heikili 7. März Ich habe einen BHW Bausparvertrag Dispo maXX. Er ist schon lange zuteilungsreif (02.01.2018, Bewertungszahl 275,07). Diesen möchte ich nun aus unterschiedlichen Gründen kündigen (ich kaufe ab und zu eine Immobilie, aber die Bausparsumme ist einfach zu klein. Zinssatz ist nur 1,0 % auf das Ansparguthaben, Sollzins auf das Darlehen ist 3,75%, ...) Vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten: - Was für Kosten kommen auf mich zu? Unter § 15 Kündigung steht nur, dass ich jederzeit kündigen kann. Nichts zu eventuellen Kosten. - Wenn ich das Darlehen nicht in Anspruch nehme, steigt die Verzinsung rückwirkend, abhängig von der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere zum 15.12. des Vorjahres (§ 3). Nun steht da noch ein Satz: "Nach 8 Jahren ab Vertragsbeginn endet die Höherverzinsung." Heißt das, die Zahlungen 2011 bis 2019 werden mit dem höheren Zins bewertet, die Zahlungen danach nur noch mit 1%? Kann mir jemand sagen, wie hoch der Zinssatz für welchen Anteil ist? - Muss ich (ähnlich bei der Kündigung eines Riester-Vertrags) steuerliche Vorteile zurückzahlen? Meiner Ansicht nach nicht, da ich keinerlei steuerliche Vorteile hatte. Genausowenig hatte ich irgendwelche Zulagen oder vermögensirksame Leistungen (für alles zu hohe Gehaltsklasse). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 7. März vor 55 Minuten von heikili: Was für Kosten kommen auf mich zu? Vermutlich keine. Du hast ja schon am Anfang eine Abschlussgebühr bezahlt und vielleicht eine regelmäßige „Servicepauschale“ oder so. vor 57 Minuten von heikili: Kann mir jemand sagen, wie hoch der Zinssatz für welchen Anteil ist? Na ja, halt 2,5% für die ersten acht Jahre. Für die Zeit danach bleibt es bei 1%. vor 57 Minuten von heikili: Muss ich (ähnlich bei der Kündigung eines Riester-Vertrags) steuerliche Vorteile zurückzahlen? Nein. Wohnungsbauprämien würden verfallen, wenn du das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest; aber da du sagst, du hast eh keine bekommen, kann auch nichts verfallen. Du solltest genau schauen, ob die erhöhte Verzinsung wirklich von ganz allein passiert. Bei den jüngeren Verträgen war es so, dass man die mit einer bestimmten Frist vor der Auszahlung ausdrücklich beantragen musste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
heikili 7. März vor 17 Minuten von chirlu: Vermutlich keine. Du hast ja schon am Anfang eine Abschlussgebühr bezahlt und vielleicht eine regelmäßige „Servicepauschale“ oder so. Na ja, halt 2,5% für die ersten acht Jahre. Für die Zeit danach bleibt es bei 1%. Nein. Wohnungsbauprämien würden verfallen, wenn du das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest; aber da du sagst, du hast eh keine bekommen, kann auch nichts verfallen. Du solltest genau schauen, ob die erhöhte Verzinsung wirklich von ganz allein passiert. Bei den jüngeren Verträgen war es so, dass man die mit einer bestimmten Frist vor der Auszahlung ausdrücklich beantragen musste. Vielen Dank für Deine Anwort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 7. März vor 1 Stunde von heikili: Ich habe einen BHW Bausparvertrag Dispo maXX. Er ist schon lange zuteilungsreif (02.01.2018, Bewertungszahl 275,07). Diesen möchte ich nun aus unterschiedlichen Gründen kündigen (ich kaufe ab und zu eine Immobilie, aber die Bausparsumme ist einfach zu klein. Zinssatz ist nur 1,0 % auf das Ansparguthaben, Sollzins auf das Darlehen ist 3,75%, ...) Vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten: - Was für Kosten kommen auf mich zu? Unter § 15 Kündigung steht nur, dass ich jederzeit kündigen kann. Nichts zu eventuellen Kosten. - Wenn ich das Darlehen nicht in Anspruch nehme, steigt die Verzinsung rückwirkend, abhängig von der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere zum 15.12. des Vorjahres (§ 3). Nun steht da noch ein Satz: "Nach 8 Jahren ab Vertragsbeginn endet die Höherverzinsung." Heißt das, die Zahlungen 2011 bis 2019 werden mit dem höheren Zins bewertet, die Zahlungen danach nur noch mit 1%? Kann mir jemand sagen, wie hoch der Zinssatz für welchen Anteil ist? Warum willst Du eigentlich kündigen, wenn der Vertrag doch zuteilungsreif ist und Du bei Verzicht auf ein Darlehen (das ist etwas anderes als eine Kündigung) einen besonders hohen Zins für einige Jahre erhältst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 7. März vor 3 Stunden von heikili: - Was für Kosten kommen auf mich zu? Unter § 15 Kündigung steht nur, dass ich jederzeit kündigen kann. Nichts zu eventuellen Kosten. Du hast das vollkommen falsch verstanden: Du willst nicht kündigen, sondern die Zuteilung annehmen und das Bausparguthaben auszahlen lassen. Das ist keine Kündigung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag