WalleWalle 23. Mai Fallen staking rewards überhaupt in die Kapitalertragssteuer? Normalerweise ist diese in Dtl. eine Quellensteuer, die direkt vom Emittenten an den Staat überwiesen wird. Nun wird das Finanzamt aber keine Eths oder Sols akzeptieren. Ansonsten müsste man diese staking rewards in der Steuererklärung deklarieren mit einer selbstgebastelten Berechnung in Euro nominiert? Noch ein Nachteil: selbst wenn der POS-Altcoin langfristig im Kurs sinkt, müsste man trotzdem noch Steuern auf die staking rewards zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 24. Mai · bearbeitet 24. Mai von s1lv3r vor 15 Stunden von WalleWalle: Fallen staking rewards überhaupt in die Kapitalertragssteuer? Wenn du die Coins im privaten Umfeld selber hältst, fallen die Staking Rewards als "sonstige Einkünfte" unter die Einkommenssteuer und sind daher mit dem persönlichen Steuersatz (d.h. für Gutverdiener mit 42% + ggf. Soli) zu versteuern. Und ja, entweder man berechnet das selber, oder nutzt halt ein entsprechendes Tool (Cointracking, Koinly, etc.) um das in der persönlichen Steuererklärung anzugeben. Und ebenfalls ja, den Nachteil mit den Kursverlusten gibt es auch (das ist prinzipiell wie bei Dividenden einer Aktie deren Kurs langfristig immer weiter fällt - man zahlt Steuern, obwohl man in der Gesamtbetrachtung einen Verlust hat - der Unterschied zu Aktien ist halt aber, dass da der Verlust beim Verkauf i.d.R. einfacher bzw. überhaupt steuerlich gegengerechnet wird) .. aber man investiert ja i.d.R. nicht, wenn man von dauerhaften Verlusten ausgeht. In Form von Finanzprodukten (ETF bzw. ETP, Zertifikate, etc.) ist es leider noch ein bisschen komplizierter: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michaael 24. Mai Am 23.5.2024 um 14:03 von Chips: Man hat einfach einen Mechanismus implementiert, der zu einer Deflation führen kann. Es geht ja darum, dass ein Großteil der Gebühren einer Transaktion verbrannt wird. Sollte Ethereum viel genutzt werden, steigen entsprechend die Gebühren und es wird mehr verbrannt. Da durch Proof Of Stake die Ausgabe neuer Coins runtergefahren werden konnte, um ein ähnliches Sicherheitsniveau zu halten, konnte man davon ausgehen, dass Ethereum leicht deflationär werden konnte. Mit dem letzten Upgrade macht es aber nun zB. Layer2 Tx deutlich günstiger, so diese viel mehr genutzt werden könnten, was wieder die Verbrennrate auf dem Mainlayer verringern könnte, wodurch ETH wieder inflationär werden könnte. Keiner weiß so recht, wie die money supply sich dann entwickelt. Aber dass sich die Bitcoin-Fanboys dann hier hinstellen und sagen "es wurde Deflation versprochen und die letzten paar Wochen war das nicht so, also Versprochen gebrochen" ist etwas billig. Man kann ja nur bei Bitcoin bleiben und das Projekt viel besser finden, aber bei Ethereum und anderen sitzen ja nicht ein paar Dummdeppen zusammen, die sich da was Dummes ausdenken oder ein paar Genies, die sich nur in die eigene Tasche wirtschaften möchten. Da steckt schon was dahinter. Ich bin zwar auf der Bitcoin Seite, dass hast du gut erkannt, dennoch habe ich hier im Thread auch positiv für ETH geschrieben und empfehle niemanden nur Bitcoin zu kaufen. Das die Entwickler hinter ETH keine Dummdeppen sind ist klar, das Marketing was die betreiben zeigt schon gewisse Qualität :P. Wie ich oben bereits geschrieben hatte, dass die etwas "versprochen" haben war sehr unüberlegt formuliert. Ändert aber nichts an der Sache, dass es am Ende dabei bleibt, das man wem vertrauen muss. Ich habe einen Beitrag von dir zitiert und dich persönlich angesprochen, deshalb führen wir jetzt hier diese Diskussion, das Argument "vertrauen" hätte ich auch so aufführen können ohne das ich deinen Beitrag in Frage gestellt hätte oder bzw. kommentiert habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WalleWalle 24. Mai · bearbeitet 24. Mai von WalleWalle 5 hours ago, s1lv3r said: Wenn du die Coins im privaten Umfeld selber hältst, fallen die Staking Rewards als "sonstige Einkünfte" unter die Einkommenssteuer und sind daher mit dem persönlichen Steuersatz (d.h. für Gutverdiener mit 42% + ggf. Soli) zu versteuern. Und ja, entweder man berechnet das selber, oder nutzt halt ein entsprechendes Tool (Cointracking, Koinly, etc.) um das in der persönlichen Steuererklärung anzugeben. Damit gibt es wahrscheinlich sehr viele "Steuerbetrüger" in Dtl., denn wer gibt seine staking rewards schon in der Steuererklärung an? Ich vermute auch, die Reglung,dass nach nach einem Jahr Gewinne steuerfrei sind (wie bei Bitcoin), kann es bei wiederkehrenden Ausschüttungen wie staking rewards nicht geben. Sind bei POS-Altcoins denn wenigstens Gewinne aus reinen Kurssteigerungen steuerfrei nach einem Jahr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pieky 24. Mai 14 minutes ago, WalleWalle said: Damit gibt es wahrscheinlich sehr viele "Steuerbetrüger" in Dtl., denn wer gibt seine staking rewards schon in der Steuererklärung an? Ich vermute auch, die Reglung,dass nach nach einem Jahr Gewinne steuerfrei sind (wie bei Bitcoin), kann es bei wiederkehrenden Ausschüttungen wie staking rewards nicht geben. Sind bei POS-Altcoins denn wenigstens Gewinne aus reinen Kurssteigerungen steuerfrei nach einem Jahr? Ja die gibt es dann - Unwissen und wissende Steuerbetrüger. Die erfahren das rechtzeitig, wenn übertrieben. Rewards steuerlich abzurechnen ist mit nem simplen Python Skript und Blockchain Report erledigt. Und natürlich kann es bei compounding Steuerfreiheit geben. Eben nur nicht für die neugeschürften Coins (Rewards, da 1 Jahr Wartezeit). Zeitstempel und so... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 24. Mai · bearbeitet 24. Mai von s1lv3r vor 45 Minuten von WalleWalle: Damit gibt es wahrscheinlich sehr viele "Steuerbetrüger" in Dtl., denn wer gibt seine staking rewards schon in der Steuererklärung an? Die meisten fallen wahrscheinlich unter die steuerliche Freigrenze von 256€ pro Jahr ... wer wesentlich mehr mit Staking verdient, sollte aber auf jeden Fall korrekt versteuern. Die Reporting-Richtlinien werden für die Börsen immer strenger (ab 2025 nochmal zusätzlich) und man weiß ja auch nie, ob nicht in einigen Jahren Meldepflichten kommen, welche die Börsen zwingen Daten der Vergangenheit preiszugeben. Selbst bei ausländischen/nicht-regulierten Börsen sind dann ja die FIAT-Offramps das Problem (verpflichtende Herkunftsnachweise), so dass ich mich nicht auf die Anonymität von Kryptowährungen verlassen würde. vor 45 Minuten von WalleWalle: Ich vermute auch, die Reglung,dass nach nach einem Jahr Gewinne steuerfrei sind (wie bei Bitcoin), kann es bei wiederkehrenden Ausschüttungen wie staking rewards nicht geben. Jein, die Staking-Rewards sind wie oben geschrieben sofort bei Erhalt (zum tagesaktuellen Kurs) steuerpflichtig. Die danach anfallenden Kursgewinne der durch Staking erhaltenen Coins sind dann allerdings wieder nach einem Jahr steuerfrei. Beispiel: Du erhältst heute einen Staking-Reward von 0,1 ETH beim Kurs von 3400€ --> 340€ steuerpflichtiger Gewinn wird heute zu deinem persönlichen Einkommenssteuersatz realisiert. Ab dann gibt es zwei Möglichkeiten: Du verkaufst diese 0,1 ETH in 6 Monaten zum Kurs von 6000€ --> es wird noch einmal Steuer auf den Gewinn von 260€ (eben 6000€ - 3400€ * 0,1) fällig. Du verkaufst die erhaltenen 0,1 ETH in einem Jahr oder noch später --> der Verkauf ist steuerfrei. vor 45 Minuten von WalleWalle: Sind bei POS-Altcoins denn wenigstens Gewinne aus reinen Kurssteigerungen steuerfrei nach einem Jahr? Ja, natürlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horbi 27. Mai Hallo zusammen, ich möchte mein Depot noch etwas mehr diversifizieren und darum 7 % Krypto ( BTC und ETH) ins Depot kaufen. Ich habe ein Depot bei Trade Republic und habe auch von der Möglichkeit gehört, bei BSDEX zu handeln. Was macht für mich mehr Sinn? Bei der BSDEX gibt es keine Sparpläne, dafür sollen dort die Gebühren recht niedrig sein. Sind die Spreads bei TR und BSDEX einigermaßen ähnlich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 27. Mai Bei TR kaufst du keine echten Coins sondern nur ein Versprechen auf einen Barausgleich. Daher wird ein möglicher Gewinn nach einem Jahr nicht steuerfrei. Darauf zahlst du immer KESt. Die BSDEX ist da die deutlich bessere Option. Sowohl bei den Kosten wie eben auch bei der Steuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The Statistician 28. Mai vor 14 Stunden von SlowHand7: Bei TR kaufst du keine echten Coins sondern nur ein Versprechen auf einen Barausgleich. Daher wird ein möglicher Gewinn nach einem Jahr nicht steuerfrei. Darauf zahlst du immer KESt. Bei TR kauft man echte Coins, nur kann man sich diese nicht auszahlen lassen. TR weist auch selber darauf hin, dass der persönliche Steuersatz Anwendung findet und der Sprerpauschbetrag nicht genutzt werden kann, siehe u.a. hier: Trade Republic: Wie werden Crypto versteuert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 28. Mai vor 47 Minuten von The Statistician: Bei TR kauft man echte Coins, nur kann man sich diese nicht auszahlen lassen. TR weist auch selber darauf hin, dass der persönliche Steuersatz Anwendung findet und der Sprerpauschbetrag nicht genutzt werden kann, siehe u.a. hier: Trade Republic: Wie werden Crypto versteuert TR schreibt seine Meinung und wie sie es handhaben: Zitat Im Gegensatz zu bspw. Aktien unterliegen Cryptowerte jedoch nicht der Abgeltungsteuer. Daher findet eine automatische Abführung der Steuern durch Trade Republic nicht statt. Vielmehr werden die Gewinne in Deiner Steuererklärung unter den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt (für Details kontaktiere bitte Deinen Steuerberater). Und dass der Kunde verantwortlich sei soll: Zitat Das bedeutet für Dich: Du musst Deine Steuerpflicht eigenständig beobachten und Dir ggf. steuerlichen Rat einholen, da wir für Dich keinen automatischen Steuerabzug vornehmen. Da man über das gekaufte Asset nicht verfügen kann, würde ich mal ein steuerrechtliches Fragezeichen dran machen. Zitat TR: Crypto können weder direkt ausgezahlt noch auf andere Wallets übertragen werden. Was passiert eigentlich wenn das FA bei einer Betriebsprüfung zur Auffassung kommt, TR hätte Abgeltungssteuer abführen müssen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 28. Mai vor 16 Minuten von CorMaguire: TR schreibt seine Meinung und wie sie es handhaben: Und dass der Kunde verantwortlich sei soll: Da man über das gekaufte Asset nicht verfügen kann, würde ich mal ein steuerrechtliches Fragezeichen dran machen. Was passiert eigentlich wenn das FA bei einer Betriebsprüfung zur Auffassung kommt, TR hätte Abgeltungssteuer abführen müssen? Das dürfte dann lustig werden. Da keine Lieferung möglich ist handelt es sich klar um ein Differenzgeschäft was steuerpflichtig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The Statistician 28. Mai vor einer Stunde von CorMaguire: Da man über das gekaufte Asset nicht verfügen kann, würde ich mal ein steuerrechtliches Fragezeichen dran machen. Das gilt doch nur für Finanzvehikel, bei denen eine Auslieferung für eine Gleichbehandlung notwendig ist (Zerti, ETC…). Hierbei handelt es sich aber un eine Hosted Wallet und dem Kauf/Verkauf des Basiswertes, nicht eines Vehikels. vor 54 Minuten von SlowHand7: Da keine Lieferung möglich ist handelt es sich klar um ein Differenzgeschäft was steuerpflichtig ist Den Schluss kann ich nicht nachvollziehen. Der Basiswert wird gekauft, von TR in eigener Wallet verwahrt und der Kunde kann entscheiden, wann der Basiswert wieder veräußert wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 28. Mai · bearbeitet 28. Mai von CorMaguire vor 14 Minuten von The Statistician: Das gilt doch nur für Finanzvehikel, bei denen eine Auslieferung für eine Gleichbehandlung notwendig ist (Zerti, ETC…). Hierbei handelt es sich aber un eine Hosted Wallet und dem Kauf/Verkauf des Basiswertes, nicht eines Vehikels. .... Warum sollte für ein "Hosted Wallet" was anderes gelten? Insbesondere wenn es ein "Hosted Wallet" ist, über das Kunde, außer Kauf und Verkauf, nicht verfügen kann? Ich kenne die TR-Lösung nicht. Gibt es aus der TR-"Hosted Wallet" einen prüfbaren Pfad in die Blockchain? Dann würde ich der Argumentation eher folgen, dass der Basiswert gehandelt wird und nicht nur ein Zahlungsversprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The Statistician 28. Mai vor einer Stunde von CorMaguire: Ich kenne die TR-Lösung nicht. Gibt es aus der TR-"Hosted Wallet" einen prüfbaren Pfad in die Blockchain? Ja. Bei einem Kauf werden Kryptos gekauft und auf einer Wallet verwahrt, sprich On-Chain alles prüfbar. Der Verwahrer ist in dem Fall BitGo. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
underwood 28. Mai Ich bin da auch bei @The Statistician Siehe hier: https://www.btc-echo.de/news/wallet-und-depot-die-unterschiede-bei-krypto-steuern-146223/ Warum sollte für Hosted Wallets etwas anderes gelten? Zitat Neuerdings gibt es auch bei einigen Krypto-ETPs eine mögliche Ausnahme, wonach nicht mehr die Abgeltungsteuer greift, sondern die Regelungen des privaten Veräußerungsgeschäfts. Im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 19. Mai 2022 (57) wird festgehalten: „Sehen die Vertrags-/Emissionsbedingungen hingegen vor, dass der Emittent das zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig in Gold oder einen anderen Rohstoff zu investieren hat, und besteht ausschließlich ein Anspruch auf Auslieferung des hinterlegten Rohstoffs oder ein Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus der Veräußerung des Rohstoffs durch den Emittenten, liegt keine Kapitalforderung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EstG (Einkünfte aus Kapitalvermögen), sondern ein Sachleistungsanspruch vor, gegebenenfalls kommt eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG in Betracht.“ Demnach können Emittenten nach Prüfung der Vertrags-/Emissionsbedingungen eine Änderung der Besteuerung veranlassen, wonach die Abgeltungsteuer nicht mehr greift und der Anleger fortan für die Versteuerung verantwortlich ist. Bedeutet, im Falle eines Verkaufs dieser Krypto-ETPs leitet die Bank den vollen Verkaufserlös an den Anleger weiter, eine Abgeltungsteuer wird nicht einbehalten. Der Anleger muss nun, wie beim Direktkauf von Kryptowährungen, die Regelungen über ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EstG anwenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 28. Mai vor 29 Minuten von underwood: Warum sollte für Hosted Wallets etwas anderes gelten? Wenn man den Vergleich zu Gold zieht, ist da doch nach wie vor die aktuelle Rechtsprechung, dass der Tatbestand des Sachleistungsanspruches nur bei (grammgenauer) Auslieferungsmöglichkeit besteht (bei Krypto dann analog Auszahlung aufs eigene Wallet?). Wenn allein ein "Anspruch auf Auszahlung des Erlöses" ausreichend wäre, dann wäre ja z.B. auch Euwax I Gold ebenso abgeltungssteuerfrei. Das ist meines Wissens nach aber nicht so. Steuerlich sicherer fährt man meines Erachtens nach daher schon, wenn man einen Anbieter wählt, bei dem ein Auslieferungsanspruch (Auszahlung aufs eigene Wallet) besteht. Da ist der Sachverhalt zumindest absolut eindeutig, dass es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zypral 28. Mai Bezüglich meiner Eingangsfrage kam zufällig vor wenigen Tagen ein Video von Finanzfluss: Wie hier schon geschrieben geht auch dort die Aussage in Richtung Einzelkauf. Ich denke ich werde Bitcoin und Ethereum über BISON mit ins Depot aufnehmen. Vielen Dank für euren Input. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
underwood 28. Mai vor 38 Minuten von s1lv3r: Wenn man den Vergleich zu Gold zieht, ist da doch nach wie vor die aktuelle Rechtsprechung, dass der Tatbestand des Sachleistungsanspruches nur bei (grammgenauer) Auslieferungsmöglichkeit besteht (bei Krypto dann analog Auszahlung aufs eigene Wallet?). Wenn allein ein "Anspruch auf Auszahlung des Erlöses" ausreichend wäre, dann wäre ja z.B. auch Euwax I Gold ebenso abgeltungssteuerfrei. Das ist meines Wissens nach aber nicht so. Steuerlich sicherer fährt man meines Erachtens nach daher schon, wenn man einen Anbieter wählt, bei dem ein Auslieferungsanspruch (Auszahlung aufs eigene Wallet) besteht. Da ist der Sachverhalt zumindest absolut eindeutig, dass es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Aber der Unterschied ist doch immer noch, dass man bei EUWAX Gold Inhaberschuldverschreibungen kauft. Bei Bitcoin über TR kauft man Bitcoin, die von BitGo verwahrt werden. Und ich habe einen Anspruch auf Auszahlung des Erlöses. Erlös setzt ja voraus, dass etwas verkauft wird, was beim Verkauf über TR ja auch tatsächlich geschieht. Wenn ich mir die Inhaberschuldverschreibung in Geld auszahlen lasse, verstehe ich es so, dass das kein Erlös ist, da dadurch ja nicht zwangsläufig auch Gold verkauft wird. Aber so richtig handfeste Infos wie es genau bei Hosted Walltes geregelt ist, habe ich jetzt durch googlen auch nicht gefunden. JustTrade als Broker hält es übrigens genauso wie TR und auch da kauft man die Bitcoin direkt über eine Drittpartei. (https://www.justtrade.com/kryptohandel). Wir können jetzt hier lange rumdiskutieren. Für endgültige Rechtssicherheit bräuchten wir wahrscheinlich ein Urteil des BFH in genau diesem Sachverhalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 28. Mai Zwar wird bei EUWAX Gold auch Gold gekauft (= physisch hinterlegt), aber 100% sicher bin ich mir da auch nicht, ob das tatsächlich vergleichbar ist ... im Endeffekt triffst du es schon richtig mit deinem abschließenden Satz: vor 28 Minuten von underwood: Wir können jetzt hier lange rumdiskutieren. Für endgültige Rechtssicherheit bräuchten wir wahrscheinlich ein Urteil des BFH in genau diesem Sachverhalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McScrooge 28. Mai Am 19.5.2024 um 20:01 von zypral: Aus Gründen der Diversifikation und Korrelation soll auch ein Anteil Krypto mit ins Depot. Du könntest z.B. auch diesen Weg wählen: https://www.boerse-frankfurt.de/etf/de000a27z304-etc-issuance-gmbh-0-000?currency=EUR Ähnliches findest Du auch z.B. für Etherum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FlintheartG. 31. Mai Am 28.5.2024 um 18:11 von McScrooge: Du könntest z.B. auch diesen Weg wählen: https://www.boerse-frankfurt.de/etf/de000a27z304-etc-issuance-gmbh-0-000?currency=EUR Ähnliches findest Du auch z.B. für Etherum. wie stellt sich dieses im Vergleich zum CoinShares Physical Bitcoin (BTC) dar? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 31. Mai vor 4 Minuten von FlintheartG.: wie stellt sich dieses im Vergleich zum CoinShares Physical Bitcoin (BTC) dar? Die werden beide steuerfrei gehandelt. ETC Group ist älter und von den Gebühren her deutlich teurer. Dafür ein deutscher Anbieter der sicherlich höhere Anforderungen erfüllen muß als ein Unternehmen in Jersey. Aber das Risiko dürfte bei beiden sehr gering sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FlintheartG. 31. Mai vor 12 Minuten von SlowHand7: Die werden beide steuerfrei gehandelt. ETC Group ist älter und von den Gebühren her deutlich teurer. Dafür ein deutscher Anbieter der sicherlich höhere Anforderungen erfüllen muß als ein Unternehmen in Jersey. Aber das Risiko dürfte bei beiden sehr gering sein. Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich bin Neueinsteiger in Kryptos und suche den besten Weg dafür Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 31. Mai vor 10 Minuten von FlintheartG.: Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich bin Neueinsteiger in Kryptos und suche den besten Weg dafür Ich hatte mal angefangen mit Bitcoin-Zertifikaten von Vontobel. Das waren mit die ersten am Markt und relativ günstig. Leider wurde der Emittent nach ein paar Jahren gierig und hat diese Zertifikate gekündigt. Die Nachfolgeprodukte sollten 3,75% Gebühren kosten. Da habe ich dann die ETC Group gewählt die 2% nehmen. Später erschienen dann die CoinShares mit knapp 1% Gebühren. Das haben sie inzwischen wohl auf 0,35% gesenkt was kaum teurer ist als ein üblicher ETF. Wenn ich jetzt mal etwas handele verkaufe ich den ETC und schichte in CoinShares um. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag