://www.unterhalt.com/aktuelles/kindesunterhalt-als-einmalzahlung.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ER EL Dezember 19, 2024 Am 16.12.2024 um 21:53 von facetto: Wenn ich einfach die bereits bestehenden ETF-positionen in den Kinderdepots am 18. Geburtstag steuerfreundlich mit minimiertem Gewinnanteil uebergebe, Was meinst du damit? Am 16.12.2024 um 21:53 von facetto: Und rechtzeitig bevor das Geld dann zur Neige geht, uebertrage ich ihnen weitere Anteile von dem ETF, auf dem der hoechste Gewinnanteil lastet. Dank NV-Bescheinigung koennen die Kinder diese Anteile dann komplett steuerfrei nutzen und ich komme auf meinen erwuenschten Steuervorteil. Wenn deine Kinder aber einen Stundentenjob haben, ist der Freibetrag aber zumindest Teils ausgenutzt. Wenn deine Kinder Familienversichert sind, könnten sie aus der Versicherung fallen wenn der Gewinn zu hoch ist. Das wäre direkt der Fall wenn sie bereits einen Minijob/Studentenjob mit vollem Minijobgehalt ausüben und der Gewinn über den Sparerfreibetrag liegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
facetto Dezember 19, 2024 vor 2 Stunden von ER EL: Was meinst du damit? Das ich jedes Jahr im Kinderdepot Anteile mit Ertragsanteil bis zur Familienversicherungsgrenze verkaufe und neu kaufe, um den Gewinnanteil im Depot zu minimieren. vor 2 Stunden von ER EL: Wenn deine Kinder aber einen Stundentenjob haben, ist der Freibetrag aber zumindest Teils ausgenutzt. Wenn deine Kinder Familienversichert sind, könnten sie aus der Versicherung fallen wenn der Gewinn zu hoch ist. Das wäre direkt der Fall wenn sie bereits einen Minijob/Studentenjob mit vollem Minijobgehalt ausüben und der Gewinn über den Sparerfreibetrag liegt. Damit hast Du recht, das war mir wieder entfallen - murks. Hatte also doch seinen Grund, warum ich mir seinerzeit das eingangs geschilderte Konstrukt ausgedacht hatte... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Dezember 19, 2024 Am 18.12.2024 um 09:31 von Bolanger: Können Eltern ihre Unterhaltsverpflichtungen für Kinder (Ermöglichung der 1. Berufsausbildung) durch Leistung eines Einmalbetrages abgelten? Man kann ja für die Kinder entsparen und bei "Abschluß" den Rest schenken. Das geht dann aber über deine Steuer. Als Eltern seit ihr euren Kindern sehr lange unterhaltspflichtig und auch andere haben Interesse wenn das Kind gewisse Einkommensgrenzen überschreitet oder gar Vermögen besitzt. Die GKV wurde bzgl. Einkommensgrenzen schon genannt, beim Bafög ist zu viel Vermögen des Studenten auch nicht hilfreich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag