moonraker 21. Mai vor 9 Minuten von kariya: Verständnisfrage an die Runde: mit Krankenkasse ist die GKV gemeint nehme ich an. Bin im Sozialrecht jetzt nicht so firm aber die kann jemanden doch nicht so einfach vor die Tür setzen, oder? "Aussteuern" heißt nicht, dass man vor die Tür gesetzt wird, sondern dass das Krankengeld nach 78 Wochen nicht mehr von der Krankenkasse gezahlt wird: Zitat Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen (1,5 Jahre). Ist mit Ablauf der 78 Wochen kein Ende der Arbeitsunfähigkeit in Sicht, wird der Arbeitnehmer von der Krankenkasse „ausgesteuert“. https://www.rentenberatung-at.de/?page_id=36 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Euronensammler 21. Mai vor 5 Stunden von chirlu: Da gibt es aber auch Sonderregelungen zum Übergang von Erwerbsminderungsrente in Altersrente. Im ungünstigen Fall kann es sein, dass jetzt gezahlte Beiträge sich überhaupt nicht auswirken, auch nicht auf die Höhe der Altersrente. In dem Fall wären sie schlicht hinausgeworfenes Geld. z.B. wenn das Durchschnittsgehalt und die sich daraus ergebenden Rentenpunkte für die Zurechnungszeit mehr ergeben, als die gekauften Rentenpunkte für diese Zeit. Es wird eine Art "Günstigerprüfung" durchgeführt, um man bekommt die beim Vergleich herauskommende höhere Rente. Die gekauften Rentenpunkte werden als NICHT blind auf die geschenkten (Zurechnungszeit-) Rentenpunkte addiert. Vor einer Nachzahlung immer eine Berechnung der DRV anfordern, der auch zugrunde liegt, ob man bereits EM-Rente beantragt hat oder nicht! vor 3 Stunden von Lazaros: Allgemeine Frage für mögliche Betroffene (wohl nicht für den TO, der setzt für sich andere Prioritäten): Wer ist für solche kniffligen Fälle ein kompetenter Ansprechpartner (gerne auch kostenpflichtig)? In diesem Forum antworten auch Experten der DRV: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/seite/1?filter=all&sort=newest Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kariya 21. Mai vor 5 Stunden von moonraker: "Aussteuern" heißt nicht, dass man vor die Tür gesetzt wird, sondern dass das Krankengeld nach 78 Wochen nicht mehr von der Krankenkasse gezahlt wird: Danke. Es ging folglich nur um die Begriffsdeutung. Die 78 Wo Grenze ist natürlich bekannt, die KKs versuchen das aber oft bereits vorher zu kappen wenn keine Heilungsaussicht besteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
albr 21. Mai vor 47 Minuten von kariya: Danke. Es ging folglich nur um die Begriffsdeutung. Die 78 Wo Grenze ist natürlich bekannt, die KKs versuchen das aber oft bereits vorher zu kappen wenn keine Heilungsaussicht besteht. bei mir fing der (Telefon-)Terror durch die KK ca. 5-6 Wochen nach der Entgeltfortzahlung an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag