Zum Inhalt springen
Fabianochristo

Grundlegende Frage zur Kapitalertragssteuer und KV

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 16 Minuten von Dandy:

In dem verlinkten Thread steht übrigens, dass der Sparerpauschbetrag bei der Einkommensgrenze für Familienversicherte hinzuzurechnen wäre.

 

Was auch richtig ist. Beziehungsweise umgekehrt, er ist von den Kapitalerträgen abzuziehen.

 

vor 16 Minuten von Dandy:

Hier im Thread wurde mehrfach das Gegenteil behauptet.

 

Das kann ich nicht feststellen.

 

vor 17 Minuten von Dandy:

Familienversichert kann man anscheinend auch als Student sein, aber dann gilt weiterhin die Grenze von 505€ pro Monat, wenn ich es richtig verstehe.

 

Ja, genau, aber es ging im Zusammenhang ja um „So viel verdienen, dass man in dieser Arbeit versicherungspflichtig wird“.

 

vor 22 Minuten von Dandy:

Heißt also: Bis 505€ pro Monat/6060€ pro Jahr Kapitalerträge+Einkommen während des Studiums: Familenversicherung in der GKV.

 

Jein. Es gibt noch eine Besonderheit: Wenn ein Dauer-Minijob ausgeübt wird (Grenze aktuell 538 Euro), gilt die Minijobgrenze.

 

vor 28 Minuten von Dandy:

Wie sähe es jetzt vor dem Studium aus, wenn mein Sohn bspw. 3 Monate über der Grenze von 505€ verdient und damit die Krankenversicherung in dieser Zeit vom Lohn abgezogen wird?

 

Das würde sie in dem Beispiel (zeitbegrenzte geringfügige Beschäftigung für nur drei Monate) gar nicht. Solche Kurzzeit-Minijobs sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei. Für eine Krankenversicherungspflicht müsste er also länger als drei Monate arbeiten und mehr als 538 Euro im Monat verdienen.

 

vor 34 Minuten von Dandy:

Da soll noch mal einer über die deutsche Bürokratie schimpfen :wacko:

 

Ihr wollt Geld sparen. Wenn Geld keine Rolle spielt, gibt es eine fast bürokratiefreie Lösung: Freiwillige Versicherung und freiwillig den Höchstbeitrag zahlen. Dann will die Krankenkasse fast nichts mehr wissen.

 

vor 2 Stunden von Norica:

zu 3. Wenn bei einem zwischenzeitlichen Job (Semesterferien) diese (Durchschnitts-)Grenze in einem Monat überschritten wird, fällt man dann sofort raus oder wird auch da schon "rückgerechnet"?

 

Die genaue Formulierung ist „kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat [505 Euro] überschreitet“. Die Auslegung, was das bedeutet, ist kompliziert. Aber nein, es ist kein ganz scharfer Automatismus, wenn einmal ein Monat höher ausfällt.

 

vor 2 Stunden von Norica:

zu 4. Also ein Studentenjob, ich vermute diese 20h/Woche sind damit gemeint, bietet keine Möglichkeit, aus der Studentenversicherung herauszukommen (und günstiger anders versichert zu sein)?

 

Das Stichwort ist „Werkstudent“. Nein, wer in erster Linie Student ist, wird durch Arbeiten nicht versicherungspflichtig. Ob anders günstiger wäre, ist aber noch die Frage; der studentische Tarif ist ja schon ziemlich günstig.

 

Allerdings gibt es immer (vorbehaltlich Gesundheitsprüfung natürlich) die Möglichkeit, mit Aufnahme des Studiums sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Normalerweise ist das aber nicht günstiger, außer wenn es einen Beihilfeanspruch gibt.

 

vor 2 Stunden von Norica:

Zusatzfrage: Ein Studentenjob hat m.W.n. diese 20h Begrenzung. Ist das wirklich unabhängig vom Verdienst ein Studentenjob?

 

Im Prinzip ja.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy
· bearbeitet von Dandy
vor einer Stunde von chirlu:

Das würde sie in dem Beispiel (zeitbegrenzte geringfügige Beschäftigung für nur drei Monate) gar nicht. Solche Kurzzeit-Minijobs sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei. Für eine Krankenversicherungspflicht müsste er also länger als drei Monate arbeiten und mehr als 538 Euro im Monat verdienen.

Erstmal Danke für die Klärung sowie deine Zeit und Mühe, Chirlu :thumbsup:

 

Was wäre denn in dem Fall, dass er für drei Monate einem Vollzeitjob nachginge? Dann würde er in dieser Zeit doch auch Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen, oder? Wie verhält es sich dann mit den Kapitalerträgen der restlichen Monate? Wären diese anteilig für die verbliebenen Monate (505€ pM) anzusetzen, um für diese Monate die Beitragspflicht zu ermitteln?

 

Welche Grenzen gelten denn für die Krankenversicherungspflicht bei kurzzeitiger Beschäftigung, zeitlich sowie beim (monatlichen) Verdienst? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 13 Minuten von Dandy:

Was wäre denn in dem Fall, dass er für drei Monate einem Vollzeitjob nachginge? Dann würde er in dieser Zeit doch auch Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen, oder?

 

Nein, wahrscheinlich nicht (vorbehaltlich möglicher Berufsmäßigkeit). Natürlich wäre es dann mit der Familienversicherung aus, so dass er sich freiwillig versichern müsste.

 

vor 15 Minuten von Dandy:

Welche Grenzen gelten denn für die Krankenversicherungspflicht bei kurzzeitiger Beschäftigung, zeitlich sowie beim (monatlichen) Verdienst? 

 

An sich keine. Wenn es nur eine Lücke zwischen Schule und Studium ist, kann er beliebig viele Stunden arbeiten und beliebig viel Geld verdienen, ohne dass Versicherungspflicht eintritt.

 

Details zur Frage der Berufsmäßigkeit, die eine kurzfristige Beschäftigung ausschließen würde, gibt es bei der Minijob-Zentrale. Sie sind aber sehr kompliziert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy
vor 3 Stunden von chirlu:

Was auch richtig ist. Beziehungsweise umgekehrt, er ist von den Kapitalerträgen abzuziehen.

Das kann ich nicht feststellen.

Laut diesem Beitrag scheint zumindest die TK das anders auszulegen. 

vor 3 Stunden von chirlu:

Ihr wollt Geld sparen. Wenn Geld keine Rolle spielt, gibt es eine fast bürokratiefreie Lösung: Freiwillige Versicherung und freiwillig den Höchstbeitrag zahlen. Dann will die Krankenkasse fast nichts mehr wissen.

Ja, gut, dennoch sind die Regeln doch reichlich kompliziert. Finde das schon typisch für unser Land (hab ehrlich gesagt aber auch keinen Vergleich zu anderen Ländern bezüglich solch spezieller Themen).

vor 1 Stunde von chirlu:

Nein, wahrscheinlich nicht (vorbehaltlich möglicher Berufsmäßigkeit). Natürlich wäre es dann mit der Familienversicherung aus, so dass er sich freiwillig versichern müsste.

Bedeutet freiwillig in dem Zusammenhang: Entweder gesetzlich oder privat krankenversichert? Wobei, keine Krankenversicherung zu haben sicher keine gute Idee wäre, selbst wenn es ginge.

vor 1 Stunde von chirlu:

An sich keine. Wenn es nur eine Lücke zwischen Schule und Studium ist, kann er beliebig viele Stunden arbeiten und beliebig viel Geld verdienen, ohne dass Versicherungspflicht eintritt.

Siehe oben. Man könnte also ganz ohne Krankenversicherung studieren und nebenher arbeiten?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 7 Minuten von Dandy:

Laut diesem Beitrag scheint zumindest die TK das anders auszulegen.

 

Nein, das Zitat dort sagt im Gegenteil (richtigerweise, aber schlecht formuliert), dass zum relevanten Einkommen eben nicht der Sparer-Pauschbetrag gehört bzw. das, was davon abgedeckt ist.

 

vor 10 Minuten von Dandy:
vor 2 Stunden von chirlu:

so dass er sich freiwillig versichern müsste.

Bedeutet freiwillig in dem Zusammenhang: Entweder gesetzlich oder privat krankenversichert?

 

Ja, statt einer freiwilligen Versicherung in der GKV ist immer auch eine private Krankenversicherung möglich.

 

vor 11 Minuten von Dandy:

Wobei, keine Krankenversicherung zu haben sicher keine gute Idee wäre, selbst wenn es ginge.

 

Es geht nicht, denn es gibt eine Pflicht zur Krankenversicherung (nicht dasselbe wie versicherungspflichtig zu sein :-*). Deshalb dürfen Krankenkassen und private Versicherer einen auch gar nicht ziehen lassen, außer wenn man eine Anschlussversicherung nachweist (oder man ins Ausland geht).

 

vor 13 Minuten von Dandy:

Man könnte also ganz ohne Krankenversicherung studieren und nebenher arbeiten?

 

Nein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Danke für die Klärung. Keine weiteren Fragen, euer Ehren :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
vor 5 Stunden von Dandy:

In dem verlinkten Thread steht übrigens, dass der Sparerpauschbetrag bei der Einkommensgrenze für Familienversicherte hinzuzurechnen wäre.

... es ist natürlich alles gesetzlich geregelt. Die GKV-Familienversicherung steht in § 10 SGB 5. Dort wird an 4 Stellen der Begriff "Gesamteinkommen" verwendet. Dessen Bedeutung steht in § 16 SGB 4:

Zitat

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

... zur Ermittlung der Summe der Einkünfte bei der ESt wird der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt. Also muss der Sparer-Pauschbetrag auch bei der GKV-Familienversicherung berücksichtigt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Norica
vor 15 Stunden von chirlu:

Die genaue Formulierung ist „kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat [505 Euro] überschreitet“. Die Auslegung, was das bedeutet, ist kompliziert. Aber nein, es ist kein ganz scharfer Automatismus, wenn einmal ein Monat höher ausfällt.

 

vor 17 Stunden von Norica:

zu 4. Also ein Studentenjob, ich vermute diese 20h/Woche sind damit gemeint, bietet keine Möglichkeit, aus der Studentenversicherung herauszukommen (und günstiger anders versichert zu sein)?

 

Das Stichwort ist „Werkstudent“. Nein, wer in erster Linie Student ist, wird durch Arbeiten nicht versicherungspflichtig. Ob anders günstiger wäre, ist aber noch die Frage; der studentische Tarif ist ja schon ziemlich günstig.

 

Allerdings gibt es immer (vorbehaltlich Gesundheitsprüfung natürlich) die Möglichkeit, mit Aufnahme des Studiums sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Normalerweise ist das aber nicht günstiger, außer wenn es einen Beihilfeanspruch gibt.

 

vor 17 Stunden von Norica:

Zusatzfrage: Ein Studentenjob hat m.W.n. diese 20h Begrenzung. Ist das wirklich unabhängig vom Verdienst ein Studentenjob?

 

Im Prinzip ja.

Vielen Dank für die Erläuterungen, das bringt uns schon etwas weiter.:prost:

 

 

SG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
robert2020

Ich hänge mich hier mal dran, da es um KV und Kapitalerträge geht: wann muss man als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen KV seine Kapitalerträge angeben? Ist das generell oder nur solange man unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt?

Anders gefragt: wenn ich mit meinem Gehalt aus meinem Angestellten-Job mehr als diese Beitragsbemessungsgrenze verdiene, sind weitere Kapitalerträge oder auch Mieteinnahmen nicht relevant für die KV? Ist das richtig?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 3 Minuten von robert2020:

wenn ich mit meinem Gehalt aus meinem Angestellten-Job mehr als diese Beitragsbemessungsgrenze verdiene, sind weitere Kapitalerträge oder auch Mieteinnahmen nicht relevant für die KV?

 

Richtig. Mehr als den Höchstbeitrag kannst du nicht bezahlen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
robert2020

Vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von robert2020:

Ich hänge mich hier mal dran, da es um KV und Kapitalerträge geht: wann muss man als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen KV seine Kapitalerträge angeben? Ist das generell oder nur solange man unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt?

Die Frage der Einkommensgrenzen für die Familienversicherung ist eine gänzlich andere Frage, als die der Einkommensberechnung als Beitragsgrundlage der KV für freiwillig Versicherte. Es sind unterschiedliche gesetzliche Paragrafen und Richtlinien, die jeweils greifen.

 

Im einen Fall geht es darum, was jemand als Familienangehöriger dazu verdienen darf, so dass er mit dem Hauptversicherten noch mitversichert ist.

Im anderren Fall eines freiwillig Versicherten geht es um die Frage, wie sich seine KV-Beträge berechnen.

 

Bezüglich Kapitaleinkünfte gibt es da unterschiedlich Berechnungsweisen, wie diese zu erfassen sind.

Kurz, aber nur "grob" zusammengefasst:

Bei der Frage des Hinzuverdienst im Rahmen der Familienversicherung, zählt, was in der bankseitigen Jahressteuerbescheinigung (bzw. im Steuerbesscheid) steht.

 

Bei der Frage der Beitragsberechnung für Selbstzahler (freiwillig Versicherte), muss man eine Überleitungsrechnung machen: Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag fliegt raus (sprich erhöht die Einkünfte) aus den bescheinigten Angaben der Jahressteuerbescheinigung (bzw. Steuerbescheids), weil dieses Geld tatsächlich Geldmittel sind, die konsumiert werden können (so die Begründung in den Richtlinien). Ohne Nachweis werden 51 Euro WK abgezogen. Darüber hinaus muss man seine WK belegen. (Hier gilt nicht das steuerliche Abzugsverbot für WK).

 

Zahlt man als freiwillig Versicherter schon den Höchstbetrag für seine KV, muss man gar nichts nachweisen, sondern kreuzt einfach im jährlichen Fragebogen an, dass man einkommenstechnisch schon an der Obergrenze ist. Man muss seine tatsächlichen Einkünfte (wie viel man drüber liegt) nicht offenbaren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vollklar

Guten Tag,

würde mich gerne an dieses Thema anschließen mit ein paar Fragen. Bin selbst gerade im Jahr zwischen Schulabschluss und Studium und plane im Oktober 2025 mit dem Studium anzufangen. Im Moment habe ich Kapitalerträge, welche noch knapp unter der Grenze von knapp 6000 Euro liegen, um krankenversicherungspflichtig zu sein. Für nächstes Jahr (2025) ließe sich diese Grenze jedoch schwer zu vermeiden, wenn man nicht absichtlich weniger Rendite einfahren will (was mir unsinnig vorkommt). Dazu kommen für mich einige Überlegungen, die mit der Krankenversicherung zu tun haben:

 

1. Ich würde gerne ab Januar 2025 einen 6-monatigen BFD (Bundenfreiwilligendienst) machen und würde in der Zeit also automatisch in der GKV landen, welche jedoch vom Staat bezahlt werden würde. In dieser Zeit würde ich ungefähr 500 Euro monatlich für meine Tätigkeit beim BFD bekommen und hätte in dieser Zeit zusätzlich Kapitalerträge in ungefähr dieser Größenordnung.

Hier ein Auszug aus dem Internet: "Die Krankenkasse ist für BFD-Teilnehmer kostenlos. Die Krankenkassenbeiträge werden direkt von der Einsatzstelle gezahlt. Auch Zusatzbeiträge, die von den Krankenkassen erhoben werden, müssen nicht von den Freiwilligen bezahlt werden.Wichtig ist allerdings, dass eine eigenständige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen wird."

Heißt unabhängig vom meinem Einkommen, deckt der Staat in dieser Zeit meine GKV?

 

2. Was ist mit den 6 Monaten danach? Da Kapitalerträge normalerweise aufs Jahr gerechnet werden stellt sich hier die Frage, da ich ja schon ein halbes Jahr versichert war, ob das Einkommen durch Kapitalerträge nur anteilig (also die 6 Monate nach dem BFD) berechnet wird und entscheidet, ob ich danach weiterhin krankenversicherungspflichtig bin oder ob das Einkommen von davor (Vergütung des BFD und Kapitalerträge Januar-Juni) entscheidend für meine Krankenversicherungspflicht ist?

 

3. Da ich dann ja erst im Oktober Student wäre, würde ich dann in der Zeit dazwischen den vollen KV-Beitrag zahlen müssen? Weil abgesehen davon, dass man einen BFD nicht aus finanziellen Gründen macht, wäre es natürlich äußerst unvorteilhaft, wenn ich durch meine freiwillige Arbeit danach immense KV-Beiträge bezahlen muss. 

 

Würde mich sehr auf eine Antwort freuen :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 58 Minuten von vollklar:

Da ich dann ja erst im Oktober Student wäre, würde ich dann in der Zeit dazwischen den vollen KV-Beitrag zahlen müssen?

 

Wäre die Zeit des Studiums nicht interessanter, da viel länger?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vollklar
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Wäre die Zeit des Studiums nicht interessanter, da viel länger?

Naja, die Beantwortung dieser Frage hängt ja erstmal nicht damit zusammen, was ich nächstes Jahr machen will. Für mich ist ja jetzt erstmal entscheidend, ob ich durch meinen BFD Krankenkasse-Beiträge zahlen müsste, was diese Option sehr sinnfrei für mich machen würde. Die Zeit des Studiums ist dann ein anderes Paar Schuhe, wo ich mir überlegen muss, ob zum Beispiel durch Investments in thesaurierende Fonds und ETFs verhindert werden kann, dass ich während des Studiums aus der Familienversicherung herausrutsche bzw. wie sich Kapitalerträge zum Beispiel mit der Arbeit als Werkstudent o.Ä. vereinbaren ließen, um trotz KV-Beiträgen rentable Investments zu haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...