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bungee

Rürup - Kleinstrente

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bungee

Hallo an alle,

 

wer kann evtl. weiterhelfen? Ich habe im Dezember 2007 als alleinstehende, freiberuflich arbeitende Mutter einen Rürup Vertrag bei der Zurich abgeschlossen. Es handelt sich um einen Fond - Investvertrag. 

 

Der Vertrag wird im Dezember dieses Jahres fällig und wird die 35,35 Grenze zur möglichen Abfindung durch Einmalzahlung um ca. 1,50 € überschreiten. Der Vertrag hat nach Abzug der Abschlusskosten und der jährlichen Verwaltungskosten praktisch nichts abgeworfen. Mehr noch; ich habe keine Chance bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung (Zahlen des Statistikamtes) auch nur die eingezahlten Beträge wieder zu bekommen. 

 

Der Vertrag startete mit 300.- und wurde nach einem Jahr auf 50.- reduziert mangels Masse. Nun fühle ich mich doppelt bestraft, einmal weil ich dem Versicherungsmakler vertraut habe und ein zweites Mal weil es angeblich keine Möglichkeit geben soll die Beiträge zurück zu erhalten. Dabei war mir die Sicherheit des angelegten Geldes sehr wichtig. Mir wurde nicht gesagt, dass es nicht einmal eine Mindestverzinsung gibt. So gab es für die beiden Coronajahre null Zinsen aber je 1/3 Abzug der Beiträge für die Verwaltungskosten. 

 

Wer hat evtl. Wissen oder auch nur eine Idee wie ich doch noch aus dem Vertrag komme bzw. meine Beiträge? Ich freue mich über jeden Hinweis- 

 

herzlichen Dank vorab -

 

 

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Euronensammler

z.B. ein Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale.

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odensee

Ich kann nicht mit einer Antwort dienen. Stelle aber mal die Frage an die mitlesenden Versicherungsexperten: kann man den Auszahlungstermin verschieben ins nächste Jahr mit der Hoffnung, dass die Bezugsgröße schneller steigt als der Wert der Versicherung?

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satgar
· bearbeitet von satgar

Man könnte einen Widerruf des Vertrages wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Dafür wird dann ein Anwalt notwendig. Sollte der Vertrag rückabgewickelt werden, bedenke jedoch, dass du zwischenzeitlich die Beiträge bei deiner Steuererklärung angegeben hattest und dadurch Erstattungen bekommen hattest. Die will das Finanzamt dann wieder haben.

 

Wenn du knapp an der Kleinstbeitragsrente bist, könntest du auch mal prüfen, welche Hinterbliebenenleistung im Rentenbezug vereinbart ist. Welche Leistung es also geben würde, wenn du nach Rentenbeginn stirbst. Das kann sein:

 

- keine

- eine Rentengarantiezeit von x Jahren

- eine Kapitalrückgewähr (umfangreichste Lösung)

 

Je umfangreicher und länger man die Lösung wählt, um so stärker wirkt sich das auf die Rente aus. Sie sinkt. Diese Leistung kann oftmals auch noch vor Rentenbeginn verändert werden. Jetzt meine Idee, ich weiß aber NICHT ob sie funktionieren könnte:

 

Du teilst eine Rente mit, die derzeit knapp über der Abfindungsgrenze von 35,35€ liegt. Würdest du die Hinterbliebenleistung erweitern und vergrößern, würde die berechnete Rente von dir selbst fallen. Evtl. unter die Grenze. Ob das aber so anerkannt würde, dass man es dann doch abfinden lassen könnte, kann ich nicht beantworten.

 

Oder man verschiebt, wie odensee schreibt, die Rente nach hinten. Aber: dadurch steigt tendenziell auch die Rente, weil weniger statistische Restlebenserwartung vorhanden ist. Ob das, zusammen mit Wertentwicklung X es schafft, die ansteigende Grenze zu unterschreiten, die jedes Jahr neu ermittelt wird, lässt sich nicht vorhersehen.

 

Welcher Fonds bzw. welche Fonds stecken denn derzeit im Produkt? Kannst du eine aktuelle Wertmitteilung Anonymisiert hochladen?

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odensee
vor 2 Minuten von satgar:

Aber: dadurch steigt tendenziell auch die Rente, weil weniger statistische Restlebenserwartung vorhanden ist.

Da die Fälligkeit im Dezember liegt, könnte ja ein Verschieben um wenige Wochen reichen.

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satgar
vor 1 Minute von odensee:

Da die Fälligkeit im Dezember liegt, könnte ja ein Verschieben um wenige Wochen reichen.

Da man für einen Lebensversicherer immer zum 01.01. eines jeden Jahres 1 Jahr älter ist, ist sie an dem 01.01.2025 ein Jahr älter und hat damit statistisch 1 Jahr kürzer zu leben als im Dezember 2024. Es wird sich auf jeden Fall etwas auswirken und die Rente wäre ab 01.01.2025 höher. Ob das reicht, um die Abfindungsgrenze 2025 (steht der Wert schon fest?) zu unterschreiten, kann ich nicht beantworten.

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Cauchykriterium
vor 2 Stunden von satgar:

Da man für einen Lebensversicherer immer zum 01.01. eines jeden Jahres 1 Jahr älter ist

Das hängt ganz vom Verwaltungssystem sowie den technischen Geschäftsplänen ab und kann vielleicht bei der Witwen- und Waisenkasse zutreffend sein, aber schon ein paar Meter weiter am Stachus nicht. Mal ganz abgesehen davon, dass es auch monatlich kalkulierte Tarife gibt ...

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satgar
vor 9 Minuten von Cauchykriterium:

Das hängt ganz vom Verwaltungssystem sowie den technischen Geschäftsplänen ab und kann vielleicht bei der Witwen- und Waisenkasse zutreffend sein, aber schon ein paar Meter weiter am Stachus nicht. Mal ganz abgesehen davon, dass es auch monatlich kalkulierte Tarife gibt ...

Klar, es ist mal so und mal. Die überwiegende Mehrzahl der LV Anbieter die ich kenne, rechnet aber so wie ich es beschrieben habe.

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Cauchykriterium

Recht weit verbreitet ist die versicherungsmathematische Rundung, Beispiel:

  • Geburtsdatum: 1.4.1950
  • hier im Beispiel zu betrachtender Stichtag: 01.11.2024
  • Alter am Stichtag: 75, da unter den Kandidaten 01.04.2024 und 01.04.2025 der letztere näher am Stichtag liegt

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satgar
vor 10 Stunden von Cauchykriterium:

Recht weit verbreitet ist die versicherungsmathematische Rundung, Beispiel:

  • Geburtsdatum: 1.4.1950
  • hier im Beispiel zu betrachtender Stichtag: 01.11.2024
  • Alter am Stichtag: 75, da unter den Kandidaten 01.04.2024 und 01.04.2025 der letztere näher am Stichtag liegt

Was hältst du denn ganz grundsätzlich von den Ideen bisher?

  • Beginnverlegung und Hoffnung auf unterschreiten der Grenze?
  • mögliche Anpassung der Hinterbliebenenleistung und Auswirkung auf die Grenze?
  • Widerruf so kurz vor Ablauf der Police?

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odensee
vor 42 Minuten von satgar:

Was hältst du denn ganz grundsätzlich von den Ideen bisher?

@bungee könnte zumindest versuchen, die ersten beiden deiner Fragen mit dem Versicherer zu klären. Der kennt natürlich auch nicht die Bezugsgröße des kommenden Jahres und wird sich hüten, die weitere Wertententwicklung zu prognostizieren, kann aber vermutlich sagen, ob eine Beginnverlegung möglich ist und ob eine Anpassung der Hinterbliebenenleistung möglich ist und in welcher Höhe dann die Rente ausfällt.

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satgar
vor 9 Minuten von odensee:

ob eine Anpassung der Hinterbliebenenleistung möglich ist und in welcher Höhe dann die Rente ausfällt.

Was ich dazu aber auch nicht weiß, ob das überhaupt was bringt. Wenn man durch die Änderung der Hinterbliebenenleistung und die sich dadurch verändernde Rente Einfluss darauf nehmen könnte, ob man unter der Grenze landet oder darüber, wär das natürlich sehr cool. Aber es ist mir nicht klar, ob das wirklich funktionieren/akzeptiert würde.

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Bolanger

Würde es bei der Basisrente nicht Sinn machen, diese möglichst knapp vor Erreichen des Rentenalters abzuschließen und die Beiträge so zu wählen, dass man unterhalb der Abfindungsgrenze bleibt? Dann könnte man je nach eigenem Grenzsteuersatz (häufig im Bereich von 40%) die Beiträge absetzen, bekäme aber die Abfindung sozusagen steuerfrei ausgezahlt.

Ich habe gerade nach einem rechner geguckt, bin aber nicht so richtig fündig geworden. meist scheint es eine Mindestversicherungszeit von 5 jahren zu geben. Für eine Rente unter den hier genannten 3X EUR könnte man wohl knappe 20.000 EUR einzahlen. da könnten dann schon ein paar Tausender bei herumkommen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 9 Minuten von Bolanger:

meist scheint es eine Mindestversicherungszeit von 5 jahren zu geben.

Ja, ist oft so.

 

vor 9 Minuten von Bolanger:

diese möglichst knapp vor Erreichen des Rentenalters abzuschließen und die Beiträge so zu wählen, dass man unterhalb der Abfindungsgrenze bleibt?

Kann man schon machen. Die Grenze gilt übrigens sogar JE einzelnem Vertrag. Hat man einen bei der Alte Leipziger und einen bei der continentale, hat jeder einzelne Vertrag diese Grenze.

 

vor 9 Minuten von Bolanger:

bekäme aber die Abfindung sozusagen steuerfrei ausgezahlt.

Wieso steuerfrei? Die Auszahlung erfolgt dann in einer Summe in einem konkreten Jahr und muss mit dem Anteil dann versteuert werden, der für die Rüruprente in dem betreffenden Jahr gilt (2024 z.B. 83% Besteuerungsanteil). Es gilt dann der persönliche Steuersatz, der durch die Einmalzahlung auch nach oben getrieben wird.

 

 

Seltener gibt es übrigens auch Rürup-Sofortrentenversicherungen. Einzahlung im Jahr 2024, und auch sofort lebenslange Verrentung im Jahr 2024. Aber das haben nicht so viele Versicherer im Programm. Den Einzahlungsbetrag könnte man dann mit 100% sofort absetzen und die Rente wird beginnend im Jahr 2024 mit 83% Anteil versteuert.

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chirlu
vor 5 Minuten von Bolanger:

bekäme aber die Abfindung sozusagen steuerfrei ausgezahlt.

 

Was soll „sozusagen steuerfrei“ heißen? Die Auszahlung ist natürlich steuerpflichtig.

 

vor 3 Minuten von satgar:

Die Grenze gilt übrigens sogar JE einzelnem Vertrag. Hat man einen bei der Alte Leipziger und einen bei der continentale, hat jeder einzelne Vertrag diese Grenze.

 

Nein, sie gilt pro Anbieter. Hat man also mehrere Verträge beim selben Anbieter, werden die zusammengefasst.

Zitat

Bei der Berechnung der Kleinbetragsrente sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Steuerpflichtigen jeweils nach Buchstabe b Doppelbuchstabe aa oder Doppelbuchstabe bb zusammenzurechnen.

 

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satgar
vor 1 Minute von chirlu:

Nein, sie gilt pro Anbieter. Hat man also mehrere Verträge beim selben Anbieter, werden die zusammengefasst.

Ok, hatte ich als Beispiel auch genau so gebracht ;-) Aber ja, danke für deine nochmalige Präzisierung. Das stimmt natürlich. Je Anbieter ist besser gesagt.

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Bolanger

Ihr habt natürlich recht. Die Rente muss versteuert werden und damit lohnt sich das ganze nicht. Ich habe die Versteuerung der Auszahlung nicht berücksichtigt.

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satgar
vor einer Stunde von Bolanger:

Ihr habt natürlich recht. Die Rente muss versteuert werden und damit lohnt sich das ganze nicht. Ich habe die Versteuerung der Auszahlung nicht berücksichtigt.

Doch, das kann sich natürlich schon lohnen, wenn die Laufzeit kurz ist. Die Absetzbarkeit ist ja jetzt 100% und die Besteuerung noch nicht. Wenn ich also jetzt einen hohen persönlichen Steuersatz habe, und die Einmal-Auszahlung dann in einem Rentenjahr bekomme, in dem…

 

- mein persönlicher Steuersatz niedriger ist als bei Beitragszahlung

- der Besteuerungsanteil noch keine 100% beträgt

 

So dumm ist es nicht, und wird hier und da auch gemacht.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 2 Stunden von Bolanger:

Würde es bei der Basisrente nicht Sinn machen, diese möglichst knapp vor Erreichen des Rentenalters abzuschließen und die Beiträge so zu wählen, dass man unterhalb der Abfindungsgrenze bleibt?

Ich habe das gemacht.

 

vor 1 Stunde von Bolanger:

Ich habe die Versteuerung der Auszahlung nicht berücksichtigt.

Kann sich trotzdem lohnen. Siehe Beitrag von @satgar

Und eventuell kommt die Fünftelregelung zum Tragen: https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/ermaessigter-steuersatz-fuer-kleinbetragsrente.html

Wenn ich mich recht entsinne, ist das aber noch strittig.

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Bolanger

Naja, man hat aber auch die Abschlusskosten etc. Da muss dann der Grenzsteuersatz während der Rente schon deutlich geringer sein als während der Einzahlphase.

Wird man wohl im Einzelfall durchrechnen müssen.

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satgar
vor 10 Minuten von Bolanger:

Naja, man hat aber auch die Abschlusskosten

Die sind mit einem Nettotarif doch durchweg sehr überschaubar. Aber das….

 

vor 11 Minuten von Bolanger:

Wird man wohl im Einzelfall durchrechnen müssen.

 stimmt natürlich immer :)

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