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Wie Kryptowährungen mit ins Depot aufnehmen?

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WalleWalle

Nur zur Erinnerung: not your keys, not your coins.

 

Bitcoin-Zertifikate = Papiergold. Niemand weiß, ob diese wirklich vorliegen.

 

th?id=OIP.D0pg34PoSoZkLbGEv_tEmwHaEL%26p

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SlowHand7

Dieser Kriminelle konnte ohne jede Aufsicht machen was er wollte und Assets veruntreuen.

Das kannst du wohl nicht mit einem seriösen Unternehmen wie der ETC Group vergleichen.  :(

 

https://etc-group.com/de/products/etc-group-physical-bitcoin/

 

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The Statistician
vor 7 Minuten von WalleWalle:

Bitcoin-Zertifikate = Papiergold. Niemand weiß, ob diese wirklich vorliegen.

Du gehst davon aus, dass es keine Prüfungen gibt, dass u.a. Coinbase Custody keine Verwahrung vornimmt und am Ende alles ein Luftschloss ist? Bei FTX gab es eine Veruntreuung von Kundengeldern. Da ist der Vergleich mit den gängigen Lösungen in Europa und vor allem mit den ETFs in den USA nicht passend. Bei den US ETFs hast du sogar teilweise die Adressen mit den Beständen, die du jederzeit einsehen kannst.

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FlintheartG.

Würdet ihr diese beide ETNs als vergleichbar sicher bewerten?  Ich springe hier gerade etwas ins kalte Wasser, aber da ich noch kein Wallet habe, kann ich aktuell nicht in Cryptos direkt investieren, deshalb dachte ich an die beiden als Alternative. 

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SlowHand7
vor einer Stunde von FlintheartG.:

Würdet ihr diese beide ETNs als vergleichbar sicher bewerten?  Ich springe hier gerade etwas ins kalte Wasser, aber da ich noch kein Wallet habe, kann ich aktuell nicht in Cryptos direkt investieren, deshalb dachte ich an die beiden als Alternative. 

Nicht ganz.

Ich hatte doch gesagt ETC Group ist Deutschland und vom Environment vermutlich ähnlich sicher wie BSDEX, was natürlich erste Wahl ist wenn man BTC direkt halten will.

Dafür zahlst du dann eben 2% Gebühren.

 

CoinShares ist eben Jersey und ein Rechtsstreit dürfte dort deutlich aufwändiger werden.

Aber ich denke die Verwahrung der Coins ist dort ähnlich kompetent und ich vertraue diesen Leuten.

Dafür habe ich nur 0,35% Gebühren und hoffe dies nie zu bereuen.  :)

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Rotenstein
vor 3 Stunden von SlowHand7:

Die werden beide steuerfrei gehandelt.

ETC Group ist älter und von den Gebühren her deutlich teurer. Dafür ein deutscher Anbieter der sicherlich höhere Anforderungen erfüllen muß als ein Unternehmen in Jersey.

Aber das Risiko dürfte bei beiden sehr gering sein.

 

Ist meines Wissens ein gegenüber den amerikanischen ETFs unterlegenes Produkt, nämlich eine Inhaberschuldverschreibung. Wenn der Emittent pleite geht, dann fliesst das Geld der Kunden in die Konkursmasse ein. Nein danke. 

 

Aber schön, dass die EU die europäischen Anleger vor den "gefährlichen" amerikanischen ETFs schützt!

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SlowHand7
vor 3 Minuten von Rotenstein:

 

Ist meines Wissens ein gegenüber den amerikanischen ETFs unterlegenes Produkt, nämlich eine Inhaberschuldverschreibung. Wenn der Emittent pleite geht, dann fliesst das Geld der Kunden in die Konkursmasse ein. Nein danke. 

 

Das ist doch nun Unsinn.

Hast du das BIB nicht gelesen?

Eine Insolvenz des Emittenten ist vollkommen irrelevant. Dann bekommst du die Coins eben ausgezahlt.

 

Die US-ETF darfst du hier auch gar nicht handeln.

Insofern ist ein Vergleich doch recht sinnlos.  :)

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WalleWalle

Wenn du die Bitcoin auf BSDEX oder Bitpanda kaufst, kannst du deine Coins jederzeit in dein eigenes Wallet ziehen nach Bedarf. Nur so kannst du dir letztendlich sicher sein, dass diese wirklich existieren (in-kind auf der Blockchain). Allein diese Kontrolloption zu haben, ist schon was wert. Die ETFs sind alle in-cash, du hast also keinen Anspruch auf Bitcoin, sondern nur auf Fiat-Auszahlung, wodurch jede Kontrolle verloren ist. Fiat können die Reptilianer allerdings nach Belieben neu drucken, Bitcoin nicht.

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SlowHand7
vor 1 Minute von WalleWalle:

Wenn du die Bitcoin auf BSDEX oder Bitpanda kaufst, kannst du deine Coins jederzeit in dein eigenes Wallet ziehen nach Bedarf. Nur so kannst du dir letztendlich sicher sein, dass diese wirklich existieren (in-kind auf der Blockchain). Allein diese Kontrolloption zu haben, ist schon was wert. Die ETFs sind alle in-cash, du hast also keinen Anspruch auf Bitcoin, sondern nur auf Fiat-Auszahlung, wodurch jede Kontrolle verloren ist. Fiat können die Reptilianer allerdings nach Belieben neu drucken, Bitcoin nicht.

Unsinn,

Sowohl bei der ETC Group wie auch bei CoinShares hast du einen Anspruch auf Auszahlung der Coins.

Deshalb wird das doch steuerfrei gehandelt.

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Norica
vor einer Stunde von SlowHand7:

Die US-ETF darfst du hier auch gar nicht handeln.

Insofern ist ein Vergleich doch recht sinnlos.  :)

Unabhängig vom Vergleichsergebnis selbst: Nein er ist nicht sinnlos.

Die Tatsache, dass Du US-ETFs nicht (direkt) handeln darfst kannst bedeutet nicht gleichzeitig, das der Besitz irgendwie illegal wäre. ;)

 

 

 

SG

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WalleWalle
1 hour ago, SlowHand7 said:

Unsinn,

Sowohl bei der ETC Group wie auch bei CoinShares hast du einen Anspruch auf Auszahlung der Coins.

 

Falsch, die ETFs sind in-cash, nicht in-kind. Es gibt also keine Auszahlung in Bitcoin, sondern nur in Fiat.

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FlintheartG.
vor 30 Minuten von WalleWalle:

Falsch, die ETFs sind in-cash, nicht in-kind. Es gibt also keine Auszahlung in Bitcoin, sondern nur in Fiat.

und wie geht es dann besser?

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WalleWalle

So wie ich geschrieben habe die Bitcoin auf einer Börse kaufen (wie BSDEX oder Bitpanda), welche die Möglichkeit einer in-kind Überweisung auf ein eigenes Wallet hat. Damit hat man zumindest die Option zu testen, ob die Bitcoin auch echt sind.

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dimido
vor 7 Stunden von WalleWalle:

Falsch, die ETFs sind in-cash, nicht in-kind. Es gibt also keine Auszahlung in Bitcoin, sondern nur in Fiat.

Zitat aus dem KID für "BTCetc - ETC Group Physical Bitcoin" -> DE000A27Z304:

 

Zitat

Kündigung durch den Anleger: Ein Anleger kann das Produkt zu jeder Zeit an der Börse handeln, oder, alternativ zum Verkauf an der Börse, im Ganzen oder in Teilen gegenüber der Emittentin oder gegenüber einem Autorisierten Teilnehmer kündigen („Redemption“). Grundsätzlich erfolgt bei Ausübung der Put-Option (Redemption) die Rückzahlung in Bitcoin. Der Rückzahlungsanspruch des Anlegers entspricht dabei dem Kryptowährungsanspruch am Rückzahlungstag abzüglich Rückzahlungsgebühren. Diesen Rückzahlungsanspruch überträgt ein Autorisierter Teilnehmer oder die Emittentin am Rückzahlungstag auf das von dem Anleger angegebene Digital Wallet.

Ohne diese Möglichkeit gäbe es ja, wie schon erwähnt, keine Steuerfreiheit nach 12 Monaten.

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Rotenstein

 

vor 13 Stunden von SlowHand7:

Unsinn,

Sowohl bei der ETC Group wie auch bei CoinShares hast du einen Anspruch auf Auszahlung der Coins.

Deshalb wird das doch steuerfrei gehandelt.

Mir liegt wirklich daran, die Situation genau zu verstehen, denn ich fühle mich mit meinen physisch gehaltenen Bitcoin und Ethereum nicht zu 100% wohl - aufgrund von Bedenken hinsichtlich eigener Fehler bzw. Betrugs. Ich überlege mir deswegen eine Investition in die amerikanischen Spot-ETFs, was aber mit anderen Komplikationen verbunden wäre. Gäbe es also alternative ETFs, würde ich diese nutzen, sofern sie günstig sind, Bitcoin bzw. Ethereum gut tracken, und nach menschlichem Ermessen sicher sind. 

 

Im Basisinformationsblatt für Deutschland lese ich für ETC Group Physical Bitcoin (DE000A27Z304): 

Zitat

BTCE sind Inhaberschuldverschreibungen nach deutschem Recht, welche durch bei einer Verwahrstelle zur Verwahrung hinterlegte Bitcoin besichert sind.

(...)

Bitcoin die zur Absicherung von BTCE gehalten werden, werden von BitGo Trust Company Inc., einer in South Dakota, USA, regulierten qualifizierten Depotstelle für Kryptowährungen und Zodia Custody (Ireland) Limited, einem bei der irischen Zentralbank registrierten Virtual Asset Services Provider (VASP), institutionell verwahrt (die “Verwahrstellen”).

(...)

Obwohl BTCE ein mit Bitcoin hinterlegtes Produkt ist trägt der Anleger das Risiko, dass die Emittentin möglicherweise nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Produkt nachzukommen, z.B. im Fall einer Insolvenz der Emittentin. Die Emittentin ist eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle) ohne eigene Geschäftstätigkeit. Somit ist der Unternehmenszweck der Emittentin ausschließlich die Ausgabe dieses Produktes. Es könnte z. B. der Fall eintreten, dass der Emittentin nur die zur Absicherung von BTCE hinterlegten Bitcoin als Mittel zur Verfügung stehen, um alle Ausgabe- oder Zahlungsansprüche aus dem Produkt zu erfüllen. Dieses Produkt gewährt Ihnen Rechte an den hinterlegten Bitcoin oder an den vom Sicherheitentreuhänder über das Verwahrstellendepot sowie über das Wertpapierkonto der Emittentin gehaltenen Sicherungsrechten. Das Auftreten unterschiedlicher Szenarien in Bezug auf diese Bitcoin und die Ansprüche auf die Sicherungsrechte kann die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen gemäß den Bedingungen des Produkts nachzukommen, beeinträchtigen. Obwohl sich die Emittentin verpflichtet einen ausreichenden Bitcoin-Betrag bei BitGo Trust Company Inc. und Zodia Custody (Ireland) Limited zu hinterlegen, um alle Ansprüche aus BTCE zu decken, besteht ein Risiko, dass die von der Emittentin zur Absicherung von BTCE hinterlegten Bitcoin nicht ausreichen, um Ihren Rücknahmeantrag oder Ihre Zahlungsansprüche zu erfüllen. Ein Totalverlust des investierten Kapitals ist möglich. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. Das Produkt ist keine Einlage und unterliegt keiner Einlagensicherung.

Quelle: https://sppdownloaddocumentservice.l-p-a.com/api/DownloadDocument/UPI/DE000A27Z304/[de] ETC Key Information Document (PDF)

 

Wie ist das zu interpretieren? Vielleicht gibt es hier Experten für Wertpapierrecht, die sich hier äussern können. Als Laie befürchte ich, dass der Anleger wie bei Bankeinlagen lediglich eine Forderung gegenüber dem Emittenten hat.

 

Diese Forderung scheint zwar exzellent abgesichert durch die Verwahrung bei einem Dritten. Jedoch frage ich mich, was passiert, wenn der Emittent beispielsweise über andere Geschäfte so viele Schulden anhäuft, dass er Insolvenz anmelden muss? Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege, aber ich vermute, dass in einem solchen Fall die Forderung nicht getrennt betrachtet wird, sondern in die Insolvenzmasse einfliesst, und man dann eben hoffen muss, dass über die Absicherung hinaus genügend Masse vorhanden ist, um als ein Gläubiger unter vielen ausreichend befriedigt zu werden. Wenn dem so ist: Nein danke, das hatte ich schon mehrere Male in meinem Anlegerleben.

 

Das mag ein äusserst geringes Risiko sein. Hat man aber eine sehr hohe Summe in Bitcoin, möchte man auch solche sehr geringen Risiken minimieren oder gänzlich vermeiden.  Bei ETFs hingegen ist die Situation in meiner Interpretation grundsätzlich anders: Diese, bzw. der Inhalt, gehören mir; sie stellen keine Forderung dar und fliessen deswegen gar nicht in die Insolvenzmasse ein. 

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SlowHand7
vor 2 Stunden von Rotenstein:

 

Mir liegt wirklich daran, die Situation genau zu verstehen, denn ich fühle mich mit meinen physisch gehaltenen Bitcoin und Ethereum nicht zu 100% wohl - aufgrund von Bedenken hinsichtlich eigener Fehler bzw. Betrugs. Ich überlege mir deswegen eine Investition in die amerikanischen Spot-ETFs, was aber mit anderen Komplikationen verbunden wäre. Gäbe es also alternative ETFs, würde ich diese nutzen, sofern sie günstig sind, Bitcoin bzw. Ethereum gut tracken, und nach menschlichem Ermessen sicher sind. 

 

Im Basisinformationsblatt für Deutschland lese ich für ETC Group Physical Bitcoin (DE000A27Z304): 

Quelle: https://sppdownloaddocumentservice.l-p-a.com/api/DownloadDocument/UPI/DE000A27Z304/[de] ETC Key Information Document (PDF)

 

Wie ist das zu interpretieren? Vielleicht gibt es hier Experten für Wertpapierrecht, die sich hier äussern können. Als Laie befürchte ich, dass der Anleger wie bei Bankeinlagen lediglich eine Forderung gegenüber dem Emittenten hat.

 

Diese Forderung scheint zwar exzellent abgesichert durch die Verwahrung bei einem Dritten. Jedoch frage ich mich, was passiert, wenn der Emittent beispielsweise über andere Geschäfte so viele Schulden anhäuft, dass er Insolvenz anmelden muss? Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege, aber ich vermute, dass in einem solchen Fall die Forderung nicht getrennt betrachtet wird, sondern in die Insolvenzmasse einfliesst, und man dann eben hoffen muss, dass über die Absicherung hinaus genügend Masse vorhanden ist, um als ein Gläubiger unter vielen ausreichend befriedigt zu werden. Wenn dem so ist: Nein danke, das hatte ich schon mehrere Male in meinem Anlegerleben.

 

Das mag ein äusserst geringes Risiko sein. Hat man aber eine sehr hohe Summe in Bitcoin, möchte man auch solche sehr geringen Risiken minimieren oder gänzlich vermeiden.  Bei ETFs hingegen ist die Situation in meiner Interpretation grundsätzlich anders: Diese, bzw. der Inhalt, gehören mir; sie stellen keine Forderung dar und fliessen deswegen gar nicht in die Insolvenzmasse ein. 

Das sind halt Formulierungen die für einen Worst Case gemacht werden müssen.

Stell dir vor wir hätten einen Atomkrieg und dabei werden die beteiligten Verwahrstellen und sämtliche Backups total vernichtet. Dann sind die gehaltenen Bitcoin unwiederbringlich verloren und ETC könnte die Gläubiger nicht bedienen.  :(

Dieses Risiko kann man nur ausschließen wenn man selbst BTC auf der Blockchain hält. Solange die Welt nicht komplett vernichtet wird wird diese weiter bestehen.

 

Deine Forderung gegen den Emittenten ist vorrangig und die BTC gehen auch nicht in eine Insolvenzmasse ein. Der Verwahrer hält 95-98% der Bitcoin in Cold Storage. Davon kann praktisch nichts verloren gehen. Der Rest wird für das Tagesgeschäft natürlich auf Hot Storage bewegt. Diese 5% könnten theoretisch gestohlen werden.

Ich denke so ein Vorfall würde vom Emittenten vertuscht werden um den guten Ruf zu wahren.

Gestern wurden einer Japanischen Börse 300 Mio USD in BTC gestohlen.

Da wurde sofort gesagt daß man die Sache untersucht und betroffene Kunden entschädigen wird.

 

Ich teile deine Meinung daß die Eigenverwahrung wesentlich riskanter ist als die Coins auf einer seriösen Börse zu halten oder eben über Zertifikate.

Die neuen ETF in USA kannst du vergesessen. Die darfst du gar nicht handeln und etwas Vergleichbares wird es in Europa nicht geben.

 

Für eine langfristige Anlage ohne laufende Kosten rate ich zur BSDEX.

Seriöser als Börse Stuttgart geht wohl kaum. :)

 

Ich kann aber mit meinen ETC und CoinShares im normalen Depot auch ruhig schlafen.

 

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CorMaguire
vor einer Stunde von SlowHand7:

... Stell dir vor wir hätten einen Atomkrieg und dabei werden die beteiligten Verwahrstellen und sämtliche Backups total vernichtet. Dann sind die gehaltenen Bitcoin unwiederbringlich verloren und ETC könnte die Gläubiger nicht bedienen.  :(

.... Solange die Welt nicht komplett vernichtet wird wird diese weiter bestehen.....

Auch daran denken, dass man selbst beim Atomkrieg nicht vernichtet wird. Sonst nützts auch nix, wenn die BTC noch da sind :D

vor einer Stunde von SlowHand7:

... Seriöser als Börse Stuttgart geht wohl kaum. :)...

Kann man so und so sehen. Mein Onkel hat immer gesagt mit Schwaben macht man keine Geschäfte. :D

 

scnr :narr:(Ich glaube ich habe heute meinen (besonders) albernen Tag.

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BlindesHuhn88
· bearbeitet von BlindesHuhn88

gehört dieser ETP auch unter die Kategorie "nach 12 Moanten" steuerfrei?

CH1199067674 

21Shares Bitcoin Core ETP

der hätte nur 0,21% TER und wäre somit schon fast günstiger als wenn man bitcoin über börsen handelt....

Bearbeitet: 

1,49% Aufschläge beim Kauf / 0,21% p.a. ETP = 7 Jahre... erst danach ist der ETP teurer im Halten. Es kommen aber noch die Transaktionskosten auf die Wallet on top... also eher 8-9 Jahre ?! 

ja not your keys not your coins, aber geht mir ja hauptsächlich um money money money ^^

 

https://www.21shares.com/de/product/cbtc

Steuerhinweis

Die ETPs wurden so konzipiert, dass sie ähnliche Merkmale aufweisen wie Anlageprodukte, die für in Deutschland ansässige Privatanleger als von der Kapitalertragssteuer befreit gelten, wenn sie länger als ein Jahr gehalten werden.

 

https://support.bitpanda.com/hc/de/articles/360000902525-Welche-Gebühren-und-Aufschläge-erwarten-mich-auf-Bitpanda#:~:text=Die Aufschläge für den Kauf,in unseren angebotenen Preisen inkludiert.

image.png.1342182136d553bca858ceecbdfef0cc.png

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Rotenstein
vor 1 Stunde von SlowHand7:

Das sind halt Formulierungen die für einen Worst Case gemacht werden müssen.

(...)

Die neuen ETF in USA kannst du vergesessen. Die darfst du gar nicht handeln und etwas Vergleichbares wird es in Europa nicht geben.

 

Mir geht es nicht um absolute Sicherheit; die kann es nicht geben. Hohe Volatilität macht mir in der Regel auch nicht viel aus. Was ich aber nicht mag, sind Risiken eines Totalverlustes, wie man sie bei Schuldverschreibungen und Bankeinlagen hat - auch wenn dieses Risiko sehr gering ist. Ich werde mich noch eingehender informieren müssen, wie sicher die von dir genannten Produkte sind. 

 

Die amerikanischen Spot-ETFs könnte ich durchaus kaufen, weil ich in der Schweiz wohne - allerdings nicht über meine gewohnten Broker. Ob ich deswegen extra ein teures, zusätzliches Depot bei einem anderen Broker eröffne, weiss ich noch nicht. Eines meiner Ziele ist die Vereinfachung, wozu die Minimierung der Anzahl meiner Depots und der in ihnen enthaltenen Finanzprodukte gehört. Das verträgt sich nur begrenzt mit einem meiner anderen Ziele, der Sicherheit vor Ausfallrisiken. 

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SlowHand7
vor 18 Minuten von BlindesHuhn88:

gehört dieser ETP auch unter die Kategorie "nach 12 Moanten" steuerfrei?

CH1199067674 

21Shares Bitcoin Core ETP

der hätte nur 0,21% TER und wäre somit schon fast günstiger als wenn man bitcoin über börsen handelt....

 

https://www.21shares.com/de/product/cbtc

Steuerhinweis

Die ETPs wurden so konzipiert, dass sie ähnliche Merkmale aufweisen wie Anlageprodukte, die für in Deutschland ansässige Privatanleger als von der Kapitalertragssteuer befreit gelten, wenn sie länger als ein Jahr gehalten werden.

Manche Leute behaupten das. Ich habe da eher Zweifel.

Wenn ein Emittent schreibt "sollte steuerfrei sein" oder "ähnliche Merkmale" dann wird das wohl eher nicht der Fall sein.

Da hilft nur ausprobieren.

 

Im BIB steht gar nichts von Auslieferung.

In den endgültigen Bedingungen wird eine Mindestmenge von 20.000 Stück genannt.

Daher lautet meine Einschätzung Nein, nicht steuerfrei.

 

Aber abgesehen davon eine wichtige Frage:

Möchtest du nur weil es etwas billiger ist in einen ETP investieren der deine Coins verleiht?   :(

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BlindesHuhn88
· bearbeitet von BlindesHuhn88
vor 22 Minuten von SlowHand7:

Manche Leute behaupten das. Ich habe da eher Zweifel.

Wenn ein Emittent schreibt "sollte steuerfrei sein" oder "ähnliche Merkmale" dann wird das wohl eher nicht der Fall sein.

Da hilft nur ausprobieren.

 

Im BIB steht gar nichts von Auslieferung.

In den endgültigen Bedingungen wird eine Mindestmenge von 20.000 Stück genannt.

Daher lautet meine Einschätzung Nein, nicht steuerfrei.

 

Aber abgesehen davon eine wichtige Frage:

Möchtest du nur weil es etwas billiger ist in einen ETP investieren der deine Coins verleiht?   :(

joa dieses ähnliche merkmale hat mich auch etwas irritiert ^^ 

coins verleihen heisst ja eh mehr rendite im normal fall.. so wie der hsbc wertpapierleihe mit seinem world etf macht. 

coins krieg ich eh nicht aus dem konstrukt raus. von daher gehts mir ja mehr um abbildung der kurs gewinne evlt mit nem schnaps mehr und das steuerfrei mitnehmen^^

 

als alternative könnte auch der in Frage: 

https://etc-group.com/de/products/etc-group-core-bitcoin/

DE000A4AER62

Robuste ETP Struktur, in Deutschland aufgelegt

BTC1 verfügt über dieselbe bewährte Produktstruktur wie andere Produkte der ETC Group, mit vollständiger Hinterlegung durch Bitcoin inklusive Auszahloption, die für in Deutschland ansässige Anleger steuerliche Begünstigungen nach einer Haltedauer von über einem Jahr mit sich bringt. Darüber hinaus bietet BTC1 institutionellen Anlegern ein erweitertes Handelsfenster über den Primärmarkt, dank Tri-NAV Methodik und umfassendem Benchmarking.

 

 

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?3

fraglich was das jetzt genau bedeuten soll ?!

image.png.0e66a85eb0ce62215a5264f81507992c.png

 

image.thumb.png.9d206f4dafea81905220130168163c71.png

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SlowHand7
· bearbeitet von SlowHand7
vor 17 Minuten von Rotenstein:

 

Mir geht es nicht um absolute Sicherheit; die kann es nicht geben. Hohe Volatilität macht mir in der Regel auch nicht viel aus. Was ich aber nicht mag, sind Risiken eines Totalverlustes, wie man sie bei Schuldverschreibungen und Bankeinlagen hat - auch wenn dieses Risiko sehr gering ist. Ich werde mich noch eingehender informieren müssen, wie sicher die von dir genannten Produkte sind. 

 

Firmen wie ETC Group und CoinShares sind bewusst so aufgebaut daß ihr Geschäft Bulletproof ist. :)

Die betreiben genau eine Aktivität, den Handel mit physisch gedeckten Coins.

Sonst gar nichts. Die geben keine Kredite und verleihen auch keine Coins.

Der einzig denkbare Verlust könnte bei einem Diebstahl entstehen.

Das ist schon bei den 3-5% auf Hot Wallets sehr unwahrscheinlich, bei den Cold Wallets praktisch unmöglich.

Ich kann mir kaum ein Szenario vorstellen wo die Pleite gehen. Da müsste sich schon eine Handvoll Leute einig sein um einen Diebstahl zu begehen.

 

Andere Firmen wie 21Shares und vor allem Wisdom Tree machen noch andere Geschäfte die nicht ganz ungefährlich sind.

Da ist auch die steuerliche Einstufung nicht gesichert. Deshalb verzichte ich auf deren Produkte.

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BlindesHuhn88
vor 1 Stunde von SlowHand7:

Firmen wie ETC Group und CoinShares sind bewusst so aufgebaut daß ihr Geschäft Bulletproof ist. :)

Die betreiben genau eine Aktivität, den Handel mit physisch gedeckten Coins.

Sonst gar nichts. Die geben keine Kredite und verleihen auch keine Coins.

Der einzig denkbare Verlust könnte bei einem Diebstahl entstehen.

Das ist schon bei den 3-5% auf Hot Wallets sehr unwahrscheinlich, bei den Cold Wallets praktisch unmöglich.

Ich kann mir kaum ein Szenario vorstellen wo die Pleite gehen. Da müsste sich schon eine Handvoll Leute einig sein um einen Diebstahl zu begehen.

 

Andere Firmen wie 21Shares und vor allem Wisdom Tree machen noch andere Geschäfte die nicht ganz ungefährlich sind.

Da ist auch die steuerliche Einstufung nicht gesichert. Deshalb verzichte ich auf deren Produkte.

d.h. für dich wäre 

GB00BLD4ZL17 coin shares gut

und 

DE000A4AER62 der von ETC oder? 

sind beide physisch hinterlegt. von den kosten relativ niedrig und steuerlich begünstigt nach einem jahr. keine wertpapierleihe oder sonstigen krampf. 

hm hm hm 

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SlowHand7
vor 17 Minuten von BlindesHuhn88:

d.h. für dich wäre 

GB00BLD4ZL17 coin shares gut

und 

DE000A4AER62 der von ETC oder? 

sind beide physisch hinterlegt. von den kosten relativ niedrig und steuerlich begünstigt nach einem jahr. keine wertpapierleihe oder sonstigen krampf. 

hm hm hm 

Der CoinShares
WKN   A3GPMN   ISIN   GB00BLD4ZL17

entspricht meinen Anforderungen und ist für mich in Ordnung.

Den benutze ich für Zukäufe.

 

Den DE000A4AER62 kenne ich noch nicht.

Aber das "Core" im Namen und die günstigen Gebühren (wie oben bei dem 21Shares) lässt vermuten daß der Fonds Coins verleiht um Geld zu verdienen.

Das will ich nicht!

 

Mein ETC ist der ältere


WKN   A27Z30   ISIN   DE000A27Z304

Klar ist der mit  2% Gebühren relativ teuer.

Aber das ist eben der echte Physical Bitcoin der ETC Group.

Bei Verkäufen baue ich diesen ab wegen der Gebühren.

 

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bmi

Bei der Eigenverwahrung geht's darum 12 Wörter sicher aufzubewahren. 

Der Kauf und Verkauf über eine Börse sollte für jeden hier nahezu selbsterklärend sein. 

Beim Versenden muss man lediglich eine Adresse kopieren und überprüfen.

Ist das als erwachsener Mensch so schwierig? 

 

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