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Pieky

Analyse der eigene Versicherungssituation

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Okabe
vor 1 Minute von franko:

Ich habe es jedenfalls so verstanden, dass 500.000 Euro im Depot des Ehemannes liegen und 35.000 Euro im Depot der Ehefrau:

Wie viel davon vor der Ehe schon vorhanden war, spielt nur dann eine Rolle, wenn die Frau das Erbe ausschlägt und es zu einem echten Zugewinnausgleich kommt.

Huch? Wenn jetzt jeden Monat X000 Euro in's Depot geflossen sind, dann spielt es doch keine Rolle, in welches Depot die geflossen sind. Oder etwa doch?!

vor 1 Minute von franko:

Ein gemeinschaftliches Testament kann nicht mehr ohne Weiteres geändert werden.

Wäre das beim Berliner Testament wirklich der Fall? D.h. der überlebende Ehepartner kann die Strafe nicht "zurücknehmen"?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von Hotzenplotz2:

Ne im tpyischen Fall erbt die Frau erstmal 250k, weil es eine Zugewinngemeinschaft ist (sofern die 500k nicht vor der Ehe vorhanden waren). Das übrige Geld wird dann 50:50 zwischen Frau und Kind aufgeteilt, sie bekommt also 375.000€.

 

Ich zitiere mal die wesentlichen Regelungen aus dem  BGB (§ 1931 Abs. 1 S. 1, § 1371 Abs. 1):

Zitat

Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.

 

Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben.

 

Hier haben wir Verwandte der ersten Ordnung (das Kind), also bekommt die Ehefrau prinzipiell 25%. Für den pauschalen Zugewinnausgleich kommen aber noch einmal 25% hinzu, also insgesamt 50% (und die restlichen 50% bekommt das Kind). Damit ist der Zugewinn rechtlich erledigt.

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Okabe

Stimmt, ich habe es nachgeguckt - dann nehme ich das von mir Geschribselte wieder zurück, dann hat das Berliner Testament ja doch einen Sinn. :-)

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chirlu
vor 4 Minuten von Okabe:

Huch? Wenn jetzt jeden Monat X000 Euro in's Depot geflossen sind, dann spielt es doch keine Rolle, in welches Depot die geflossen sind. Oder etwa doch?!

 

Doch, im Erbfall schon. Bei einer Scheidung tatsächlich nicht. (Jeweils vorausgesetzt, dass es keine besondere Regelung in einem Ehevertrag gibt; aber wir sprechen ja hier nur vom gesetzlichen Güterstand.)

 

vor 5 Minuten von Okabe:

Wäre das beim Berliner Testament wirklich der Fall? D.h. der überlebende Ehepartner kann die Strafe nicht "zurücknehmen"?

 

Kann er tatsächlich nicht, wenn es keine Klausel im Testament gibt, die eine nachträgliche Änderung erlaubt. Das ist auch einer der größten Nachteile des klassischen Berliner Testaments, seine Unflexibilität.

 

Zu Lebzeiten beider Partner kann sich jemand von einem gemeinsamen Testament lösen, muss aber den anderen Partner entsprechend benachrichtigen (das Testament sozusagen „kündigen“).

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franko
vor 7 Minuten von Okabe:

Huch? Wenn jetzt jeden Monat X000 Euro in's Depot geflossen sind, dann spielt es doch keine Rolle, in welches Depot die geflossen sind. Oder etwa doch?!

Was in das Depot des Ehemannes geflossen ist, gehört im Zweifel dem Mann; was in das Depot der Frau geflossen ist, gehört im Zweifel ihr. Und im Erbfall wird das verteilt, was dem jeweiligen Erblasser gehörte.

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Okabe
vor 13 Minuten von chirlu:

 

Doch, im Erbfall schon. Bei einer Scheidung tatsächlich nicht. (Jeweils vorausgesetzt, dass es keine besondere Regelung in einem Ehevertrag gibt; aber wir sprechen ja hier nur vom gesetzlichen Güterstand.)

 

 

Kann er tatsächlich nicht, wenn es keine Klausel im Testament gibt, die eine nachträgliche Änderung erlaubt. Das ist auch einer der größten Nachteile des klassischen Berliner Testaments, seine Unflexibilität.

 

Zu Lebzeiten beider Partner kann sich jemand von einem gemeinsamen Testament lösen, muss aber den anderen Partner entsprechend benachrichtigen (das Testament sozusagen „kündigen“).

Danke! Einiges gelernt in diesem Post, was mich doch überrascht hat. Und sorry für das Offtopic.

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satgar
vor 33 Minuten von franko:

Ein gemeinschaftliches Testament kann nicht mehr ohne Weiteres geändert werden.

So isses. Deswegen hat Volker Looman in der  FAZ auch immer vorm Berliner Testament gewarnt. Es hat so manche Tücke und auch steuerliche Nachteile, die manch einem gar nicht bewusst sind. Ich finde das Berliner Testament nicht gerade ideal.

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MatthiasHelberg

Krankentagegeld?

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Pieky
· bearbeitet von Pieky

Danke, dass sehe ich bei meinem regulären Ausgabenverhalten / bisherigen jahrelangen hohen Sparrate als unnötig. Die Zeit kann ich gut überbrücken bis zum BU Fall (ab 6 Monate) oder längerem Erkrankungszeitraum ohne BU. Oder Gedankenfalle? 

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MatthiasHelberg
vor 19 Stunden von Pieky:

Danke, dass sehe ich bei meinem regulären Ausgabenverhalten / bisherigen jahrelangen hohen Sparrate als unnötig. Die Zeit kann ich gut überbrücken bis zum BU Fall (ab 6 Monate) oder längerem Erkrankungszeitraum ohne BU. Oder Gedankenfalle? 

Nein, keine Gedankenfalle :-) . Nur vielleicht nicht unbedingt davon ausgehen, dass jeder Krankheitsgrund, weswegen man 6 Monate krankgeschrieben wird, automatisch als BU gilt.  Und einplanen, dass auch mal zusätzlich 6 oder 12 Monate zwischen BU Leistungsantrag und Geld fließt vergehen können.

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