Sapine 8. November vor 1 Minute von GuyInborito: Gut könnte tatsächlich ein dunkles Orange sein. Haben Broker features die den günstigsten Preis hervorheben? Habe ich aber noch nie gesehen und hab ja schon 5-6 mal was gekauft... vlt ist das neu... Ja haben sie Warum machst Du so ein Geheimnis draus und beantwortest nicht die Fragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 8. November vor 7 Minuten von Sapine: Ja haben sie Warum machst Du so ein Geheimnis draus und beantwortest nicht die Fragen? Das es die ING ist, hatte er in seinem ersten Nachfragepost schon genannt ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido 8. November · bearbeitet 8. November von dimido vor einer Stunde von GuyInborito: grrr... gerade ist es bei Stuttgart aber ich darf kein Screenshot machen, die App verhindert das. Ach Du bist in der APP, da fehlt in der Tat der Text-Hinweis wegen "Bester Preis" (ist in der Browser-Ansicht unübersehbar). Hier mal ein Screenshot für den heiligen Gral aus der ING-App, meinst Du das hier? (wenn Du nix orangenes siehst, musst du "alle Börsen ansehen" klicken, ab und zu ist der beste Preis weiter unten ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GuyInborito 8. November ja das war es, dann ist dieses Mysterium ja geklärt. Ist aber irgendwie nicht immer... Egal. Kann als unwichtig abgehakt werden. @Sapine ich hatte sowohl Broker, Handelsplätze und Uhrzeiten bereits genannt. Quasi alles was du nachgefragt hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GuyInborito vor 8 Stunden Frage zum Sparerpauschbetrag: Wenn mein ETF in einem Jahr minus machen würde aber seine üblichen knapp 2% ausschüttet sind diese dann zu versteuern oder nicht? Ich bin ja insgesamt in dem Gedankenspiel im Minus dann sind ja die Ausschüttungen auch kein Gewinn sondern quasi realisierter Verlust. Wird da dann trotzdem was besteuert? Mit geht es darum dass meine Gralssausschüttungen den Pauschbetrag übertreffen. Jetzt kam mir der Gedanke den Freistellungsauftrag zum Broker zu verlegen damit dieser immer automatisch voll ausgeschöpft wird und ich nicht dran denken muß. Aber wie ist das in Jahren mit Verlusten, eigentlich dürfte ja dann nichts besteuert werden müssen wenn man Minus macht.... Oder ist das auch irgend so n FIFO Prinzip wo manche Anteile von früher noch im Plus sind und die neueren Nicht oder wie wird das dann berechnet? Momentan kann man den Betrag ja gut mit Festgeldzinsen ausschöpfen aber falls man mal wieder in den Nullzinsbereich kommen würde wäre der Freibetrag bei einer Bank wo man nur Cash hat ja komplett nutzlos... Oder kann ich bei beiden Banken der Freistellungsauftrag hinterlegen und die (oder das Finanzamt oder wer auch immer) machen das dann immer automatisch dass der Betrag so gut es geht ausgeschöpft wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes vor 8 Stunden vor 2 Minuten von GuyInborito: Wenn mein ETF in einem Jahr minus machen würde aber seine üblichen knapp 2% ausschüttet sind diese dann zu versteuern oder nicht? Ich bin ja insgesamt in dem Gedankenspiel im Minus dann sind ja die Ausschüttungen auch kein Gewinn sondern quasi realisierter Verlust. Wird da dann trotzdem was besteuert? Ausschüttungen sind Kapitalerträge und unterliegen entsprechend der Kapitalertragsteuer. Mit dem Kurs des zugrundeliegenden Wertpapiers besteht da kein Zusammenhang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GuyInborito vor 7 Stunden sicher? Kommt mir komisch vor... wenn mein ETF über viele Jahre einen langsamen Tod sterben würde und dauerhaft weniger Wert werden würde da dann noch Steuern auf Verluste zu bezahlen kommt mir irgendwie sehr eigenartig vor, normal muß doch ein Wert erstmal geschaffen werden um einen Teil davon abgeben zu können... hmmm.... Aber dann würde es jedenfalls Sinn machen den Freistellungsauftrag zum Broker zu geben und ich kann meinen "nie mehr dran denken" Plan so umsetzen... richtig? Da ich ihn um etwa das doppelte übertreffe muß ich mir ja keine Sorgen machen dass ich mal drunter liege oder gab es das schonmal dass der Gral mit seinen knapp 2% Dividenden auf deutlich unter 1% fiel? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker vor 7 Stunden Kursveränderungen des ETF unterliegen erst der Steuer bzw, werden auf den Freistellungsauftrag angerechnet, wenn diese realisiert werden durch Verkauf desselbigen. (Gewinn oder Verlust) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blueprint vor 7 Stunden vor 22 Minuten von PrivateBanker: Kursveränderungen des ETF unterliegen erst der Steuer bzw, werden auf den Freistellungsauftrag angerechnet, wenn diese realisiert werden durch Verkauf desselbigen. (Gewinn oder Verlust) Das ist so nicht richtig, wir haben in D ja inzwischen die fiktive Besteuerung von Kursgewinnen von Fonds über die Vorabpauschale. vor 31 Minuten von GuyInborito: sicher? Ja, sicher! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes vor 5 Stunden vor 2 Stunden von GuyInborito: sicher? Kommt mir komisch vor... wenn mein ETF über viele Jahre einen langsamen Tod sterben würde und dauerhaft weniger Wert werden würde da dann noch Steuern auf Verluste zu bezahlen kommt mir irgendwie sehr eigenartig vor, normal muß doch ein Wert erstmal geschaffen werden um einen Teil davon abgeben zu können... hmmm.... Ganz sicher. Was ausgeschüttet wird, wurde auch vorher erwirtschaftet. Du bekommst nur Deinen Anteil an dem, was die im Fondsvermögen enthaltenen Wertpapiere an Dividenden ausschütten oder Zinsen zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag