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Peter90

Wie herausfinden, ob BU überhaupt notwendig ist?

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Pfennigfuchser

Meinst Du? Ich hatte eher an die Kandidaten gedacht: "Psyche? Ich doch nicht!", die sich tatsächlich bei einer echten Null sehen.

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Nostradamus
vor 9 Minuten von Pfennigfuchser:

Meinst Du? Ich hatte eher an die Kandidaten gedacht: "Psyche? Ich doch nicht!", die sich tatsächlich bei einer echten Null sehen.

So war es auch gemeint (jedoch nicht direkt auf dich bezogen). Ich denke, nur wenige BU-Fälle aufgrund der Psyche wegen sagen: "Ja, das hatte ich schon so erwartet, dass ich deswegen mal berufsunfähig werde."

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 2 Stunden von Pfennigfuchser:
Zitat

bekommt ungefähr noch die Hälfte vom Netto aufs Konto.

So viel? Die letzte Renteninformation, die ich in der Hand hatte, sah da aber anders aus.

 

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist keine Funktion des letzten Einkommens, sondern des durchschnittlichen Einkommens in der ganzen Erwerbsbiografie. Insofern kann die Rente beliebig niedriger oder auch höher ausfallen als der letzte Verdienst.

 

Bei dem berühmten Eckrentner, der ab 22 (nach Schule und Studium) immer genau das Durchschnittsentgelt erzielt – derzeit also etwa 3500 Euro brutto – und dafür jährlich genau einen Entgeltpunkt bekommt, läge die Erwerbsminderungsrente bei etwa 1500 Euro. Seine reguläre Altersrente wäre derzeit etwa 1700 Euro.

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Wenn ich es richtig verstanden habe, wir bei voller Erwerbsminderung zum einen die Anzahl der bisher erworbenen Entgeltpunkte herangezogen, zum anderen wird für die Zurechnungszeit der Durchschnitt der bisher erworbenen Rentenpunkte zugrundegelegt. Und das Ganze wird dann noch etwas gekürzt.

 

Und wieder etwas gelernt: jetzt verstehe ich auch, warum das Nachzahlen kleiner Beträge in die GRV sich auch negativ auswirken kann: das würde den Schnitt für z.B. die EWR nach unten ziehen, nicht wahr?

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Nyx
vor 4 Minuten von Pfennigfuchser:

Und wieder etwas gelernt: jetzt verstehe ich auch, warum das Nachzahlen kleiner Beträge in die GRV sich auch negativ auswirken kann: das würde den Schnitt für z.B. die EWR nach unten ziehen, nicht wahr?

Gewissheit kann ich nicht liefern, aber meines Wissens nach ja.

Genauso wie schlecht bezahlten, nicht-normale Tätigkeiten (zB Werkstudent, 50% Promotion).

Aber bin kein Experte, nur schwierig dazu etwas online zu finden.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 21 Minuten von Pfennigfuchser:

jetzt verstehe ich auch, warum das Nachzahlen kleiner Beträge in die GRV sich auch negativ auswirken kann: das würde den Schnitt für z.B. die EWR nach unten ziehen, nicht wahr?

Ja, ist korrekt. Das zusätzliche Jahr vom 16-17 Lebensjahr mit dem geringstmöglichen Beitrag nachzuzahlen lässt die EWR leicht abfallen. Da muss man sich entscheiden, worauf man schauen will. Da ich nur das eine Jahr als „Zeit“ einkaufen will, nehme ich den geringstmöglichen Betrag wohl wissend, dass die EWR dann kleiner ausfiele. Da ich an die Bewilligung einer EWR ohnehin nicht ganz so glaube im Vergleich zur Bewilligung einer privaten BU, die ich auch höher abgesichert habe, bewerte ich die Absenkung der EWR nicht so kritisch. Den Höchstsatz würde ich ins System der GRV nicht freiwillig einzahlen wollen.

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Thomas_384
vor einer Stunde von satgar:

Ja, ist korrekt. Das zusätzliche Jahr vom 16-17 Lebensjahr mit dem geringstmöglichen Beitrag nachzuzahlen lässt die EWR leicht abfallen. Da muss man sich entscheiden, worauf man schauen will. Da ich nur das eine Jahr als „Zeit“ einkaufen will, nehme ich den geringstmöglichen Betrag wohl wissend, dass die EWR dann kleiner ausfiele. Da ich an die Bewilligung einer EWR ohnehin nicht ganz so glaube im Vergleich zur Bewilligung einer privaten BU, die ich auch höher abgesichert habe, bewerte ich die Absenkung der EWR nicht so kritisch. Den Höchstsatz würde ich ins System der GRV nicht freiwillig einzahlen wollen.

Same here.

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chirlu
vor 1 Stunde von Pfennigfuchser:

jetzt verstehe ich auch, warum das Nachzahlen kleiner Beträge in die GRV sich auch negativ auswirken kann: das würde den Schnitt für z.B. die EWR nach unten ziehen, nicht wahr?

 

Ja, das betrifft aber nur Nachzahlungen für das 17. Lebensjahr, denn für die Durchschnittsberechnung wird ansonsten durch alle Monate seit dem 17. Geburtstag dividiert („belegungsfähiger Zeitraum“), auch wenn man nicht immer Beiträge gezahlt hat.

Am 5.8.2023 um 19:28 von chirlu:

Es geht darum, dass für die Erwerbsminderungsrente (sehr vereinfacht) ein arithmetisches Mittel aus den Entgeltpunkten errechnet wird, also Entgeltpunkte geteilt durch Monate. Der Nenner besteht dabei aus den sogenannten belegungsfähigen Monaten, die normalerweise mit dem Monat des 17. Geburtstags beginnen; aber bei einer Nachzahlung für das 17. Lebensjahr (= das Jahr, in dem man 16 ist) erhöht sich die Zahl der belegungsfähigen Monate entsprechend.

 

Heißt: Bisher hast du x Entgeltpunkte und n Monate, folglich Durchschnitt x/n. Bei einer Nachzahlung von 2 Entgeltpunkten für (z.B.) das 26. Lebensjahr ist der neue Durchschnitt (x+2)/n. Zahlst du stattdessen für das 17. Lebensjahr, ist der neue Durchschnitt (x+2)/(n+12), also weniger. Daraus ergibt sich tendenziell eine niedrigere Erwerbsminderungsrente.

 

Es gibt dann aber noch alle möglichen Sonderbehandlungen z.B. für Schulzeiten oder betriebliche Ausbildungen. Auch die letzten Jahre vor einer Erwerbsminderung werden unter Umständen herausgenommen, wenn das zu einer höheren Rente führt, um eine schleichende Erkrankung auszugleichen, die vielleicht schon vorher zu Einschränkungen bei der Arbeit geführt hat.

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Fondsanleger1966

Ein kleiner Hinweis am Rande:

 

EMR = Erwerbsminderungsrente

EWR = Europäischer Wirtschaftsraum

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Peter90
Am 22.4.2024 um 18:56 von MatthiasHelberg:

Ich hole diesen Thread nochmal hoch, weil @Peter90 ja ziemlich am Anfang nach einem Entscheidungsbaum oder einem Tool gefragt hat, das einem bei der Entscheidung hilft, ob man nun eine BU braucht oder nicht.

 

Falls jemand von Euch das mal testen möchte: Gern :-)  Bitte dann PN an mich, kommt ja wohl nicht so gut, wenn ich das Tool auf unserer Ausprobierseite hier verlinke ...

Oha, absolut gerne! Vielen Dank, ich schreibe dir

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MatthiasHelberg
vor 17 Stunden von Fondsanleger1966:

Ein kleiner Hinweis am Rande:

 

EMR = Erwerbsminderungsrente

EWR = Europäischer Wirtschaftsraum

Danke für den Hinweis, habe es korrigiert (und versuche mir zu merken: Nicht drei Sachen gleichzeitig machen, wenn ich in einem Forum etwas poste ...).

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Pascal1980

Hallo zusammen,

 

ich habe nicht alle Beiträge gelesen, aber bin Akademiker, Gutverdiener (7.000€ netto), Single und möche auch mal eine Familie gründen mit Eigenheim, etc.

 

Daher habe ich frühzeitig mein Humankapital mit der ersten BU, dann beim Gehaltssprung mit der 2. BU etc. zusammen mit der Erwerbsminderungsabsicherung der GRV und des BVV bis 5000€ abgesichert.

 

Würde ich heute berufsunfähig werden, stünden bis zum 67. Lebensjahre ein Bruttoeinkommen von 5000€ x 12 Monate x 23 Jahre = 1.380.000€ im Risiko.

 

Dies ist ein Risiko, dass im Millionenbereich liegt, und ich ebenso absichere wie mit der Privathaftpflicht für Schadensereignisse im Millionenbereich.

 

Dazu due Krankenversicherung, die ebenfalls beim Humankapital absichert.

 

Mit erwarteten Gehaltssteigerungen in der Unternehmeneberatung sind ca. 2 Mio. €, und als Partner sogar fast soviel im Jahr, abzusichern.

 

Daher ist es mir die monatliche Prämie wert, dieses Risikos im Millionenbereich abzusichern.

 

Davon hängt die Finanzierung meines Lebensstils, meines Vermögensaufbaus, Gründung einer Familie etc. ab.

 

Herzliche Grüße


Pascal

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Pfennigfuchser

Das ist ein tolles Beispiel für die Frage, was man eigentlich absichern will.

 

Ist der mit dem hohen Gehalt einhergehende Lebensstil, Vermögensaufbau, usw. das Ziel für mich und meine Familie, so sichere ich das, wie von Pascal beschrieben, ab. Weil man andersfalls das Risiko eingeht, das gewünschte Ziel wg Berufsunfähigkeit nicht zu erreichen.

 

Ist man jedoch mit wesentlich weniger auch schon zufrieden, so macht es wenig Sinn, die volle Summe abzusichern, selbst wenn man die verdient und sie somit im Feuer steht. Für mich persönlich wäre das Risiko eben wesentlich kleiner als der Barwert meiner zukünftigen Gehälter. Weil ich die eh nicht verbrauchen werde.

 

Wenn ich die BU Absicherung als Teil meiner Kompensation als Partner jedoch quasi für lau auf meine Gehalt bekäme, würde ich sie wohl auch mitnehmen ;-)

 

 

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 7 Stunden von Pfennigfuchser:

Für mich persönlich wäre das Risiko eben wesentlich kleiner als der Barwert meiner zukünftigen Gehälter. Weil ich die eh nicht verbrauchen werde.

Das Risiko, dass sich "unnötig" gezahlte BU-Beiträge (wenn also keine Leistung der Versicherung fällig wird) nachteilig auf dein Leben auswirken, ist in dem Fall allerdings auch nicht besonders groß. B-)

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Pfennigfuchser

Ja, interessant. 2/3 bekommen Grundsicherung, weil sie entweder gar nicht gesetzlich versichert waren oder zu kurz, 1/3 weil die gesetzliche Rente zu gering ausfiel.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 7 Minuten von Pfennigfuchser:

gar nicht gesetzlich versichert waren oder zu kurz,

Das finde ich mit den Erstanträgen sowie dem Alter (56 Jahre) höchst spannend. Gleichzeitig heißt "Grundsicherung" ja dann auch immer Vermögensprüfung. Das kriegen ja wirklich nur die, die so gut wie gar kein Vermögen haben.

 

Bin ich 56 Jahre alt, bekomme keine gesetzliche Rentenleistung (aus den genannten Gründen) und bekomme gleichzeitig Grundsicherung, heißt das auch, das ich als 56er es nicht geschafft habe, ausreichend Vermögen aufgebaut zu haben. Der oder diejenige hat auch keine privaten Absicherungen wie BU, DD, Grundfähigkeitspolice oder oder oder, weil die bei der Grundsicherung des Staates ja angerechnet würden. 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Das sind schlecht abgesicherte Selbständige. Oder so Menschen wie meine Nachbarin, die immer nur gringfügig verdient hat, kombiniert mit Schwarzarbeit, zwischenzeitlich vom Gatten finanziert, dann wieder H4, immer wieder gesundheitliche Probleme. Hat irgendwann eine Erwerbsminderung attestiert bekommen, Antrag gestellt, aber eben zu wenig Versicherungszeiten.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 14 Minuten von Pfennigfuchser:

Das sind schlecht abgesicherte Selbständige.

ja, schlimm. Da gibt es wohl manch einen Selbständigen, der mit seinem Business eigentlich schon als gescheitert gelten kann, selbst wenn die Person nicht insolvent ist. Aber das einzusehen, fällt vielen wohl schwer, dass man eher in einem Angestelltenverhältnis besser aufgehoben wäre.

 

Ich denke, das sind dann auch so übliche Geschichten, dass man entweder gar kein Vermögen aufbauen konnte, oder es bei "schlecht laufender Selbständigkeit" schrittweise angreift. Man lebt dann von seinem Vermögen oder bringt es in die Selbständigkeit ein, um zu versuchen, diese ans laufen zu kriegen. Ist dann das Vermögen irgendwann weg, versucht es der ein oder andere dann noch durch Schulden. Bis es dann gar nicht mehr geht.

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Der Heini

Naja, 500.000 bekommen Grundsicherung bei 21 Mio. Rentnern, das ist nicht viel, IMHO.

 

Sind bestimmt viele Selbstständige, kenne einige, die mit 55J immer noch alles verdiente ins Geschäft stecken, damit es weiter läuft und hoffen dann es vor der Rente gut verkauft zu bekommen. Ist wohl viel Wunschdenken bei, wie Lotto spielen. :myop:

Bei manchen klappt es, da reden dann alle von, die vielen anderen werden ignoriert.

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satgar
vor 7 Minuten von Der Heini:

Naja, 500.000 bekommen Grundsicherung bei 21 Mio. Rentnern, das ist nicht viel, IMHO.

Das ist nicht ganz korrekt und nicht ganz das, was im Versicherungsjournal gemeint war/ist. Siehe https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/04/PD24_134_228.html

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hilflos
vor 4 Stunden von Pfennigfuchser:

Ja, interessant. 2/3 bekommen Grundsicherung, weil sie entweder gar nicht gesetzlich versichert waren oder zu kurz, 

eine zu kurze Beschäftigungsdauer kann ich eigentlich nicht verstehen. so weit ich weiß sind die Voraussetzungen 3 Beitragsjahre in den letzten 5 Kalenderjahren. Das hat man mit der Lehre geschafft und Krankengeld oder ALG1 zählt ja auch. Da müssen schon Zeiten ohne Beschäftigung (Elternzeit, Harz 4 oder ähnliches) dabei sein

vor 4 Stunden von Pfennigfuchser:

Oder so Menschen wie meine Nachbarin, die immer nur geringfügig verdient hat. Hat irgendwann eine Erwerbsminderung attestiert bekommen, Antrag gestellt, aber eben zu wenig Versicherungszeiten.

das zeigt, dass geringfügig Beschäftigte sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen sollten. Wenn man von Alter 16 bis zu den Kindern normal verdient hat, kommt auch eine akzeptable EM Rente raus. Auch wenn vom Betrag das gleiche rauskommt wie Bürgergeld ist es emotional und vom Vermögen/Zuverdienst besser EM Rentner zu sein und nicht Harzer

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satgar
vor 47 Minuten von hilflos:

. so weit ich weiß sind die Voraussetzungen 3 Beitragsjahre in den letzten 5 Kalenderjahren.

Das müssen aber Pflichtjahre „in den letzten 5 Jahren“ gewesen sein. Das irgendwann mal erfüllt zu haben, reicht dabei nicht. Macht man sich selbständig und versichert sich bei der GRV nicht Pflichtig (wichtig!), fällt man irgendwann aus dieser Zeit heraus, dass man vor Eintritt der Erwerbsminderungsrente die von dir genannte Zeit erfüllt hatte. Es muss vor Eintritt der EMR erfüllt sein, nicht irgendwann mal, vor 20 Jahren oder so ^^

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Sapine

Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente

- 5 Versicherungsjahre

- in den letzten fünf Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge

- entsprechende Einschränkungen, dass man keine 6 Stunden mehr arbeiten kann

 

Als typisches Beispiel für einen solchen Grundsicherungsfall wäre der TO aus folgendem Faden. Einige Jahre Erwerbstätigkeit im Ausland ohne Rentenversicherung. Danach einige Jahre Versicherungspflicht für Tätigkeit in Deutschland. Aktuell würde er 570 Euro Erwerbsminderungsrente bekommen im Fall der Fälle. Ich bin zwiespältig, ihm eine BU anzuraten. Das Geld ist knapp.

 

 

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hiviq

Weg von der Theorie - schaut euch mal die Praxis ohne BU an.

https://www.wertpapier-forum.de/topic/66798-ca-500k-leider-vorzeitige-entsparung/

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