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user0089

Krankengeldversicherung als AG-Vorstand und Nicht-Aktionär

Empfohlene Beiträge

user0089

Hallo zusammen,

 

seit Anfang des Jahres bin ich Vorstand einer Aktiengesellschaft. Ich besitze keine Aktien der AG, bei der ich Vorstand bin. Es handelt sich nicht um einen Konzern. KMU beschreibt die AG deutlich besser.

Mein Bruttojahreseinkommen liegt bei etwa 130 T€ + Dienstwagen. Netto sind das etwa 7,7 T€ pro Monat.

Ich bin Mitte 40 und habe drei Kinder (18, 15, 8). Meine Frau arbeitet in Teilzeit. 

 

Unser selbst bewohntes Eigenheim ist Ende April 2024 abbezahlt. In diesem Jahr stehen Renovierungen an (ca. 30 T€) und auch in den vergangenen Jahren haben wir immer wieder etwas gemacht (PV-Anlage, Carport, Terrasse, ...).

 

  • Sparrate pro Monat nach Wegfall der Kreditrate: ca. 3.000 €.
  • Rücklagen: Tagesgeld: 50 T€, Depot mit World-ETF: 100 T€.
  • Anspruch auf gesetzliche Rente: 1.500 € im Monat.
  • Aktuelle Erwerbsunfähigkeitsrente: 2.575 € im Monat.

 

Aus meinen finanziellen Unbildungszeiten gibt es noch ein paar beitragsfrei gestellte Rürup-Versicherungen. Danke auch an die vielen Menschen hier im Forum, die mir geholfen haben, mein Wissen dazu aufzubauen.

 

Die Aktiengesellschaft zahlt im Krankheitsfall meine Vorstandsvergütung für bis zu 8 Wochen weiter.

Eine BU-Versicherung bis 67 mit einer AU-Klausel ab 6 Monaten ist vorhanden. Die Höhe beträgt aktuell 4.200 € pro Monat mit einer Dynamik von 2%.

 

Ich bin freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und zahle den ermäßigten Beitragssatz (14%) selbst aus meinem Nettoeinkommen. Die AG beteiligt sich nicht am GKV-Beitrag.

Im Vergleich zu meiner früheren Tätigkeit als Angestellter habe ich nun keinen Anspruch mehr auf Krankengeld aus der GKV. Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit würde das Einkommen ab dem dritten Monat wegfallen und erst im siebten Monat die AU-Klausel der BU greifen. Das Krankengeld der GKV würde außerdem noch länger gezahlt werden, was in diesem Fall auch wieder Sicherheit schafft.

 

Ich beschäftige mich nun damit, ob ich diese Lücke schließen kann und will.

Ich habe bei der GKV die sogenannte Wahlerklärung (https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld-selbststaendig/#c14324) angefordert, um Krankengeld einschließen zu lassen. Diese beginnt mit "Ich bin hauptberuflich Selbstständiger...". Allerdings bin ich kein Selbstständiger, weshalb ich zunächst in Frage stelle, ob das für mich überhaupt möglich ist.

 

Für eine private Krankentagegeldversicherung habe ich die Barmenia gefunden. 

In den Tarifbedingungen (https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/bk/bedingungen_2/K4647.pdf?2022-06-20T06:04:26Z) steht: "Personen, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben und einkommensteuerpflichtig sind, können gemäß diesem Tarif versichert werden. Zusätzlich können Personen in den Tarifstufen 42, 63, 84, 91, 105, 126, 182, 273 und 364, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind, versichert werden."

 

Nach meinem Verständnis passt das auch nicht zu mir. Eine Nachfrage bei der Barmenia blieb bisher unbeantwortet.

 

Ich will vermeiden, eine Versicherung abzuschließen, die im Leistungsfall feststellt, dass ich gar nicht versicherbar bin und mir dann höchstens die eingezahlten Beiträge zurückerstattet.

 

Deshalb möchte ich hier im Forum nach Erfahrungen oder Erkenntnissen fragen.  Hat jemand schon einmal eine solche Konstellation bezüglich Krankentagegeld in der GKV oder privat geklärt?

Vielen Dank.

 

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Hotzenplotz2

Ich würde ersteinmal die Frage in den Raum werfen, ob es die Versicherung überhaupt braucht? Wenn man die existentiellen Risiken absichert stellt sich die Frage, ob es sich dabei um ein existentielles Risiko handelt.
 

An sich ist natürlich deine Arbeitskraft existentiell. Um diese abzusichern hast du eine BU die dann ab 6 Monaten greift. Diese beläuft sich auf 4200€ da wäre die erste Frage, ob das deine Ausgaben gut deckt? Bei einem abgezahlten EFH als Wohnmöglichkeit sieht das vermutlich ganz gut aus. Man müsste vielleicht überlegen wie es mit Kosten für einen Rollstuhlgerechten Umgang/Wohnen auf einer Etage aussieht. Dann benötigt es zur überbrücken der 3 Monate 12600€ aus eigenen Rücklagen. Die wären, selbst bei mehrfachem Auftreten einer Arbeitsunfähigkeit ja vorhanden.
Man müsste also sehr gut schauen, was solche Tarife kosten und ob nicht die eigenen Rücklagen diesbezüglich als "Versicherung" ausreichen.

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PeterS
· bearbeitet von PeterS

Du willst ein Risiko von 20k€ absichern? (ausgehend von 5k Ausgaben im Monat zur Überbrückung 4 Monate (2-6), da 1-2 dein AG bezahlt, bis BU greift)

 

Finanztip Bericht Krankentagegeldversicherung

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Dudelinode
· bearbeitet von Dudelinode

Hallo, 

 

die von dir genannten Details aus deinem Vorstandsvertrag lesen sich etwas einseitig - wie intensiv hast du den denn verhandelt? Hat da mal ein externe Anwalt kurz drauf geschaut?

 

An der GKV sollte sich natürlich auch der Arbeitgeber hälftig beteiligen, egal ob du Organträger bist oder nicht. Genauso sollte ein vernünftige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Bestandteil sein z.B. 3, 6 oder 9 Monate. 

 

Ich hoffe die anderen relevanten Themen passen für dich e.g. D&O, break clause etc. 

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Thomas_384
vor einer Stunde von Dudelinode:

Hallo, 

 

die von dir genannten Details aus deinem Vorstandsvertrag lesen sich etwas einseitig - wie intensiv hast du den denn verhandelt? Hat da mal ein externe Anwalt kurz drauf geschaut?

 

An der GKV sollte sich natürlich auch der Arbeitgeber hälftig beteiligen, egal ob Organträger oder nicht. Genauso sollte ein vernünftige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Bestandteil sein z.B. 3, 6 oder 9 Monate. 

 

Ich hoffe die anderen relevanten Themen passen für dich e.g. D&O, break clause etc. 

 

Sehe es so wie du. Habe Schwierigkeiten nachzuvollziehen warum GKV nicht mitbezahlt wird - Anwalt empfiehlt sich bei solch exponierten Positionen zum Arbeitsvertrag.

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Feranda
vor 8 Stunden von user0089:

Ich bin freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und zahle den ermäßigten Beitragssatz (14%) selbst aus meinem Nettoeinkommen. Die AG beteiligt sich nicht am GKV-Beitrag.

Im Vergleich zu meiner früheren Tätigkeit als Angestellter habe ich nun keinen Anspruch mehr auf Krankengeld aus der GKV. Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit würde das Einkommen ab dem dritten Monat wegfallen und erst im siebten Monat die AU-Klausel der BU greifen. Das Krankengeld der GKV würde außerdem noch länger gezahlt werden, was in diesem Fall auch wieder Sicherheit schafft.

Die AU Klausel sollte ja rückwirkend zum Tag 1 gezahlt werden und kann bei guten Gesellschaften bereits ab dem 4. Monat angestoßen werden (wenn längere AU in Aussicht steht).

 

Zum Überbrücken der Monate, bis im Zweifel rückwirkend Geld fließt, ist meiner Ansicht nach keine Krankenktagegeldversicherung vonnöten, wenn man Rücklagen in deiner Höhe hat.

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satgar
vor 17 Minuten von Feranda:

Die AU Klausel sollte ja rückwirkend zum Tag 1 gezahlt werden und kann bei guten Gesellschaften bereits ab dem 4. Monat angestoßen werden (wenn längere AU in Aussicht steht).

 

Zum Überbrücken der Monate, bis im Zweifel rückwirkend Geld fließt, ist meiner Ansicht nach keine Krankenktagegeldversicherung vonnöten, wenn man Rücklagen in deiner Höhe hat.

Schließe ich mich an. Die Notwendigkeit sehe ich hier nur bedingt bis gar nicht.

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MatthiasHelberg
vor 11 Stunden von user0089:

Eine BU-Versicherung bis 67 mit einer AU-Klausel ab 6 Monaten ist vorhanden. Die Höhe beträgt aktuell 4.200 € pro Monat mit einer Dynamik von 2%

Moin,

ich hätte ja zunächst die Rückfrage, ob die Leistung wegen AU unabhängig vom BU-Leistungsantrag beantragt werden kann.

 

Falls ja, können zwischen Einreichung der ersten Unterlagen und dem Zeitpunkt, dass Geld fließt, locker mal 3 Monate vergehen. Wenn der Vertrag noch keine 10 Jahre alt ist, auch mehr. Unser Fall mit den 6 Tagen ist da die absolute Ausnahme.

 

Kann die AU-Leistung nur zusammen mit dem BU-Leistungsantrag beantragt werden, kann man vorsichtshalber von 6 Monaten Bearbeitungszeit ausgehen. Bei manchen Versicherern, die einen bei psychischen Ursachen gern zum Gutachter schicken, kann es auch 12 Monate oder länger dauern.

 

Vor diesem Hintergrund würde ich den Bedarf und den Sinn einer zusätzlichen Absicherung bewerten.

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user0089

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen bisher.

 

Ich hab noch mal an bezüglich einiger Anmerkungen und Rückfragen die Versicherungsbedingungen konsultiert.

Die BU ist übrigens bei der Bayerischen im Tarif BU PROTECT Komfort plus (Tarif 20729), abgeschlossen im Jahr 2019.

 

Die AU-Leistung ist unabhängig von der BU-Leistung und greift rückwirkend. Bei einer Erkrankung von länger als 6 Monaten ist die Lücke (zumindest rückwirkend) kleiner. Rücklagen, um das abzufangen sind ja vorhanden.

 

Eine Aussage bezüglich der grundsätzlichen Versicherbarkeit des Krankengelds in der GKV oder privat habe ich bisher noch nicht in den Rückmeldungen gesehen.

Weiß dazu noch jemand etwas? Danke.

 

 

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satgar
vor 52 Minuten von user0089:

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen bisher.

 

Ich hab noch mal an bezüglich einiger Anmerkungen und Rückfragen die Versicherungsbedingungen konsultiert.

Die BU ist übrigens bei der Bayerischen im Tarif BU PROTECT Komfort plus (Tarif 20729), abgeschlossen im Jahr 2019.

 

Die AU-Leistung ist unabhängig von der BU-Leistung und greift rückwirkend. Bei einer Erkrankung von länger als 6 Monaten ist die Lücke (zumindest rückwirkend) kleiner. Rücklagen, um das abzufangen sind ja vorhanden.

 

Eine Aussage bezüglich der grundsätzlichen Versicherbarkeit des Krankengelds in der GKV oder privat habe ich bisher noch nicht in den Rückmeldungen gesehen.

Weiß dazu noch jemand etwas? Danke.

 

 

Also der Tarif der Barmenia klingt doch ganz gut. Ich würde auch die Hallesche in Betracht ziehen. Frage doch beide Anbieter mal schriftlich an. Dann hast du ein finales und definitives Feedback, auf das du dich auch verlassen kannst.

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MatthiasHelberg
vor 6 Stunden von user0089:

Eine Aussage bezüglich der grundsätzlichen Versicherbarkeit des Krankengelds in der GKV oder privat habe ich bisher noch nicht in den Rückmeldungen gesehen.

Für eine Aussage zum Krankengeld ist die entsprechende GKV der richtige Ansprechpartner, wo du jetzt versichert bist. Das wird hier keiner seriös beantworten können.

Wenn die GKV das anbietet, würde ich es auch da machen: Keine Gesundheitsfragen, keine Rechtsunsicherheit hinsichtlich vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Höchstbetrag rund 3.200 Euro Netto + 4.200 Euro AU-Leistung rückwirkend aus der BU = 7.400 Euro / Monat abgesichert.  Kann man mit klarkommen.

 

Wenn die GKV es nicht macht, muss man halt bei ein paar PKV-Anbietern wegen KTG anfragen. Am besten als sogenannte Direktionsanfrage über einen Vermittler, weil es eben keine Standard-Konstellation ist. Und dann sind da noch die Gesundheitsfragen...

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user0089
· bearbeitet von user0089

Das GKV-Krankengeld ist sicherlich die attraktivste Option bezüglich Leistung, Risiko und Kosten. Ich habe jetzt noch einmal dort nachgefasst und um Klärung bezüglich der Versicherbarkeit gefragt. Mein Eindruck ist, dass meine Konstellation auch für die GKV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ungewöhnlich und nicht alltäglich ist.

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user0089

Die GKV hat geantwortet:

 

Zitat

Vorstandsmitglieder von AG´s werden im Rahmen der Krankenversicherung wie hauptberuflich selbständig erwerbstätige Personen behandelt. In dem Sinne sind Sie also Selbständiger. 

 

Daher ist auch die Wahl der Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld möglich.

 

Allerdings hat das Krankengeld eine Entgeltersatzfunktion. Das bedeutet, dass im Falle von Arbeitsunfähigkeit (AU) bisher bezogenes Einkommen entfallen muss, welches dann vom Krankengeld ersetzt wird. 


Von daher ist das wohl der passende Weg für mich.
Vielen Dank an alle für die Beteiligung hier.
 

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Dudelinode
· bearbeitet von Dudelinode

Ich hoffe du hast eine angenehme Klausel mit Blick auf die Neubestellung oder zumindest zur Definition dieses Prozesses und der Zeitleiste inkludiert. Wenn dem so ist, würde ich anraten das Thema Entgeltfortzahlung (und wohl den gesamten Vertrag) einmal extern prüfen zu lassen und ggf. in diesen Themen mit den nächsten Aufschlag neu zu verhandeln. Von dem was du schreibst, scheinst du bei diesen Themen wirklich weit unten ins Regal gegriffen zu haben. Wären mir persönlich gerade bei Vorstandsdienstverträgen und der damit einhergehenden Haftung sehr relevanten Themen. 

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