Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Matt7887

Steuererklärung Anlage KAP, Depot aufgelöst

Empfohlene Beiträge

Matt7887

Hallo zusammen,

ich mache gerade zum ersten Mal meine Steuererklärung mit der Anlage KAP.

Letztes Jahr habe ich mein Fonds Depot aufgelöst. 

 

Ich habe von der Bank die Steuerbescheinigung bekommen.

Bis auf einen Punkt ist überall 0€ eingetragen.

Für den Punkt 12 Anlage KAP.

"Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien Zeile 12 Anlage KAP."

 

Hier steht ein positiver Betrag. 

Ist das der Betrag in Punkt 12, der Betrag den ich versteuern müsste? 

Im Depot hatte ich nur Verluste, also keine Gewinne. 

 

Ich weiß auch nicht mehr wie hoch der Freibetrag war, ich meine aber 500€. Muss ich den Betrag aus Zeile 12 mit den 500€ verrechnen? 

 

Ich habe noch ein ETF-Depot.

Hier weiß ich nicht ob die Steuern schon automatisch abgeführt wurden.

 

In der Erträgnisaufstellung für 2023 stehen Beträge, die muss ich vermutlich in die entsprechende Zeile einfügen.

Ein Text verwirrt  mich allerdings.

"

Kapitalerträge nach Verrechnung mit Verlusten 

./. In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag 500,00 Zeile 16 oder 17 Anlage KAP Angerechnete ausländische Steuern 0,00 Zeile 40 Anlage KAP

./. Auf Kapitalertrag angerechnete Quellensteuer *4 0,00 Bemessungsgrundlage für die Steuerabzugsbeträge 

"

 

Heißt das ich muss den Betrag vor Abzug des Sparer Pauschalbetrags eingeben oder erst danach? 

 

Danke

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Quailman

Wenn du ausschließlich Verluste hast, was willst du dann versteuern?

 

Du tippst einfach deine Steuerbescheinigung 1:1 in die Anlage Kap ein. Die Bescheinigung sagt dir ja bereits, in welcher Zeile du welche Zahl einzutragen hast.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli

Also, wenn das ein deutscher Broker war, dann 1 zu 1 die Werte aus der Steuerbescheinigung eingeben.

Die Steuern sollte dann Dein Broker für Dich gemacht haben.

Zumindest als ich mein Depot bei der CoDi aufgelöst habe, war alles korrekt be- und verrechnet von der CoDi.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matt7887
vor 13 Stunden von Quailman:

Wenn du ausschließlich Verluste hast, was willst du dann versteuern?

 

Du tippst einfach deine Steuerbescheinigung 1:1 in die Anlage Kap ein. Die Bescheinigung sagt dir ja bereits, in welcher Zeile du welche Zahl einzutragen hast.

 

vor 13 Stunden von Holgerli:

Also, wenn das ein deutscher Broker war, dann 1 zu 1 die Werte aus der Steuerbescheinigung eingeben.

Die Steuern sollte dann Dein Broker für Dich gemacht haben.

Zumindest als ich mein Depot bei der CoDi aufgelöst habe, war alles korrekt be- und verrechnet von der CoDi.

Bei der ING stehen die Steuern drinnen. Bei dem aufgelösten und ausbezahlten Fond Depot steht nur ein Betrag bei Zeile 12. 
Danke für die Unterstützung :-) 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matt7887
Am 6.5.2024 um 07:30 von Holgerli:

Also, wenn das ein deutscher Broker war, dann 1 zu 1 die Werte aus der Steuerbescheinigung eingeben.

Die Steuern sollte dann Dein Broker für Dich gemacht haben.

Zumindest als ich mein Depot bei der CoDi aufgelöst habe, war alles korrekt be- und verrechnet von der CoDi.

Hallo, ich habe meine Steuerbescheid bekommen und irgendwie verstehe ich nicht wie das Finanzamt bei meinen Kapitalerträgen gerechnet hat.

 

Bei abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer Pauschalbetrag steht 0€ drinnen.

Ich hatte 520€ Kapitalerträge. Die ING-Bank Bemessungsgrundlage für die Steuerabzugsbeträge auf 20€ gerechnet.

 

In meinem Steuerbescheid stehen aber die 520€ drinnen als Kapitalerträge Verrechnung laufender Verluste aus Kapitalvermögen.

Auf einem extra Blatt steht dann Einkünfte aus Kapitalvermögen, verbleibende NEGATIVE Einkünfte 181€.  Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2023 181€ 

Verstehe den Zusammenhang nicht so richtig. 

Kann  das sein das es das Finanzamt falsch verstanden hat?  

 

Danke 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Waren da Fondsanteile von vor 2009 dabei? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Wenn du 701 Euro Verluste und 520 Euro positive Erträge hattest, würde es wohl ungefähr hinkommen. Aber wie sollen wir es genau nachvollziehen können, ohne alle Details zu haben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
magicw
· bearbeitet von magicw

Geh mal in die "Bestanddetails" des Fonds und schau ob du sowas findest

 

grafik.png.2cab0f8042afe8c599ef7ecd3d6f8de2.png

 

 

Vermutlich hast du Anteile vor 2018 schon gehalten und die sind damals zur Umstellung dann mit "Verlust"  ins Jahr 2018 übernommen worden. Bzw. schau in deinen Unterlagen von 2018 ob du dazu eine Meldung der Diba findest.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 7 Minuten von magicw:

Vermutlich hast du Anteile vor 2018 schon gehalten und die sind damals zur Umstellung dann mit "Verlust"  ins Jahr 2018 übernommen worden.

 

Was soll das mit diesem Steuerbescheid zu tun haben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matt7887
vor 2 Stunden von magicw:

Geh mal in die "Bestanddetails" des Fonds und schau ob du sowas findest

 

grafik.png.2cab0f8042afe8c599ef7ecd3d6f8de2.png

 

 

Vermutlich hast du Anteile vor 2018 schon gehalten und die sind damals zur Umstellung dann mit "Verlust"  ins Jahr 2018 übernommen worden. Bzw. schau in deinen Unterlagen von 2018 ob du dazu eine Meldung der Diba findest.

Hab das Depot erst seit 2023.

Ich habe das Gefühl, das Finanzamt hat meinen Sparer Pauschalbetrag nicht berücksichtigt. 

 

In meiner Erträgnisaufstellung von der Bank steht folgendes:

Kapitalerträge nach Verrechnung mit Verlusten 520,12 ./.

In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag 500,00 Zeile 16 oder 17 Anlage KAP Angerechnete ausländische Steuern 0,00 Zeile 40 Anlage KAP ./.

Auf Kapitalertrag angerechnete Quellensteuer *4 0,00 Bemessungsgrundlage für die Steuerabzugsbeträge 20,12

 

So hab ich es auch bei der Steuererklärung angegeben.

Daher kommt es mir komisch vor.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Falls es einen Übertrag vom Depot des Erblassers gab, wäre interessant welche Anschaffungsdaten die übermittelt haben. Frag diesbezüglich bei Deiner Bank nach. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 5 Minuten von Matt7887:

Ich habe das Gefühl, das Finanzamt hat meinen Sparer Pauschalbetrag nicht berücksichtigt. 

 

Richtig, weil du Verluste hattest und nichts mehr übrig blieb, mit dem der Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) hätte verrechnet werden können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
spreadit

Du hast einen Verlust im allgemeinen Verlusttopf gehabt und den nimmst du jetzt mit, bis du ihn in einer Erklärung mit positiven Einkünften verrechnen kannst. Allerdings wird immer zuerst der Sparer Pauschbetrag auf die positiven Einkünfte angerechnet. Du bräuchtest also in einem Jahr mal über 1.000 Euro Erträge, um diesen Vortrag überhaupt nutzen zu können. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fgk
· bearbeitet von fgk

Andersrum: Erst werden Gewinne und Verluste verrechnet, dann auf den Sparer-Pauschbetrag verrechnet. Es kann also passieren, daß ein vorhandener Verlustvortrag immer weiter abschmilzt, während der Sparer-Pauschbetrag nicht genutzt wird: EStG §20 (6) und (9).

 

Dem kann man entgegenwirken, indem man einen Freistellungsauftrag bei einer Bank, bei der keine Verluste anfallen, einrichtet. Dort wird dann gegen den Freistellungsauftrag verrechnet, während andere Banken den Verlust vortragen oder verrechnen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli

Dafür muss man aber erstmal Zins- und Dividentenerträge haben, die bei einer anderen Bank anfallen.

Wurde die Anlage KAP korrekt und vollständig mit allen Konten und Erträgen erstellt, so hätte dies das Finanzamt von sich aus gemacht.

D.h., das Finanzamt verrechnet dann automatisch Zins- und Dividentenerträge aller Banken mit noch offenen Anteilen des Sparerfreibetrages.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fgk

Aber eben erst nach dem Verlust(vortrag).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7
vor 4 Minuten von fgk:

Aber eben erst nach dem Verlust(vortrag).

Genau, und dann ist ggf. der Freibetrag futsch.  :(

Also das FA sollte man möglichst aus dieser Thematik heraus halten und die Dinge selbst bei den Banken machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Entweder ich stehe auf dem Schlauch oder wir reden aneinder vorbei.

 

Zwei Beispiele:

Bsp.jpg.9126b8b5472475758b737fbcdd4ae4fc.jpg

 

 

In Beispiel A werden die 500 Euro Sparerfreibetrag von Bank A nicht genutzt.

Fülle ich die Anlage KAP aber korrekt für alle drei Banken aus, so verrechnet das FA die 500 Euro von Bank A automatisch mit den 200 bzw. 100 Euro höheren und nicht durch den jeweilig zugeordneten Sparerfreibeträgen von Bank B und C. 200 Euro Sparerfreibetrag "verfallen" da nicht genutzt. Egal ob ich den Sparerfreibetrag manuell von Bank A auf Bank B und C transferiere oder mir das Geld bei der ESt durch das Ausfüllen der Anlage KAP wiederhole.

 

In Beispiel A werden die 500 Euro Sparerfreibetrag von Bank A nicht genutzt.

Fülle ich die Anlage KAP aber korrekt für alle drei Banken aus, so verrechnet das FA die 500 Euro von Bank A automatisch mit den 400 bzw. 100 Euro höheren und nicht durch den jeweilig zugeordneten Sparerfreibeträgen von Bank B und C. Der Freibetrag wird komplett verrechnet, egal ob ich den Sparerfreibetrag manuell von Bank A auf Bank B und C transferiere oder mir das Geld bei der ESt durch das Ausfüllen der Anlage KAP wiederhole.

 

Ich sehe aber keine Möglichkeit, dass die 200 Euro aus dem Sparerfreibetrag aus Beispiel A nicht "verfallen".

Der einzige Vorteil ist meiner Meinung nach, dass die Erträge beim manuellen Umbuchen direkt verrechnet werden und nicht erst u.U. 9 bis 12 Monate später wenn die ESt. vom FA bearbeitet wurde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PKW
vor 2 Minuten von Holgerli:

Entweder ich stehe auf dem Schlauch

Verlustvortrag ist etwas anderes wie Verlusttopf.
Letzteres verwaltet die Bank, ersteres das Finanzamt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli

 

Habe das Wort "Verlustvortrag" in dem Screenshot jetzt gegen "Verlustverrechnung" ausgetauscht.

Ich sehe aber trotzdem weiterhin nicht, was der O-Poster hätte anders machen können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7
vor 29 Minuten von Holgerli:

Entweder ich stehe auf dem Schlauch oder wir reden aneinder vorbei.

 

Zwei Beispiele:

Bsp.jpg.9126b8b5472475758b737fbcdd4ae4fc.jpg

 

 

In Beispiel A werden die 500 Euro Sparerfreibetrag von Bank A nicht genutzt.

Fülle ich die Anlage KAP aber korrekt für alle drei Banken aus, so verrechnet das FA die 500 Euro von Bank A automatisch mit den 200 bzw. 100 Euro höheren und nicht durch den jeweilig zugeordneten Sparerfreibeträgen von Bank B und C. 200 Euro Sparerfreibetrag "verfallen" da nicht genutzt. Egal ob ich den Sparerfreibetrag manuell von Bank A auf Bank B und C transferiere oder mir das Geld bei der ESt durch das Ausfüllen der Anlage KAP wiederhole.

 

Ich sehe aber keine Möglichkeit, dass die 200 Euro aus dem Sparerfreibetrag aus Beispiel A nicht "verfallen".

 

Das ist doch ganz einfach.

Man realisiert mindestens 1000 EUR Erträge bei den Banken wo keine Verluste vorhanden sind und nutzt den FSA voll aus.

Der Rest wird bei Bank A verrechnet und der restliche Verlust bleibt stehen.

 

Das setzt natürlich voraus daß Überträge zwischen den Banken auch zeitgerecht funktionieren.

Wer auf die Idee kommt solche Optimierungen erst im November bei Baader anzugehen hat schon verloren.  :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
vor 7 Minuten von SlowHand7:

Das ist doch ganz einfach.

Man realisiert mindestens 1000 EUR Erträge bei den Banken wo keine Verluste vorhanden sind und nutzt den FSA voll aus.

Der Rest wird bei Bank A verrechnet und der restliche Verlust bleibt stehen.

Ich sage jetzt einfach mal: Nein. Denn das ist ja quasi mein Beispiel B.

Ob Du nun einen Sparerfreibetrag bei Bank A hast oder nicht, ist m.M.n. erstmal egal.

 

Fall 1: Am 01.03. fallen 1.000 Euro Verlust an. Am 01.05. fallen 500 Euro Erträge an. Diese werden mit dem Verlust verrechnet. Am 01.07. fallen 400 Euro Erträge an. Die werden mit dem Verlust verrechnet. Am 01.12. fallen 100 Euro Erträge an. Diese werden mit dem Verlust verrechnet. Der ist nun 0 Euro. Die 500 Euro des Sparerfreibetrags werden vom FA bei korrektem Ausfüllen der Anlage KAP mit Bank B und C verrechnet. Sind die Erträge von Bank B und C nicht hoch genug so verfällt der nicht gebrauchte Betrag des Sparerfreibetrages für dieses Jahr.

Fall 2: Am 01.03. fallen 1.000 Euro Verlust an. Am 01.05. fallen 500 Euro Erträge ans. Diese werden mit dem Verlust verrechnet. Am 01.07. fallen 400 Euro Erträge an. Die werden mit dem Verlust verrechnet. Am 01.12. fallen 200 Euro Erträge an. 100 Euro werden mit dem Verlust verrechnet. Die restlichen 100 Euro mit dem Sparerfreibetrag. Die 400 Euro des Sparerfreibetrags werden vom FA bei korrektem Ausfüllen der Anlage KAP mit Bank B und C verrechnet. Sind die Erträge von Bank B und C nicht hoch genug so verfällt der nicht gebrauchte Betrag des Sparerfreibetrages für dieses Jahr.

Fall 3: Am 01.03. fallen 1.000 Euro Verlust an. Am 01.05. fallen 500 Euro Erträge ans. Diese werden mit dem Verlust verrechnet. Am 01.07. fallen 400 Euro Erträge an. Diese werden mit dem Verlust verrechnet. Die noch offenen 100 Euro des Verlustes werden auf das nächste Jahr übertragen. Die 500 Euro des Sparerfreibetrags werden vom FA bei korrekem Ausfüllen der Anlage KAP mit Bank B und C verrechnet. Sind die Erträge von Bank B und C nicht hoch genug so verfällt der nicht gebrauchte Betrag des Sparerfreibetrages für dieses Jahr. Im nächsten Jahr: Am 01.05. fallen 500 Euro Erträge ans. Diese werden zuerst mit den 100 Euro Verlust verrechnet. Der Rest mit dem Sparerfreibetrag.

 

Fall 2, nämlich dass ein Verlust aufgelaufen ist der zuerst mit Zinsen/Kapitalerträgen verrechnet wurde und der restliche, deswegen nicht genutze Sparerfreibetrag dann nach vollständiem Ausfüllen der Anlage KAP automatisch mit Erträgen anderer Banken durch das FA verrechnet wurde hatte ich letztes Jahr. Das funktioniert auch ohne eine Änderung der Freistellunsaufträge.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7
· bearbeitet von SlowHand7

Diese Beispiele sind mühsam zu lesen und auch nicht zielführend.  :(

Dabei ist es doch recht einfach.

 

Wenn ich eine Verlustbescheinigung beantrage und das FA da involviere dann werden die Verluste und Gewinne über alle Banken verrechnet.

Wenn dabei zu wenig Gewinn übrig bleibt dann verliere ich den Freibetrag oder einen Teil davon.

 

Wenn ich aber nur mit den Banken arbeite, bei einer davon 1000 EUR Gewinn mache und dort den FSA habe dann ist dieser Gewinn steuerfrei.

Vorhandene Verluste bei anderen Banken bleiben erhalten und können im Folgejahr genutzt werden.

 

Das ist doch der Punkt.

Eigentlich eine Lücke im Gesetz die mir einen Vorteil gibt.   :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli

Sorry aber wenn Dir das zu mühsam ist zu lesen, dann kann ich dir nicht helfen. Ich habe die, meiner Meinung nach, drei möglichen Fälle aufgezeigt.

 

vor 3 Minuten von SlowHand7:

Wenn ich aber nur mit den Banken arbeite, bei einer davon 1000 EUR Gewinn mache und dort den FSA habe dann ist dieser Gewinn steuerfrei.

Vorhandene Verluste bei anderen Banken bleiben erhalten und können im Folgejahr genutzt werden.

Das ist exakt Fall 3 den ich beschrieben habe. Dafür braucht man aber eben nicht den bestehenden Freistellungauftrag zu ändern. Bei korrekt ausgefüllter Anlage KAP macht das Finanzamt das nämlich bei der ESt. automatisch. Der einzige Nachteil ist, dass man halt etwas Zeitverzögerung hat. Aber es geht einem kein Geld verloren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7
vor 1 Minute von Holgerli:

Sorry aber wenn Dir das zu mühsam ist zu lesen, dann kann ich dir nicht helfen. Ich habe die, meiner Meinung nach, drei möglichen Fälle aufgezeigt.

 

Das ist exakt Fall 3 den ich beschrieben habe. Dafür braucht man aber eben nicht den bestehenden Freistellungauftrag zu ändern. Bei korrekt ausgefüllter Anlage KAP macht das Finanzamt das nämlich bei der ESt. automatisch. Der einzige Nachteil ist, dass man halt etwas Zeitverzögerung hat. Aber es geht einem kein Geld verloren.

Eben nicht.

Wenn dein Gewinn - Verlust weniger als 1000 EUR ist dann geht dir etwas vom Freibetrag verloren da das FA alles verrechnet.

Bei der Verrechnung auf Bankebene hast du das selbst in der Hand.  :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...