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Finanzielle Unabh., Entlastung Kostenstruktur mit Kinderdepot -

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facetto

Hallo zusammen, war lange nicht mehr hier aktiv da ich jahrelang einfach nur mein Depot systematisch vergrößert habe (mit dem Ziel, irgendwann davon leben zu können). Nun macht es für mich jedoch Sinn, mit der Planung für die Entnahmephase meines Vermögens anzufangen. Ein Aspekt, der mir dabei neulich in den Sinn kam und zu dem ich gerne eure Meinung hätte: Um in der Entnahmephase meine Kosten zu drücken, könnte ich heute meinen beiden Kindern (noch nicht volljährig) jeweils eine gewisse Summe ins Depot legen (also schenken). Wenn sie dann 18 sind, geht der Zugriff darauf auf sie über. Zeitgleich würde ich ihnen eröffnen, dass sie sich als Gegenleistung bitte ab sofort an ihren Lebenshaltungskosten signifikant beteiligen möchten. Sowie, dass sie ausreichend Geld geschenkt bekommen haben, um damit lt. Entnahmeplan bis zum 26. Geburtstag unter Kapitalverzehr ihr Leben zu bestreiten.

 

Vorteile:

Ich kann im Entnahmezeitraum bereits 6 Jahre früher mit reduzierten Fixkosten rechnen.

Signifikante Nutzung der Steuerfreibeträge der Kinder sowohl in der Ansparphase als auch später in der Entnahmephase.

Kapital in meinem Depot ist auf Kapitalverzehr mit Alter 100 ausgelegt --> geringe sichere Entnahmerate. Kapital im Kinderdepot darf innerhalb von 6 Jahren verbraucht werden.

 

Nachteile:

Wenn meine Kinder sich noch zu Gesäßen entwickeln und mit 18 eine fette, fette Party schmeißen, ist das Geld weg und ich habe sie finanziell wieder am Hacken.

 

Danke für eure Gedanken dazu,

VG

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stagflation

Probleme haben die Leute... Wäre es nicht einfacher gewesen, keine Kinder zu bekommen? Dann hättest Du auch die Fixkosten nicht!

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RoterZoro

Meinst du das hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__525.html

 

Ich verstehe deinen Text nur teilweise. Die "Entwicklung zu Gesäßen" ist wohl Lokalkolorit? Oder Autokorrektur?

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facetto
vor 46 Minuten von RoterZoro:

Meinst du das hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__525.html

 

Ich verstehe deinen Text nur teilweise. Die "Entwicklung zu Gesäßen" ist wohl Lokalkolorit? Oder Autokorrektur?

Danke, das mit der Auflage ist eine gute Idee!

 

Ersetze "Gesäß" durch ein Schimpfwort für den Allerwertesten. Ich meine damit, dass ich (ohne Auflage!) ein Problem hätte, wenn sie idiotisch mit dem Geld umgingen.

 

Ist ansonsten noch etwas unklar ausgedrückt?

vor 1 Stunde von stagflation:

Probleme haben die Leute... Wäre es nicht einfacher gewesen, keine Kinder zu bekommen? Dann hättest Du auch die Fixkosten nicht!

Danke für deinen Beitrag, ich habe jedoch gar nicht nach allgemeinen Gedanken zu meiner Fortpflanzung gefragt.

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RoterZoro

ich schließe mich chatGPT an und finde die möglichen Lösungen so gut, wie sie auch trivial sind:

 

Hallo,

deine Idee hat durchaus interessante Aspekte und ich kann verstehen, warum du darüber nachdenkst. Hier sind meine Gedanken dazu:

 

Vorteile:

  • Früher geringere Fixkosten: Das ist definitiv ein Vorteil, besonders wenn deine Kinder bereit sind, Verantwortung für ihre Lebenshaltungskosten zu übernehmen.
  • Steuerfreibeträge nutzen: Die Nutzung der Steuerfreibeträge deiner Kinder ist clever und kann langfristig zu erheblichen Ersparnissen führen.

Nachteile:

  • Risiko des Missbrauchs: Das größte Risiko ist sicherlich, dass deine Kinder das Geld nicht wie geplant nutzen. Mit 18 können sie das Geld theoretisch für alles ausgeben, was problematisch sein kann, wenn sie nicht entsprechend vorbereitet sind.

Mögliche Lösungen:

  • Finanzbildung: Stelle sicher, dass deine Kinder ausreichend finanzielle Bildung erhalten, bevor sie Zugriff auf das Geld haben. Dies könnte helfen, verantwortungsvolle Entscheidungen zu fördern.
  • Vertrauensverhältnisse: Führe offene Gespräche mit deinen Kindern über die Verantwortung und die Erwartungen, die mit dieser finanziellen Unterstützung verbunden sind.
  • Verträge oder Vereinbarungen: Falls rechtlich möglich (siehe das oben zitierte BGB), könntest du formelle Vereinbarungen treffen, die den Zweck und die Nutzung des Geldes klar definieren.

Insgesamt finde ich deinen Ansatz durchdacht, aber es erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Kommunikation mit deinen Kindern, um sicherzustellen, dass es wie geplant funktioniert.

Viele Grüße,

[Dein Name]

 

 

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hattifnatt
vor 41 Minuten von RoterZoro:

[ChatGPT]

Vertrauensverhältnisse: Führe offene Gespräche mit deinen Kindern über die Verantwortung und die Erwartungen, die mit dieser finanziellen Unterstützung verbunden sind.

Das ist allerdings so ziemlich das Gegenteil von:

vor 3 Stunden von facetto:

Wenn sie dann 18 sind, geht der Zugriff darauf auf sie über. Zeitgleich würde ich ihnen eröffnen, dass sie sich als Gegenleistung bitte ab sofort an ihren Lebenshaltungskosten signifikant beteiligen möchten. Sowie, dass sie ausreichend Geld geschenkt bekommen haben, um damit lt. Entnahmeplan bis zum 26. Geburtstag unter Kapitalverzehr ihr Leben zu bestreiten.

 

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RoterZoro

Wenn nach dem 26. Lebensjahr noch etwas vom Geschenk übrig ist, haben die kids doch profitiert? Warum ist das dann deiner Meinung nach keine finanzielle Unterstützung?

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hattifnatt
vor 54 Minuten von RoterZoro:

Wenn nach dem 26. Lebensjahr noch etwas vom Geschenk übrig ist, haben die kids doch profitiert? Warum ist das dann deiner Meinung nach keine finanzielle Unterstützung?

Ich meinte mehr den Teil mit den offenen Gesprächen. Kam aber vielleicht auch nur für mich seltsam rüber.

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Cauchykriterium
vor 4 Stunden von facetto:

Zeitgleich würde ich ihnen eröffnen, dass sie sich als Gegenleistung bitte ab sofort an ihren Lebenshaltungskosten signifikant beteiligen möchten.

Was sagt denn der Gesetzgeber Deines Wohnsitzlandes zu Unterhaltverpflichtungen bis zum Abschluss der Erstausbildung?

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facetto

Wenn ich nicht ein solides grundvertrauen hätte in die Fähigkeiten meiner Kinder, mit Geld umzugehen, würde ich obiges erst gar nicht andenken.

 

und ja, die Wahrscheinlichkeit, dass das Kapital in der entnahmephase nicht verbraucht wird, ist real.

vor 1 Minute von Cauchykriterium:

Was sagt denn der Gesetzgeber Deines Wohnsitzlandes zu Unterhaltverpflichtungen bis zum Abschluss der Erstausbildung?

durchaus. Deswegen schrub ich ja, falls sie alles verprassen, hab ich sie wieder an der backe. daher finde ich den ansatz hilfreich, die Schenkung an Bedingungen zu knüpfen. hierzu muss ich mal recherchieren und ggf. anwaltlichen rat suchen.

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Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium
vor 17 Minuten von facetto:

Deswegen schrub ich ja, falls sie alles verprassen, hab ich sie wieder an der backe.

Du hast sie, zumindest in Deutschland, bis zum Abschluss der Erstausbildung an der Backe, auch wenn sie nichts verprassen

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vanity

Nicht, wenn sie bei Volljährigkeit durch nennenswertes Vermögen ihren Unterhalt selbst bestreiten können. 

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Anja Terchova

Also grundsätzlich finde ich die Idee schon gut, aber einige Formulierungen wie "um damit lt. Entnahmeplan bis zum 26. Geburtstag unter Kapitalverzehr ihr Leben zu bestreiten" finde ich schon sehr merkwürdig und unrealistisch. Das klingt für mich fast schon ein bisschen wie Dr. Sheldon Coopers Beziehungsrahmenvereinbahrung. ;)

 

Denn es gibt schon eine ganze Menge Unsicherheitsfaktoren:

 

- Wie entwickeln sich die Kinderdepots zur Depotübergabe zu den 18. Geburtstagen?

- Wie entwickelt sich einerseits der Depotwert aber auch die allgemeine Inflation in den kommenden Jahren, also bis zu den 26. Geburtstagender Kinder?

- Welche Art von Karriere werden dein Kinder einschlagen? Macht ja schon einen grossen Unterschied ob sie nach dem Abi eine Ausbildung machen und dann schon mit 21/22 ein akzeptables Einkommen haben, einen FH Bachelor anstreben und dann mit so 22/23 ein solides Einkommen haben werden oder Jura oder Medizin studieren wollen wo man erst mit so 27-31 mit richtigem Einkommen rechnen kann.

 

Das wäre nur die drei grössten Unsicherheitsfaktoren, und es gibt noch eine ganze Menge mehr.

Prinzipiell kann man das schon machen, aber man sollte sich nicht der Illusion hingeben das man Alles so genau planen kann.



 

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Hermann
· bearbeitet von Hermann

Nur nochmal zum verstehen:

Die Kids musst du bis zum Abschluss der ersten Ausbildung finanzieren, es sei denn das Kind kann für seinen eigenen Unterhalt aufkommen.

Das kann bei einem Langzeitstudenten 30 Jahre andauern.

Die Kids kosten ja jetzt schon Kost, Logis etc.

Neben diesen Kosten, die du bereits jetzt bezahlst, möchtest du jetzt noch den Geld für den zukünftigen Kindesunterhalt weglegen und den Aktienmarkt (Rendite) einen Teil der Unterhaltskosten bezahlen lassen.

Ein interessanter Ansatz, ich sehe aber außer bei den Steuern eigentlich keinen Vorteil, denn dies alles mit Entnahmeplan usw kannst du auch mit einem Depot unter deinem Namen realisieren.

Und du würdest die totale Kontrolle behalten. Es wäre sogar ein Zugriff auf diese Rücklagen in Zeiten allerhöchster Not möglich. Wenn das Geld bereits den Kids gehört, dann brauchts dazu die Zustimmung von, ja von wem wars gleich? Jugendamt, Rechtspfleger?

 

BGB §525 wirkt bei diesem Konstrukt schon seltsam: Ich schenke meinem Kind Geld unter Auflagen, und als Erziehungsberechtigter meines Mündels nehme ich diese Bedingungen im Namen meines Kindes an.

Da könnten ja Erwachsene auch unfassbar hohe Schulden im Namen der Kinder machen und im Namen der Kinder alles grenzwertig fast sittenwidrige unterschreiben?!?

 

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 12 Stunden von facetto:

... könnte ich heute meinen beiden Kindern (noch nicht volljährig) jeweils eine gewisse Summe ins Depot legen (also schenken). Wenn sie dann 18 sind, geht der Zugriff darauf auf sie über. Zeitgleich würde ich ihnen eröffnen, dass sie sich als Gegenleistung bitte ab sofort an ihren Lebenshaltungskosten signifikant beteiligen möchten. Sowie, dass sie ausreichend Geld geschenkt bekommen haben, um damit lt. Entnahmeplan bis zum 26. Geburtstag unter Kapitalverzehr ihr Leben zu bestreiten. ...

 

Ich würde annehmen Du musst den Kindern die Auflage bei der Schenkung eröffnen und nicht erst wenn sie 18 werden. D. h. sie sind noch minderjährig und da die Schenkung nicht nur* Vorteile für die Kinder hat brauchst Du einen Ergänzungspfleger.  Das würde evtl. den Vorteil:

vor 12 Stunden von facetto:

...Signifikante Nutzung der Steuerfreibeträge der Kinder sowohl in der Ansparphase ....

reduzieren.

 

* nach etwas nachdenken: genau genommen gar keine, da ja nur Leistungen aus Unterhaltsverpflichtung vorgezogen werden. Womöglich wird sogar die beitragsfreie Familienversicherung der Kinder gefährdet.

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CorMaguire
vor 16 Minuten von Hermann:

...BGB §525 wirkt bei diesem Konstrukt schon seltsam: Ich schenke meinem Kind Geld unter Auflagen, und als Erziehungsberechtigter meines Mündels nehme ich diese Bedingungen im Namen meines Kindes an.

Da könnten ja Erwachsene auch unfassbar hohe Schulden im Namen der Kinder machen und im Namen der Kinder alles grenzwertig fast sittenwidrige unterschreiben?!?...

Da sollte ja BGB §181 entgegenstehen --> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__181.html

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Norica
· bearbeitet von Norica

Nein, so wird das nichts. Die Informationen sind mir persönlich zu dürftig, da könnte ich nur raten.

Was ist, wenn deine Kinder mit 18 oder 19 ausziehen? Sollen sie sich dann auch noch an deinen Lebenshaltungskosten beteiligen, statt ihr eigenes Leben auf die Reihe zu bekommen?

 

Und dann eine Schenkung unter der Voraussetzung, dass man das Geld im Prinzip wieder hergeben muss? So etwas würde ich von meinen Kindern nie verlangen.

Die sollen lernen, wie man mit dem eigenen Geld umgeht, es vermehrt, sich einen Vorteil daraus erschafft. So eine Schenkung würde sich jedoch eher wie Geld leihen anfühlen, wenn auch ohne Zinsen....

 

 

 

SG

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facetto
vor 16 Stunden von Anja Terchova:

Denn es gibt schon eine ganze Menge Unsicherheitsfaktoren:

 

- Wie entwickeln sich die Kinderdepots zur Depotübergabe zu den 18. Geburtstagen?

- Wie entwickelt sich einerseits der Depotwert aber auch die allgemeine Inflation in den kommenden Jahren, also bis zu den 26. Geburtstagender Kinder?

- Welche Art von Karriere werden dein Kinder einschlagen? Macht ja schon einen grossen Unterschied ob sie nach dem Abi eine Ausbildung machen und dann schon mit 21/22 ein akzeptables Einkommen haben, einen FH Bachelor anstreben und dann mit so 22/23 ein solides Einkommen haben werden oder Jura oder Medizin studieren wollen wo man erst mit so 27-31 mit richtigem Einkommen rechnen kann.

 

Klar ist nichts daran sicher, so wie im gesamten Leben. Zur Depot- und Inflationsentwicklung: Den o.g. Entnahmeplan erstelle ich für die Kinder nach Georg Wieningers Berechnugnen (finanzen-erklaert.de). D.h. die Entnahmerate wird so ausfallen, dass sie auch ganz böse Zeiten in der Wirtschaftsgeschichte ohne Depotpleite überleben lässt.
Karriere der Kinder: das stimmt, hier muss ich wohl Abstriche in der Planung machen, um lange Studiumsdauern abzufangen.

 

 

vor 13 Stunden von Hermann:

Neben diesen Kosten, die du bereits jetzt bezahlst, möchtest du jetzt noch den Geld für den zukünftigen Kindesunterhalt weglegen und den Aktienmarkt (Rendite) einen Teil der Unterhaltskosten bezahlen lassen.

Ein interessanter Ansatz, ich sehe aber außer bei den Steuern eigentlich keinen Vorteil, denn dies alles mit Entnahmeplan usw kannst du auch mit einem Depot unter deinem Namen realisieren.

Und du würdest die totale Kontrolle behalten. Es wäre sogar ein Zugriff auf diese Rücklagen in Zeiten allerhöchster Not möglich.

Wenn das Geld in ihrem eigenen Depot liegt, kann ich in aller Ruhe bis Start Entnahmephase jährlich unrealisierte Gewinne neutralisieren (jährlich bis Einkommmensgrenze für die Familien-KV). Die Kidner würden dann mit mit 18 mit einem quasi "gewinnfreien" Depot starten und müssen sich ergo selbst auch keine Sorgen machen, durch ihre Verkäufe aus der Familien-KV zu fliegen. Wenn ich sie hingegen aus meinem Depot unterhalte, muss ich dafür eine Menge Gewinnsteuern zahlen. Zudem, wie ich oben schrieb: "Kapital in meinem Depot ist auf Kapitalverzehr mit Alter 100 ausgelegt --> geringe sichere Entnahmerate. Kapital im Kinderdepot darf innerhalb von 6 Jahren verbraucht werden --> höhere SWR."
Zugriff auf Rücklagen in höchster Not: Diesen Fall kann ich nach menschlichem Ermessen immer noch aus meinen verbleibenden Kapital abdecken.

 

vor 13 Stunden von CorMaguire:

Ich würde annehmen Du musst den Kindern die Auflage bei der Schenkung eröffnen und nicht erst wenn sie 18 werden. D. h. sie sind noch minderjährig und da die Schenkung nicht nur* Vorteile für die Kinder hat brauchst Du einen Ergänzungspfleger.  Das würde evtl. den Vorteil:

reduzieren.

 

* nach etwas nachdenken: genau genommen gar keine, da ja nur Leistungen aus Unterhaltsverpflichtung vorgezogen werden. Womöglich wird sogar die beitragsfreie Familienversicherung der Kinder gefährdet.

ja, die sache mit dem "ich muss es ihnen heute eröffnen" wäre nicht so gut, habe ich keine Lust drauf und spräche gegen die Auflage bei der schenkung.
Familien-KV: nein, da bei den Verkäufen kaum Gewinn realisiert wird, da ich diesen vorher jährlich neutralisieren werde, s.o.

 

vor 10 Stunden von Norica:

Nein, so wird das nichts. Die Informationen sind mir persönlich zu dürftig, da könnte ich nur raten.

Was ist, wenn deine Kinder mit 18 oder 19 ausziehen? Sollen sie sich dann auch noch an deinen Lebenshaltungskosten beteiligen, statt ihr eigenes Leben auf die Reihe zu bekommen?

 

Und dann eine Schenkung unter der Voraussetzung, dass man das Geld im Prinzip wieder hergeben muss? So etwas würde ich von meinen Kindern nie verlangen.

Die sollen lernen, wie man mit dem eigenen Geld umgeht, es vermehrt, sich einen Vorteil daraus erschafft. So eine Schenkung würde sich jedoch eher wie Geld leihen anfühlen, wenn auch ohne Zinsen...

Was genau "wird so nichts"? Wenn du nicht raten möchtest, frag doch einfach nach den fehlenden Infos.
Und wie kommst du drauf, dass die Kinder mir auch nach Auszug noch Geld abdrücken sollten? Dann brauchen sie das Geld natürlich für ihr eigenes Leben. Jedoch nicht mehr meines, darum gehts. Lies gerne meinen Eingangspost nochmal um das Konzept zu verstehen.

 

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Hermann
vor 42 Minuten von facetto:

dann mit mit 18 mit einem quasi "gewinnfreien" Depot starten und müssen sich ergo selbst auch keine Sorgen machen, durch ihre Verkäufe aus der Familien-KV zu fliegen. Wenn ich sie hingegen aus meinem Depot unterhalte, muss ich dafür eine Menge Gewinnsteuern zahlen. Zudem, wie ich oben schrieb: "Kapital in meinem Depot ist auf Kapitalverzehr mit Alter 100 ausgelegt --> geringe sichere Entnahmerate. Kapital im Kinderdepot darf innerhalb von 6 Jahren verbraucht werden --> höhere SWR."

Ja sind denn die Kiddos mit 18 überhaupt noch in der Familienversicherung? Alles Unwägbarkeiten....

Also unterm Strich gehts doch nur ums Steuern sparen. Von Bauchgefühl her ist dein Konstrukt sittenwidrig und ob der Ergänzungspfleger dem ganzen Konstrukt zustimmt ist auch mehr als fraglich.

Aber halte uns bitte auf dem Laufenden wie du es am Ende gestaltest.

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Anja Terchova
vor 12 Stunden von Norica:

Nein, so wird das nichts. Die Informationen sind mir persönlich zu dürftig, da könnte ich nur raten.

Was ist, wenn deine Kinder mit 18 oder 19 ausziehen? Sollen sie sich dann auch noch an deinen Lebenshaltungskosten beteiligen, statt ihr eigenes Leben auf die Reihe zu bekommen?

 

Und dann eine Schenkung unter der Voraussetzung, dass man das Geld im Prinzip wieder hergeben muss? So etwas würde ich von meinen Kindern nie verlangen.

Die sollen lernen, wie man mit dem eigenen Geld umgeht, es vermehrt, sich einen Vorteil daraus erschafft. So eine Schenkung würde sich jedoch eher wie Geld leihen anfühlen, wenn auch ohne Zinsen....

Ich hätte es eher so verstanden das die Schenkung dann eher ein Ersatz fürs Taschengeld ab dem 18. Geburtstag und so Sachen wie Führerschein, Erstes Auto, und später dann mal die erste eigene Wohnung sein soll. So finde ich das dann schon noch in Ordnung.

Beteiligung an den Lebenshaltungskosten würde ich sagen kommt auf die Wohnsituation an.

 

Wenn das Haus gross ist, und die Kindern dann so ca. 45m² Einliegerwohnungen incl. eigenes Bad und Küchenzeile haben, dann kann man schon über eine Kostenbeteiligung auf so 50-60% einer ortsüblichen Vergleichsmiete und so 40€ Pauschale für Strom und Heizung reden.

Aber wenn das Haus nicht sonderlich gross ist und die Kinder nur so 15m² Kinderzimmer haben, dann natürlich nicht.

 

vor 58 Minuten von facetto:

Klar ist nichts daran sicher, so wie im gesamten Leben. Zur Depot- und Inflationsentwicklung: Den o.g. Entnahmeplan erstelle ich für die Kinder nach Georg Wieningers Berechnugnen (finanzen-erklaert.de). D.h. die Entnahmerate wird so ausfallen, dass sie auch ganz böse Zeiten in der Wirtschaftsgeschichte ohne Depotpleite überleben lässt.
Karriere der Kinder: das stimmt, hier muss ich wohl Abstriche in der Planung machen, um lange Studiumsdauern abzufangen.

Meinst du da diesen Fall? https://www.finanzen-erklaert.de/fallstudie-zwei-kinder-in-der-schule-eine-million-im-depot/

 

Ich halte grundsätzlich nicht viel davon das auf so lange Zeit so streng durchzukalkulieren, sondern würde da eher nach Gefühl handeln. Wenn man sieht das das Kinderdepot nicht reichen wird weil die Inflation höher war, die Depotentwicklung schlechter als erwartet, oder sie ein besonders langes Studium anstreben, kann man ja immer noch etwas Geld oder Wertpapiere als weitere Schenkung nachschiessen. Und wenn Geld übrig bleibt können sie es als Basis für ihre Elternzeit, Immobilienerwerb. etc. verwenden.

Und auch die eigene Entnahmestrategie würde ich flexibler handhaben. Wenn man wirklich mit 71 noch topfit ist kann man ja ruhig tatsächlich mit der 100 als Ziel planen. Aber wenn man mit 68 die Diagnose beginnender Grüner Star, Parkinson oder Alzheimer bekommt sollte man schon lieber umplanen das man sich noch ein paar besonders schöne Jahre macht und durch Schenkungen an Kinder, Enkel, Freunde, etc. das Vermögen rechtzeitig vor der Pflegebedürftigzeit abbaut, damit das Sozialamt nicht mehr drauf zugreifen kann.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 16 Stunden von Hermann:

Die Kids musst du bis zum Abschluss der ersten Ausbildung finanzieren, es sei denn das Kind kann für seinen eigenen Unterhalt aufkommen.

Ja, aber nicht bis in alle Ewigkeit, denn d.h. wenn das erwachsene Kind scon  vierte Studium abgebrochen hat und 30+ wird, hat es irgendwann keinen Unterhaltsanspruch mehr. Das gleiche gilt, wenn es sich nicht "ernsthaft bemueht" und nur "rumgammelt" statt eine Berufsausbildung zu machen.

vor 16 Stunden von Hermann:

Das kann bei einem Langzeitstudenten 30 Jahre andauern.

Das hier stimmt also nicht - i.d.R ist ab ca. 25 Schluss mit Kindesunterhalt.

vor 16 Stunden von Hermann:

Da könnten ja Erwachsene auch unfassbar hohe Schulden im Namen der Kinder machen und im Namen der Kinder alles grenzwertig fast sittenwidrige unterschreiben?!?

Minderjaehrige Kinder duerfen gar keine Kredite oder Darlehen aufnehmen bzw. nur ausnahmsweise mit gerichtlicher Genehmigung. Ansonsten gilt bei Betreuung das Verbot des "Insich"-Geschaefts, wie oben schon angemerkt.

 

Durch eine Schenkung eines hohen Vermoegens ist das Kind erstmal nicht mehr "beduerftig" und somit nicht unterhaltspflichtig, BGB 1602 (1). Falls das Kind das Vermoegen "verjubelt" koennte danach aber irgendwann erneut Unterhaltspflicht entstehen, aber das sind dann Einzelfallentscheidungen. Hier zB ist ein Fall, wo erstmal kein Unterhalt faellig wurde, nachdem der Vater vorher 25000 Euro geschenkt hatte: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-kindesunterhalt-fuer-reiche-kinder_080404.html

Zitat

Volljährige Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden, müssen dagegen auch den Stamm ihres Vermögens zur Deckung ihres Lebensbedarfs verwenden, also im Notfall z. B. Aktien verkaufen oder das Geldgeschenk der Großeltern aufbrauchen. Auch müssen sie sich das Kindergeld als Einkommen voll anrechnen lassen. Sie dürfen lediglich einen sog. Notgroschen von ca. 5000 Euro zurückbehalten – das ist eine Art Reserve für bestimmte „Notfälle“, z. B. im Fall einer Krankheit oder zur Finanzierung des Führerscheins.

Verbraucht das Kind sein Vermögen anderweitig – z. B. für Urlaubsreisen –, sodass kein Geld mehr zum Bestreiten des Lebensunterhalts mehr übrig bleibt, kann es dennoch keinen Unterhalt mehr verlangen. Es muss sich vielmehr „fiktives“ Vermögen zurechnen lassen und damit so behandeln lassen, als ob es tatsächlich noch über ausreichend Vermögen verfügt, das bedarfsdeckend eingesetzt werden kann.

 

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facetto
vor 1 Stunde von Hermann:

Ja sind denn die Kiddos mit 18 überhaupt noch in der Familienversicherung? Alles Unwägbarkeiten....

Also unterm Strich gehts doch nur ums Steuern sparen. Von Bauchgefühl her ist dein Konstrukt sittenwidrig und ob der Ergänzungspfleger dem ganzen Konstrukt zustimmt ist auch mehr als fraglich.

wenn die kinder nicht mehr in der Familienversicherung sind, verdienen sie wohl ihr eigenes Geld und sind daher sowieso nur noch eingeschränkt von mir abhängig, wo wäre dann also das Problem?

 

sittenwidrig? steile These. Ich gebe meinen Kindern nicht erst in 10 jahren monatlich geld für ihren Lebensunterhalt sondern bereits heute am stück. ab welcher heute geschenkten Geldsumme würde bei dir die Sittenwidrigkeit denn aufhören?


einen ergänzungspfleger bräuchte ich bekanntermaßen nur, wenn ich die Schenkung an eine Bedingung knüpfe.

 

 

vor einer Stunde von Anja Terchova:

Ich hätte es eher so verstanden das die Schenkung dann eher ein Ersatz fürs Taschengeld ab dem 18. Geburtstag und so Sachen wie Führerschein, Erstes Auto, und später dann mal die erste eigene Wohnung sein soll. So finde ich das dann schon noch in Ordnung.

das triffts ziemlich gut. nimm noch kleidung, urlaub und vergnügungen oben drauf.

vor einer Stunde von Anja Terchova:

Meinst du da diesen Fall? https://www.finanzen-erklaert.de/fallstudie-zwei-kinder-in-der-schule-eine-million-im-depot/

 

Ich halte grundsätzlich nicht viel davon das auf so lange Zeit so streng durchzukalkulieren,

Georg veröffentlicht nicht zu jedem fall einen Blogbeitrag.

 

nicht streng durchkalkulieren bedeutet aber, dass du keine Grundlage für deine sichere entnahmehöhe hast. wenns gut läuft ist es kein thema nach 5 oder 10 Jahren die entnahmerate zu erhöhen. wenns hingegen schlecht läuft und du zu viel entnommen hast, kanns schnell kritisch werden und in die pleite führen.

vor 20 Minuten von slowandsteady:

Durch eine Schenkung eines hohen Vermoegens ist das Kind erstmal nicht mehr "beduerftig" und somit nicht unterhaltspflichtig, BGB 1602 (1). Falls das Kind das Vermoegen "verjubelt" koennte danach aber irgendwann erneut Unterhaltspflicht entstehen, aber das sind dann Einzelfallentscheidungen. Hier zB ist ein Fall, wo erstmal kein Unterhalt faellig wurde, nachdem der Vater vorher 25000 Euro geschenkt hatte: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-kindesunterhalt-fuer-reiche-kinder_080404.html

danke, sehr interessant und dem gesunden Menschenverstand folgend.

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oktavian
vor 9 Stunden von facetto:

Wenn das Geld in ihrem eigenen Depot liegt, kann ich in aller Ruhe bis Start Entnahmephase jährlich unrealisierte Gewinne neutralisieren (jährlich bis Einkommmensgrenze für die Familien-KV). Die Kidner würden dann mit mit 18 mit einem quasi "gewinnfreien" Depot starten und müssen sich ergo selbst auch keine Sorgen machen, durch ihre Verkäufe aus der Familien-KV zu fliegen. Wenn ich sie hingegen aus meinem Depot unterhalte, muss ich dafür eine Menge Gewinnsteuern zahlen. Zudem, wie ich oben schrieb: "Kapital in meinem Depot ist auf Kapitalverzehr mit Alter 100 ausgelegt --> geringe sichere Entnahmerate. Kapital im Kinderdepot darf innerhalb von 6 Jahren verbraucht werden --> höhere SWR."

Das spricht doch sehr dafür. Risiken bestehen. Bei Scheidung könnte Unterhaltspflicht wegfallen, also wäre fair wenn beide Eltern das gemeinsam an Kinder übertragen und nicht nur einer. Rückforderung im Todesfall oder bei Insolvenz, könnte mit Auflage möglich sein.

 

vor 8 Stunden von Hermann:

Von Bauchgefühl her ist dein Konstrukt sittenwidrig und ob der Ergänzungspfleger dem ganzen Konstrukt zustimmt ist auch mehr als fraglich.

Wie werden denn die Kinder sittenwidrig benachteiligt? Da ist doch eher die gesetzliche Rente sittenwidrig, welche die Kinder belastet oder eine hohe Staatsverschuldung.

 

 

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Hermann
· bearbeitet von Hermann

Man lernt immer dazu. Das Konzept scheint ja vielleicht doch zu funktionieren.

Einen Punkt hätte ich aber noch wo du zumindest nochmal drüber nachdenken solltest:

vor 10 Stunden von facetto:

Wenn das Geld in ihrem eigenen Depot liegt, kann ich in aller Ruhe bis Start Entnahmephase jährlich unrealisierte Gewinne neutralisieren

 

Sicher, dass das ohne Ergänzungspfleger geht? Darfst du wirklich in einem Depot, was nicht deines ist, einfach so nach Gusto verkaufen und kaufen?

In der Praxis wirst du sicherlich die Zugangsdaten haben und das machen können, also vermutlich geschenkt. :D

Und kannst du den Start der Entnahmephase bestimmen? Oder sagst du dem Mädel: So, jetzt biste reich genug, jetzt wirds Depot aufgebraucht.

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facetto
· bearbeitet von facetto

 

vor 2 Stunden von oktavian:

also wäre fair wenn beide Eltern das gemeinsam an Kinder übertragen und nicht nur einer. Rückforderung im Todesfall oder bei

ja, die Übertragung würde aus unserem elterlichen gemeinschaftsdepot erfolgen. ich habe lediglich die "ich-form" anstatt "unser" verwendet, um keine Verwirrung zwischen "uns als eltern" und  "uns als Familie" zu stiften :-)

vor 1 Stunde von Hermann:

Sicher, dass das ohne Ergänzungspfleger geht? Darfst du wirklich in einem Depot, was nicht deines ist, einfach so nach Gusto verkaufen und kaufen?

Ja, das meine ich. ich bin bis zum 18. Lj. verantwortlich für die Finanzen der kinder. Diese (Finanzen) zu mehren durch legale Ausnutzung von SteuerFreibeträgen sehe ich als Gebot im Rahmen des Kindeswohls ;-)

Was wäre die Alternative? Den Kindern gar kein Polster für die Zukunft mitzugeben (außer ein mageres Taschengeld für den heutigen Bedarf). Viele Eltern sind mangels Masse dazu gezwungen. Oder, die dumme Variante, monatlich Geld aufs Girokonto der Kinder legen  und dabei zusehen, wie es dahinschmilzt.

 

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