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Pfennigfuchser

Verdienende Kinder in der Krankenversicherung

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Pfennigfuchser

Bisher eher theoretische Frage. Verstanden habe ich:

 

Wenn ein Kind eigene Einnahmen hat (Kapitalerträge, Verdienst, Mieteinnahmen) fliegt es ab einer bestimmten Höhe (505 + Werbungskosten, bei Kap noch Berücksichtigung Freistellung) aus der Familienversicherung. Und muss sich dann mind. zum Mindestsatz selbst versichern. Richtig?

 

In der Beihilfe/PKV wäre es versichert so lange man Kindergeld bekommt. 

 

Wäre das Rausfliegen aus der GKV ein Grund, in die PKV/Beihilfe zu kommen (Anwartschaft liegt vor)?

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chirlu

Zu den Beträgen:

 

vor 9 Minuten von Pfennigfuchser:

Wäre das Rausfliegen aus der GKV ein Grund, in die PKV/Beihilfe zu kommen (Anwartschaft liegt vor)?

 

Die Beihilfeberechtigung (bzw. -berücksichtigungsfähigkeit) besteht immer, auch während einer Familienversicherung in der GKV. Für die private Versicherung: Vermutlich ja, aber es könnte Anwartschaften geben, bei denen es nicht so ist (konkrete Bedingungen anschauen).

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Pfennigfuchser

Danke! Ich wusste bisher nur, dass ich nicht nach Gusto wechseln kann.

 

Aber mir fällt gerade etwas ganz anderes ein, weil Du sagst, Beihilfe Berechtigung bestehe immer: doch sicher nur, wenn man nicht in der GKV ist? Sonst könnte man ja mit einer Behandlung, die die GKV nicht zahlen will bei der Beihilfe aufschlagen und sich 80% zurückholen?

 

(Obwohl ich bisher ehrlich gesagt nur den umgekehrten Fall hatte, dass die GKV Dinge zählt, die die Beihilfe sich weigert zu zahlen.)

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 25 Minuten von Pfennigfuchser:

weil Du sagst, Beihilfe Berechtigung bestehe immer: doch sicher nur, wenn man nicht in der GKV ist? Sonst könnte man ja mit einer Behandlung, die die GKV nicht zahlen will bei der Beihilfe aufschlagen und sich 80% zurückholen?

 

Doch, prinzipiell sollte genau das gehen. Allerdings gibt es eine Reihe von Einschränkungen in §§ 8, 9 BBhV, so dass insbesondere Zuzahlungen nicht beihilfefähig sind und man auch nicht einfach auf Leistungen, die die Krankenkasse erbringen würde, verzichten kann, um sich von einem Arzt mit Kassenzulassung privat behandeln zu lassen. Ich könnte mir aber denken, dass es etwa bei Behandlungen im Ausland, bei Zahnersatz (jedoch fiktive Anrechnung des maximal möglichen Festzuschusses, auch wenn die Krankenkasse tatsächlich weniger bezahlt hat) und vielleicht sogar bei Behandlungen in Privatpraxen funktionieren sollte. Ohne Gewähr aber – bevor du jetzt gleich eine teure privatärztliche Behandlung planst, solltest du dich bei der Beihilfestelle rückversichern. ;)

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