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BarbarossaII

geschickter Instanzenzug bei Meinungsverschiedenheit mit Bank

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

wie sieht ein geschickter Instanzenzug bei Meinungsverschiedenheit mit einer Bank aus?

 

z.B.

1. Gespräch mit normalem Kundenservice der Bank suchen

2. Mail/Brief an normalen Kundenservice der Bank

3. innerhalb der Bank "hocharbeiten" über deren Instanzenzug (Bank-interne Beschwerdestelle(n)) bis zur finalen Aussage der Bank, dass Bank-interner Instanzenzug ausgeschöpft und Bank Thema abschließend weiterhin anders als Kunde sieht.

4. Ombudsmann

5. Verbraucherzentrale

6. Klage vor ordentlichem Gericht.

 

zu 4. & 5.: Ombudsmann nimmt laut dessen Statuten kein Verfahren an, das schon zeitgleich vor ordentlichem Gericht oder Verbraucherzentrale läuft; daher die Reihenfolge. Bei der Verbraucherzentrale konnte ich nicht in Erfahrung bringen, ob die Verfahren annehmen, die schon beim Ombudsmann waren.

 

Danke&Gruß,

Barbarossa II

 

 

 

 

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stolper
· bearbeitet von stolper

Guten Morgen,

 

pauschale Einschätzung finde ich schwierig. M.E. kommt es z.B. darauf an, um was für eine Bank (Direktbank, Filialbank) es sich handelt und um was für eine "Meinungsverschiedenheit" (€-Wert) es geht. Ich hatte vor ca. 11 Jahren mal eine heftige "Meinungsverschiedenheit" mit einer Direktbank (DAB). Das war ganz schwierig und konnte erst nach ca. 6 Wochen Hin-und-Her von mir alleine "gelöst" werden. Aber es stand kurz davor, einem Anwalt übergeben zu werden (den ich in diesem sehr speziellen Fall damals erst mal hätte finden müssen).

 

Viel Erfolg.

 

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Ramstein
vor 18 Minuten von stolper:

pauschale Einschätzung finde ich schwierig

 

+10

 

Pauschale Fragestellungen ohne Details führen in der Regel zu nicht zielführendem Geschwurbel.

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cygnus
vor 49 Minuten von BarbarossaII:

wie sieht ein geschickter Instanzenzug bei Meinungsverschiedenheit mit einer Bank aus?

z.B.

1. Gespräch mit normalem Kundenservice der Bank suchen

2. Mail/Brief an normalen Kundenservice der Bank

3. innerhalb der Bank "hocharbeiten" über deren Instanzenzug (Bank-interne Beschwerdestelle(n)) bis zur finalen Aussage der Bank, dass Bank-interner Instanzenzug ausgeschöpft und Bank Thema abschließend weiterhin anders als Kunde sieht.

4. Ombudsmann

5. Verbraucherzentrale

6. Klage vor ordentlichem Gericht.

Ich habe bislang bei hartnäckiger Kooperationsverweigerung einer Bank trotz deren offensichtlichen Fehlverhaltens als Schritt 3 dann eine Beschwerde an die BaFin eingereicht. Habe damit meist ca. 3 Monate gewartet, um der Bank noch eine Chance zu geben. Ich musste dieses Vorgehen gegenüber verschiedenen Banken anwenden und es führte immer zum Erfolg, die Korrekturen der Banken erfolgten maximal 2 Monate nach erstellen der BaFin-Beschwerde. Es ging bei mir es um fehlerhaft umgesetzte Kapitalmaßnahmen, und in anderen Fällen um nicht korrekt übertragene Einstandskurse. Die Instanz BaFin ist meines Erachtens effektiver als Ombudsmann oder Verbraucherzentrale.

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Theobuy
vor 2 Stunden von BarbarossaII:

wie sieht ein geschickter Instanzenzug bei Meinungsverschiedenheit mit einer Bank aus?

Warum willst du so viele Schritte unternehmen? Ich hätte gedacht, dass du ein bestimmtes Ergebnis erzielen willst und nicht deine Lebenszeit darauf verwenden...

 

Ich würde immer so wenig Schritte wie möglich unternehmen und falls das Gespräch am Schalter zu nichts führt, maximal an die Filiale schreiben, ansonsten externe Stellen aufsuchen.

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Norica

Aus eigener Erfahrung bei einer Meinungsverschiedenheit:

Den Punkt 1 übersprungen und gleich bei 2. angesetzt, dann den dritten Punkt gefahren und final die Bank gewechselt :-*

 

 

 

SG

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ZfT
· bearbeitet von ZfT
vor 3 Stunden von cygnus:

Die Instanz BaFin ist meines Erachtens effektiver als Ombudsmann oder Verbraucherzentrale.

Ich habe da genau die gegenteilige Erfahrung gemacht, Bafin hat gar nichts gebracht außer einem einem Standardschreiben am Thema vorbei nach drei Monaten. Die Einschaltung des Ombudsmannes hingegen führte letztendlich zu einer Einwilligung der Bank in meinem Sinne.

 

Insonfern stimme ich zu, pauschal kann man das überhaupt nicht sagen.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Man kann auch den Abschlussprüfer der Bank ansprechen. Die prüfen im Rahmen der Abschlussprüfungen auch Kundenbeschwerden. Auf jeden Fall wird es dann zur Chefsache in der Bank, wenn der Wirtschaftsprüfer seinerseits bei der Bank (einfach nur zwecks Aufklärung) zurückfragt. Deren Ansprechpartner sind nicht die normalen Angestellte, sondern immer gleich die Abteilungsleiter bzw. Geschäftsführung. Und besonders hellhörig wird der Abschlussprüfer, wenn bei der Bank Organisationsmängel zu der Kundenbeschwerde geführt haben; er sich also die Frage stellt: Ist das nur ein Kunde oder betrifft das viele Kunden in vergleichbarer Situation?

 

Den Prüfer findet man via Prüfungsvermerk des Jahresabschlusses. Dann googlen, wo die ihren Sitz haben ... anrufen bzw. anschreiben.

Generell gilt bei allen Arten von Beschwerden, dass man sauber argumentiert und Belegkopien hat. Wie bei Gericht ... ohne Beweise erreicht man wenig und Ahnung von der Rechtslage sollte man auch haben.

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Neverdo
vor 5 Stunden von BarbarossaII:

Guten Tag zusammen,

 

wie sieht ein geschickter Instanzenzug bei Meinungsverschiedenheit mit einer Bank aus?

 

z.B.

1. Gespräch mit normalem Kundenservice der Bank suchen

2. Mail/Brief an normalen Kundenservice der Bank

3. innerhalb der Bank "hocharbeiten" über deren Instanzenzug (Bank-interne Beschwerdestelle(n)) bis zur finalen Aussage der Bank, dass Bank-interner Instanzenzug ausgeschöpft und Bank Thema abschließend weiterhin anders als Kunde sieht.

4. Ombudsmann

5. Verbraucherzentrale

6. Klage vor ordentlichem Gericht.

 

zu 4. & 5.: Ombudsmann nimmt laut dessen Statuten kein Verfahren an, das schon zeitgleich vor ordentlichem Gericht oder Verbraucherzentrale läuft; daher die Reihenfolge. Bei der Verbraucherzentrale konnte ich nicht in Erfahrung bringen, ob die Verfahren annehmen, die schon beim Ombudsmann waren.

 

Danke&Gruß,

Barbarossa II

 

 

 

 

Ich hoffe , es handelt sich um eine Bank, die du betreten kannst online und billig wäre fast aussichtslos, da nur mit Anwalt...

Ansonsten wirst du dich an den Anlageberater wenden, dann allenfalls noch den Abteiler dazu nehmen...um Gottes Willen keine Schaltergespräche , wie soll das gehen und verabschiede dich von Verbraucherzentrale und anderen Helfern, die bringen dich kaum weiter, ansonsten wie hier schon angesprochen, Info durch Forum zum Sachverhalt und dann vorsprechen...

Wenn ich Unstimmigkeiten habe, erledige ich es Telefonisch und per Mail in fast freundschaftlicher, in jedem Fall sachlicher Art, Ruppigkeit ist absolut das schlechteste Mittel um weiter zu kommen, natürlich muss man Argumente haben, aber anzunehmen an der anderen Seite sitzt der Feind...ist falsch !

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odensee
vor 10 Minuten von Neverdo:

Ich hoffe , es handelt sich um eine Bank, die du betreten kannst online und billig wäre fast aussichtslos, da nur mit Anwalt...

Ich hatte vor einigen Jahren "Unstimmigkeiten" mit Flatex. Die kann ich nicht betreten und billig sind sie auch noch. Die Hotline hat das Problem ausgesessen. Darauf Brief (ja, Brief) an die Innenrevision. Problem wurde in meinem Sinne gelöst. Man braucht nicht für alles einen Anwalt.

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Für eine Klage könnte es notwendig sein, Einspruch gegen den entsprechenden Quartalsauszug erhoben zu haben. Bin da aber nicht sicher, da die Info vom Hörensagen stammt. Das geht formlos per Mail bis 6 Wochen nach Quartalsende.

 

Wenn es um eine steuerliche Angelegenheit geht, kannst Du den Ombudsmann weglassen, der sich dafür nicht zuständig fühlt. Das habe ich selbst mehrfach erlebt.

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