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KlausP

Anwendung Vorabpauschale bei späterem Verkauf

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KlausP
· bearbeitet von KlausP

Hallo zusammen,

 

ich habe einen ETF-Sparplan und eine Frage zur Anrechnung der Vorabpauschale bei späterem Verkauf.

Ich habe eine Aufstellung für das Depot in 2023 bekommen wie sich die zum 1.1.2024 fällige Vorabpauschale jeweils zusammensetzt. Die Aufstellung ist monatlich und die Summe der für die 12 Monate angegebenen Beträge gilt es dann als Vorabpauschale zu versteuern.

 

Zur Veranschaulichung meiner Frage würde ich hier dies einmal beispielhaft für 3 Monate aufführen:

 

Depotgröße Januar 2023: 180 Stk. Vorabpauschale nach Teilfreistellung ab Jan: 200 EUR

Depotgröße Februar 2023: 183 Stk. Vorabpauschale nach Teilfreistellung ab Feb: 3 EUR

Depotgröße März 2023: 186 Stk. Vorabpauschale nach Teilfreistellung ab Feb: 3 EUR

 

a) Wenn ich nun 180 Stk. mit einem Gewinn von 1000 EUR verkaufe, werden von diesem Gewinn 200 EUR abgezogen. Von den dann erreichten 800 EUR sind 560 EUR zu versteuern - korrekt?

b) Wenn ich nun 90 Stk. mit einem Gewinn von 500 EUR verkaufe, werden von diesem Gewinn 100 EUR abgezogen. Von den dann erreichten 400 EUR sind 280 EUR zu versteuern - korrekt?

c) wenn ich nun 183 Stk. mit einem Gewinn von 1000 EUR verkaufe, werden von diesem Gewinn 203 EUR abgezogen?

 

Das heißt die 200 EUR die ich für die 180 Stk. gezahlt haben wirken somit mit 1,11 EUR je Anteil reduzierend auf den Gewinn beim verkauf.

Sobald ich bei den im Februar 2023 hinzugekommenen 3 Stk. angekommen bin gilt hier 1 EUR je Stück.

Soweit richtig von verstanden?

Gilt für die monatliche Besteuerung immer der Monatsanfang oder das Monatsende? Wenn ich für "Feb 2023" 3 EUR zu versteuern habe, gilt dies für die Anteile die in der Zeit 01.01.2023 - 31.01.2023 hinzugekommen sind? Also quasi am 01.02. im Depot waren - soweit auch korrekt?

 

Hintergrund: Ich berechnet aktuell notwendige Depotverkäufe um die Freistellung maximal auszunutzen - dazu muss ich jedoch nun auch berücksichtigen wie genau welche Vorabpauschale für welchen einzelnen Anteil angewendet wird da sich dies ja nunmal reduzierend auswirkt.

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chirlu
vor 27 Minuten von KlausP:

a) Wenn ich nun 180 Stk. mit einem Gewinn von 1000 EUR verkaufe, werden von diesem Gewinn 200 EUR abgezogen. Von den dann erreichten 800 EUR sind 560 EUR zu versteuern - korrekt?

 

Nein; du darfst nicht Zahlen vor und nach Teilfreistellung vermischen. Da die aufgeführte Vorabpauschale nach Teilfreistellung ist, musst du erst die Teilfreistellung anwenden (aus 1000 Euro mach 700 Euro) und dann die Vorabpauschale abziehen. Also 500 Euro.

 

vor 30 Minuten von KlausP:

b) Wenn ich nun 90 Stk. mit einem Gewinn von 500 EUR verkaufe, werden von diesem Gewinn 100 EUR abgezogen. Von den dann erreichten 400 EUR sind 280 EUR zu versteuern - korrekt?

 

Dementsprechend 250 Euro. Allerdings nur in dem bei einem Sparplan unrealistischen Fall, dass der Gewinn der ersten 90 Stück tatsächlich genau die Hälfte des Gewinns der ersten 180 Stück ist.

 

vor 32 Minuten von KlausP:

Gilt für die monatliche Besteuerung immer der Monatsanfang oder das Monatsende?

 

Ein Blick ins Gesetz (§ 18 Abs. 2 InvStG) erleichtert die Rechtsfindung:

Zitat

Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht.

 

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MeinNameIstHase

Die Antwort steht in § 19 InvStG.

Für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, ist § 20 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes entsprechend anzuwenden. § 20 Absatz 4a des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden. Der Gewinn ist um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu vermindern. Die angesetzten Vorabpauschalen sind ungeachtet einer möglichen Teilfreistellung nach § 20 in voller Höhe zu berücksichtigen.

 

Denk daran, dass bei Sparplänen im Falle eines Teilverkaufs das FiFo-Prinzip (aus § 20 Absatz 4 Satz 7 EStG) gilt:

...  ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden. 

 

Und verwechsle nicht die Vorabpauschale mit der Steuer auf die Vorabpauschale. Die Vorabpauschale selbst taucht auf dem Kontoauszug nirgends auf, weil dafür kein Geld fließt. Aber die Steuer wird abgebucht, sofern die Vorabpauschale wiederum den per Freistellungsauftrag eingerichteten Sparer-Pauschbetrag ausschöpft. Typisch erhält man ein Benachrichtigungsschreiben (Abrechnungsbeleg) über die Vorabpauschale.

 

PS:

Im Wort "angesetzt" versteckt sich, dass man die nur abziehen kann, wenn man sie zuvor auch versteuert hat. Das kann relevant sein, wenn man sein Depot bei einer ausl. Bank führt. Denn da muss man das alles selbst berechnen und in der Steuererklärung deklarieren. Im Ergebnis fast zwei Jahre später, denn die Vorabpauschale für ein bestimmtes Jahr gilt ja erst mit Beginn des nachfolgenden Jahres als zugeflossen und die Steuererklärung erfolgt erst nach Beendigung des Zufluss-Jahres.

 

PPS: Das mit der Teilfreistellung hat folgende Bewandtnis. 

Beispiel:
Du verkaufst Aktien-Fonds mit 10.000 und hast sie mit 6.000 eingekauft. Veräußerungsgewinn ist 4.000. In der Besitzzeit hattest du 100 Vorabpauschalen, die aufgrund der Teilfreistellung nur mit 70 als Investmentertrag angesetzt wurden. Dann darfst du von den 4.000 die 100 abziehen, so dass 3.900 als Gewinn übrig bleiben. Davon gelten wegen Teilfreistellung nur 70%, also 2.730 als steuerpfl. Investmentertrag. 

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KlausP
· bearbeitet von KlausP

Moin zusammen,

 

das mit dem FiFo ist schon klar - das berücksichtige ich bereits in meiner Berechnung - auch mit Berücksichtigung zwischenzeitlich mal verkauften Anteilen usw...

vor 9 Stunden von chirlu:
vor 9 Stunden von KlausP:

b) Wenn ich nun 90 Stk. mit einem Gewinn von 500 EUR verkaufe, werden von diesem Gewinn 100 EUR abgezogen. Von den dann erreichten 400 EUR sind 280 EUR zu versteuern - korrekt?

 

Dementsprechend 250 Euro. Allerdings nur in dem bei einem Sparplan unrealistischen Fall, dass der Gewinn der ersten 90 Stück tatsächlich genau die Hälfte des Gewinns der ersten 180 Stück ist.

Ja klar - wie hoch der Gewinn beim Verkauf ist war ja nun hier absolut exemplarisch angemerkt. Mir ging es weniger darum wie realistisch der Gewinn ist, sondern mehr darum wie die Vorabpauschale angewendet wird.

 

Ich habe nun aber verstanden - wenn ich mit der Vorabpauschale nach Teilfreistellung arbeite, muss ich diese dann auch nach der Teilfreistellung des Gewinns anwenden.... nicht vorher. Wenn ich mit der Vorabpauschale vor Teilfreistellung arbeite, dann halt vorher (die Bank weist mir beides aus). Ergibt auch Sinn - sonst würde das schlicht nicht "zusammenpassen". Um bei meinem Beispiel b zu bleiben müsste es richtig heissen:

 

b) Wenn ich nun 90 Stk. mit einem Gewinn von 500 EUR verkaufe, verringert sich dieser Gewinn nach Teilfreistellung auf 350 EUR. Von diesen 350 EUR werden 100 EUR bereits berücksichtigter Vorsteuerabzug abgezogen. Somit sind wie du schon schriebst nur noch 250 EUR zu versteuern?

 

Also ergibt sich somit:

(Gewinn - bisher für die relevanten Anteil berücksichtigte Vorabpauschale vor Teilfreistellung) * 0,7 Teilfreistellung = steuerlich relevanter Betrag

aktuell equivalent zu

Gewinn * 0,7 Teilfreistellung - bisher für die relevanten Anteil berücksichtigte Vorabpauschale nach Teilfreistellung = steuerlich relevanter Betrag

 

Der im Januar berücksichtigte Vorsteuerabzug verteilt sich gleichmäßig auf die Anteile welche am 01.01.2024 im Depot waren

Der im Februar berücksichtigte Vorsteuerabzug verteilt sich gleichmäßig auf die Anteile welche bis zum 01.02.2024 hinzugekommenen sind (z.B. durch Sparplanausführung im Januar)

usw....

 

nun korrekt? :)

 

vor 9 Stunden von MeinNameIstHase:

Die Vorabpauschale selbst taucht auf dem Kontoauszug nirgends auf, weil dafür kein Geld fließt.

Das stimmt - meine Bank stellt mir aber ein Dokument (du nennst es Abrechnungsbeleg) zur Verfügung aus dem hervorgeht wie sich die Vorabpauschale zusammensetzt einmal vor und einmal nach Teilfreistellung je Kalendermonat des Vorjahres. Auf dem Kontoauszug tauchen dann nur KapSt und SolZ auf - aber von denen rede ich erstmal nicht :)

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chirlu
vor 44 Minuten von KlausP:

nun korrekt? :)

 

Ich denke ja.

 

vor 45 Minuten von KlausP:

Der im Februar berücksichtigte Vorsteuerabzug verteilt sich gleichmäßig auf die Anteile welche bis zum 01.02.2024 hinzugekommenen sind (z.B. durch Sparplanausführung im Januar)

usw....

 

Nein, was im Januar gekauft wurde, wird für das volle Jahr berücksichtigt. Erst Käufe im Februar haben nur 11/12.

vor 9 Stunden von chirlu:
Zitat

Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht.

 

 

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KlausP
· bearbeitet von KlausP
vor 8 Stunden von chirlu:

 

Nein, was im Januar gekauft wurde, wird für das volle Jahr berücksichtigt. Erst Käufe im Februar haben nur 11/12.

 

OK, somit gilt der für Januar ausgewiesene Vorsteuerabzug für alle Anteile die am Stichtag 31.01. im Depot lagen. Und wie du schon schriebst dann der für Februar ausgewiesene Abzug für die Anteile welche Ende Februar mehr sind im Vgl. zu Ende Januar. (also die im Februar zugekauften)

Danke! :)

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KlausP

Wie wird eigentlich die Vorabpauschale berechnet wenn ich in einem Monat 80Stk. verkaufe und direkt wieder kaufe - sonst sich gegenüber dem Vormonat nichts ändert? Hat das irgendeinen Einfluss auf die Vorabpauschale in dem Jahr?

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odensee
vor 3 Minuten von KlausP:

das irgendeinen Einfluss auf die Vorabpauschale in dem Jahr?

Klar. Du zahlst beim Verkauf Steuern auf den kompletten Gewinn (abzüglich TFS) sofern vorhanden. Und die Vorabpauschale läuft dann natürlich ab dem erneuten Kauf.

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KlausP

Ja - das allein beim Verkauf Kram passiert ist schon klar. Mir gehts aber jetzt hier nur um die Berücksichtigung des Verkaufs und Neukauf bei der Berechnung der Vorabpauschale.

Die Berechnung der Vorabpauschale für den Monat wird auf die neuen 81 Stk. berechnet? Soll heissen - bei der Berechnung der Vorabpauschale spielt das eigentlich Volumen des Depots keine Rolle (das ändert sich ja von den Stücken her nicht!) sondern nur um die Zukäufe? Das heisst also Verkäufe und Zukäufe heben sich nicht auf? Verkaufe ich also in einem Monat 81 Stk und kaufe direkt wieder 81 Stik wird die Vorabpauschale für diesen (und die Folgemonate in dem Jahr) für die gekauften 81 Stk. berechnet? Macht denke ich Sinn.

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KlausP

Heisst dann für die Vorabpauschale die für den Januar berechnet wird ja auch folgendes:

Berücksichtigt wird die Summe aus

- die Stücke welche zum 31.12. 23:59:59.999 des Vorjahres im Depot waren

- die Stücke welche zwischen dem 01.01. 00:00:00.000 und dem 31.01. 23:59:59.999 hinzugekauft werden - Verkäufe in dieser Zeit sind irrelevant

Die letzte Regel wird dann analog halt auch auf die Folgemonate angewendet - nur die erste Regel ist "speziell" für den Januar.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von KlausP:

Berücksichtigt wird die Summe aus

- die Stücke welche zum 31.12. 23:59:59.999 des Vorjahres im Depot waren

- die Stücke welche zwischen dem 01.01. 00:00:00.000 und dem 31.01. 23:59:59.999 hinzugekauft werden - Verkäufe in dieser Zeit sind irrelevant

 

Nein, es fällt natürlich keine Vorabpauschale auf die verkauften Stücke mehr an. Die sind dann weg.

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odensee
vor 2 Stunden von KlausP:

Ja - das allein beim Verkauf Kram passiert ist schon klar. Mir gehts aber jetzt hier nur um die Berücksichtigung des Verkaufs und Neukauf bei der Berechnung der Vorabpauschale.

Ich weiß jetzt nicht was an meiner Antwort unklar ist.

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KlausP

Ich denke ich habe es nun. Ich habe es mal an einem Beispiel dargestellt:

grafik.png.2bfdae520eb2701a88222d5519532d5c.png

 

grafik.png.cde79ed7230b52f15469f27d85a4b25d.png

"aktuell" = 01.01.2023

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chirlu

Die „Pauschale je 1 Stück“ kann nicht stimmen, da der Februarwert immer 11/12 des Januarwerts sein muss.

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KlausP

Erstmal Danke für deine Geduld mit mir.... - ich habe mir tatsächlich die fälligen Vorabpauschalen ausgedacht, da es mir hauptsächlich um die Berücksichtigung in der unteren Tabelle geht.

Ich habe die Pauschalen für Februar nun neu ausgerechnet mit der 11/12tel Regel für Februar - dadurch ergeben sich nun auch die korrekten "Stückwerte".

 

grafik.thumb.png.b7bb5a27519fd2e2f7a3b9869e325fcd.png

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