Daniong Mai 16, 2024 · bearbeitet Mai 16, 2024 von Daniong Moin alle zusammen, ich habe eine kleine Verständnisfrage. Ich verdiene knapp 60k€ Brutto pro Jahr plus 3k€ Kindergeld und meine Frau 24k€, wobei sie dieses Jahr noch Elterngeld bekommt und daher 15k€ Brutto verdienen wird plus 5k€ Elterngeld bekommt. Nun wollen wir im nächsten Jahr wieder ein Kind bekommen, d.h. das Nettogehalt meiner Frau wird wichtig für die Elterngeld Berechnung. Ein Splitting in Steuerklasse 3/5 ist daher wahrscheinlich nicht sinnvoll, sondern wir würden in 4/4 wechseln, damit sie mehr Elterngeld bekommen kann im nächsten Jahr. Ist das so sinnvoll? Die reduzierte Steuerlast über das gesamte Jahr ist bei gemeinsamer Veranlagung dann trotzdem geringer, egal ob man 3/5, 4/4 oder 5/3 macht, oder? D.h. bei 4/4 hätten wir zwar monatlich weniger Netto als bei 3/5 aber dafür eine geringere Rückzahlung / evtl bekommen wir sogar etwas zurück, richtig? Noch eine zweite Frage: Sie hatte vor der Geburt unseres ersten Kindes mehr Bruttoeinkommen (2800-3200/Monat). Wenn man Elterngeld in einem Monat bezieht, zählt dieser nicht für die zukünftige Elterngeldberechnung, korrekt? D.h. ein Wechsel auf ElterngeldPlus wäre sinnvoll um möglichst viele Monate mit 2000€ auszuschließen und mit höherem Brutto einzuschließen, oder? Liebste Grüße, Daniong Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi Mai 16, 2024 vor 38 Minuten von Daniong: Die reduzierte Steuerlast über das gesamte Jahr ist bei gemeinsamer Veranlagung dann trotzdem geringer, egal ob man 3/5, 4/4 oder 5/3 macht, oder? Die Lohnsteuerklassenwahl hat keinerlei (!) Einfluss auf die tatsächliche Höhe der bei der Veranlagung resultierenden Einkommensteuer. Nur die Höhe der bereits in der Form von Lohnsteuer gezahlten Vorauszahlung auf die Einkommensteuer variiert. Aus aus diesem Grund ist es gesetzgeberisch eigentlich Wahnsinn, die Höhe des Elterngeldes von der Lohnsteuerklasse abhängig zu machen. Wenn man die Schwangerschaft plant, kann man so immer noch die Höhe des Elterngeldes erhöhen. Maximal wäre es euch mit 5/3. Wenn man das ein Jahr durchhält (du hättest deutlich weniger Netto) würde das maximale Elterngeld resultieren. Die zu viel einbehaltene Lohnsteuer gibt es ein Jahr später bei er Einkommensteuerveranlagung 1:1 zurück. Das Mehr an Elterngeld bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Daniong Mai 16, 2024 vor 20 Minuten von t.klebi: Die Lohnsteuerklassenwahl hat keinerlei (!) Einfluss auf die tatsächliche Höhe der bei der Veranlagung resultierenden Einkommensteuer. Nur die Höhe der bereits in der Form von Lohnsteuer gezahlten Vorauszahlung auf die Einkommensteuer variiert. Aus aus diesem Grund ist es gesetzgeberisch eigentlich Wahnsinn, die Höhe des Elterngeldes von der Lohnsteuerklasse abhängig zu machen. Wenn man die Schwangerschaft plant, kann man so immer noch die Höhe des Elterngeldes erhöhen. Maximal wäre es euch mit 5/3. Wenn man das ein Jahr durchhält (du hättest deutlich weniger Netto) würde das maximale Elterngeld resultieren. Die zu viel einbehaltene Lohnsteuer gibt es ein Jahr später bei er Einkommensteuerveranlagung 1:1 zurück. Das Mehr an Elterngeld bleibt. Danke für die Antwort. Das dachte ich mir. Bei 5/3 hätte ich 500€ weniger Netto als in 4/4 und sie 100€ Netto mehr. Werden 6 dieser Monate berechnet, bedeutet das einen Schnitt von 50€ mehr pro Monat, also 50*0,65 = 32,5€ mehr Elterngeld. Auf 12 Monate also 390€. Ob sich das lohnt muss ich mal in der Budgetplanung überschlagen. Hast du eine Antwort zur zweiten Frage? Selbst wenn sie Teilzeit arbeitet, fallen Monate mit Elterngeldbezug aus der Berechnung raus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium Mai 16, 2024 vor 2 Minuten von Daniong: Auf 12 Monate also 390€. Ob sich das lohnt muss ich mal in der Budgetplanung überschlagen. Angenommen, Du hast richtig gerechnet. Dann ist dieser Betrag ein Geschenk des Staats auf Grund rationaler Lohnsteuerklassenwahl. Wenn sich die Annahme des Geschenks nicht lohnt, weiß ich auch nicht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Daniong Mai 16, 2024 vor 5 Minuten von Cauchykriterium: Angenommen, Du hast richtig gerechnet. Dann ist dieser Betrag ein Geschenk des Staats auf Grund rationaler Lohnsteuerklassenwahl. Wenn sich die Annahme des Geschenks nicht lohnt, weiß ich auch nicht ... Man hat ja über Monate hinweg ein geringeres Nettoeinkommen von 400€. Muss man sich schon überlegen, ob man das will, weil man dann evtl die Sparrate niedriger setzt oder irgendwo anders spart. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Daniong Mai 16, 2024 Ach ich hab mich vertan. Wenn die Monate mit Elterngeld Plus eh rausgerechnet werden, müssen wir ja auch jetzt noch gar nicht wechseln, sondern erst nächstes Jahr und dann sind's wahrscheinlich nur 4 Monate, die wir in 5/3 verbringen müssen. Das ist dann ja doch sehr überschaubar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi Mai 16, 2024 vor 45 Minuten von Daniong: Man hat ja über Monate hinweg ein geringeres Nettoeinkommen von 400€. Muss man sich schon überlegen, ob man das will, weil man dann evtl die Sparrate niedriger setzt oder irgendwo anders spart. Das ist doch nur Temporär. Das Geld gibt es doch wieder zurück. Vorauszahlungen (wie die Lohnsteuer) sind doch nur Schall und Rauch. Entscheidend ist nur die festgesetzte Einkommensteuer. Bestenfalls über die entgangene Rendite kann da noch diskutieren bei. Das ist in Anbetracht der geringen Beträge und dem kurzen Zeithorizont aber eher irrelevant. vor 5 Minuten von Daniong: dann sind's wahrscheinlich nur 4 Monate, die wir in 5/3 verbringen müssen. Das ist dann ja doch sehr überschaubar. Ich kenne mich mit Elterngeld nicht aus, aber es hat auf alle Fälle Änderungen gegeben, damit man diese "Steuerklassenoptimierung" nicht mehr so einfach machen kann. Bei einer schon bestehenden Schwangerschaft ist das wohl heutzutage gar nicht mehr möglich. Insofern recherchiere hier gründlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Mai 16, 2024 vor 1 Minute von t.klebi: Ich kenne mich mit Elterngeld nicht aus, aber es hat auf alle Fälle Änderungen gegeben, damit man diese "Steuerklassenoptimierung" nicht mehr so einfach machen kann. Bei einer schon bestehenden Schwangerschaft ist das wohl heutzutage gar nicht mehr möglich. Insofern recherchiere hier gründlich. +1 Da muss man aufpassen, dass man keine Termine verpasst. Man muss frühzeitig, und da stimme ich zu, gucken, wann man die Steuerklassen zu wechseln hat. Sonst ist das alles Makulatur. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Daniong Mai 16, 2024 · bearbeitet Mai 16, 2024 von Daniong vor 41 Minuten von t.klebi: Ich kenne mich mit Elterngeld nicht aus, aber es hat auf alle Fälle Änderungen gegeben, damit man diese "Steuerklassenoptimierung" nicht mehr so einfach machen kann. Bei einer schon bestehenden Schwangerschaft ist das wohl heutzutage gar nicht mehr möglich. Insofern recherchiere hier gründlich. vor 39 Minuten von satgar: +1 Da muss man aufpassen, dass man keine Termine verpasst. Man muss frühzeitig, und da stimme ich zu, gucken, wann man die Steuerklassen zu wechseln hat. Sonst ist das alles Makulatur. Danke für die Hinweise. Der Wechsel der Steuerklasse hat tatsächlich nach Beginn der Schwangerschaft keinen Effekt mehr fürs Elterngeld. Nochmal zusammengefasst: Wir müssten im Juli wechseln, da ca. ab August die Schwangerschaft geplant ist. Dies wäre entscheidend für Elterngeld von Februar bis April, also 3 Monate, wo sie dann ~110€ mehr bekommt. Das ist 25% des Bemessungszeitraums, also erhöht es den Schnitt um 27,5€. Davon 65% sind ca. 18€ und das mal 12 Monate sind ca. 215€. Würde man 400€ mtl. anlegen mit 4% hat man nach 12 Monaten ca. 104€ verdient. Also macht man das ganze für 100€ Differenz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi Mai 16, 2024 vor 29 Minuten von Daniong: Also macht man das ganze für 100€ Differenz. Bei solche Kleckerbeträgen würde ich gar nichts tun. Das ist ja ein Witz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium Mai 16, 2024 vor 15 Minuten von t.klebi: Bei solche Kleckerbeträgen würde ich gar nichts tun. Das ist ja ein Witz. Na, das ist heutzutage schon ein Familienwocheneinkauf. Dafür würden viele Leute sehr viel tun ... insbesondere bei geringem Zeiteinsatz, wie hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi Mai 16, 2024 vor 44 Minuten von Cauchykriterium: Na, das ist heutzutage schon ein Familienwocheneinkauf. Aber nur bei winzig kleinen Familien oder wenn alle gerade in den Hungerstreik treten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium Mai 16, 2024 vor 2 Stunden von t.klebi: Aber nur bei winzig kleinen Familien oder wenn alle gerade in den Hungerstreik treten. Bei uns langt's, obwohl wir normalgewichtig sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi Mai 16, 2024 vor 3 Stunden von Cauchykriterium: Bei uns langt's, obwohl wir normalgewichtig sind. Vierköpfige Familie mit 400 Euro Monatsbudget für Lebensmittel und täglichem Bedarf? Das ist doch wohl nicht dein Ernst. Das würde bei uns (zu recht) mit Mord und Todschlag enden. Und bei uns sind die Kinder längst aus dem Haus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ChuckysEnkel Juni 13, 2024 Neben Steuerklasse und Zuschuss vom Arbeitgeber kommen für mich auch noch andere Faktoren wie privatversichert (ich) / gesetzlich versichert (meine Frau) hinzu. Der Elterngeldrechner des Familienministeriums ist zwar schon mal gut und schön, aber leider muss man immer wieder von vorne anfangen - speichern geht wohl nicht Und eine Excelbasierte Mustervorlage, die die o.g. Faktoren berücksichtigt, ist hier noch niemandem untergekommen, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag