Lazaros 5. März · bearbeitet 5. März von Lazaros vor 2 Minuten von kariya: Estland verfügt über vielfältige Handelsbeziehungen mit dem benachbarten Finnland und anderen skandinavischen Ländern. Das Länderrating ist sehr gut. Ich habe damit kein Problem. Hat folgendes Relevanz? Zitat https://www.bigbank.de/haufige-fragen/?sec=19&main=66&faq=2494&ter=48 Was ist bei einer grenzüberschreitenden Zahlung zu melden? Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschafts-verordnung (AWV) sind Inländer (in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen) dazu verpflichtet, Zahlungen von mehr als 12.500 Euro zu melden, die sie von Ausländern (im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen) entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer leisten (ausgehende Zahlungen). Auszahlung und Rückzahlung von Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten sind laut Bundesbank meldebefreit. Die Meldungen sollen in elektronischer Form bei der Deutschen Bundesbank eingereicht werden und dafür bietet die Bundesbank verschiedene Möglichkeiten an. Weitere Informationen finden Sie hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kariya 5. März vor 1 Minute von Lazaros: Hat folgendes Relevanz? Nein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
investorfonds 5. März vor 43 Minuten von Lazaros: Wie geht das? PS Viel Spaß bei der Steuererklärung Wieso? Soviel Aufwand ist die zusätzliche Anlage such nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania 5. März vor 18 Minuten von kariya: Ich habe damit kein Problem. Soll aber Menschen geben, die im Zweifel einem Land mit größerer Wirtschaftsleistung mehr Vertrauen entgegen bringen als Estland. Nur mal so zum Vergleich. Estland liegt rein vom BIP etwas vor einen Land wie Zypern. Damit will ich keinesfalls Estland mit Zypern vergleichen! Nur hat 2013 gezeigt, wie schnell ein kleines Land in eine Finanzkrise rutschen kann, die dann auch zu strikten Kapitalmarktmaßnahmen führt. Und da gab es die EU-Einlagensicherung schon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 5. März vor 5 Minuten von monstermania: Nur hat 2013 gezeigt, wie schnell ein kleines Land in eine Finanzkrise rutschen kann, die dann auch zu strikten Kapitalmarktmaßnahmen führt. Und da gab es die EU-Einlagensicherung schon. Und wurden Kleinanleger zu 100% entschädigt? Oder gab es weniger als 100%? vor 7 Minuten von monstermania: Estland liegt rein vom BIP etwas vor einen Land wie Zypern. Entscheidender ist wohl das Rating. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ratings-ts-100.html Auch wenn natürlich klar ist, dass die Einlagen nicht durch den Staat gesichert sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir 5. März · bearbeitet 5. März von cfbdsir vor 16 Stunden von H7-25: So wurde es mir auch einmal erklärt. Höhere Zinsen bei Banken haben also immer einen Grund und der ist wohl mit höheren Risiken verbunden. Die PBB zahlt höhere Zinsen, weil sie keine Filialbank oder Vollbank sind. Es ist umständlicher für viele Kunden als das bequeme Angebot der Hausbank zu nutzen, das niedriger verzinst ist. Solange eine deutsche Banklizenz vorliegt sind alle Einlagen bis 100.000 EUR absolut sicher und darüberhinaus fast absolut sicher. Daher sind diese auch mündelsicher. vor 7 Stunden von odensee: Und wurden Kleinanleger zu 100% entschädigt? Oder gab es weniger als 100%? Die lesen einfach zuviel fachkenntnisfreie Medien wie Focus oder Bild oder schauen zu viel Sensationskram bei YT. vor 8 Stunden von Moonbelly: Die Bigbank operiert mit estnischer Einlagensicherung. Da sind Ansprüche aufgrund der Sprach- und Rechtsbarriere schwer durchsetzbar. In Deutschland schreibt man auf deutsch die Ombudsstelle an und erhält kostenlos Rechtsschutz gegen die Bank. vor 13 Stunden von Moonbelly: Muss ich bangen? Du bekommst von der Einlagensicherung das Geld mit Zins und Zinseszins falls Focus und Co diesmal nicht das übliche produzieren: Enten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 6. März vor 18 Minuten von cfbdsir: Da sind Ansprüche aufgrund der Sprach- und Rechtsbarriere schwer durchsetzbar. Im Falle des Falles wendet man sich an den deutschen Einlagensicherungsfonds. Der regelt das für deutsche Anleger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mipla 6. März · bearbeitet 6. März von mipla Doppelt Auch wenn es nicht hier ganz reinpasst. Das gesetzliche Einlagensicherungssystem bedarf aus meiner Sicht einer Änderung. Der Privatanleger darf sich die Bonitätsschwächste Bank aussuchen mit den höchsten Zinsen. Bis 100k regelt im Worst Case die Einlagensicherung als eine Art Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Im Notfall zahlt Vater Staat die Zeche da die Mittel nicht ausreichen werden (vgl. Merkel Garantie) Viel besser wäre eine abgestufte Einlagensicherung. Als Beispiel: Bis 10.000€ 100 Prozent Garantie. Bis 50.000€95 Prozent und bis 100.000€ 90% Garantie. So würden auch Privatanleger auch mal ihren Kopf einschalten und im Worst Case wäre der Schaden für den Privatanleger überschaubar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
investorfonds 6. März vor 1 Stunde von mipla: Auch wenn es nicht hier ganz reinpasst. Das gesetzliche Einlagensicherungssystem bedarf aus meiner Sicht einer Änderung. Der Privatanleger darf sich die Bonitätsschwächste Bank aussuchen mit den höchsten Zinsen. Bis 100k regelt im Worst Case die Einlagensicherung als eine Art Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Im Notfall zahlt Vater Staat die Zeche da die Mittel nicht ausreichen werden (vgl. Merkel Garantie) Viel besser wäre eine abgestufte Einlagensicherung. Als Beispiel: Bis 10.000€ 100 Prozent Garantie. Bis 50.000€95 Prozent und bis 100.000€ 90% Garantie. So würden auch Privatanleger auch mal ihren Kopf einschalten und im Worst Case wäre der Schaden für den Privatanleger überschaubar. Stimm ich zu 100% zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 6. März · bearbeitet 6. März von odensee vor 1 Stunde von mipla: Im Notfall zahlt Vater Staat die Zeche da die Mittel nicht ausreichen werden (vgl. Merkel Garantie) Für „kleinere“ Banken wie die PBB direkt oder Greensill ist die Einlagensicherung ausreichend gewappnet. Bei einer wirklich großen Bankenkrise wird es wohl nicht reichen. Ob „Vater Staat“ dann aushilft und in welchem Umfang (z.B gestaffelt, wie dein Vorschlag) wissen wir nicht, da es anders als die gesetzliche Einlagensicherung ( die eben keine staatliche ist!) nicht geregelt ist. Eine solche Änderung müsste auch EU -weit gelten. Das wird nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania 6. März · bearbeitet 6. März von monstermania vor 15 Stunden von odensee: Und wurden Kleinanleger zu 100% entschädigt? Oder gab es weniger als 100%? Bis 100.000€ Bankguthaben waren 6,75% weg. Über 100.000€ wurden 9,9% 'gecuttet'. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzkrise-in-zypern-die-insel-ist-gerettet-das-ersparte-weg-1.1626081 Wohlgemerkt war das nach Einführung der 100.000€ EU-Einlagensicherung! Muss ich so ein Risiko eingehen um ein paar € mehr an Zinsen zu bekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kariya 6. März · bearbeitet 6. März von kariya vor 11 Minuten von monstermania: Muss ich so ein Risiko eingehen um ein paar € mehr an Zinsen zu bekommen? Nein, musst du nicht. Im Übrigen, wer legt hier Geld in Zypern an? Hier ging es um die Sicherheit der pbb und um den Entscheidungskonflikt eines Foristen dem ich verdeutlichen wollte, dass man in Kenntnis und Abwägung der Chancen und Risiken Entscheidungen treffen muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir 6. März · bearbeitet 6. März von cfbdsir vor 3 Stunden von mipla: Auch wenn es nicht hier ganz reinpasst. Das gesetzliche Einlagensicherungssystem bedarf aus meiner Sicht einer Änderung. Der Privatanleger darf sich die Bonitätsschwächste Bank aussuchen mit den höchsten Zinsen. Bis 100k regelt im Worst Case die Einlagensicherung als eine Art Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung Der Wert sollte deutlich angehoben werden und die Regulierung der Banken soweit verbessert werden, dass die Vollkasko für das Geld billig finanzierbar ist. Z.B. 10 Mio pro Kunde. Bankkunden sollten nicht mit Bonitärmtsfragen wie in Entwicklungs oder Schwellenländer belastet werden. Wir leben in einem reichen Land, wir sollten uns nach oben und nicht nach unten orientieren. @monstermaniaZypern ist kein moderner Rechtsstaat. Daher sitzen da alle möglichen halbseidemen Finanzläden. Auch Russlandsanktionsumgeher haben da häufig ihren Sitz. vor 1 Stunde von odensee: Bei einer wirklich großen Bankenkrise wird es wohl nicht reichen Daher muss die Regulierung sehr große Banken verhindern oder das Kernkapital so deutlich anheben relativ zu zu kleinen Banken, dass das Geld sicher ist und der Betrieb von Megabanken nicht so sehr lohnt . Die Schweiz ist das schlimmste Beispiel für Megafusionen. vor 8 Stunden von odensee: Im Falle des Falles wendet man sich an den deutschen Einlagensicherungsfonds. Der regelt das für deutsche Anleger. Nicht für Estland zuständig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 6. März · bearbeitet 6. März von Ramstein Diese "Gewinnmaximierung bei Vollkaskomenatlität" finde ich ganz und gar nicht richtig. Ja, man kann die Grenze über 100.000 anheben. Welche "Bedürftigen" werden dabei geschützt? Keine. Warum soll man die Trüffelschweine, die im halb-obskuren EU-Auslandsbanken-Bodensatz einen höheren Zins finden, belohnen? Vorschlag: Wenn der Zins der Anlage über der Euro short-term rate (€STR) - 2% ist, dann wird der Sicherungsanspruch um diese Zinsüberschreitung gekürzt. Oder um ein Vielfaches davon. So verhindert man die Belohnung halbseidener Banken und ihrer Kunden durch den Steuerzahler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania 6. März vor 41 Minuten von kariya: Nein, musst du nicht. Im Übrigen, wer legt hier Geld in Zypern an? Keine Ahnung! Es soll ja auch Foristen geben, die die Sicherheit der Geldanlage bei der pbb, die immerhin durch mehrere Einlagensicherungssyteme der größten Volkswirtschaft in Europa abgesichert ist, genau so bewerten wie die Einlage bei einer estnischen Bank. vor 18 Minuten von cfbdsir: Zypern ist kein moderner Rechtsstaat. Daher sitzen da alle möglichen halbseidemen Finanzläden. Auch Russlandsanktionsumgeher haben da häufig ihren Sitz. Ja, dann muss man das mit dem EU-Recht für alle Bürger ja auch nicht so genau nehmen. Gilt das dann auch für andere Länder? In Italien gibt es ja die Mafia. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 6. März vor 25 Minuten von cfbdsir: vor 8 Stunden von odensee: Im Falle des Falles wendet man sich an den deutschen Einlagensicherungsfonds. Der regelt das für deutsche Anleger. Nicht für Estland zuständig. Dann ist das falsch: Zitat Die Abwicklung von Schadensfällen ist seit Anfang Juli 2015 deutlich vereinfacht. Sparer müssen sich bei einer Pleite nicht mehr mit der jeweiligen Entschädigungseinrichtung im Ausland auseinandersetzen. Entschädigungszahlungen laufen automatisch über das deutsche Einlagensicherungssystem im Auftrag der ausländischen Einrichtung. (Quelle: https://www.finanztip.de/sichere-banken/einlagensicherung/) Nach ein bisschen recherchieren habe ich bisher auch nichts offizielles gefunden, was die Finanztip-Aussage bestätigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Backpacker 6. März Man sollte wissen, dass es keine staatliche Deutsche Einlagensicherung gibt, und erst recht keine EU-weite. Es gibt lediglich eine EU Richtlinie die verpflichtet, einen Sicherungsfonds aufzulegen der eben diese magischen 100.000€ garantiert. Was eine solche Garantie im Fall des Falles wert ist, das wird sich dann zeigen. Und ob das entsprechende Zielland, die EU oder der Deutsche Staat dann zur Entschädigung beispringt, und wenn ja in welcher Höhe, das steht auch in den Sternen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etf-friese 6. März vor 2 Stunden von odensee: Nach ein bisschen recherchieren habe ich bisher auch nichts offizielles gefunden, was die Finanztip-Aussage bestätigt. https://dserver.bundestag.de/btd/18/037/1803786.pdf Das würde ich so verstehen, das z.B. die "Stellantis Bank SA" eine Zweigstelle in DE hat (stellantis-direktbank.de), welche zwar am Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution hängt, wenn Stellantis in Schwierigkeiten kommt, ich mich als Kunde der deutschen Zweigstelle an das deutsche Einlagensicherungssystem wenden kann. Anders wäre es wahrscheinlich z.B. bei einer schwedischen Bank, die keine deutsche Zweigstelle hat (z.B. über Weltsparen). IANAL Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros 6. März Am 5.3.2024 um 10:46 von Ramstein: Und damit könnte der Faden jetzt geschlossen werden. Da hat jemand gewusst, was dann noch alles kommt (dazu brauchte man aber keine Kristallkugel). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B.Axelrod 6. März · bearbeitet 6. März von B.Axelrod vor einer Stunde von Backpacker: Was eine solche Garantie im Fall des Falles wert ist, das wird sich dann zeigen. In der Tat wird es das, weil es seit 2015 das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz gibt- also nix mehr mit Vollkasko. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2015/fa_bj_1501_sanierungs-abwicklungsgesetz.html Zitat Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger Von besonderer Bedeutung wird künftig vor allem das Instrument der Gläubigerbeteiligung sein. Anteilsinhaber und Gläubiger können nun im Krisenfall an den Verlusten und der Rekapitalisierung des Instituts beteiligt werden. Ziel ist es, die Bewältigung von Bankenkrisen nicht mehr mit Steuergeldern zu finanzieren. Das Instrument der Gläubigerbeteiligung gibt der Abwicklungsbehörde die Befugnis, Verbindlichkeiten des Instituts ganz oder teilweise herabzuschreiben und Verbindlichkeiten in Anteile oder andere Instrumente des harten Kernkapitals am Institut umzuwandeln. Einige Verbindlichkeiten sind davon jedoch ausgenommen, insbesondere gedeckte Einlagen bis 100.000 Euro und besicherte Verbindlichkeiten. Um zu gewährleisten, dass im Fall einer Krise genügend Verbindlichkeiten vorhanden sind, um das Instrument der Gläubigerbeteiligung nutzen zu können, schreibt das SAG vor, dass die Institute einen Mindestbetrag an geeigneten Verbindlichkeiten vorhalten müssen. Wie hoch diese Quote ist, wird für jedes Institut individuell bestimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 6. März · bearbeitet 6. März von chirlu vor 4 Stunden von monstermania: Bis 100.000€ Bankguthaben waren 6,75% weg. Über 100.000€ wurden 9,9% 'gecuttet'. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzkrise-in-zypern-die-insel-ist-gerettet-das-ersparte-weg-1.1626081 Das war nicht der letzte Stand. Letztlich wurden Guthaben bis 100000 Euro nicht gekürzt. Hier ein Artikel neun Tage später: https://www.welt.de/finanzen/article114748295/Die-Lehren-fuer-deutsche-Sparer-aus-dem-Zypern-Deal.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 6. März vor 11 Minuten von Lazaros: Da hat jemand gewusst, was dann noch alles kommt Jedenfalls anders als bei manch anderen Threads noch die eine oder andere interessante Information. Z.B. die von @etf-friese (danke!) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich 6. März vor 40 Minuten von etf-friese: https://dserver.bundestag.de/btd/18/037/1803786.pdf Das würde ich so verstehen, das z.B. die "Stellantis Bank SA" eine Zweigstelle in DE hat (stellantis-direktbank.de), welche zwar am Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution hängt, wenn Stellantis in Schwierigkeiten kommt, ich mich als Kunde der deutschen Zweigstelle an das deutsche Einlagensicherungssystem wenden kann. Anders wäre es wahrscheinlich z.B. bei einer schwedischen Bank, die keine deutsche Zweigstelle hat (z.B. über Weltsparen). IANAL Würde das analog für die Credit Agricole gelten? Die haben ja auch eine "Zweigstelle" in DE? Wobei ich mir bei der CA ohnehin wenig bis keine Gedanken mache. Bzw. nicht mehr oder weniger wie bei einer "vernünftigen" Bank mit Sitz in Deutschland. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etf-friese 6. März vor 27 Minuten von Schlumich: Würde das analog für die Credit Agricole gelten? Die haben ja auch eine "Zweigstelle" in DE? Credit Agricole ist so groß, mit so vielen Gesellschaften, keine Ahnung. Falls Du "CA Consumer Finance" meinst: CA Consumer Finance ist ein französisches Kreditinstitut, welches in Deutschland im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs Bankgeschäfte anbietet. Umsatzsteuer-ID-Nummer: Die CA Consumer Finance S.A. unterliegt der Umsatzsteuerpflicht mit der französischen USt.-Identifikationsnummer FR84.542.097.522. (aus https://www.ca-consumerfinance.de/impressum/) Das liest sich weniger wie eine Zweigstelle als z.B. Die Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Nr. HRB 56117 eingetragen. Die Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland hat die USt-ID-Nr.: DE323514470 Also eigentlich Nein, andererseits der obige Verweis auf https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__53b.html wo steht "sowie im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs" -> Also doch Ja -> Ich weiß es nicht :-) IANAL eben. (I am not a lawyer) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich 6. März vor 3 Stunden von etf-friese: Credit Agricole ist so groß, mit so vielen Gesellschaften, keine Ahnung. Falls Du "CA Consumer Finance" meinst: CA Consumer Finance ist ein französisches Kreditinstitut, welches in Deutschland im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs Bankgeschäfte anbietet. Umsatzsteuer-ID-Nummer: Die CA Consumer Finance S.A. unterliegt der Umsatzsteuerpflicht mit der französischen USt.-Identifikationsnummer FR84.542.097.522. (aus https://www.ca-consumerfinance.de/impressum/) Das liest sich weniger wie eine Zweigstelle als z.B. Die Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Nr. HRB 56117 eingetragen. Die Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland hat die USt-ID-Nr.: DE323514470 Also eigentlich Nein, andererseits der obige Verweis auf https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__53b.html wo steht "sowie im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs" -> Also doch Ja -> Ich weiß es nicht :-) IANAL eben. (I am not a lawyer) Genau, CA Consumer Finance meinte ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag