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Traders Place

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trend_investor
vor 13 Stunden von franko:

Sofern das die maßgebliche Formulierung ist, müssen das keine Kauf-Orders sein. Demnach könnte man auch Wertpapiere zu Traders Place übertragen und dann zwei Verkaufs-Orders mit jeweils mindestens 100 € erteilen.

In diesem Fall wären es in der Tat sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EstG, so dass die Freigrenze von 256€ im Jahr gilt. In den Fällen, dass die Orders ohne vorherigen Übertrag ausgeführt werden, müssen die Anschaffungsdaten von TP / Baader angepasst werden, damit es steuerkorrekt läuft. 

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franko
vor 2 Stunden von trend_investor:

In den Fällen, dass die Orders ohne vorherigen Übertrag ausgeführt werden, müssen die Anschaffungsdaten von TP / Baader angepasst werden, damit es steuerkorrekt läuft. 

Das BMF-Schreiben stellt nur auf die vereinbarte Bedingung ab. Auf welche Weise der Kunde die Bedingung tatsächlich erfüllt, sollte dabei egal sein.

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Euronensammler

Ist das eine Diskussion über Taschengeld oder will da einer den TP Thread negativ spammen oder ist Euch das wirklich wichtig? Dann eröffnet doch eine Thread: "Broker Prämien richtig verbuchen"

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Lugano

Das deutsche Steuerrecht ist nicht umsonst so kompliziert.

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PKW
vor einer Stunde von Euronensammler:

Ist das eine Diskussion über Taschengeld oder will da einer den TP Thread negativ spammen oder ist Euch das wirklich wichtig? Dann eröffnet doch eine Thread: "Broker Prämien richtig verbuchen"

Hier liest Herr Huber aber mit und hat die Chance eventuelle Fehler seitens TP zu erkennen und ggfs zu beheben.

 

Ist es wichtig?
Vielleicht. Es ist durchaus möglich, dass ein gesetztestreuer Anleger schon 250€ an Depoteröffnungsprämie steuerfrei eingenommen hat und darauf baut, dass die 100€ Depoteröffnngsprämie korekt auf den Einstandskurs umgelegt werden. Ansonsten wird die Freigrenze von 256€ überschritten und dieser Anleger muss die 250€ und die 100€ von TP zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

 

PS: Ich kann doch auch nix für

vor einer Stunde von Lugano:

Das deutsche Steuerrecht ist nicht umsonst so kompliziert.

 

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morini
· bearbeitet von morini
vor 7 Minuten von PKW:

Vielleicht. Es ist durchaus möglich, dass ein gesetztestreuer Anleger schon 250€ an Depoteröffnungsprämie steuerfrei eingenommen hat und darauf baut, dass die 100€ Depoteröffnngsprämie korekt auf den Einstandskurs umgelegt werden. Ansonsten wird die Freigrenze von 256€ überschritten und dieser Anleger muss die 250€ und die 100€ von TP zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

 

 Die 100 € Depoteröffnngsprämie auf den Einstandskurs umzulegen, wäre wohl nicht korrekt, da Kursgewinne nicht dem persönlichen Steuersatz unterliegen.

 

Aus meiner Sicht sollte es im Verantwortungebereich jedes einzelnen liegen, ein Überschreiten der Freigrenze von 256 € im Jahr in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dafür ist nunmal der Broker nicht zuständig.

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PKW
vor 23 Minuten von morini:

Die 100 € Depoteröffnngsprämie auf den Einstandskurs umzulegen, wäre wohl nicht korrekt, da Kursgewinne nicht dem persönlichen Steuersatz unterliegen.

Es sind verschiedene Paar Schuhe:
- Depoteröffnungsprämie mindert Anschaffungskosten (Besteuerung im Prinzip KAP)
- Depotübertragungsprämie ist nach §22 zu versteuern (Pers. Steuersatz, Freigrenze 256€).
Ich zitiere mal aus dem auf der letzen Seite verlinkten Schreiben des BMF (RZ 129b):

Zitat

Wird ... erstmalig bei einem Kreditinstitut ein Depot eröffnet und wird dafür eine Geldprämie unter der Bedingung gezahlt, dass Wertpapiere beim übernehmenden/eröffnenden Kreditinstitut erworben werden, so mindert die für die Übertragung des Kontoguthabens gezahlte Geldprämie die Anschaffungskosten dieser Wertpapiere. Die Geldprämie ist mit den Anschaffungskosten der erworbenen Wertpapiere in der Reihenfolge deren Erwerbs zu verrechnen.

Depotübertragungsprämie wird im Absatz davor beschrieben.

 

Ich kann aber die oft praktizierte Vorgehensweise (steuerfreie Auszahlung, der Kunde soll sich um Steuern kümmern) verstehen: weniger Arbeit für die Bank, Kunde ist zufrieden weil steuerfrei und kaum einer reisst die 256€ Freigrenze.

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ernst.huber
Am 16.8.2024 um 23:23 von franko:

Sofern das die maßgebliche Formulierung ist, müssen das keine Kauf-Orders sein. Demnach könnte man auch Wertpapiere zu Traders Place übertragen und dann zwei Verkaufs-Orders mit jeweils mindestens 100 € erteilen.

Absolut richtig

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W.Heisenberg
Am 12.8.2024 um 13:19 von ernst.huber:

Nur zur Info. Wir finalisieren gerade gemeinsam mit der Depotbank eine weitere Optimierung (Automatisierung) des Übertragsprozesses. Sollte mit Ende dieser Woche abgeschlossen sein.

Dürften wir erfahren was genau dort automatisiert wurde und ist es jetzt produktiv?

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ernst.huber
Am 19.8.2024 um 13:35 von W.Heisenberg:

Dürften wir erfahren was genau dort automatisiert wurde und ist es jetzt produktiv?

Es werden hinkünftig die zu übertragenden Aufträge nicht nur automatisiert an die übertragende Bank übermittelt, sondern über eine Schnittstelle in das Übertragungssystem der Baader Bank übermittelt, damit sich diese dann mit den Einstellungen der übertragenden Bank automatisch matchen. Sollte Anfang nächster Woche live gehen.

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phk
vor 7 Stunden von ernst.huber:

Es werden hinkünftig die zu übertragenden Aufträge nicht nur automatisiert an die übertragende Bank übermittelt, sondern über eine Schnittstelle in das Übertragungssystem der Baader Bank übermittelt, damit sich diese dann mit den Einstellungen der übertragenden Bank automatisch matchen. Sollte Anfang nächster Woche live gehen.

D.h. davon werden Kunden, welche momentan noch einen unvollendeten Depotumzug laufen haben noch nicht profitieren sondern nur die Kunden, welche ab kommender Woche einen Depotumzug beauftragen oder?

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konrux

Hallo, ich bin neu hier und hätte mal zwei Fragen zu Tradersplace:

 

(1) Ich habe Montag die Kontoeröffnung gemacht per eID. Leider wird seitdem mein Konto nicht freigeschaltet. Ich bekomme immer Mails mit einem Link "Registrierung fortsetzen", aber wenn ich da drauf klicke, wird mir gesagt, dass ich bereits ein Konto habe und warten soll bis es freigeschaltet wurde. Ich hab beim Registrierungsprozess auch noch nichts von der Baader Bank erhalten. Irgendwas hängt da, ich hab auch direkt am Montag beim Kundenservice nachgefragt, aber leider keine Antwort. Hat hier jemand ein ähnliches Problem und falls ja, wie ging es weiter?

 

(2) Der Hauptgrund, wieso ich zu TradersPlace will, ist die Tatsache, dass man hier wohl den US-ETF UPro (3xlev S&P500) kaufen kann, als bisher einziger dt. Broker. Kann das jemand bestätigen? Die Alternative zu diesem ETF ist in Europa ja bisher nur ein WisdomTree ETP/ETN, welches hohe Kosten und ein Ausfallrisiko hat und nicht von der Teilfreistellung steuerlich profitiert. Wie wäre das denn bei tradersplace mit einem US-ETF. Werden die steuerlich normal behandelt wie auch "normale" ETFs mit Teilfreistellung und steuerlichem Direktabzug bei Verkauf? Und in diesem Zusammenhang noch eine kleine Frage: Besteht die Chance, dass auch der TMF US ETF (3x lev LTT) verfügbar wird? Das wäre super...

 

Freue mich über Rückmeldungen und besten Dank im voraus...

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phk

@konrux was passiert denn, wenn du auf Login klickst und versuchst dich mit Handynummer und Pin einzuloggen?

 

Ich kann für dich gerne nachschauen, wenn du mir die ISIN der entsprechenden ETFs gibst.

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konrux

@phk, danke schon einmal. Ich habe es soweit mit dem Kundenservice klären können. Es liegt an einer fehlerhaft hinterlegten Adresse auf meiner e-ID. Da muss ich also zur Meldebehörde, also soweit alles korrekt vonseiten Tradersplace.
 

Wenn du nachschauen könntest wäre super:
 

UPRO ISIN: US74347X8645

 

TMF ISIN: US25460G1388

 

Den UPRO soll es wohl geben als US-ETF, TMF glaube ich leider nicht. Hier wäre in jedem Fall dann meine Frage wie der UPRO oder beide steuerlich behandelt werden.

 

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!

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trend_investor
vor 49 Minuten von konrux:

@phk, danke schon einmal. Ich habe es soweit mit dem Kundenservice klären können. Es liegt an einer fehlerhaft hinterlegten Adresse auf meiner e-ID. Da muss ich also zur Meldebehörde, also soweit alles korrekt vonseiten Tradersplace.
 

Wenn du nachschauen könntest wäre super:
 

UPRO ISIN: US74347X8645

 

TMF ISIN: US25460G1388

 

Den UPRO soll es wohl geben als US-ETF, TMF glaube ich leider nicht. Hier wäre in jedem Fall dann meine Frage wie der UPRO oder beide steuerlich behandelt werden.

 

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!

Beide ETFs haben keine Zulassung in Europa, würde mich wundern, wenn ein Kauf möglich ist. Die sind bei keinem deutschen Broker handelbar…

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konrux

@trend_investor: Das ist auch mein Kenntnisstand. In vielzähligen Foren zur HFEA-Strategie, welche die beiden ETFs im wesentlichen einsetzt, wurde aber eben explizit erwähnt, dass UPro als US-ETF in EUR über tradegate handelbar ist, wohlgemerkt als einziger dt. Broker. Deshalb wäre ich sehr daran interessiert...

 

 

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MasterP

Bei mir kann ich den UPRO ISIN: US74347X8645 eingeben und komme bis zu den Eingabedaten der Kaufmaske. Weiter habe ich nicht probiert, ob der Kauf ausgeführt werden würde keine Ahnung.

Ich hab mir mal das Volumen auf Tradegate angeschaut, da wird alle paar Tage mal was gehandelt, sehr dünn. Von daher wirst du, wenn es funktioniert, hohe Spreads haben. 

Warum nimmst du nicht einen ETF der "normal" handelbar ist? 3x S&P 500 gibt es auch zugelassene in Europa/DE. 

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Ramstein

Flatex sagt zu US74347X8645 "nur für Professionelle Kunden" und da das auf den WM-Datenbank basiert, sollte er für Kleinkrauter bei EU-Brokern generell nicht handelbar sein.

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konrux
· bearbeitet von konrux

Danke für die Auskunft: 

@MasterP: Die Alternative für einen 3x S&P500 ist eben nur der A1VBKR, 3x Lev WisdomTree ETP, also eben kein ETF. Ein ETP ist kein Sondervermögen, man hat also ein Emittenten- und Kontrahentenrisiko, der ist zudem auch recht teuer. Zudem gibt es hier auch keine Teilfreistellung, man zahlt also die volle Abgeltungssteuer zzgl. Soli vs. 18,xx% Steuern bei ETFs. Deshalb wäre der UPro schon sehr interessant, trotz hohem Spread. Bei Flatex war er eine zeitlang handelbar, wurde dann aber aus dem Angebot genommen. Kann hier natürlich sich passieren, ist also auch ein gewisses Risiko. 

 

Ich schau mir das Ganze nochmal in Ruhe an, wenn mein Depot freigeschaltet ist und ich den Spread einsehen kann. Vielen Dank schonmal!

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Ramstein
vor 6 Minuten von konrux:

Bei Flatex war er eine zeitlang handelbar, wurde dann aber aus dem Angebot genommen.

Wie ich oben sagte: Er ist bei Flatex im Angebot und handelbar, aber eben wegen regulatorischen Vorgaben nur für Professionelle Kunden.

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Belgien
vor einer Stunde von Ramstein:

Er ist bei Flatex im Angebot und handelbar, aber eben wegen regulatorischen Vorgaben nur für Professionelle Kunden.

Flatex ermöglicht keine Depotführung für professioneller Investoren. Insofern ist die Aussage, dass der ETF bei Flatex „im Angebot und handelbar“ sei, irreführend, da kein Flatex-Kunde ihn kaufen kann. Ich gehe davon aus, dass ihn ein Flatex-Kunde nur deshalb sieht, weil Flatex und Vitrade dieselbe Datenbank nutzen und als professionelle Investoren geschlüsselte Vitrade-Kunden den ETF auch tatsächlich kaufen können.

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