MichaelE 31. März Hallo, ich hätte eine Frage zur Kombinierbarkeit von zwei Freistellungsaufträgen. Wenn ich zusammen mit meiner Frau einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bei einem Broker über 1700 Euro eingerichtet habe. Ist es möglich, bei einer anderen Bank noch als Einzelperson einen Freistellungsauftrag über 300 Euro einzurichten? Zusammen wären das ja die erlaubten 2000 Euro, oder habe ich hier einen Denkfehler? Wenn ich die 1700 Euro durch zwei Personen dividiere, dann hätte ich für mich 850 Euro eingerichtet und durch die anderen 300 Euro wäre ich alleine bei 1150 Euro, oder zählen alle Beträge einfach zusammen? Danke für Eure Hilfe und noch schöne Ostern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 1. April vor 20 Stunden von MichaelE: Wenn ich zusammen mit meiner Frau einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bei einem Broker über 1700 Euro eingerichtet habe. Ist es möglich, bei einer anderen Bank noch als Einzelperson einen Freistellungsauftrag über 300 Euro einzurichten? Ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 1. April vor 21 Stunden von MichaelE: Wenn ich zusammen mit meiner Frau einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bei einem Broker über 1700 Euro eingerichtet habe. Ist es möglich, bei einer anderen Bank noch als Einzelperson einen Freistellungsauftrag über 300 Euro einzurichten? Der zweiten Bank sollte dann über die 300 Euro ebenfalls ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt werden. Das ist ohne Weiteres auch bei einem Einzelkonto möglich. vor 21 Stunden von MichaelE: Zusammen wären das ja die erlaubten 2000 Euro, oder habe ich hier einen Denkfehler? Wenn ich die 1700 Euro durch zwei Personen dividiere, dann hätte ich für mich 850 Euro eingerichtet und durch die anderen 300 Euro wäre ich alleine bei 1150 Euro, oder zählen alle Beträge einfach zusammen? Wenn gemeinsame Freistellungsaufträge erteilt werden, zählen alle Beträge zusammen; die 2.000 Euro dürfen dann beliebig verteilt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MichaelE 1. April vor 25 Minuten von franko: Der zweiten Bank sollte dann über die 300 Euro ebenfalls ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt werden. Das ist ohne Weiteres auch bei einem Einzelkonto möglich. Ich fragte deswegen, da ich den gemeinsamen Freistellungsauftrag bei der Bank schriftlich einreichen müßte und der einzelne Freistellungsauftrag bequem online einstellbar wäre. Ich brauche die Freistellung nur dieses Jahr und deswegen wollte ich den Mehraufwand eigentlich meiden. Viel Arbeit ist es aber trotzdem nicht. Danke für Deine Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tharos 1. April Ist das nicht am Ende egal bei gemeinschaftlicher Veranlagerung? Auf den Steuerbescheinigungen gibt es doch nur "verbrauchter Pauschbetrag" und bei der Steuererklärung wird am Ende generell 2000EUR als Freistellungsbetrag abgezogen?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 2. April Am 1.4.2024 um 19:37 von MichaelE: Ich fragte deswegen, da ich den gemeinsamen Freistellungsauftrag bei der Bank schriftlich einreichen müßte und der einzelne Freistellungsauftrag bequem online einstellbar wäre. Ich [...] wollte [...] den Mehraufwand eigentlich meiden. Im Einzel-Freistellungsauftrag würdest du halt eigentlich bestätigen, dass du nicht mehr als 1.000 Euro freistellen lässt. Das passt dann nicht richtig mit dem gemeinsamen Freistellungsauftrag zusammen. Ich vermute aber, dass das kaum zum praktischen Problem werden dürfte – vorausgesetzt, ihr lasst als Ehepaar insgesamt nicht mehr als 2.000 Euro freistellen. Am 1.4.2024 um 21:34 von Tharos: Ist das nicht am Ende egal bei gemeinschaftlicher Veranlagerung? Auf den Steuerbescheinigungen gibt es doch nur "verbrauchter Pauschbetrag" und bei der Steuererklärung wird am Ende generell 2000EUR als Freistellungsbetrag abgezogen?! Die elektronische Meldung der Bank an das BZSt lässt schon erkennen, ob eine Einzelperson oder ein Ehepaar den Freistellungsauftrag erteilt hat. Solange der Pauschbetrag nicht überzogen wird, dürfte das Finanzamt aber wohl Besseres zu tun haben, als sich um solche Nichtigkeiten zu kümmern... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag