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CitarNosis

DRV Lücke wegen Elternzeit

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CitarNosis

Ich habe eine zwei Monat Lücke in meiner DRV wegen der Elternzeit. 
Kann ich die irgendwie ausmerzen und hat es irgendwelche Konsequenzen?

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chirlu

Bitte mehr Angaben …

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stagflation
vor einer Stunde von CitarNosis:

Kann ich die irgendwie ausmerzen

 

Klingt ja wie Ungeziefer... Oder eine Krankheit...

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market anomaly

Falls es sich nicht um Parasiten handelt, dann kontaktiere doch die Beratung der DRV?

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hilflos

man kann sich für die Zeit freiwillig versichern, je nachdem wie lange sie schon her ist.  Konsequenzen sind keinen Rentenpunkte für die Zeit. da max 2 Punkte/Jahr sind das netto keine 10.--€/Monat weniger Rente

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Nyx
vor 2 Stunden von hilflos:

man kann sich für die Zeit freiwillig versichern, je nachdem wie lange sie schon her ist.  Konsequenzen sind keinen Rentenpunkte für die Zeit. da max 2 Punkte/Jahr sind das netto keine 10.--€/Monat weniger Rente

In dem Fall zahlt man dann auch Beiträge seines Nettos (Vermögen) ein, im Gegensatz zum Brutto vom Arbeitsentgelt.

Macht das eigentlich einen Unterschied? Wenn beides die gleichen Punkte liefert ist das ja schlecht für den Einzahler.

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chirlu
vor 1 Minute von Nyx:

In dem Fall zahlt man dann auch Beiträge seines Nettos (Vermögen) ein, im Gegensatz zum Brutto vom Arbeitsentgelt.

 

Tut man nicht, nein. (Somit erledigt sich auch die Folgefrage.)

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CitarNosis
vor 13 Stunden von chirlu:

Bitte mehr Angaben …

Was brauchst genau?

 

vor 12 Stunden von stagflation:

Klingt ja wie Ungeziefer... Oder eine Krankheit...

Ach komm :-)
https://de.wiktionary.org/wiki/ausmerzen
 

Beispiele:

[1] Manche Fehler sind einfach nicht auszumerzen.

"Aus der Welt schaffen"

 

vor 4 Stunden von hilflos:

man kann sich für die Zeit freiwillig versichern, je nachdem wie lange sie schon her ist.  Konsequenzen sind keinen Rentenpunkte für die Zeit. da max 2 Punkte/Jahr sind das netto keine 10.--€/Monat weniger Rente

Wegen den Rentenpunkten/Geld geht es mir gar nicht, sondern eher wegen der Zeit nicht das nachher die 2 Monate fehlen für die 35 oder 45 Jahre.
Aktuell könnte ich die 2 Monate noch auffüllen und nachzahlen für die Schulzeit

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 2 Stunden von Nyx:

Macht das eigentlich einen Unterschied? Wenn beides die gleichen Punkte liefert ist das ja schlecht für den Einzahler.

 

Dadurch dass du die freiwilligen Einzahlungen aus deinem Vermögen bei deiner persönlichen Einkommenssteuererklärung absetzen kannst, gleicht sich das wieder aus - es kommt also effektiv beides aus dem Brutto und daher müssen die Punkte auch nicht anders behandelt werden. ;)

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Sapine
vor 1 Stunde von CitarNosis:

Wegen den Rentenpunkten/Geld geht es mir gar nicht, sondern eher wegen der Zeit nicht das nachher die 2 Monate fehlen für die 35 oder 45 Jahre.

Für die 45 Jahre zählen meines Wissens nur Pflichtbeiträge. Da bräuchtest Du also eher einen Midijob mit Versicherung als freiwillige Zahlungen. 

Wie die Jahre für die Schulzeit zählen bin ich überfragt. 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

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chirlu
vor 4 Stunden von Sapine:

Für die 45 Jahre zählen meines Wissens nur Pflichtbeiträge.

 

Nein, wenn jemand mindestens 18 Jahre an Pflichtbeiträgen hat, werden auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen mitgezählt.

 

vor 4 Stunden von Sapine:

Wie die Jahre für die Schulzeit zählen bin ich überfragt.

 

Es sind Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, die also ebenfalls mitzählen, sofern es auch mindestens 18 Jahre an Pflichtbeitragszeiten gibt.

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Nyx
vor 6 Stunden von s1lv3r:

 

Dadurch dass du die freiwilligen Einzahlungen aus deinem Vermögen bei deiner persönlichen Einkommenssteuererklärung absetzen kannst, gleicht sich das wieder aus - es kommt also effektiv beides aus dem Brutto und daher müssen die Punkte auch nicht anders behandelt werden. ;)

Ah das macht Sinn, danke.

 

Das einzige "Risiko" das ich dann noch sehe ist dass man sich damit den EM Rentenanspruch erniedrigt, wenn man bspw. nur Mindestbetrag einzahlt.

Außer es gibt da eine Ausnahmeregelung.

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CitarNosis
vor 2 Stunden von chirlu:

Nein, wenn jemand mindestens 18 Jahre an Pflichtbeiträgen hat, werden auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen mitgezählt.

Das sollte machbar sein und sind fast zusammen, bisher sind alles Pflichtbeiträgen, außer Abitur und Studium (3 Jahre).

 

Wo kann man denn noch freiwillig einzahlen, außer für die Schulzeiten?
 

vor 1 Stunde von Nyx:

Das einzige "Risiko" das ich dann noch sehe ist dass man sich damit den EM Rentenanspruch erniedrigt, wenn man bspw. nur Mindestbetrag einzahlt.

Außer es gibt da eine Ausnahmeregelung.

Wenn es bei den 2 Monaten bleibt, könnte ich dafür die Höchstbeträge zahlen und dann würden auch keine Ansprüche sinken

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investorfonds

Hast du in den fehlenden beiden Monaten evtl. 2 Kinder unter 10 Jahren erzogen, dann würden die Zeiten auch als Kinderberücksichtungszeiten belegt werden?

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hilflos
vor 11 Stunden von CitarNosis:

 

Wo kann man denn noch freiwillig einzahlen, außer für die Schulzeiten?

Schul und Studienzeiten über 8 Jahre, bis man 45 Ist

Zeiten ohne Pflichtbeiträge, immer

abgegebenen Punkte nach einer Scheidung, wie lange weiß ich nicht

für geplanten vorgezogenen Rentenbeginn, ab 55

 

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investorfonds
vor 22 Minuten von hilflos:

Schul und Studienzeiten über 8 Jahre, bis man 45 Ist

Zeiten ohne Pflichtbeiträge, immer

abgegebenen Punkte nach einer Scheidung, wie lange weiß ich nicht

für geplanten vorgezogenen Rentenbeginn, ab 55

 

Für Einzahlungen für vorgezogenen  Rentenbeginn hat man die Grenze auf 50 abgesenkt.

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CitarNosis
vor 23 Stunden von investorfonds:

Hast du in den fehlenden beiden Monaten evtl. 2 Kinder unter 10 Jahren erzogen, dann würden die Zeiten auch als Kinderberücksichtungszeiten belegt werden?

Guter Punkt nein es war "nur" 1 Kind (Elternzeit Juni/Juli 2018) da, da kommt mir aber eine weitere Frage, da ich 2 Kinder habe :).
Bisher waren die Monate und Punkte für meine Frau eingeplant, aber die hat früher angefangen zu arbeiten als geplant.
So ganz habe ich das aber nicht verstanden, wenn ich mal rein auf die Erziehungszeiten gehe wie die angerechnet werden.


Kind 1: Geb. 13.01.2018

Kind 2: Geb. 15.082020

Arbeitsbeginn war 1.10.2023, heißt es würden 3 Monate von der Kinderziehungszeiten übrig bleiben oder werden die Punkte und Zeiten trotzdem berücksichtigt?

Überlappungen der Zeiten sind kein Problem?

 

vor 12 Stunden von hilflos:

Zeiten ohne Pflichtbeiträge, immer

Ah danke die Info hat mir gefehlt, heißt die zwei Monate könnte ich immer einzahlen, wenn es später vorteilhaft ist.

Nachdem ich nun alle Unterlagen mal durchgegangen bin sind wir noch 2 weitere Fragen aufgefallen.

a) Während der Schulzeit hatte ich einen Nebenjob. Auf der Lohnsteuerbescheinigungen habe ich zwei Zahlen. Den Bruttolohn und den AG Anteil für die Rentenversicherung der Rest ist leer.
Was habe ich davon, das der AG einen Anteil für die Rentenversicherung beigetragen hat. Ich habe dazu keinen Eintrag oder Punkte oder irgendwas bekommen?

 

b) Während dem Studium hatte ich ein bezahltes Praktikum von 9 Monate (1.1-31.08.2007). Anschließend war ich bis Jahresende noch Werkstudent. 

Jedoch habe ich zwei Lohnsteuerbescheinigung mit Überschneidungen einmal von 1.1.2007-30.09.2007

Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind soweit normal Lohnsteuer, AG/AN Anteil zu Rentenversicherung aufgeführt. Als Zeiten wurde 1 als Beitragsragszeit mit Pflichtbeiträge berücksichtigt (1.9-30.09).

Nun habe ich eine zweite Lohnsteuerbescheinigung von 1.9-31.12. ohne AG/AN Anteil zu Rentenversicherung. Ich vermute aus diesem Grund auch keine Pflichtzeiten. Auf der DEÜV steht für den Zeitraum voller Beitrag zu RV drauf.

 

Macht das Sinn wie kann das zusammenpassen? Warum habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung mit einer Überlappung von einem Monat?
 

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chirlu
vor 30 Minuten von CitarNosis:

Bisher waren die Monate und Punkte für meine Frau eingeplant

 

Ist wohl auch nicht mehr zu ändern, vor allem nicht, wenn sie in den zwei Monaten auch nicht gearbeitet hat.

 

vor 30 Minuten von CitarNosis:

Kind 1: Geb. 13.01.2018

Kind 2: Geb. 15.082020

 

Kindererziehungszeiten Februar 2018 bis Januar 2024. Jetzt laufen noch Kinderberücksichtigungszeiten.

 

vor 35 Minuten von CitarNosis:

Ah danke die Info hat mir gefehlt, heißt die zwei Monate könnte ich immer einzahlen, wenn es später vorteilhaft ist.

 

Nein, dafür ist es zu spät (Frist bis März 2019).

 

vor 36 Minuten von CitarNosis:

Ich habe dazu keinen Eintrag oder Punkte oder irgendwas bekommen?

 

Doch, aber nicht viel.

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CitarNosis
vor 56 Minuten von chirlu:

Ist wohl auch nicht mehr zu ändern, vor allem nicht, wenn sie in den zwei Monaten auch nicht gearbeitet hat.

Okay also wenn ich die zwei Monate ausgleichen will, dann über die Schulzeiten.

 

vor 57 Minuten von chirlu:

Kindererziehungszeiten Februar 2018 bis Januar 2024. 

Genau soweit habe ich es verstanden, aber wenn meine Frau seit 1.10.2023 wieder arbeitet. Was passiert mit den 4 Monaten Kindererziehungszeiten? Erhält Sie dafür einen höheren Anspruch?

 

vor einer Stunde von chirlu:

Jetzt laufen noch Kinderberücksichtigungszeiten.

Wieder ein neues Wort. Muss ich erstmal nachlesen was das ist :-)

 

vor einer Stunde von chirlu:

Nein, dafür ist es zu spät (Frist bis März 2019).

Gut schade, also stimmt die Aussage hier nicht?
"Zeiten ohne Pflichtbeiträge, immer"

 

vor einer Stunde von chirlu:

Doch, aber nicht viel.

Das heißt auch wenn ich (wenige) Punkte bekomme habe, ist das nicht gleichbedeutend für eine Beitragszeit mit Pflichbeiträgen?
D.h. konkret es ist richtig das ich dafür keine Zeit angerechnet bekomme?

Kannst du dir ein Reim auf das Praktikum/Werkstudent Tätigkeit machen?

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CitarNosis
vor einer Stunde von chirlu:

Jetzt laufen noch Kinderberücksichtigungszeiten.

 

Ah top verstanden. Aus dem Flyer
"So stellen Sie den Antrag

Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr voll- endet hat. Sollen die Zeiten dem Vater zuge- ordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt."

Den Antrag V0810 stellen wir ja jetzt schon, weil dies aktuell als Lücke aufgeführt wird bei meiner Frau und die Rentenversicherung eine Antwort/Nachweis möchte.

Aber bis das zweite Kind 10 Jahre ist, vergeht ja noch einige Zeit. Muss man den Antrag nach Vollendung das zehnte Lebensjahr nochmal stellen oder bekommt man Post wenn Sie noch Nachweise benötigt werden, dass Kind auch wirklich erzogen wurde?

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WerPinguin
vor 9 Stunden von CitarNosis:

Gut schade, also stimmt die Aussage hier nicht?

"Zeiten ohne Pflichtbeiträge, immer"

Die stimmt schon, aber die Frist dafür ist immer der März des Folgejahres.

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CitarNosis
· bearbeitet von CitarNosis
vor 10 Stunden von WerPinguin:

Die stimmt schon, aber die Frist dafür ist immer der März des Folgejahres.

Ich habe das "immer" auch als Zeitpunkt verstanden, gut dann ist das Ding wohl durch.

Muss ich noch die anderen zwei Sachen raus finden :-)

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