Atrium 5. März vor 58 Minuten von Fondsanleger1966: Das ist ein weiterer Punkt, den ich nicht nachvollziehen kann. Durch die Lohnersatzleistung Alg I in 2023 bist Du verpflichtet, eine EkSt-Erklärung für 2023 abzugeben. Siehe z.B. https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/pflichtveranlagung-wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben/ Der späteste Abgabetermin dafür ist allgemein der 31.7 des Folgejahres. In diesem Jahr gibt es noch einmal eine Corona-Verlängerung. Dadurch ist die späteste Abgabe laut https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steuererklaerung/abgabefrist-fuer-die-steuererklaerung der 2.9.2024. Danach hängt es vom Finanzamt ab, wie lange es für den Bescheid braucht. Grundsätzlich könnte dieser mglw. schon im Oktober 2024 erteilt werden und ist dann umgehend der GKV mitzuteilen. Danke für den Hinweis. Habe mir deinen Link angeschaut. "3. Lohnsteuerermäßigung/ Freibeträge Wenn Du beim Finanzamt Freibeträge beim Lohnsteuerabzug beantragt hast (z.B. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) bist Du im Folgejahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet." Habe keine Freibeträge beantragt insofern kein Problem oder? Mehr als drei Monate Verspätungszuschlag (=75€) wenn ich Ende November die Erklärung mache, sollte da m. E. nicht passieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW 5. März vor 1 Stunde von Fondsanleger1966: Der späteste Abgabetermin dafür ist allgemein der 31.7 des Folgejahres. Die Frist verlängert sich um 9 Monate wenn man die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nimmt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag