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Gabriele

Verlustverrechnungstopf VVT: Reicht ein Kursverlust oder ist ein Verkauf des Wertpapiers zwingend erforderlich

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Gabriele

 

Ein Anleger hat eine Bundesanleihe, deren Kurs sich negativ entwickelt hat und mit 800,00 Euro im Minus steht. Am Zinstag erhält er 1200,00 Euro Zinsen. Darf die Bank die 800,00 Euro von den 1200,00 Euro abziehen und nur 400,00 Euro versteuern, obwohl die Anleihe nicht verkauft wurde und sich immer noch im Depot des Anlegers befindet?

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schinderhannes

Wenn Du nicht verkaufst, dann interessieren Kursgewinne oder Kursverluste überhaupt nicht.

Die Bank interessiert nur der Zinsertrag von 1200€ und wird diesen entsprechend versteuern (oder eben nicht - wenn Du FSA oder Verluste hast).

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kleinerfisch
vor 23 Minuten von Gabriele:

Darf die Bank die 800,00 Euro von den 1200,00 Euro abziehen und nur 400,00 Euro versteuern

Sie darf nicht nur, sie muss sogar (wenn auch nicht sofort).

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odensee
vor 6 Minuten von kleinerfisch:

Sie darf nicht nur, sie muss sogar (wenn auch nicht sofort).

Entweder du oder ich haben die Frage nicht richtig gelesen. Jedenfalls ist die Antwort verwirrend.

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reckoner

Hallo,

 

die Frage ist auch ein bisschen unverständlich muss ich sagen.

 

Erstens ist das Wörtchen "darf" etwas unpassend. Denn entweder muss die Bank etwas tun, oder sie darf nicht. "Darf" im positiven Sinne wäre hingegen eine Option, und die gibt es in der Regel nicht.

Zweitens hört es sich so an, als ob das schon geschehen sei. Und das kann ich mir absolut nicht vorstellen (welche Bank ist das denn?).

Drittens fallen mir noch Stückzinsen ein (die ja der ein oder andere einfach zum Anschaffungskurs packt). Und damit würde sehr wohl verrechnet.

Viertens - wurde ja auch schon angesprochen - kann auch der Sparerpauschbetrag bzw. Freistellungsauftrag dazu führen, dass ein Teil unversteuert bleibt.

 

Wobei es bei 3. und 4. wahrscheinlich die Beträge nicht passen sollten (steuerfreie Zinsen<>Kursverlust).

 

Zur Frage im Titel: Ein Verkauf ist zwingend erforderlich.

 

Stefan

 

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Stockinvestor
vor 1 Stunde von Gabriele:

 

Ein Anleger hat eine Bundesanleihe, deren Kurs sich negativ entwickelt hat und mit 800,00 Euro im Minus steht. Am Zinstag erhält er 1200,00 Euro Zinsen. Darf die Bank die 800,00 Euro von den 1200,00 Euro abziehen und nur 400,00 Euro versteuern, obwohl die Anleihe nicht verkauft wurde und sich immer noch im Depot des Anlegers befindet?

Nein, darf sie nicht. Deine Verluste sind zurzeit nur theoretischer natur. Sie werden erst dann zu echten Verlusten, wenn Du verkauft hast.

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kleinerfisch
vor 1 Stunde von odensee:

Entweder du oder ich haben die Frage nicht richtig gelesen.

Ich bekenne mich schuldig.

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