Okabe 29. April vor 2 Stunden von CorMaguire: Nicht ganz, oder? Wenn Du unter die BBG fällst kannst Du zurück in die GKV wechseln, wenn Du Dich arbeitslos meldest auch Nein, ich bin selbstständig. Ich müsste schon durch Aufnahme eines Jobs versicherungspflichtig werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 29. April · bearbeitet 29. April von Nostradamus vor 4 Stunden von Pascal1980: Ich hätte selbst sinnvoll erst 2020 wechseln können, weil nach 10 Jahren ich in der Gesundheitsprüfung nichtmehr die Immunisierung des allergischen Asthmas angeben musste. Das hat 2012, noch als Doktorand mit der Wechselmöglichkeit, den Weg in die PKV versperrt. Es hilft dir jetzt zwar nicht mehr weiter, aber aus genau dem Grund habe ich übrigens einen Optionstarif für meine Tochter kurz nach ihrer Geburt abgeschlossen, mit Gesundheitsprüfung. Somit ist später ein Wechsel in die PKV (hier Barmenia) ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoldenesTheater 29. April vor 3 Stunden von Pascal1980: Mit Grenzgänger meint ihr Deutsche, die in DE wohnen und in der Schweiz oder Österreich, oder Luxemburg, arbeiten? Korrekt. Die Details bezüglich des verantwortlichen Sozialsystems hängen hier vom jeweiligen Staat und den Verträgen untereinander ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oldo29 29. April 5 hours ago, GoldenesTheater said: Mööp - es gibt viele Grenzgänger die mehr als 3000€ Rente erhalten….. Mööp auch dir! Frei erfunden oder kommt da noch eine Quelle? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza 29. April vor 7 Stunden von Pascal1980: Premiumtarifen, wie der Allianz BestMed 90 Hüstel.. hüstel.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pascal1980 29. April vor 2 Stunden von Peter Wolnitza: Hüstel.. hüstel.. War ein Beispiel. So gut war der Tarif wirklich nicht, aber schon teurer nach Steuern als die GKV. Herzliche Grüße Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Braini 29. April vor 10 Stunden von oldo29: Interessant, dass du das sagst. Denn diese Diskrepanz ist genau das eine Merkmal, worum ich als PKV Patient die GKV beneide. … Freu dich doch lieber über deinen hohen GKV-Beitrag. Denn das bedeutet ja, dass du sehr gut verdienst. Und, dass du dir im Alter deswegen keine Sorgen machen brauchst. Ja, das ist durchaus ein guter Punkt diese Skalierung - es kann finanziell nicht wirklich was komplett danebengehen (wobei es für den Worst Case ja auch bei der PKV noch Möglichkeiten gibt aber damit kenne ich mich wenig aus). Dafür sieht es eben leistungsmäßig nicht so gut aus. Man kann eben nicht beides haben, außer vielleicht als Beamter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoldenesTheater 29. April · bearbeitet 29. April von GoldenesTheater vor 4 Stunden von oldo29: Mööp auch dir! Frei erfunden oder kommt da noch eine Quelle? Schaust du hier: https://www.csl.lu/de/ihre-rechte/sozialversicherung/rentenversicherungssystem/schaetzung-ihrer-rente/ https://www.lessentiel.lu/de/story/im-durchschnitt-3862-euro-rente-im-monat-152146682820 Rentenantrag erfolgt an die Deutsche Rentenversicherung sofern man seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Deutsche Grenzgänger gibt es ungefähr 50.000. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 29. April vor 19 Minuten von GoldenesTheater: Rentenantrag erfolgt an die Deutsche Rentenversicherung sofern man seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die fungiert aber nur als Briefträger. Es bleibt eine luxemburgische Rente, die vom luxemburgischen Versicherungsträger bezahlt wird. Es hat auch nichts mit Grenzgängern an sich zu tun. Für jemanden, der in Luxemburg gelebt und gearbeitet hat, aber inzwischen in Deutschland lebt, gilt dasselbe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pascal1980 30. April vor 8 Stunden von Braini: Ja, das ist durchaus ein guter Punkt diese Skalierung - es kann finanziell nicht wirklich was komplett danebengehen (wobei es für den Worst Case ja auch bei der PKV noch Möglichkeiten gibt aber damit kenne ich mich wenig aus). Dafür sieht es eben leistungsmäßig nicht so gut aus. Man kann eben nicht beides haben, außer vielleicht als Beamter. Genau in dem allgemeinen Aspekt, die PKV sei immer besser, wäre ich mir nicht so sicher. Es gibt wohl viele PKV-Tarife, die teilweise schlechtere Leistungen erbringen als die GKV. Die Studie der Premium Circle GmbH von 2018 habe ich auch mit durchgelesen für meine Recherche 2020 zum möglichen Wechsel: https://www.premiumcircle.de/krankenversicherung-im-vergleich/ https://rentenbescheid24.de/wp-content/uploads/2018/12/Zusammenfassung_Kurzstudie_Leistungsvergleich_PKV_GKV.pdf Das vollumfängliche PDF habe ich nicht mehr gefunden. Hier aus meiner Sicht die wichtigsten Punkte für die analysierten 32 leistungsstärksten PKV-Tarife: -Von den 13 untersuchten Kriterienbereichen wurden im Durchschnitt mit 100 % Übererfüllung bei der „Honorarerstattung ärztlicher Leistungen“, 87 % Übererfüllung bei den „Hilfsmitteln“ sowie 79 % bei „Arzneimittel und künstliche Ernährung“ die höchsten Erfüllungsquoten erzielt. -Bei den Kriterienbereichen „Familienplanung“ wurden mit 63 %, der „Anschlussheilbehandlung, Reha und Kur“ mit 49 % sowie der „häuslichen Krankenpflege und Palliativversorgung“ mit 42 % die höchste Nichterfüllung erzielt. Die Unterschiede in den Zusatzleistungen der GKV betragen weniger als 5%, weshalb dies auch aus dem Beitrag zum Grundbedarf, der steuerabzugsfähig ist, nicht rausgerechnet wird. Also das die PKV immer besser ist als die GKV stimmt nicht. Beim Zahnersatz und eben bei der Honorarabrechnung für Fachärzte liegt der Vorteil der PKV. Daher bekommen PKV-Patienten/Kunden auch viel schneller einen Termin beim Facharzt. Der Vorteil der GKV liegt in der automatischen Anpassung der Beiträge an das Einkommen, die individuelle Leistungsfähigkeit. Mit Wahltarifen, die in der Studie natürlich nicht berücksichtigt wurden, kann man die GKV auch noch für sich etwas anpassen. Die Versorgung von kronisch Kranken und für komplexe Krankheitsbilder ist mit den Wahltarifen für die integrierte Verorgung auch verbessert worden. Ich war bei meiner Recherche 2020 im Gespräch mit Maklern nur erschrocken, wie wenig sie inhaltlich zu den PKV-Tarifen erklären konnten. Es war nur "Marketing-Gelabber". Ich habe daher dann selbst mit die AVBs durchgelesen, recherchiert und in Excel die Nettobeiträge und erwarteten Beitragssteigerungen indikativ durchgerechnet. Die Aussage zur PKV von der Premium Circle GmbH hat für Wirbel in der Branche gesorgt, und war heftig umstritten: https://www.versicherungsbote.de/id/4876952/Interview-PremiumCircle-PKV/ Man sollte auch bedenken, dass die Studie im Auftrag des Bündnis 90/Die Grünen erstellt wurde, die nicht die größten Befürworter der PKV sind. Herzliche Grüße Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pascal1980 30. April Hier noch ein PDF zur Analysemethodik: https://www.wiwo.de/downloads/11928800/1/analysemethodik-premiumcircle.pdf Etwas reizerisch, aber es gibt wohl auch schlechte PKV-"Billigtarife": https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/86402974 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el_Mare 30. April Vielleicht darf ich mich kurz mit einer Frage zum Kostenerstattungsprinzip hier dranhängen: Hat der Wechsel in das Kostenerstattungsprinzip der GKV einen Einfluss auf das Anrecht Mitglied in der KVDR zu sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pascal1980 30. April Keine Ahnung, einfach mal bei der GKV direkt nachfragen. Ich wüsste jetzt nicht, warum man dann nicht mehr in die KVdR darf. Man ist ja immernoch in der GKV versichert, freiwillig oder pflcihtversichert. Es ist ein Wahltarif wie jeder andere auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 30. April · bearbeitet 30. April von slowandsteady vor 10 Stunden von Braini: Ja, das ist durchaus ein guter Punkt diese Skalierung - es kann finanziell nicht wirklich was komplett danebengehen (wobei es für den Worst Case ja auch bei der PKV noch Möglichkeiten gibt aber damit kenne ich mich wenig aus). Und das ist auch entscheidend gewesen für mich als Familienvater, der erst kürzlich zurückgewechselt ist. Auch wenn die PKV für mich und 1 Kind immer noch gleich teuer gewesen wäre wie der GKV Höchstbetrag, so ist die GKV quasi die "konservativere" Anlageform und gleichzeitig eine indirekte Erhöhung meiner BU. Und da wir noch mehr Nachwuchs planen bin ich dann halt gleich beim ersten Kind zurück, vorher habe ich die PKV aber noch maximal geschröpft (alle Vorsorgeuntersuchungen einmal durch, Augen ICL Linse zur Korrektur machen lassen usw) Ich finde als angestellter Familienvater mit 2+ Kindern bleibt eigentlich nur langfristig GKV als sinnvolle Alternative übrig. Was nicht zumindest in meiner Situation nicht stimmt ist die Bürokratieersparnis der GKV im Vergleich PKV. Wir haben aber auch letztes Jahr den Bürokratie-Worstcase durchgespielt mit Geburt Kind, Elternzeit, Hochzeit, Teilzeit, Unternehmensbeteiligungen, nebenberufliche Selbstständigkeit usw.. Wir haben letztes Jahr für uns 3 zusammen locker 20 Briefe der GKV bekommen, in der PKV hätten wir einfach immer das gleiche gezahlt und nur die paar Rechnungen eingereicht. Selbst das Kind musste schon mit 2 Monaten seine Einkünfte der GKV offenlegen weil es zwischenzeitlich (nach Hochzeit und vor Wechsel von mir zurück) für ca 1 Monat freiwillig versichert war. Bin froh wenn ich wieder Höchstbetrag zahle, dann fällt dieser Mist weg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 30. April vor 1 Stunde von Pascal1980: Genau in dem allgemeinen Aspekt, die PKV sei immer besser, wäre ich mir nicht so sicher. Hat niemand behauptet. vor einer Stunde von el_Mare: Hat der Wechsel in das Kostenerstattungsprinzip der GKV einen Einfluss auf das Anrecht Mitglied in der KVDR zu sein? Nein. vor 13 Minuten von slowandsteady: Und das ist auch entscheidend gewesen für mich als Familienvater, der erst kürzlich zurückgewechselt ist. Auch wenn die PKV für mich und 1 Kind immer noch gleich teuer gewesen wäre wie der GKV Höchstbetrag, so ist die GKV quasi die "konservativere" Anlageform und gleichzeitig eine indirekte Erhöhung meiner BU. Aber daran denken, dass du noch viele Versicherungsjahre brauchst, bis du die Voraussetzung für KVdR erfüllst. Wenn du in der Zeit erwerbsgemindert werden solltest, ist es nichts mit billiger Krankenversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pascal1980 30. April vor 53 Minuten von slowandsteady: Und das ist auch entscheidend gewesen für mich als Familienvater, der erst kürzlich zurückgewechselt ist. Auch wenn die PKV für mich und 1 Kind immer noch gleich teuer gewesen wäre wie der GKV Höchstbetrag, so ist die GKV quasi die "konservativere" Anlageform und gleichzeitig eine indirekte Erhöhung meiner BU. Und da wir noch mehr Nachwuchs planen bin ich dann halt gleich beim ersten Kind zurück, vorher habe ich die PKV aber noch maximal geschröpft (alle Vorsorgeuntersuchungen einmal durch, Augen ICL Linse zur Korrektur machen lassen usw) Ich finde als angestellter Familienvater mit 2+ Kindern bleibt eigentlich nur langfristig GKV als sinnvolle Alternative übrig. Was nicht zumindest in meiner Situation nicht stimmt ist die Bürokratieersparnis der GKV im Vergleich PKV. Wir haben aber auch letztes Jahr den Bürokratie-Worstcase durchgespielt mit Geburt Kind, Elternzeit, Hochzeit, Teilzeit, Unternehmensbeteiligungen, nebenberufliche Selbstständigkeit usw.. Wir haben letztes Jahr für uns 3 zusammen locker 20 Briefe der GKV bekommen, in der PKV hätten wir einfach immer das gleiche gezahlt und nur die paar Rechnungen eingereicht. Selbst das Kind musste schon mit 2 Monaten seine Einkünfte der GKV offenlegen weil es zwischenzeitlich (nach Hochzeit und vor Wechsel von mir zurück) für ca 1 Monat freiwillig versichert war. Bin froh wenn ich wieder Höchstbetrag zahle, dann fällt dieser Mist weg Hallo slowandsteady, was hat die GKV mit der BU zu tun? Meinst du das Krankentagegeld? Ich finde es klasse, das ihr eurem Nachwuchs bereits im Mutterleib solch einen Leistungs- & Arbeitsethos anerzogen habt, dass es nach der Geburt bereits eigene Einkünfte hat und diese sogar offenlegen darf Herzliche Grüße Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 30. April vor 4 Minuten von Pascal1980: was hat die GKV mit der BU zu tun? Die Berufsunfähigkeitsrente muss die Beiträge für die Krankenversicherung hergeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pascal1980 30. April vor 45 Minuten von chirlu: Die Berufsunfähigkeitsrente muss die Beiträge für die Krankenversicherung hergeben. Ah, alles klar, danke, nicht daran gedacht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser 30. April vor 6 Stunden von Pascal1980: Es ist ein Wahltarif wie jeder andere auch. Nein, das hat nichts mit einem Wahltarif zu tun - im Regelfall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoldenesTheater 30. April vor 15 Stunden von chirlu: Die fungiert aber nur als Briefträger. Es bleibt eine luxemburgische Rente, die vom luxemburgischen Versicherungsträger bezahlt wird. Es hat auch nichts mit Grenzgängern an sich zu tun. Für jemanden, der in Luxemburg gelebt und gearbeitet hat, aber inzwischen in Deutschland lebt, gilt dasselbe. Ja - aber es ist ein deutscher Briefträger. Wenn wir jetzt die Aussage vom Focus nehmen -> Möööp “40 Rentner haben 2020 etwas geschafft, was es zuvor in Deutschland noch nicht gegeben hat: Sie haben die Grenze geknackt und bekommen mehr als 3000 Euro Rente im Monat“ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 30. April Dass der Focus Unsinn schreibt, ist ja keine Neuigkeit. Aber die im Kern gemeinte Aussage (wenig deutsche gesetzliche Renten von mehr als 3000 Euro) ist zutreffend. Du kannst es jetzt natürlich beliebig vernebeln durch Verweis auf ausländische Renten, Betriebsrenten, Renten aus privaten Versicherungen usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoldenesTheater 30. April · bearbeitet 30. April von GoldenesTheater vor 3 Stunden von chirlu: Dass der Focus Unsinn schreibt, ist ja keine Neuigkeit. Aber die im Kern gemeinte Aussage (wenig deutsche gesetzliche Renten von mehr als 3000 Euro) ist zutreffend. Du kannst es jetzt natürlich beliebig vernebeln durch Verweis auf ausländische Renten, Betriebsrenten, Renten aus privaten Versicherungen usw. Nein - auch im Kern ist die Aussage falsch. Es gibt alleine nach Luxemburg um die 50.000 Grenzpendler, in die Schweiz sind es ebenfalls sehr viele sodass die Aussage einfach nicht zutreffend ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 30. April vor 32 Minuten von GoldenesTheater: vor 3 Stunden von chirlu: die im Kern gemeinte Aussage (wenig deutsche gesetzliche Renten von mehr als 3000 Euro) ist zutreffend. Nein - auch im Kern ist die Aussage falsch. Es gibt alleine nach Luxemburg um die 50.000 Grenzpendler, in die Schweiz sind es ebenfalls sehr viele sodass die Aussage einfach nicht zutreffend ist. Die bekommen aber alle keine deutsche gesetzliche Rente. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 30. April Merke: Grenzgänger nach Luxemburg und in die Schweiz können Rentenvorteile haben . Eine Aussage für den Normalrentner der GRV kann man daraus nicht ableiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoldenesTheater 1. Mai vor 17 Stunden von chirlu: Die bekommen aber alle keine deutsche gesetzliche Rente. Was im Artikel vom Focus aber nicht differenziert wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag