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Orcinus

Hallo zusammen,

 

 

ich bin seit Anfang des Jahres bei der Barmenia versichert. Ich bin Beamter auf Probe in Niedersachsen. Leider bin ich aufgrund von Vorerkrankungen nur über die Öffnungsaktion in die PKV gekommen.

 

Obwohl ich meinen Makler gebeten habe, dass mir die Barmenia einmal aufschlüsselt, wie der Risikozuschlag sich in Höhe von 30 % zusammensetzt, warte ich darauf etwa seit 3 Monaten.

 

Habe ich ein Anrecht darauf, diesen zu erhalten? Ich möchte natürlich irgendwann den Zuschlag zumindest teilweise loswerden. Dann wäre es wahrscheinlich sehr hilfreich zu wissen, welche zurückliegende Erkrankung welchen Anteil ausgemacht hat.

 

 

 

Zudem würde es mich freuen, wenn ich eine Faustformel bekommen könnte, wann ich auf meine Beitragsrückerstattung (BRE) verzichten sollte. 

 

Bei Nichteinreichung würden mir für dieses Jahr 356 Euro zustehen. Allerdings muss ich auf diesen Betrag ja Steuern zahlen. Bei grob 40 % Steuern wäre ich bei nur noch 213 Euro.

 

Stimmt es also, dass ich ab einem Gesamtbetrag der Rechnungen ab etwa 213 Euro alles einreichen sollte? Ich muss nicht ganz genau wissen, was besser ist, eine grobe Faustformel wäre vollkommen ausreichend.

 

Die BRE steigt im Laufe der Jahre bei der Barmenia zwar, aber das sollte man glaube ich nicht unbedingt in die Betrachtung einbeziehen.

 

Vorsorgeuntersuchungen mindern die BRE zwar nicht, aber es ist mir etwas zu aufwendig zu prüfen, ob alle Gebührenziffern in Ordnung sind und mit den Sprechstundenhilfen über die korrekte Ausstellung von Rechnungen zu diskutieren.

 

 

 

Vielen Dank und beste Grüße!

 

 

 

 

 

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chirlu
vor 12 Minuten von Orcinus:

Ich möchte natürlich irgendwann den Zuschlag zumindest teilweise loswerden. Dann wäre es wahrscheinlich sehr hilfreich zu wissen, welche zurückliegende Erkrankung welchen Anteil ausgemacht hat.

 

Darauf würde ich eher nicht warten. Du hast zwar nichts zu gesundheitlichen Details gesagt, aber wenn kein Versicherer zu einer Normalannahme bereit war, hast du wahrscheinlich einen „eigentlichen“ Risikozuschlag von 50% oder 70% oder so. Selbst wenn du davon einen Teil loswerden solltest, bist du immer noch über 30%.

 

vor 22 Minuten von Orcinus:

Die BRE steigt im Laufe der Jahre bei der Barmenia zwar, aber das sollte man glaube ich nicht unbedingt in die Betrachtung einbeziehen.

 

Doch, unbedingt. Bei einer Staffelung 1/1,5/2/2,5/3 Monatsbeiträge verlierst du durch einmaliges Einreichen von Rechnungen bis zu 8 Monatsbeiträge an Rückerstattung; das ist nicht gerade unerheblich.

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Ramstein
vor einer Stunde von chirlu:

Darauf würde ich eher nicht warten. Du hast zwar nichts zu gesundheitlichen Details gesagt, aber wenn kein Versicherer zu einer Normalannahme bereit war, hast du wahrscheinlich einen „eigentlichen“ Risikozuschlag von 50% oder 70% oder so. Selbst wenn du davon einen Teil loswerden solltest, bist du immer noch über 30%.

Ich hatte am Anfang auch einen Risikozuschlag, konnte den aber nach einigen Jahren wg. kompletter Genesung komplett wegargumentieren. Es ist also schon nützlich zu wissen, um was es geht.

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Tomso
vor 2 Stunden von Orcinus:

Stimmt es also, dass ich ab einem Gesamtbetrag der Rechnungen ab etwa 213 Euro alles einreichen sollte? Ich muss nicht ganz genau wissen, was besser ist, eine grobe Faustformel wäre vollkommen ausreichend.

Ab 426,- solltest du dann einreichen, denn von der PKV erhältst du ja nur 50% der Arztkosten, die anderen 50% von der Beihilfe. 

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Orcinus
vor 28 Minuten von Tomso:

Ab 426,- solltest du dann einreichen, denn von der PKV erhältst du ja nur 50% der Arztkosten, die anderen 50% von der Beihilfe. 

Ja, sorry. So meinte ich das auch. 

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Orcinus

Also passt das, mit ab 426 Euro Gesamtkosten einreichen und vlt. an der Grenze noch die Steigerung der BRE im Hinterkopf behalten?

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Laser12

Moin,

 

Am 25.5.2024 um 12:19 von Orcinus:

Bei Nichteinreichung würden mir für dieses Jahr 356 Euro zustehen. Allerdings muss ich auf diesen Betrag ja Steuern zahlen. Bei grob 40 % Steuern wäre ich bei nur noch 213 Euro.

solche Steuerberechnungen sind häufig falsch. In vielen Fällen ist man in den Beirägen über der Grenze, was man steuerlich ansetzen kann. Wenn man davon kürzt, ist das häufiger ohne steuerlichen Effekt. Das muss man sich im Einzelfall ansehen.

 

 

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Monachus
vor 2 Stunden von Laser12:

In vielen Fällen ist man in den Beirägen über der Grenze, was man steuerlich ansetzen kann

Für die Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung gibt es keine Höchstgrenze, bis zu der man es steuerlich geltend machen kann. Also sind bei der PKV mindestens 80 % in unbegrenzter Höhe absetzbar (bei leistungsschwachen Tarifen auch mehr).

 

Oder habe ich Dich falsch verstanden?

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franko
vor 3 Stunden von Laser12:

In vielen Fällen ist man in den Beirägen über der Grenze, was man steuerlich ansetzen kann. Wenn man davon kürzt, ist das häufiger ohne steuerlichen Effekt.

Im Gegenteil: Solange man über dem Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro im Jahr) bleibt, wirken sich Änderungen bei der Krankenversicherung durchaus steuerlich aus. Sie betreffen nämlich überwiegend Beitragsanteile der "Basiskrankenversicherung", für die der Höchstbetrag nicht gilt. Liegen die Krankenversicherungsbeiträge dagegen unterhalb des Höchstbetrags, dann hat man den Höchstbetrag oft mit anderen Versicherungen ausgeschöpft, sodass sich kleinere Änderungen bei der Krankenversicherung steuerlich nicht auswirken.

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chirlu
vor 4 Stunden von franko:

1.900 Euro im Jahr

 

Oder 2800 Euro für Leute, die keinen Arbeitgeberzuschuss bekommen o.ä.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
Am 20.7.2024 um 17:24 von Monachus:

Also sind bei der PKV mindestens 80 % in unbegrenzter Höhe absetzbar (bei leistungsschwachen Tarifen auch mehr).

Es hängt vom Tarif ab. Je leistungsschwächer, desto näher an 100%. Bei "Premium"-Tarifen können auch nur 75% absetzbar sein, d.h. "mindestens 80%" ist falsch. Details dazu gibt es in der jährlichen Bescheinigung nach 257 SGB V, die man auch seinem Arbeitgeber vorlegen muss. (Ob es die bei Beamten auch gibt, weiß ich nicht.)

Für angestellte Arbeitnehmer (nicht Beamte) kann es sich auch lohnen, eher wenig bis gar keinen Selbstbehalt (den man von seinem Netto zahlt) zu vereinbaren, dann ist zwar der Beitrag höher, aber davon zahlt ja der Arbeitgeber 50%, solange man unter dem GKV Höchstbetrag bleibt. Zudem kann man so mehr steuerlich absetzen, den Selbstbehalt kann man nicht absetzen. Diese Rechnung ist aber immer individuell.

Am 25.5.2024 um 12:50 von chirlu:

Doch, unbedingt. Bei einer Staffelung 1/1,5/2/2,5/3 Monatsbeiträge verlierst du durch einmaliges Einreichen von Rechnungen bis zu 8 Monatsbeiträge an Rückerstattung; das ist nicht gerade unerheblich.

Man sollte auch den "Sägezahneffekt" nutzen, dh wenn man in einem Jahr mal eine teure Behandlung hatte, dann gleich noch neue Brille, Zahnreinigung, Vorsorgeuntersuchungen usw. mitnehmen. Ich habe in den Monaten vor meinem Wechsel zurück in die GKV auch nochmal der PKV 2000€  Kosten verursacht, vorher hatte ich immer die (ebenfalls gestaffelte) BRE mitgenommen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 29 Minuten von slowandsteady:

Es hängt vom Tarif ab. Je leistungsschwächer, desto näher an 100%. Bei "Premium"-Tarifen können auch nur 75% absetzbar sein, d.h. "mindestens 80%" ist falsch.

 

Bei Kompakttarifen ist „mindestens 79,59%“ richtig und die exakte Grenze. Bei Bausteintarifen sind es im ambulanten Bereich mindestens 97,00%, im stationären Bereich mindestens 53,98% und im Zahnbereich mindestens 62,85%.

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