AlvoDa 20. Mai Hallo Leute, mit ist folgendes passiert. Ich habe ein Depot bei der onvista-Bank auf dem ich nur den arero bespare - sonst nix, keine anderen Käufe oder irgendwelche Verkäufe. Dummerweise hatte ich zu Beginn des Jahres 2024 nicht genug Cash bei onvista liegen, s.d. der Einzug der Vorabpauschale gescheitert ist. onvista hat dies dem Finanzamt gemeldet. Jetzt will ich gerade meine Einkommenssteuererklärung für 2023 machen und bin verunsichert, ob und was ich angeben muss. In der Jahreststeuerbescheinigung 2023 von onvista steht nichts weiter drin, alle Zeilen 0€ (schön einfach, so wie ich es mag). Muss ich die Vorabpauschale erst bei der Steuererklärung 2024 angeben? Wird sie dann in der Jahresbescheinigung 2024 auftauchen, s.d. ich die Zahlen nur übertragen muss? Falls nein, was muss ich tun? Würde mich ärgern wegen der Sache jetztz zum Steuerberater rennen zu müssen, meine Steuererklärung ist sonst sehr einfach. Das ganze ist noch neu für mich, entschudligt bitte wenn die Frage irgendwie dumm ist. Für das kommende Jahr werde ich genug Cash auf dem Depotkonto haben! Viele Grüße AlvoDa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shylock 20. Mai 4 minutes ago, AlvoDa said: Muss ich die Vorabpauschale erst bei der Steuererklärung 2024 angeben? So ist es. (Fiktiver Zufluss ist in 2024) 5 minutes ago, AlvoDa said: Wird sie dann in der Jahresbescheinigung 2024 auftauchen, s.d. ich die Zahlen nur übertragen muss? Nach meinem Verständnis sollte das so sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 20. Mai Den Steuerbescheid für 2024 dann gut aufheben! Denn wenn du die entsprechenden Arero-Anteile irgendwann verkaufst, wird die Vorabpauschale nicht wie sonst automatisch vom steuerlichen Gewinn abgezogen. Dann kannst du die doppelte Versteuerung wieder nur mit einer Steuererklärung ausgleichen. vor einer Stunde von AlvoDa: Für das kommende Jahr werde ich genug Cash auf dem Depotkonto haben! Ist wirklich ratsam, denn eine nicht gedeckte Vorabpauschale führt einfach zu sehr lästigem Aufwand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AlvoDa 20. Mai Hallo Shylok, danke für deine Antwort, Dann verschiebt sich das Chaos auf das nächste Jahr ;-) Hi chirlu, danke für den Hinweis. Wie auch immer das dann konkret funktionieren soll - das scheint echt kompliziert zu werden :/ Zumal ich ja per Sparplan das Jahr über weiter aufgebaut habe und in Zukunft noch weiter aufbauen werde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch 21. Mai vor 19 Stunden von Shylock: vor 19 Stunden von AlvoDa: Wird sie dann in der Jahresbescheinigung 2024 auftauchen, s.d. ich die Zahlen nur übertragen muss? Nach meinem Verständnis sollte das so sein. Nein, das wird sie sicher nicht. Warum auch? Die Jahres(steuer)bescheinigung kommt von der Bank. Die Bank hat aber gerade nicht versteuert! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 21. Mai vor 20 Stunden von AlvoDa: Wird sie dann in der Jahresbescheinigung 2024 auftauchen, s.d. ich die Zahlen nur übertragen muss? vor einer Stunde von kleinerfisch: Nein, das wird sie sicher nicht. Warum auch? Die Jahres(steuer)bescheinigung kommt von der Bank. Die Bank hat aber gerade nicht versteuert! Die Bank bescheinigt aber auch die Höhe der Kapitalerträge, und darin müsste die Vorabpauschale enthalten sein. Das sollte für die Steuererklärung eigentlich reichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo 21. Mai Ooh ja, die Steuerpflichtige Vorabpauschale, da schwillt mir stets der Kamm, werde den ganzen Mist verkaufen, den ich da besteuere um in den Irrsinn der Abrechnungsorgie zu geraten, wenn ich denn später mal verkaufe, wer will das alles nachhalten?? Zum Thema...die Steuerfreie Vorabpauschale, die Anfang 2024 erhoben wird ist selbstverständlich für das Geschäftsjahr 2023 erhoben worden, insofern läuten die Glocken und die Angaben müssen in der Steuererklärung für den Zeitraum 2023 angegeben werden. Du musst doch von deiner Bank eine Berechnung dazu haben...da stehen die Summen drin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 21. Mai vor 7 Minuten von Neverdo: insofern läuten die Glocken und die Angaben müssen in der Steuererklärung für den Zeitraum 2023 angegeben werden Also da wäre ich jetzt nicht so sicher! BIst du es zu 100%? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 21. Mai Gerade eben von satgar: Also da wäre ich jetzt nicht so sicher! BIst du es zu 100%? Einfach auf die Ignorierliste setzen … Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 21. Mai vor einer Stunde von Neverdo: die Steuerfreie Vorabpauschale, die Anfang 2024 erhoben wird ist selbstverständlich für das Geschäftsjahr 2023 erhoben worden, insofern läuten die Glocken und die Angaben müssen in der Steuererklärung für den Zeitraum 2023 angegeben werden. Die Vorabpauschale für 2023 gilt Anfang 2024 als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG) und ist deshalb erst im Veranlagungszeitraum 2024 zu versteuern. Sie gehört also in die Steuererklärung für 2024. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AlvoDa 21. Mai Hallo, ich habe jetzt noch was bei Finanztip dazu gefunden: Zitat Ist Dein Konto nicht ausreichend für den Steuerabzug gedeckt, handeln die Depotanbieter unterschiedlich. [...] Andere Anbieter melden es den Finanzbehörden, wenn sie die Steuer bei Dir nicht abbuchen können. Die Vorabpauschale wird dann mit der Steuererklärung für 2024 abgerechnet. Diese musst Du in 2025 einreichen. Du bist aufgrund der Meldung dann auch zur Abgabe einer Erklärung für 2024 verpflichtet. Quelle: https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/ Das Argument von Shylok (#2) macht in meinen Augen auch Sinn. Zitat Die Jahres(steuer)bescheinigung kommt von der Bank. Die Bank hat aber gerade nicht versteuert! Ja, aber in der Erträgnisaufstellung (die ich vermutlich dann gegen kleine Gebühr anfordern muss) sollte es drin stehen. Nerviges Thema, passiert mir nicht noch einmal. @chirlu Wenn ich dann in 20 - 25 Jahren verkaufe, frage ich Dich wie ich die damals gezahlte Vorabpauschale in der Steuererklärung anzugeben habe. Danke für eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gabriele 22. Mai Melden die Banken immer sofort den ersten gescheiterten Einzugsversuch der Vorabpauschale an das Finanzamt? Oder gibt es auch Banken, die den Kunden erst zur Deckung des Kontos auffordern und dann nach Verstreichung einer Frist die Meldung vornehmen? Können/Könnten die Banken auch einen Teilverkauf der Fondsanteile zwecks Abführung der Vorabpauschale vornehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 22. Mai vor 10 Minuten von Gabriele: Melden die Banken immer sofort den ersten gescheiterten Einzugsversuch der Vorabpauschale an das Finanzamt? Oder gibt es auch Banken, die den Kunden erst zur Deckung des Kontos auffordern und dann nach Verstreichung einer Frist die Meldung vornehmen? Da gibt es verschiedene Varianten. vor 11 Minuten von Gabriele: Können/Könnten die Banken auch einen Teilverkauf der Fondsanteile zwecks Abführung der Vorabpauschale vornehmen? Im Gesetz ist das nicht vorgesehen, aber wenn es so vereinbart ist, können die Banken das schon. Die FFB macht das zum Beispiel. Es ist allerdings nicht ganz trivial zu ermitteln, wie viele Fondsanteile verkauft werden müssen, denn auf den Verkaufserlös können ja wieder Steuern fällig werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo 22. Mai · bearbeitet 22. Mai von Neverdo vor 23 Stunden von satgar: Also da wäre ich jetzt nicht so sicher! BIst du es zu 100%? Nicht mehr...Geschäftsjahr ist natürlich 2023 , der Zufluss , also die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Dann würde sie in dem Verlustberechnungstopf berücksichtigt und damit in der Steuererklärung 2025 für das Jahr 2024 berücksichtigt und dann auch in der Steuerbescheinigung der Bank erscheinen. wie gesagt, wenn gezahlt bzw. abgebucht würde. Hier konnte nicht abgebucht werden , deswegen die Meldung an das Finanzamt ...Herr im Himmel, da hätte ich dann auch vermutet, dass die Bank die Aufgabe übernimmt und wenn es durch Zinsbelastung geschieht, scheint aber gesetzlich nicht eindeutig geregelt und mir ist es eh gleich, weil ich, wie ich zuvor schon beschrieben habe dieses "Affentheater" nicht mehr mitmachen werde, wollte das hier nur richtigstellen.,..ach ich lese gerade den Beitrag von Franko, er weist schon auf die Problematik hin...danke dafür... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag