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Orcinus

Hallo zusammen,

 

 

ich bin seit Anfang des Jahres bei der Barmenia versichert. Ich bin Beamter auf Probe in Niedersachsen. Leider bin ich aufgrund von Vorerkrankungen nur über die Öffnungsaktion in die PKV gekommen.

 

Obwohl ich meinen Makler gebeten habe, dass mir die Barmenia einmal aufschlüsselt, wie der Risikozuschlag sich in Höhe von 30 % zusammensetzt, warte ich darauf etwa seit 3 Monaten.

 

Habe ich ein Anrecht darauf, diesen zu erhalten? Ich möchte natürlich irgendwann den Zuschlag zumindest teilweise loswerden. Dann wäre es wahrscheinlich sehr hilfreich zu wissen, welche zurückliegende Erkrankung welchen Anteil ausgemacht hat.

 

 

 

Zudem würde es mich freuen, wenn ich eine Faustformel bekommen könnte, wann ich auf meine Beitragsrückerstattung (BRE) verzichten sollte. 

 

Bei Nichteinreichung würden mir für dieses Jahr 356 Euro zustehen. Allerdings muss ich auf diesen Betrag ja Steuern zahlen. Bei grob 40 % Steuern wäre ich bei nur noch 213 Euro.

 

Stimmt es also, dass ich ab einem Gesamtbetrag der Rechnungen ab etwa 213 Euro alles einreichen sollte? Ich muss nicht ganz genau wissen, was besser ist, eine grobe Faustformel wäre vollkommen ausreichend.

 

Die BRE steigt im Laufe der Jahre bei der Barmenia zwar, aber das sollte man glaube ich nicht unbedingt in die Betrachtung einbeziehen.

 

Vorsorgeuntersuchungen mindern die BRE zwar nicht, aber es ist mir etwas zu aufwendig zu prüfen, ob alle Gebührenziffern in Ordnung sind und mit den Sprechstundenhilfen über die korrekte Ausstellung von Rechnungen zu diskutieren.

 

 

 

Vielen Dank und beste Grüße!

 

 

 

 

 

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chirlu
vor 12 Minuten von Orcinus:

Ich möchte natürlich irgendwann den Zuschlag zumindest teilweise loswerden. Dann wäre es wahrscheinlich sehr hilfreich zu wissen, welche zurückliegende Erkrankung welchen Anteil ausgemacht hat.

 

Darauf würde ich eher nicht warten. Du hast zwar nichts zu gesundheitlichen Details gesagt, aber wenn kein Versicherer zu einer Normalannahme bereit war, hast du wahrscheinlich einen „eigentlichen“ Risikozuschlag von 50% oder 70% oder so. Selbst wenn du davon einen Teil loswerden solltest, bist du immer noch über 30%.

 

vor 22 Minuten von Orcinus:

Die BRE steigt im Laufe der Jahre bei der Barmenia zwar, aber das sollte man glaube ich nicht unbedingt in die Betrachtung einbeziehen.

 

Doch, unbedingt. Bei einer Staffelung 1/1,5/2/2,5/3 Monatsbeiträge verlierst du durch einmaliges Einreichen von Rechnungen bis zu 8 Monatsbeiträge an Rückerstattung; das ist nicht gerade unerheblich.

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Ramstein
vor einer Stunde von chirlu:

Darauf würde ich eher nicht warten. Du hast zwar nichts zu gesundheitlichen Details gesagt, aber wenn kein Versicherer zu einer Normalannahme bereit war, hast du wahrscheinlich einen „eigentlichen“ Risikozuschlag von 50% oder 70% oder so. Selbst wenn du davon einen Teil loswerden solltest, bist du immer noch über 30%.

Ich hatte am Anfang auch einen Risikozuschlag, konnte den aber nach einigen Jahren wg. kompletter Genesung komplett wegargumentieren. Es ist also schon nützlich zu wissen, um was es geht.

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Tomso
vor 2 Stunden von Orcinus:

Stimmt es also, dass ich ab einem Gesamtbetrag der Rechnungen ab etwa 213 Euro alles einreichen sollte? Ich muss nicht ganz genau wissen, was besser ist, eine grobe Faustformel wäre vollkommen ausreichend.

Ab 426,- solltest du dann einreichen, denn von der PKV erhältst du ja nur 50% der Arztkosten, die anderen 50% von der Beihilfe. 

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Orcinus
vor 28 Minuten von Tomso:

Ab 426,- solltest du dann einreichen, denn von der PKV erhältst du ja nur 50% der Arztkosten, die anderen 50% von der Beihilfe. 

Ja, sorry. So meinte ich das auch. 

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Orcinus

Also passt das, mit ab 426 Euro Gesamtkosten einreichen und vlt. an der Grenze noch die Steigerung der BRE im Hinterkopf behalten?

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Laser12

Moin,

 

Am 25.5.2024 um 12:19 von Orcinus:

Bei Nichteinreichung würden mir für dieses Jahr 356 Euro zustehen. Allerdings muss ich auf diesen Betrag ja Steuern zahlen. Bei grob 40 % Steuern wäre ich bei nur noch 213 Euro.

solche Steuerberechnungen sind häufig falsch. In vielen Fällen ist man in den Beirägen über der Grenze, was man steuerlich ansetzen kann. Wenn man davon kürzt, ist das häufiger ohne steuerlichen Effekt. Das muss man sich im Einzelfall ansehen.

 

 

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Monachus
vor 2 Stunden von Laser12:

In vielen Fällen ist man in den Beirägen über der Grenze, was man steuerlich ansetzen kann

Für die Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung gibt es keine Höchstgrenze, bis zu der man es steuerlich geltend machen kann. Also sind bei der PKV mindestens 80 % in unbegrenzter Höhe absetzbar (bei leistungsschwachen Tarifen auch mehr).

 

Oder habe ich Dich falsch verstanden?

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franko
vor 3 Stunden von Laser12:

In vielen Fällen ist man in den Beirägen über der Grenze, was man steuerlich ansetzen kann. Wenn man davon kürzt, ist das häufiger ohne steuerlichen Effekt.

Im Gegenteil: Solange man über dem Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro im Jahr) bleibt, wirken sich Änderungen bei der Krankenversicherung durchaus steuerlich aus. Sie betreffen nämlich überwiegend Beitragsanteile der "Basiskrankenversicherung", für die der Höchstbetrag nicht gilt. Liegen die Krankenversicherungsbeiträge dagegen unterhalb des Höchstbetrags, dann hat man den Höchstbetrag oft mit anderen Versicherungen ausgeschöpft, sodass sich kleinere Änderungen bei der Krankenversicherung steuerlich nicht auswirken.

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chirlu
vor 4 Stunden von franko:

1.900 Euro im Jahr

 

Oder 2800 Euro für Leute, die keinen Arbeitgeberzuschuss bekommen o.ä.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
Am 20.7.2024 um 17:24 von Monachus:

Also sind bei der PKV mindestens 80 % in unbegrenzter Höhe absetzbar (bei leistungsschwachen Tarifen auch mehr).

Es hängt vom Tarif ab. Je leistungsschwächer, desto näher an 100%. Bei "Premium"-Tarifen können auch nur 75% absetzbar sein, d.h. "mindestens 80%" ist falsch. Details dazu gibt es in der jährlichen Bescheinigung nach 257 SGB V, die man auch seinem Arbeitgeber vorlegen muss. (Ob es die bei Beamten auch gibt, weiß ich nicht.)

Für angestellte Arbeitnehmer (nicht Beamte) kann es sich auch lohnen, eher wenig bis gar keinen Selbstbehalt (den man von seinem Netto zahlt) zu vereinbaren, dann ist zwar der Beitrag höher, aber davon zahlt ja der Arbeitgeber 50%, solange man unter dem GKV Höchstbetrag bleibt. Zudem kann man so mehr steuerlich absetzen, den Selbstbehalt kann man nicht absetzen. Diese Rechnung ist aber immer individuell.

Am 25.5.2024 um 12:50 von chirlu:

Doch, unbedingt. Bei einer Staffelung 1/1,5/2/2,5/3 Monatsbeiträge verlierst du durch einmaliges Einreichen von Rechnungen bis zu 8 Monatsbeiträge an Rückerstattung; das ist nicht gerade unerheblich.

Man sollte auch den "Sägezahneffekt" nutzen, dh wenn man in einem Jahr mal eine teure Behandlung hatte, dann gleich noch neue Brille, Zahnreinigung, Vorsorgeuntersuchungen usw. mitnehmen. Ich habe in den Monaten vor meinem Wechsel zurück in die GKV auch nochmal der PKV 2000€  Kosten verursacht, vorher hatte ich immer die (ebenfalls gestaffelte) BRE mitgenommen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 29 Minuten von slowandsteady:

Es hängt vom Tarif ab. Je leistungsschwächer, desto näher an 100%. Bei "Premium"-Tarifen können auch nur 75% absetzbar sein, d.h. "mindestens 80%" ist falsch.

 

Bei Kompakttarifen ist „mindestens 79,59%“ richtig und die exakte Grenze. Bei Bausteintarifen sind es im ambulanten Bereich mindestens 97,00%, im stationären Bereich mindestens 53,98% und im Zahnbereich mindestens 62,85%.

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Mvp
· bearbeitet von Mvp

Hallo, ich nutze den Faden mal für eine ähnliche Frage, da diese hoffentlich schnell beantwortet werden kann und sich im Prinzip an das oben diskutierte anschließt. 

 

Angenommen ;) man zahlt als privat versicherter AN 5.300€ Basisabsicherung, 1900€ Wahlleistungen und 740€ PPV. Entsprechend bekommt man die Hälfte vom AG als Zuschuss. Da keine Rechnungen eingereicht wurden bekommt man 2163€ Rückerstattung.

Zusätzlich zahlt man rd. 1000€ BU für das Jahr. 

 

Wie berechne ich den tatsächlichen Vorteil der Rückerstattung nach Steuern, den ich dann mit aufgelaufenen Arztrechnungen vergleichen kann?

 

Meine Frage: Werden nur die Eigenanteile in dieser Rechnung steuerlich berücksichtigt?

5300 (Basis) + 740 (PPV) = 6040 € / 2 = 3020 € steuerlich absetzbar

- 2163€ = 857€ nur noch absetzbar

--> BU kann mit 1000€ zusätzlich abgesetzt werden und triftt ziemlich genau die 1.900 dann.

--> Effektiv muss ich daher nur 1163 € versteuern (sagen wir mal 465€ Steuern)

--> Mein Vorteil liegt damit bei 2163 - 465 € = 1698 €. Übersteigen meine aufgelaufenen Rechnungen diesen Betrag nicht, so lohnt es sich, diese nicht einzureichen

 

Oder muss ich den gesamten Betrag (also quasi inkl. Zuschuss) auch in die Rechnung mit einbeziehen?

5300 (Basis) + 740 (PPV) = 6040 € steuerlich absetzbar

- 2163€ = 3877€ absetzbar

--> Ich liege weit über 1900€, BU kann nicht abgesetzt werden

--> Effektiv muss ich die gesamten 2163€ versteuern (ca. 865€ Steuern) 

--> Vorteil ist 1298€

 

Immerhin sind die Zuschüsse hinter dem gesetzlichen Netto aufgeführt, was mich verleitet zu denken, dass ich die Zuschüsse nicht versteuern muss und damit auch nur hälftiges Recht auf die Absetzbarkeit habe..

Mir ist klar, dass der AG mich nach den gesamten absetzbaren Kosten fragt Anfang des Jahres und das schon meine Lohnsteuer daher wsl um den Gesamtbetrag mindert und daher eigentlich Szenario 2 greifen müsste..
Aber dass der Zuschlag nicht versteuert wird und trotzdem die gesamten PKV Kosten geltend gemacht werden können macht mich nun wieder unsicher.

 

Kann jemand helfen ? :)

 

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slowandsteady
vor 54 Minuten von Mvp:

Wie berechne ich den tatsächlichen Vorteil der Rückerstattung nach Steuern, den ich dann mit aufgelaufenen Arztrechnungen vergleichen kann?

Es ist viel einfacher zu berechnen - du kannst 1900 pro Jahr absetzen, die sind aber so oder so ausgereizt, egal ob Rueckerstattung oder nicht. Daher musst du nicht so kompliziert rechnen.

Du zahlst auf die Beitragsrueckerstattung deinen persoenlichen Grenzsteuersatz (vermutlich 42%, wenn nicht gerade X Kinderfreibetraege). Ist nun also Beitragsrueckerstattung * 0.58 groesser als deine Rechnungen, dann reiche nicht ein sondern zahle selbst. Komplizierter wird es nur, wenn du zusaetzlich Selbstbeteiligung bzw. jaehrliche Staffelung der Rueckerstattungshoehe hast...

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Okabe
vor 8 Minuten von slowandsteady:

Es ist viel einfacher zu berechnen - du kannst 1900 pro Jahr absetzen, die sind aber so oder so ausgereizt, egal ob Rueckerstattung oder nicht. Daher musst du nicht so kompliziert rechnen.

Nein, bei PKV spielt die 1900er Grenze keine Rolle.

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Mvp
vor 48 Minuten von slowandsteady:

du kannst 1900 pro Jahr absetzen, die sind aber so oder so ausgereizt, egal ob Rueckerstattung oder nicht

Basis und PPV kann ich auch darüber hinaus absetzen, meine Frage bestünde also weiter. Nur andere Versicherungen, wie zB BU, kann nur absetzen, sollte ich unter den 1900 bleiben.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Mvp: bitte nimm Dir ein Steuerprogramm (gibt's beim Discounter für 5 Euro oder nutze das kostenlose ELSTER Online) und gib Deine Daten ein. Dann lässt Du Deine Steuer einmal mit BRE und einmal ohne BRE berechnen. Dann siehst Du den Unterschied. Das gleiche kannst Du auch machen mit der BU-Versicherung, weiteren Versicherungen und anderen Posten machen. Dadurch bekommst Du ein gutes Gefühl, wie sich verschiedene Sachverhalte auf Deine Steuer auswirken und wie Du optimieren kannst.

 

Bzgl. BRE kommt wahrscheinlich heraus, dass diese im Endeffekt mit Deinem persönlichen Grenzsteuersatz (nicht: Durchschnittsteuersatz) besteuert werden. Wenn Du einen Grenzsteuersatz von 40% hast, sind BRE also nur etwas mehr als die Hälfte wert. Vor 25 Jahren war das anders, zumindest bei mir. Da kamen die BRE noch voll bei mir an. Dann gab es eine Steuergesetzänderung und seitdem ist es nur noch etwas mehr als die Hälfte.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 2 Stunden von Mvp:

Angenommen ;) man zahlt als privat versicherter AN 5.300€ Basisabsicherung, 1900€ Wahlleistungen und 740€ PPV. Entsprechend bekommt man die Hälfte vom AG als Zuschuss. Da keine Rechnungen eingereicht wurden bekommt man 2163€ Rückerstattung.

Zusätzlich zahlt man rd. 1000€ BU für das Jahr. 

 

Wie berechne ich den tatsächlichen Vorteil der Rückerstattung nach Steuern, den ich dann mit aufgelaufenen Arztrechnungen vergleichen kann?

 

Meine Frage: Werden nur die Eigenanteile in dieser Rechnung steuerlich berücksichtigt?

5300 (Basis) + 740 (PPV) = 6040 € / 2 = 3020 € steuerlich absetzbar

Nein. Es ist schlimmer .. ;-) 

Steuerlich absetzbar PPV: 740 - 370 (=AG Anteil)=  370.- €

Steuerlich absetzbar PKV: 5.3000 -  3600 (=AG Anteil auf 5300+1900) = 1700.- €

Wenn Beitragsrückerstattung, dann wird die (hier: 2163.- ) von diesen 1.700 abgezogen, in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird (Zuflussprinzip)

 

BU Beitrag läuft ins Leere: Die 1900 sind bereits durch KV Beitrag ausgeschöpft.

(Hier kann man mit max drei Jahres Vorauszahlung eine Lösung finden, schafft sich damit aber anderes Problem - sprengt jetzt hier den Rahmen)

 

 

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Mvp
vor einer Stunde von Peter Wolnitza:

Nein. Es ist schlimmer .. ;-) 

 

Puh ja, da kann man wirklich nicht viel absetzen von der KV.. Das wusste ich so nicht :)

 

vor einer Stunde von Peter Wolnitza:

Wenn Beitragsrückerstattung, dann wird die (hier: 2163.- ) von diesen 1.700 abgezogen, in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird (Zuflussprinzip)

 

Das verstehe ich allerdings dann nicht - dann habe ich doch NICHTS was ich von der KV absetzen kann und damit noch bis zu 1900 Euro für Versorgungsaufwendungen frei (die ich dann zumindest für die BU nutzen kann, oder wo ist mein Denkfehler?)


Danke schon einmal für die Antworten jedenfalls!

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chirlu
vor 6 Stunden von Mvp:

damit noch bis zu 1900 Euro für Versorgungsaufwendungen frei (die ich dann zumindest für die BU nutzen kann, oder wo ist mein Denkfehler?)

 

Du hast insgesamt 2900 Euro für KV-Zusatzleistungen und BU (und wahrscheinlich mehr, weil du auch noch eine Privathaftpflichtversicherung und vielleicht eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Risikolebensversicherung hast), von denen du aber nur 1900 Euro geltend machen kannst. Ob du nun sagst „Ich kann die BU absetzen und noch 900 Euro von der KV“ oder „Ich kann die KV absetzen und nichts mehr von der BU“, ist gehupft wie gesprungen.

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Mvp
vor 14 Stunden von chirlu:

von denen du aber nur 1900 Euro geltend machen kannst. Ob du nun sagst „Ich kann die BU absetzen und noch 900 Euro von der KV“

Die PKV kosten für Basisabsicherung und PPV kannst du auch über 1.900€ hinaus absetzen, wie von Peter Wolnitza aufgezeigt, verringert um die Zuschüsse des AG.

 

Wenn diese Kosten sich durch eine BRE soweit reduzieren, dass es unter 1.900€ fällt, dann müsste man, meine ich, sowas wie eine BU wieder absetzen können, bis man die 1.900€ wieder erreicht. 

Naja ich begebe mich mal in die Simulation via ELSTER und gebe dann hier auch nochmal ein Update.

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DancingWombat
vor 3 Stunden von Mvp:

Die PKV kosten für Basisabsicherung und PPV kannst du auch über 1.900€ hinaus absetzen, wie von Peter Wolnitza aufgezeigt, verringert um die Zuschüsse des AG.

Korrekt. 

 

vor 3 Stunden von Mvp:

Wenn diese Kosten sich durch eine BRE soweit reduzieren, dass es unter 1.900€ fällt, dann müsste man, meine ich, sowas wie eine BU wieder absetzen können, bis man die 1.900€ wieder erreicht. 

Naja ich begebe mich mal in die Simulation via ELSTER und gebe dann hier auch nochmal ein Update.

Auch korrekt, wobei die BRE dafür schon ziemlich hoch sein muss. 

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chirlu
vor 7 Stunden von Mvp:

Die PKV kosten für Basisabsicherung und PPV kannst du auch über 1.900€ hinaus absetzen, wie von Peter Wolnitza aufgezeigt, verringert um die Zuschüsse des AG.

 

Ja. Ich habe nichts anderes gesagt.

 

vor 7 Stunden von Mvp:

Wenn diese Kosten sich durch eine BRE soweit reduzieren, dass es unter 1.900€ fällt, dann müsste man, meine ich, sowas wie eine BU wieder absetzen können, bis man die 1.900€ wieder erreicht. 

 

Ja. Nur ist „sowas wie eine BU“ eben auch Nicht-Basisabsicherung-PKV, wovon du bereits 1900 Euro hast.

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