Zum Inhalt springen
Fabianochristo

Grundlegende Frage zur Kapitalertragssteuer und KV

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 16 Minuten von Dandy:

In dem verlinkten Thread steht übrigens, dass der Sparerpauschbetrag bei der Einkommensgrenze für Familienversicherte hinzuzurechnen wäre.

 

Was auch richtig ist. Beziehungsweise umgekehrt, er ist von den Kapitalerträgen abzuziehen.

 

vor 16 Minuten von Dandy:

Hier im Thread wurde mehrfach das Gegenteil behauptet.

 

Das kann ich nicht feststellen.

 

vor 17 Minuten von Dandy:

Familienversichert kann man anscheinend auch als Student sein, aber dann gilt weiterhin die Grenze von 505€ pro Monat, wenn ich es richtig verstehe.

 

Ja, genau, aber es ging im Zusammenhang ja um „So viel verdienen, dass man in dieser Arbeit versicherungspflichtig wird“.

 

vor 22 Minuten von Dandy:

Heißt also: Bis 505€ pro Monat/6060€ pro Jahr Kapitalerträge+Einkommen während des Studiums: Familenversicherung in der GKV.

 

Jein. Es gibt noch eine Besonderheit: Wenn ein Dauer-Minijob ausgeübt wird (Grenze aktuell 538 Euro), gilt die Minijobgrenze.

 

vor 28 Minuten von Dandy:

Wie sähe es jetzt vor dem Studium aus, wenn mein Sohn bspw. 3 Monate über der Grenze von 505€ verdient und damit die Krankenversicherung in dieser Zeit vom Lohn abgezogen wird?

 

Das würde sie in dem Beispiel (zeitbegrenzte geringfügige Beschäftigung für nur drei Monate) gar nicht. Solche Kurzzeit-Minijobs sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei. Für eine Krankenversicherungspflicht müsste er also länger als drei Monate arbeiten und mehr als 538 Euro im Monat verdienen.

 

vor 34 Minuten von Dandy:

Da soll noch mal einer über die deutsche Bürokratie schimpfen :wacko:

 

Ihr wollt Geld sparen. Wenn Geld keine Rolle spielt, gibt es eine fast bürokratiefreie Lösung: Freiwillige Versicherung und freiwillig den Höchstbeitrag zahlen. Dann will die Krankenkasse fast nichts mehr wissen.

 

vor 2 Stunden von Norica:

zu 3. Wenn bei einem zwischenzeitlichen Job (Semesterferien) diese (Durchschnitts-)Grenze in einem Monat überschritten wird, fällt man dann sofort raus oder wird auch da schon "rückgerechnet"?

 

Die genaue Formulierung ist „kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat [505 Euro] überschreitet“. Die Auslegung, was das bedeutet, ist kompliziert. Aber nein, es ist kein ganz scharfer Automatismus, wenn einmal ein Monat höher ausfällt.

 

vor 2 Stunden von Norica:

zu 4. Also ein Studentenjob, ich vermute diese 20h/Woche sind damit gemeint, bietet keine Möglichkeit, aus der Studentenversicherung herauszukommen (und günstiger anders versichert zu sein)?

 

Das Stichwort ist „Werkstudent“. Nein, wer in erster Linie Student ist, wird durch Arbeiten nicht versicherungspflichtig. Ob anders günstiger wäre, ist aber noch die Frage; der studentische Tarif ist ja schon ziemlich günstig.

 

Allerdings gibt es immer (vorbehaltlich Gesundheitsprüfung natürlich) die Möglichkeit, mit Aufnahme des Studiums sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Normalerweise ist das aber nicht günstiger, außer wenn es einen Beihilfeanspruch gibt.

 

vor 2 Stunden von Norica:

Zusatzfrage: Ein Studentenjob hat m.W.n. diese 20h Begrenzung. Ist das wirklich unabhängig vom Verdienst ein Studentenjob?

 

Im Prinzip ja.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy
· bearbeitet von Dandy
vor einer Stunde von chirlu:

Das würde sie in dem Beispiel (zeitbegrenzte geringfügige Beschäftigung für nur drei Monate) gar nicht. Solche Kurzzeit-Minijobs sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei. Für eine Krankenversicherungspflicht müsste er also länger als drei Monate arbeiten und mehr als 538 Euro im Monat verdienen.

Erstmal Danke für die Klärung sowie deine Zeit und Mühe, Chirlu :thumbsup:

 

Was wäre denn in dem Fall, dass er für drei Monate einem Vollzeitjob nachginge? Dann würde er in dieser Zeit doch auch Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen, oder? Wie verhält es sich dann mit den Kapitalerträgen der restlichen Monate? Wären diese anteilig für die verbliebenen Monate (505€ pM) anzusetzen, um für diese Monate die Beitragspflicht zu ermitteln?

 

Welche Grenzen gelten denn für die Krankenversicherungspflicht bei kurzzeitiger Beschäftigung, zeitlich sowie beim (monatlichen) Verdienst? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 13 Minuten von Dandy:

Was wäre denn in dem Fall, dass er für drei Monate einem Vollzeitjob nachginge? Dann würde er in dieser Zeit doch auch Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen, oder?

 

Nein, wahrscheinlich nicht (vorbehaltlich möglicher Berufsmäßigkeit). Natürlich wäre es dann mit der Familienversicherung aus, so dass er sich freiwillig versichern müsste.

 

vor 15 Minuten von Dandy:

Welche Grenzen gelten denn für die Krankenversicherungspflicht bei kurzzeitiger Beschäftigung, zeitlich sowie beim (monatlichen) Verdienst? 

 

An sich keine. Wenn es nur eine Lücke zwischen Schule und Studium ist, kann er beliebig viele Stunden arbeiten und beliebig viel Geld verdienen, ohne dass Versicherungspflicht eintritt.

 

Details zur Frage der Berufsmäßigkeit, die eine kurzfristige Beschäftigung ausschließen würde, gibt es bei der Minijob-Zentrale. Sie sind aber sehr kompliziert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy
vor 3 Stunden von chirlu:

Was auch richtig ist. Beziehungsweise umgekehrt, er ist von den Kapitalerträgen abzuziehen.

Das kann ich nicht feststellen.

Laut diesem Beitrag scheint zumindest die TK das anders auszulegen. 

vor 3 Stunden von chirlu:

Ihr wollt Geld sparen. Wenn Geld keine Rolle spielt, gibt es eine fast bürokratiefreie Lösung: Freiwillige Versicherung und freiwillig den Höchstbeitrag zahlen. Dann will die Krankenkasse fast nichts mehr wissen.

Ja, gut, dennoch sind die Regeln doch reichlich kompliziert. Finde das schon typisch für unser Land (hab ehrlich gesagt aber auch keinen Vergleich zu anderen Ländern bezüglich solch spezieller Themen).

vor 1 Stunde von chirlu:

Nein, wahrscheinlich nicht (vorbehaltlich möglicher Berufsmäßigkeit). Natürlich wäre es dann mit der Familienversicherung aus, so dass er sich freiwillig versichern müsste.

Bedeutet freiwillig in dem Zusammenhang: Entweder gesetzlich oder privat krankenversichert? Wobei, keine Krankenversicherung zu haben sicher keine gute Idee wäre, selbst wenn es ginge.

vor 1 Stunde von chirlu:

An sich keine. Wenn es nur eine Lücke zwischen Schule und Studium ist, kann er beliebig viele Stunden arbeiten und beliebig viel Geld verdienen, ohne dass Versicherungspflicht eintritt.

Siehe oben. Man könnte also ganz ohne Krankenversicherung studieren und nebenher arbeiten?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 7 Minuten von Dandy:

Laut diesem Beitrag scheint zumindest die TK das anders auszulegen.

 

Nein, das Zitat dort sagt im Gegenteil (richtigerweise, aber schlecht formuliert), dass zum relevanten Einkommen eben nicht der Sparer-Pauschbetrag gehört bzw. das, was davon abgedeckt ist.

 

vor 10 Minuten von Dandy:
vor 2 Stunden von chirlu:

so dass er sich freiwillig versichern müsste.

Bedeutet freiwillig in dem Zusammenhang: Entweder gesetzlich oder privat krankenversichert?

 

Ja, statt einer freiwilligen Versicherung in der GKV ist immer auch eine private Krankenversicherung möglich.

 

vor 11 Minuten von Dandy:

Wobei, keine Krankenversicherung zu haben sicher keine gute Idee wäre, selbst wenn es ginge.

 

Es geht nicht, denn es gibt eine Pflicht zur Krankenversicherung (nicht dasselbe wie versicherungspflichtig zu sein :-*). Deshalb dürfen Krankenkassen und private Versicherer einen auch gar nicht ziehen lassen, außer wenn man eine Anschlussversicherung nachweist (oder man ins Ausland geht).

 

vor 13 Minuten von Dandy:

Man könnte also ganz ohne Krankenversicherung studieren und nebenher arbeiten?

 

Nein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Danke für die Klärung. Keine weiteren Fragen, euer Ehren :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
vor 5 Stunden von Dandy:

In dem verlinkten Thread steht übrigens, dass der Sparerpauschbetrag bei der Einkommensgrenze für Familienversicherte hinzuzurechnen wäre.

... es ist natürlich alles gesetzlich geregelt. Die GKV-Familienversicherung steht in § 10 SGB 5. Dort wird an 4 Stellen der Begriff "Gesamteinkommen" verwendet. Dessen Bedeutung steht in § 16 SGB 4:

Zitat

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

... zur Ermittlung der Summe der Einkünfte bei der ESt wird der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt. Also muss der Sparer-Pauschbetrag auch bei der GKV-Familienversicherung berücksichtigt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...