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supervoidy

Steuervorteile: Deutsches Depot VS Österreichisches Depot

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supervoidy

Hallo allerseits, werte Freunde des Kapitalvermögens. Ich bin deutscher Staatsbürger, aber seit Jahren in Österreich wohnhaft und steuerpflichtig. Nutze hier wie viele die in Österreich steuerpflichtig sind ein Depot bei flatex.at. Praktisch die Standardlösung für ETF-Sparpläne, da steuereinfach und günstig.

 

Ohne jetzt notwendigerweise im Detail auf die Hintergrundgeschichte einzugehen... habe ich seit kurzem aber auch Vollzugriff auf ein Gemeinschaftsdepot meiner in Deutschland wohnenden und steuerpflichtigen Eltern bei der Consorsbank (Depot + Verrechnungskonto + Tagesgeldkonto). Dieses wurde erst vor kurzem eröffnet, es gelten derzeit die Neukunden-Konditionen die hier beschrieben werden.

 

Auf dem Tagesgeldkonto ist ein fünfstelliger Betrag der für mich bestimmt ist (noch aus Kindheitstagen, long story). Ließe sich auch noch aufstocken. Dern derzeitigen Betrag würde ich jetzt eigentlich auf dem einen oder anderen Weg als Schenkung erhalten (ein Betrag auf den sowohl in DE als auch in AT in diesem Fall keine Schenkungsteuer anfällt, in DE ist der Freibetrag in Richtung Elternteil->Kind entsprechend hoch und in AT wurde die Schenkungsteuer abgeschafft).

 

Meine Eltern meinten aber auch, dass ich das Depot nutzen könnte wenn es mir denn etwas bringt. Wichtige Anmerkung: Ein entsprechend hohes, langjähriges Vertrauensverhältnis besteht, sonst wäre dieser Post hier überflüssig. Ich könnte das Depot bspw. einige Jahre lang nutzen und mir etwaige Wertpapiere später gewissermaßen selbst schenken oder diese verkaufen und mir die entsprechende Geldsumme als Schenkung überweisen lassen etc.

 

Jetzt nutzen meine Eltern von ihrem gemeinsamen Sparerpauschbetrag von €2000 derzeit auch nur höchstens €200 und meinten, sie könnten auch einen Freistellungsauftrag von bspw. €1800 für die Consorsbank-Konten hinterlegen, falls gewünscht. Meine Eltern sind ~60 und insofern eher in einer Vermögens-Nutzungs-Phase, weswegen ihnen das aktuell nicht wichtig ist. Früher haben sie sich auch mehr mit Finanzen beschäftigt, den Sparerpauschbetrag ausgenutzt usw. Ich dagegen bin in meinen 30ern und in einer Vermögens-Aufbau-Phase. 

 

Preisfrage: Würdet ihr das Depot (genau genommen Depot, Verrechnungskonto und Tagesgeldkonto) nutzen? Ich meine damit wirklich genau diese Konstellation, weil das getrennt von auf meinen Namen laufenden Konten zu betrachten ist. Mit den Neukunden-Konditionen wirkt das Consorsbank-Depot brauchbar. Wie würdet ihr es "bestmöglich" nutzen (ja, subjektiv, abhängig von Zielsetzung...)? Wofür ließe sich der Sparerpauschbetrag gut nutzen? Von welchen steuerlichen Unterschieden zwischen DE und AT könnte ich hier ggf. profitieren?

 

Ich dachte da bislang an Aspekte wie:

 

  • "Für Aktienfonds (Aktienanteil min. 51%) beträgt die Teilfreistellung 30%, für Mischfonds (min. 25% Aktienanteil) 15%."
  • KESt in AT auf Kursgewinne 27,5% (auf Zinserträge 25%). Steuerlast durch KapESt inkl. Soli in DE bei einem Elternteil 26,375%, beim anderen höher wegen Kirchensteuer (abhängig vom Bundesland 27,8186% oder 27,9951%). Ist es korrekt, dass bei einem Gemeinschaftsdepot mit 2 Inhabern jeder Inhaber 50% der Anteile hält? Oder wird die Inhaberschaft der Anteile anderweitig geregelt?
  • Bis zu einer gewissen Summe einen Ausschütter á la A1JX52 kaufen um Sparerpauschbetrag auszunutzen?
  • Bis zu einer gewissen Summe einen Thesaurier á la A2PKXG kaufen, ggf. zwischenzeitlich Anteile verkaufen und neu kaufen um Sparerpauschbetrag auszunutzen?
  • Geldmarkt-ETF á la DBX0AN?
  • 3,75% p.a. für 5 Monate auf's Tagesgeldkonto, die 3,75% unbesteuert mitnehmen?
  • Generell ausschüttende Wertpapiere kaufen, mich interessiert bspw. seit längerem die Rabobank-Nachranganleihe (A1ZCSB) die sich bei flatex.at derzeit wegen MiFID nicht mehr kaufen lässt (ich warte noch auf ein Antwort vom flatex.at-Support ob man diese denn von einem anderen Depot dorthin übertragen könnte und ob diese dann steuerlich unkompliziert ist, selbst wenn man die Anleihe dort nicht mehr kaufen kann).
  • Gibt's generell Wertpapiere die sich in DE kaufen lassen aber in AT nicht oder nur bedingt, die vielleicht "interessant" wären?
  • Habe bspw. auch Anteile an einem physisch replizierenden S&P-500-ETF in meinem flatex.at-Depot (A3EUC1, sollte die noch nicht so lange existierende thesaurierende Version des ausschüttenden A1JULM sein). In Österreich gelten synthetisch replizierende ETFs als steuerlich kompliziert weswegen ich diese bislang immer gemieden habe. Aber die Swapper haben beim S&P 500 oft eine Tracking Difference zwischen -0.37 bis -0.54, während sie sonst eher bei -0.13 bis -0.25 liegt. Hier könnte man also herum spielen und ggf. einen synthetischen S&P 500 kaufen oder einen synthetischen MSCI USA mit dem neuen Xtrackers MSCI World ex USA kombinieren o. Ä.
  • Was gibt's generell zu beachten? Aspekte wie FIFO (DE) versus gleitender Durchschnitt (AT) etc.
  • Unklar ist, ob ich dauerhaft in Österreich bleibe, irgendwann wieder nach Deutschland zurückkehre oder in ein anderes Land ziehe. Habe mich bislang nicht näher damit beschäftigt, aber evtl. wäre das deutsche Depot auch in Sachen Wegzugsbesteuerung interessant? Meine Eltern werden mit hoher Wahrscheinlichkeit den Rest ihres Lebens in Deutschland verbringen.
  • Wenn sich die Nutzung eines deutschen Depots für mich als signifikant vorteilhaft erweist, würden meine Eltern auch ein alternatives oder weiteres Depot eröffnen (habe noch keinen genauen Vergleich angestellt, aber Scalable Capital und ING-DiBa wirken vielversprechend).
  • Finde das Thema als Deutscher in Österreich der evtl. irgendwann wieder nach Deutschland zieht grundsätzlich interessant um etwas über die derzeitigen Unterschiede zwischen den Ländern zu lernen was Steuersituation und Investitionsmöglichkeiten betrifft.

 

Kurzversion: Bin in Österreich steuerpflichtig, könnte aber ein deutsches Depot inkl. Verrechnungskonto und Tagesgeld längerfristig nutzen. Vorteile? Nachteile? Euch fallen dazu bestimmt noch viele interessante Details ein.

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Bassinus

Ist halt Steuerhinterziehung, weil du da Einkommenssteuerpflichtig bist wo du lebst und nicht wo dein Broker sitzt , und verstößt gegen die AGB des Brokers der Eltern. 

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supervoidy

Schon geahnt, dass so ein dramatischer Kommentar kommen wird. Der Geldbetrag dort entstammt dem Einkommen meiner Eltern und wenn diese sich dazu entscheiden, besagten Betrag anzulegen und mir den resultierenden Betrag künftig im Rahmen einer Schenkung übertragen wollen, dann ist das deren Sache.

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Bassinus
vor 1 Stunde von supervoidy:

Schon geahnt, dass so ein dramatischer Kommentar kommen wird. Der Geldbetrag dort entstammt dem Einkommen meiner Eltern und wenn diese sich dazu entscheiden, besagten Betrag anzulegen und mir den resultierenden Betrag künftig im Rahmen einer Schenkung übertragen wollen, dann ist das deren Sache.

Nein, eben nicht laut deiner Sachverhaltsdarstellung.

 

Du kannst damit tun und lassen was du willst. Das verwirklicht bereits die Schenkung auch wenn ihr in diesem Moment noch keinen Vertrag nach außen darüber gemacht habt. Im Zeitpunkt der Übertragung der Zugangsdaten ist die Schenkung verwirklicht. Juckts jemand und kommt es raus? Natürlich nicht. Aber es liegt rechtlich ne Schenkung vor und die Erträge sind falsch bei deinen Eltern im Freibetrag erklärt und müssten in deiner Steuererklärung in AT angegeben werden.

 

Sauber wäre ne Vollmacht übers Depot zu bekommen. Ob da der Broker mitspielt - kommt darauf an. Und erst bei Auszahlung wird es dann von deinen Eltern verschenkt.

 

Oder das Geld wird verschenkt und Nießbrauch am Ertrag der Eltern vorbehalten zu Lebzeiten. Die Erträge können dann im Rahmen weiterer Schenkungen weitergegeben werden.

 

Dramatisch finde ich eher deinen Roman über 3,50€ Steuerersparnis hier im Forum mit ner absolut unsauberen Lösung. Aber jedem das was er verdient. In diesem Sinne - bin raus. 

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supervoidy

Danke, das mit der Vollmacht ist tatsächlich ein nützlicher Input. Erscheint mir auf Anhieb natürlich auch eher abwegig. Weg mit dir. ;)

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HalloAktie

Ganz schön voraussetzungsvoll die Frage. Von der Legalität mal abgesehen, finde ich eine solche Konstruktion ungut. Je nach Alter der Eltern darfst du früher oder später zweimal einen Erbschein beantragen, um offiziell an das Geld zu kommen- praktischer Zugriff hin oder her. Das kostet dann zweimal mehr Gebühren als ohne die Konstruktion und ein Teil der eingesparten Kapitalertragssteuer dürfte schon wieder aufgezehrt sein. Der Notar will ggf. auch zweimal etwas abhaben. Und du musst zweimal nach Deutschland reisen, die verbliebenen Verwandten besuchen und dafür Urlaub nehmen. Häufig haben die Eltern auch eine konkretere Verwendungsidee, wenn sie Geld so lange horten für die Nachkommen. Vielleicht mal nachfragen.

Außerdem sollte man als Auswanderer auch bereit sein, im Zielland seine Steuern zu bezahlen- selbst wenn es Österreich mit seiner Freundlwirtschaft ist.

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 13 Stunden von HalloAktie:

darfst du früher oder später zweimal einen Erbschein beantragen....Der Notar will ggf. auch zweimal etwas abhaben. 

Nicht unbedingt. 

Was willst Du denn beim Notar?

Der ist weder bei Schenkung, noch beim Erben unbedingt nötig.

 

Meine Eltern hatten ein Berliner Testament aufgesetzt, als es mich noch nicht gab.

Das wurde auch von ihnen verwahrt. Nach dem Tod meines Vaters habe ich nichts unternommen und 

nichts aus dem Erbe gewollt. Gericht war nicht eingeschaltet, lief alles weiter- auch im Grundbuch.

Nach dem Tod meiner Mutter war das Testament bei Gericht nicht mal nötig, da gesetzliche Erbfolge

und ich Alleinerbe.

Meine Mutter hat von ihrer Mutter einige Grundstücke geerbt- die hat sie zu meiner Überraschung auch nicht 

umschreiben lassen im Grundbuch und war auch nicht beim Gericht.

Das Vertrauensverhältnis war ebenfalls sehr hoch- von daher. Man kann es auch kompliziert machen.

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supervoidy
15 hours ago, HalloAktie said:

Ganz schön voraussetzungsvoll die Frage. Von der Legalität mal abgesehen, finde ich eine solche Konstruktion ungut. Je nach Alter der Eltern darfst du früher oder später zweimal einen Erbschein beantragen, um offiziell an das Geld zu kommen- praktischer Zugriff hin oder her. Das kostet dann zweimal mehr Gebühren als ohne die Konstruktion und ein Teil der eingesparten Kapitalertragssteuer dürfte schon wieder aufgezehrt sein. Der Notar will ggf. auch zweimal etwas abhaben. Und du musst zweimal nach Deutschland reisen, die verbliebenen Verwandten besuchen und dafür Urlaub nehmen. Häufig haben die Eltern auch eine konkretere Verwendungsidee, wenn sie Geld so lange horten für die Nachkommen. Vielleicht mal nachfragen.

Außerdem sollte man als Auswanderer auch bereit sein, im Zielland seine Steuern zu bezahlen- selbst wenn es Österreich mit seiner Freundlwirtschaft ist.

Es geht doch lediglich darum, dass dort derzeit Betrag X auf dem Tagesgeldkonto liegt. Diesen könnte ich mir jetzt sofort schenken lassen, mit entsprechender Meldung ans Finanzamt (Anzeigepflicht). Oder Betrag X wird in irgendeiner Form anderweitig investiert und ich erhalte ihn bspw. erst in N Jahren als Schenkung. Bei Wertpapieren als Depotübertrag oder als Überweisung nach Verkauf. Eine Verwendungsidee haben meine Eltern nicht. Ich kann unmittelbar damit machen wonach mir der Sinn steht.

 

Die Hintergrundgeschichte in Kurzform ist, dass ich dieses Geld schon als Jugendlicher bzw. junger Erwachsener erhalten hätte sollen, der Geldbetrag aber auf einem Konto lag das skurrilerweise komplett in Vergessenheit geriet. Wir waren dann allesamt verdutzt, dass das überhaupt passieren konnte. Aber es kamen über Jahre einfach keine Meldungen per Post, Email o. Ä. Nur im Online Banking des Anbieters wo sich 10+ Jahre lang niemand eingeloggt hat. Von diesem Konto wurde der Betrag dann einstweilen auf das Tagesgeldkonto überwiesen und dort liegt er nun eben.

 

Mehr als die Anzeige der Schenkung sollte doch überhaupt nicht nötig sein? Selbst bei Depotübertrags-Formularen steht die Option "unentgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel" oft einfach im Formular, mit dem Hinweis, dass die Schenkung dem Finanzamt gemeldet wird. Und bei Schenkung von Eltern an Kinder liegt der Betrag sowieso innerhalb des Freibetrags. Wüsste nicht, wozu da ein Erbschein oder ein Notar nötig sein sollte. In Österreich zahle ich selbstverständlich Steuern. Hier habe ich ja meinen Arbeitsplatz, mein eigenes Depot etc.

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Norica
· bearbeitet von Norica

Wie ich es kenne:

Als in AT Steuerpflichtiger kannst Du (mit deinem Geld) keine Steuervorteile in irgendeinem anderen Land nutzen, eben weil Du letztendlich in AT die Steuern zahlen musst, die in AT dafür gelten.

Deine Eltern können natürlich ihr eigenes Geld zu den Bedingungen anlegen, die die deutsche Gesetzgebung dafür vorsieht. Solange dieses Geld nicht Dir gehört, 'nutzen' sie demnach zwangsläufig auch Unterschiede in der Besteuerung. Ob das immer positiv ist, hängt von der Anlage ab.

 

Sollten deine Eltern ihr eigenes Geld nach deinen Rat auf eine bestimmte Art und Weise anlegen, dann ist das eben so. Allerdings können sie Dich nicht für Verluste haftbar machen:lol:.

 

 

 

SG

 

 

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HalloAktie

Wollte nur darauf hinweisen, dass man bei der angedachten Konstruktion auch mit dem Ableben eines oder beider Elternteile früher oder später rechnen muss. 

Ich habe gerade im Januar die denkbar einfachste Variante einer solchen Situation als Alleinerbe hinter mir. Ich habe das auch ohne Notar gemacht, weil es überschaubar war. Aber solche Dinge wie Eigentumsübertrag ohne Grundbucheintrag und Vermögenszugriff ohne Erbschein wären mir neu. Ebenso, dass man ein Testament nicht beim Nachlassgericht einreichen müsste. Aber sowas mag es woanders geben. 

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supervoidy
4 hours ago, Norica said:

Wie ich es kenne:

Als in AT Steuerpflichtiger kannst Du (mit deinem Geld) keine Steuervorteile in irgendeinem anderen Land nutzen, eben weil Du letztendlich in AT die Steuern zahlen musst, die in AT dafür gelten.

Deine Eltern können natürlich ihr eigenes Geld zu den Bedingungen anlegen, die die deutsche Gesetzgebung dafür vorsieht. Solange dieses Geld nicht Dir gehört, 'nutzen' sie demnach zwangsläufig auch Unterschiede in der Besteuerung. Ob das immer positiv ist, hängt von der Anlage ab.

 

Sollten deine Eltern ihr eigenes Geld nach deinen Rat auf eine bestimmte Art und Weise anlegen, dann ist das eben so. Allerdings können sie Dich nicht für Verluste haftbar machen:lol:.

 

 

 

SG

 

 

Sehr schön zusammengefasst. :D

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 53 Minuten von HalloAktie:

Aber solche Dinge wie (…) Vermögenszugriff ohne Erbschein wären mir neu.

 

Einen Erbschein braucht man wirklich nicht unbedingt. Sogar beim Grundbuchamt reicht ein notarielles (!) Testament mit dem zugehörigen Eröffnungsprotokoll.

 

vor 53 Minuten von HalloAktie:

Ebenso, dass man ein Testament nicht beim Nachlassgericht einreichen müsste.

 

Man könnte sagen, es passt gut in diesen Thread. :-* Aber tatsächlich ist Urkundenunterdrückung nicht strafbar, wenn niemand geschädigt wird. Es ist dann also nur ein einfacher Rechtsverstoß.

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supervoidy
8 minutes ago, HalloAktie said:

Wollte nur darauf hinweisen, dass man bei der angedachten Konstruktion auch mit dem Ableben eines oder beider Elternteile früher oder später rechnen muss. 

Ich habe gerade im Januar die denkbar einfachste Variante einer solchen Situation als Alleinerbe hinter mir. Ich habe das auch ohne Notar gemacht, weil es überschaubar war. Aber solche Dinge wie Eigentumsübertrag ohne Grundbucheintrag und Vermögenszugriff ohne Erbschein wären mir neu. Ebenso, dass man ein Testament nicht beim Nachlassgericht einreichen müsste. Aber sowas mag es woanders geben. 

Ah, danke dir. Das ist genau so ein Punkt der retrospektiv natürlich offensichtlich wirkt, den ich aber bislang nicht bedacht hatte. Genau deswegen auch dieser Thread.

 

Welche rechtlichten Instrumente stehen in Deutschland zur Auswahl, um das zu Lebzeiten festzulegen? Testament? Erbvertrag? Wird wohl Zeit, mich da mal einzulesen, nicht nur des angedachten Konstrukts wegen.

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franko
Am 4.4.2024 um 16:25 von supervoidy:

Ich bin deutscher Staatsbürger, aber seit Jahren in Österreich wohnhaft und steuerpflichtig. [...]

Ohne jetzt notwendigerweise im Detail auf die Hintergrundgeschichte einzugehen... habe ich seit kurzem aber auch Vollzugriff auf ein Gemeinschaftsdepot meiner in Deutschland wohnenden und steuerpflichtigen Eltern [...]

Deine Eltern haben dir also eine Vollmacht erteilt. Ist diese Vollmacht der Bank bekannt? Oder benutzt du einfach nur Online-Banking-Zugangsdaten deiner Eltern?

 

Am 4.4.2024 um 16:25 von supervoidy:

Auf dem Tagesgeldkonto ist ein fünfstelliger Betrag der für mich bestimmt ist [...] Ließe sich auch noch aufstocken. Dern derzeitigen Betrag würde ich jetzt eigentlich auf dem einen oder anderen Weg als Schenkung erhalten [...]

Natürlich dürfen deine Eltern dir Geld schenken.

Sie dürfen die Schenkung auch auf später verschieben – auch wenn der Hauptgrund ist, dass es steuerlich günstiger ist. Dann bleibt es aber vorerst ihr Geld.

 

Am 4.4.2024 um 16:25 von supervoidy:

Meine Eltern meinten aber auch, dass ich das Depot nutzen könnte [...] Ich könnte das Depot bspw. einige Jahre lang nutzen und mir etwaige Wertpapiere später gewissermaßen selbst schenken oder diese verkaufen und mir die entsprechende Geldsumme als Schenkung überweisen lassen etc.

[...] sie könnten auch einen Freistellungsauftrag [...] hinterlegen, falls gewünscht. [...]

Preisfrage: Würdet ihr das Depot (genau genommen Depot, Verrechnungskonto und Tagesgeldkonto) nutzen? Ich meine damit wirklich genau diese Konstellation, weil das getrennt von auf meinen Namen laufenden Konten zu betrachten ist. [...] Wie würdet ihr es "bestmöglich" nutzen [...]? Wofür ließe sich der Sparerpauschbetrag gut nutzen? Von welchen steuerlichen Unterschieden zwischen DE und AT könnte ich hier ggf. profitieren? [...]
Wenn sich die Nutzung eines deutschen Depots für mich als signifikant vorteilhaft erweist, würden meine Eltern auch ein alternatives oder weiteres Depot eröffnen

Es ist OK, wenn du das Depot aufgrund einer Vollmacht deiner Eltern verwaltest und dabei deren Interessen wahrnimmst.

Es ist jedoch nicht OK, wenn du das Depot für dich selbst "nutzt", d.h. wenn du darüber im Grunde deine eigenen Geschäfte tätigst, obwohl es weiter auf den Namen deiner Eltern lautet.

Erst recht wäre es schwierig, wenn deine Eltern ein weiteres Depot eröffnen würden, das in Wahrheit nur zu deiner "signifikant vorteilhaften Nutzung" dient.

 

vor 5 Stunden von HalloAktie:

Wollte nur darauf hinweisen, dass man bei der angedachten Konstruktion auch mit dem Ableben eines oder beider Elternteile früher oder später rechnen muss.

Als Einzelkind ist man ja meistens irgendwann Alleinerbe. Aber bis dahin kann noch einiges passieren. Das fängt damit an, dass ein Elternteil zuerst stirbt und zunächst der überlebende Ehepartner (zumindest teilweise) erbt. Man sollte aber auch mit der Möglichkeit rechnen, dass ein Elternteil im Alter handlungsunfähig wird – z.B. durch Demenz, Schlaganfall oder was es sonst so gibt. Wenn dann ein Betreuer eingesetzt wird, dürfte der kaum einfach zusehen, wie der Sohn fröhlich weiter über das Depot verfügt. Schenken darf er dem Sohn ohnehin nichts.

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supervoidy

Eine der Bank bekannte Vollmacht existiert bislang nicht. Das Depot bzw. alle 3 Konten mit einer Vollmacht meiner Eltern zu verwalten und dabei deren Interessen wahrzunehmen klingt nach einer interessanten Option. Ich wäre dann effektiv eine Art Vermögensverwalter für diesen Teil ihres Vermögens? Sohn, du faselst doch in letzter Zeit immerzu etwas von Finanzthemen daher, kümmere dich mal um das?

 

Bin Einzelkind und Alleinerbe. Ich rechne durchaus mit der Eventualität, dass ein Elternteil oder beide hinsichtlich ihrer exekutiven Funktionen eingeschränkt werden könnten, durch akute oder chronische neurologische Schäden. Man muss grundsätzlich immer mit der Möglichkeit rechnen, dass ein einzelnes gesundheitliches Ereignis jederzeit unerwartet das Entscheidungsvermögen einer Person massiv beeinträchtigen bis gänzlich verunmöglichen kann (Extremfälle mit schwerwiegender kognitiver Beeinträchtigung oder Wachkoma oder...). Habe einen fachlichen Hintergrund in dem Bereich. Insofern ist das zumindest etwas, woran ich auch unmittelbar denke bzw. ist das etwas das zumindest nicht übersehe. Ein Elternteil ist dahingehend bislang kerngesund, der andere dagegen musste leider über die Jahre bereits mehrere neurologisch relevante Gesundheitsprobleme durchmachen. Letzteres ist zumindest akut nicht offensichtlich relevant und finanzielle Angelegenheiten werden nahezu zu 100% durch den erstgenannten Elternteil erledigt. Ändert natürlich aus rechtlicher Perspektive wohl erstmal nichts, da es sich ja um ein Gemeinschaftsdepot handelt und bislang kein Dokument schriftlich regelt, wem was gehört bzw. wer wann was bekäme.

 

Wenn man das jetzt wirklich auch formal alles "sauber" handhaben wollte, was wäre konkret zu tun? Eine Vollmacht und dazu noch ein Testament oder ein Erbvertrag wo auch dieser Thema behandelt wird?

 

Schon frech, dass der hypothetische Betreuer sich nicht an meiner Fröhlichkeit erfreuen würde.

 

Ließe es sich rechtlich in Schriftform regeln, dass bspw. im Pflegefall eine Schenkung an mich erfolgen würde? Oder dass standardmäßig das passieren würde außer ich entscheide mich dagegen und hinterlasse meinen Eltern das Geld um diese in einem solchen Fall finanziell zu unterstützen, falls nötig? Wäre über das Thread-Thema hinaus für meine Eltern und mich relevant. Bislang haben wir nur Patientenverfügungen füreinander erstellt (was wichtig war, weil es schon mal relevant war). Lese mich da jetzt mal näher ein, aber vielleicht haben ja einige hier schon persönliche Erfahrungen dahingehend gemacht: Wie genau lässt sich so etwas regeln?

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CorMaguire
vor 4 Stunden von supervoidy:

....  Wenn man das jetzt wirklich auch formal alles "sauber" handhaben wollte, was wäre konkret zu tun? Eine Vollmacht und dazu noch ein Testament oder ein Erbvertrag wo auch dieser Thema behandelt wird? ....

Ließe es sich rechtlich in Schriftform regeln, dass bspw. im Pflegefall eine Schenkung an mich erfolgen würde? ....

Wenn sie dadurch nicht finanziell hilfebedürftig werden .... afaik kann sich das Sozialamt Schenkungen zurückholen.

Ansonsten schau mal nach Vorsorgevollmacht z. B. in diesem Faden

-->

 

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HalloAktie

Das mit dem/der gerichtlichen Betreuer/in ist auch nicht ganz so theoretisch wie man denken würde. Ein Schulfreund von mir führt effektiv seit fast zwei Jahrzehnten eine mittelständische Firma. Auf dem Papier war aber bis vor ein paar Monaten der hochdemente Vater als GmbH-Geschäftsführer und Alleingesellschafter eingetragen. Weil vor seiner Krankheit die Dinge nicht ordentlich geklärt worden waren. 

Anfänglich hatte der kranke verwirrte Vater bei den Behörden etwas zu häufig Stunk gemacht und die Geschwister bzw. Mutter meines Schulfreundes waren etwas zu passiv/weit weg wohnend/uninteressiert an der Firma. Er hat nur eine einfache Ausbildung, die vom Gericht offenbar nicht als ausreichend angesehen wurde bzw. gab es unklare Aussagen des Vaters bzgl. der Nachfolge. So wurde ein gerichtlicher Betreuer bestellt, mit dem jede größere Entscheidung für die Firma abgestimmt werden musste und der verhindert hat, dass mein Freund im normalen Maß finanziell von der ausgeübten Geschäftsführung profitieren könnte. 

Man denkt ja so (ich zumindest), dass eine gerichtliche Betreuung nur in dysfunktionalen Familienverhältnissen zum Tragen kommt. Aber bei Demenz und ein, zwei dummen Zufällen kann das auch in relativ normalen Familien passieren. 

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franko
· bearbeitet von franko
vor 11 Stunden von supervoidy:

Eine der Bank bekannte Vollmacht existiert bislang nicht.

:rolleyes:

 

vor 11 Stunden von supervoidy:

Das Depot bzw. alle 3 Konten mit einer Vollmacht meiner Eltern zu verwalten und dabei deren Interessen wahrzunehmen klingt nach einer interessanten Option.

Bis jetzt klangen deine Pläne allerdings eher danach, dass du vorhast, deine eigenen Interessen wahrzunehmen.

 

vor 11 Stunden von supervoidy:

Wenn man das jetzt wirklich auch formal alles "sauber" handhaben wollte, was wäre konkret zu tun?

In erster Linie ist das keine Frage von Formalien, sondern eine Entscheidung, wie ihr die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse gestalten wollt:

  • Entweder du bekommst das Geld gleich. Dann musst du es allerdings auch in deinem eigenen Namen anlegen und versteuern.
  • Oder deine Eltern behalten es vorerst. Dann gehört es ihnen und nicht dir. Als Bevollmächtigter musst du immer die Interessen deiner Eltern vertreten – du darfst nicht frei schalten und walten, als ob es schon dein eigenes Vermögen wäre.

Ich würde nicht versuchen, wesentliche Dinge "formal" anders erscheinen zu lassen als sie in der Realität sind. Das könnte dir irgendwann schmerzhaft auf die Füße fallen.

 

vor 11 Stunden von supervoidy:

Ein Elternteil ist dahingehend bislang kerngesund, der andere dagegen musste leider über die Jahre bereits mehrere neurologisch relevante Gesundheitsprobleme durchmachen. Letzteres ist zumindest akut nicht offensichtlich relevant und finanzielle Angelegenheiten werden nahezu zu 100% durch den erstgenannten Elternteil erledigt.

Die Gretchenfrage ist dabei meistens, ob beide Elternteile noch geschäftsfähig sind. Spätestens wenn das nicht mehr der Fall ist und keine ausreichende Vorsorgevollmacht existiert, braucht der Betroffene einen Betreuer.

 

vor 11 Stunden von supervoidy:

Bin Einzelkind und Alleinerbe.

Das vermeidet manchen Streit. Allerdings wirst du ja vermutlich erst dann Alleinerbe, wenn beide Elternteile tot sind, oder?

 

vor 11 Stunden von supervoidy:

Ließe es sich rechtlich in Schriftform regeln, dass bspw. im Pflegefall eine Schenkung an mich erfolgen würde?

Schriftform reicht dafür jedenfalls nicht. Ein Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet sein. Wenn sich deine Eltern arm schenken für den Fall, wo sie das Geld selbst besonders bräuchten, könnte das sogar sittenwidrig sein.

 

vor 7 Stunden von HalloAktie:

Man denkt ja so (ich zumindest), dass eine gerichtliche Betreuung nur in dysfunktionalen Familienverhältnissen zum Tragen kommt. Aber bei Demenz und ein, zwei dummen Zufällen kann das auch in relativ normalen Familien passieren. 

Ungefähr die Hälfte aller Betreuungen wird von Familienangehörigen geführt.

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