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schebitz

Rückkaufsrecht bei Immobilien

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schebitz
Am 5.4.2024 um 09:13 von CorMaguire:

Wenn aber eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen ist, kann ein zukünftiger Käufer erkennen das noch was im Busch ist.

Und wie viel kostet diese Rückauflassungsvormerkung zusätzlich zu dem was der Notar sowieso für den Kaufvertrag für die Immobilie bekommt?

 

Das heißt diese Rückauflassungsvormerkung verhindert, dass der Eigentümer der Immobilie diese an einen Fremden verkauft und dabei das Widerkaufsrecht des vorherigen Immobilienbesitzers vergisst?

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 12 Minuten von schebitz:

Und wie viel kostet diese Rückauflassungsvormerkung zusätzlich zu dem was der Notar sowieso für den Kaufvertrag für die Immobilie bekommt?

 

Das heißt diese Rückauflassungsvormerkung verhindert, dass der Eigentümer der Immobilie diese an einen Fremden verkauft und dabei das Widerkaufsrecht des vorherigen Immobilienbesitzers vergisst?

a) Keine Ahnung musst Du selbst recherchieren, auch beim GBA.

 

b) Ja, denn wer (Fremdvergleich) würde das bei so einer Belastung noch kaufen wollen? Außer mit einem Riesenabschlag?

Was vermutlich die ursprüngliche Absicht konterkariert. Aber dazu fragst Du am besten einen Steuerberater und einen Anwalt.

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