Bunx 3. Mai Hallo zusammen, ich interessiere mich für das Thema Daytrading und bin jetzt auf das Thema "Wash Trade" gestoßen und dies ist mir noch nicht 100%tig klar. Wenn ich "Wash Trade" richtig verstanden habe, ist ein "Wash Trade" ausgeschlossen, wenn die Aktien von einer fremden Person gekauft, bzw. an eine fremde Person verkauft wurden, also ein Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers stattgefunden hat. Darf ich somit am Tag die gleich Aktie mehrmals kaufen und verkaufen, wenn sichergestellt ist, dass diese von einer fremden Person gekauft, bzw. verkauft wird, oder darf ich die gleiche Aktie nicht mehrmals am Tag kaufen, bzw. verkaufen, da es noch andere Punkte/Gesetze/Richtlinien zu beachten gibt? Habe da auch sowas wie "In den IRS-Richtlinien heißt es weiter, dass ein steuerpflichtiger Trade beim Daytrading ein "Wash" ist, wenn der Trader 30 Tage vor oder nach dem Verkauf identische oder ähnliche Vermögenswerte zum gleichen Preis wieder erwirbt." gefunden, aber dies gilt, meine ich, nicht für Deutschland. Vorab vielen Dank für Eure Hilfe. Bunx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yamiko 3. Mai Du bist über US Regeln gestolpert. So lange Du nicht mit Dir selbst handelst, kannst Du Deinen Bestand in Deutschland beliebig häufig umschlagen, also z. B. auch 50 Mal am Tag die gleiche Aktie kaufen und verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 3. Mai Hallo, Zitat So lange Du nicht mit Dir selbst handelst, Ein bisschen mehr ist es schon. Denn man darf nicht mit sich selbst handeln können, auch theoretisch nicht. Beispiel: Man stellt gleichzeitig einen Kauf- und einen Verkaufsauftrag, unlimitiert, über die selbe DAX-Aktie an der selben Börse. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich* ist, dass man am Ende seine eigenen Aktien gekauft hat ist es verboten; selbst wenn man beweisen könnte mit wem man jeweils gehandelt hat ändert das nichts. *DAX-Aktie, also durchweg tausende wenn nicht gar millionen Stück die umgehen Wenn man nur bei einem Broker handelt dann muss man darauf aber eigentlich nicht achten, denn das muss der Broker sicherstellen. Bei mehreren Brokern kann man entweder limitiert handeln (Verkaufslimit über Kauflimit), oder man wählt unterschiedliche Börsen. Und da du das mit dem "fremden Dritten" so betont hast: Der andere muss wirklich fremd sein. Eine Absprache zwischen uns beiden (etwa: marktenge Aktie xy, ich kaufe du verkaufst, jeweils mit z Euro limitiert an der Börse Hamburg um 12:00 Uhr) wäre eine illegale Aktion. Es gibt da nämlich immer mal wieder Ideen, beispielsweise über diesen Weg Buchverluste in Realverluste umzuwandeln, oder einfach Aktien weiterzureichen. Noch eine Amerkung: Wir reden hier von einer richtigen Straftat, also keine Kleinigkeit. Vergisst man zum Beispiel einmal das Limit oder erinnert sich nicht mehr an den noch stehenden Auftrag von vor 2 Wochen dann ist man drin in der Falle. Also bitte aufpassen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 3. Mai vor 7 Minuten von reckoner: Und da du das mit dem "fremden Dritten" so betont hast: Der andere muss wirklich fremd sein. Eine Absprache zwischen uns beiden (etwa: marktenge Aktie xy, ich kaufe du verkaufst, jeweils mit z Euro limitiert an der Börse Hamburg um 12:00 Uhr) wäre eine illegale Aktion. Es gibt da nämlich immer mal wieder Ideen, beispielsweise über diesen Weg Buchverluste in Realverluste umzuwandeln, oder einfach Aktien weiterzureichen. Wer sollte nun warum beanstanden wenn wir zwei eine Aktienposition innerhalb des Spreads an einer Börse handeln? Das ist vollkommen unauffällig und eine Absprache nicht nachweisbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 3. Mai Hallo, Zitat Wer sollte nun warum beanstanden wenn wir zwei eine Aktienposition innerhalb des Spreads an einer Börse handeln? "Wer" ist häufig eine privat verbundene Person die nur Ärger machen möchte. Und warum: Einfach weil es eine unerlaubte Marktmanipulation wäre. Und es war auch nur ein Beispiel. Sagen wollte ich, dass sämtliche solcher Absprachen illegal sein können (es kommt immer auf den Einzelfall an). Zitat Das ist vollkommen unauffällig und eine Absprache nicht nachweisbar. Ja, sind meine Geschwindigkeitübertretungen auch meist - trotzdem sind sie verboten. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 3. Mai · bearbeitet 3. Mai von CorMaguire Ist doch ein alter Hut: "Marktmanipulation: Abgesprochene Geschäfte und Wash-Sales - Wichtige Hinweise für Anleger" --> https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2015/fa_bj_1504_marktmanipulation.html Ebenfalls hilfreich die jeweiligen Börsenbedingungen da steht drin unter welchen Umständen Pre-arranged Trades und Crossing möglich ist. Z. B. --> https://cms.boerse-frankfurt.de/fileadmin/Boerse_Frankfurt_Zertifkate_Zulassungen_und_Regelwerke/Alle_Handelsteilnehmer_Boerse_Frankfurt_Zertifikate/FWB04_2020-11-23.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag