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Zahnzusatzversicherung Kind, Zahnfehlstellung unter Beobachtung

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klarsichtfolie

Guten Tag.

 

Ich möchte eine Zahnzusatzversicherung für meinen Sohn (4 Jahre alt) abschließen. Es geht vor allem darum, mögliche kieferorthopädische Sachen abzudecken.

 

Im Antragsformular der Versicherung steht "Für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, wird nicht geleistet."

 

Laut Zahnarzt hat der Kleine einen Kreuzbiss und einen offenen Biss. Die Aussage beim Kontrollbesuch war sinngemäß, dass man da aktuell nichts tun muss, weil es sich ggf. einfach verwächst. In der Akte, die ich mir hab geben lassen, ist entsprechend vermerkt "leichter Kreuzbiss u. offener Biss -> noch beobachten, da noch bis vor kurzem Schnuller verwendet".

 

Würde so etwas bereits einen Leistungsausschluss bedeuten, oder ist man da noch auf der sicheren Seite? Eine kieferorthopädische Behandlung hat ja weder stattgefunden noch ist sie angeraten, oder sehe ich das falsch? Will hier keine teure Versicherung abschließen, die am Ende dann nicht zahlt.

 

Über fachkundige Hinweise wäre ich dankbar!

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 8 Minuten von klarsichtfolie:

Will hier keine teure Versicherung abschließen, die am Ende dann nicht zahlt.

Eime definitive Antwort gibt es nur wenm du mit offenen Karten spielst. Dazu musst du es deiner zukünftigen Versicherung im Fragebogen angeben und deine Versicherung wird dir dann schon sagen ob du Ausschluss oder Risikozuschlag bekommst oder es eine glatte Annahme wird. Am besten per anonymer Risikovorabanfrage über einen Makler (fallst du einen findest der so einen Aufwand für "Kleinkram"-Versicherungen macht)

vor 8 Minuten von klarsichtfolie:

Im Antragsformular der Versicherung steht "Für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, wird nicht geleistet."

Klingt für mich recht eindeutig nach "Nein", insb. wenn es irgendwo in einer Patientenakte/U-Heft verschriftlicht steht.

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klarsichtfolie

Vielen Dank.

 

vor 14 Stunden von slowandsteady:

Dazu musst du es deiner zukünftigen Versicherung im Fragebogen angeben

Einen Fragebogen wie bei einer BU gibt es hier nicht. Es gibt nur eine einzige Frage nach fehlenden Zähnen. Dass für bereits angeratene oder begonnene Maßnahmen oder Behandlungen nicht geleistet wird, steht halt in der genannten Formulierung als Hinweis da. Da stelle ich mir die Frage, ob ein "Der Junge hat schiefe Zähne, das beobachten wir erstmal noch, weil sich da mit den nachwachsenden Zähnen eh alles noch ändert." tatsächlich bereits als angeratende oder begonnene Behandlung/Maßnahme gilt und damit ein Ausschluss ist.

 

vor 14 Stunden von slowandsteady:

Am besten per anonymer Risikovorabanfrage über einen Makler (fallst du einen findest der so einen Aufwand für "Kleinkram"-Versicherungen macht)

Ja, mal gucken, ob das geht. Hatte gehofft, dass es in dem Fall auch weniger kompliziert geht.

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oldo29
· bearbeitet von oldo29
On 5/5/2024 at 4:39 PM, klarsichtfolie said:

Im Antragsformular der Versicherung steht "Für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, wird nicht geleistet."

 

Laut Zahnarzt hat der Kleine einen Kreuzbiss und einen offenen Biss. Die Aussage beim Kontrollbesuch war sinngemäß, dass man da aktuell nichts tun muss, weil es sich ggf. einfach verwächst. In der Akte, die ich mir hab geben lassen, ist entsprechend vermerkt "leichter Kreuzbiss u. offener Biss -> noch beobachten, da noch bis vor kurzem Schnuller verwendet".

"Der Kreuzbiss gehört zu den häufigen Zahn- und Kieferfehlstellungen im Kindesalter."  https://dr-wego.de/aktuelles/was-ist-ein-kreuzbiss-alles-zu-ursachen-folgen-behandlung/

 

In der Akte steht "noch beobachten". Das heißt, die Behandlung läuft noch, und es wird somit nicht geleistet. Du müsstest zunächst abwarten, bis die Beobachtung abgeschlossen ist und keine weitere Behandlung mehr angeraten oder begonnen ist.

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