kenny1 2. März Liebe alle, Ich fasse es kurz: Ich bespare aktuell A2PKXG bei einem inländischen Broker von mir. Es steht jetzt im Raum, dass ich vl. einen Job samt Aufenthaltstitel für die USA bekomme. Offenbar kann ich ja dann A2PKXG nicht weiter besparen, weil ich ja Steuern in die USA abführen muss. Was wäre euer Rat? Soll ich dann A2PKXG umschichten auf einen US-ETF mit automatischer Steuerabgabe in den USA, oder was meint ihr wäre hier die beste Lösung? Danke LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rotenstein 2. März · bearbeitet 2. März von Rotenstein @kenny1 Bei mir steht ggf. auch ein Umzug in die USA im Raum, allerdings wohne ich derzeit in der Schweiz und die Sache könnte sich noch länger hinziehen. Ich kann als Laie keinen Rat geben, sondern nur meine eigenen Überlegungen schildern. Eine wichtige Frage wäre für dich sicherlich, wie lange du denn in den USA sein wirst und wo genau du ab wann steuerpflichtig sein wirst. Auch spielt es natürlich eine Rolle, um welche Summen es geht. Wenn der Umzug über deinen Arbeitgeber passiert, sollte dir je nach Grösse deiner Firma auch ein Steuerberater an die Seite gestellt werden. Du musst auch abklären, ob dein Broker überhaupt US-Personen akzeptiert. Die meisten dürften die USA scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Zu versteuern sind in den USA Kapitalgewinne (nur bei Realisierung), wobei zwischen kurzfristigen (<1 Jahr Haltedauer) und langfristigen Kapitalgewinnen (>1 Jahr Haltedauer) unterschieden wird, und Dividenden, wobei es hier auch Differenzierungen gibt. Dein ETF ist thesaurierend, aber für Länder wie die Schweiz oder die USA muss differenziert werden zwischen Kursgewinnen durch Dividenden der enthaltenen Aktien und Kursgewinnen durch Kurssteigerung der enthaltenen Aktien. Für die Schweiz berichtet dies Vanguard auch brav an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Für die USA weiss ich es ehrlich gesagt nicht, denke aber, dass es kompliziert und teuer werden könnte. Soweit ich es verstanden habe, ist bei Umzug in die USA tatsächlich anzuraten, auf amerikanische ETFs umzuschichten. Allerdings sind diese in der Regel bei deutschen Brokern nicht erhältlich, und auch nicht bei Brokern wie Interactive Brokers, wenn du einen Wohnsitz in Deutschland hast. Ich habe das Glück, dass ich mit Wohnsitz Schweiz auf amerikanische ETFs zugreifen kann und diese steuerlich günstig sind sowohl für die Schweiz als auch die USA, und dass ich bei Umschichtungen hier in der Schweiz keine Steuern bezahle (Kapitalgewinne sind hier steuerfrei). Von daher habe ich das Problem schon vorab gelöst, indem ich nun statt dem Vanguard FTSE All-World Acc (VWCE) und einem Invesco S&P 500 ETF nun VT, VTI und VXUS besitze. Vor dem Umzug in die USA werde ich diese, wenn sie im Gewinn sind, aber noch einmal verkaufen, um die Kapitalgewinne steuerfrei zu realisieren. Falls sie im Verlust sind, werde ich sie erst in den USA realisieren, um die Verluste dort geltend zu machen. Zu amerikanischen ETFs hatte ich vor einiger Zeit hier einen Faden geöffnet: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 2. März · bearbeitet 2. März von stagflation Zitat Ich habe das Glück, dass ich mit Wohnsitz Schweiz auf amerikanische ETFs zugreifen kann und diese steuerlich günstig sind sowohl für die Schweiz als auch die USA, und dass ich bei Umschichtungen hier in der Schweiz keine Steuern bezahle (Kapitalgewinne sind hier steuerfrei). Von daher habe ich das Problem schon vorab gelöst, indem ich nun statt dem Vanguard FTSE All-World Acc (VWCE) und einem Invesco S&P 500 ETF nun VT, VTI und VXUS besitze. Vor dem Umzug in die USA werde ich diese, wenn sie im Gewinn sind, aber noch einmal verkaufen, um die Kapitalgewinne steuerfrei zu realisieren. Falls sie im Verlust sind, werde ich sie erst in den USA realisieren, um die Verluste dort geltend zu machen. Ich weiß nicht, ob man aus dem Schneider ist, wenn man US-Fonds hat, diese aber bei einem Nicht-US Broker liegen. Oder willst Du einen Depotübertrag in die USA anstoßen? Siehe Quelle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 2. März vor 5 Minuten von stagflation: Ich weiß nicht, ob man aus dem Schneider ist, wenn man US-Fonds hat, diese aber bei einem Nicht-US Broker liegen. @Rotenstein ist eh bei Interactive Brokers. Aber nach meinem Verständnis liegt das steuerliche Problem tatsächlich im Fonds, nicht in der Depotbank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 2. März · bearbeitet 2. März von bondholder vor einer Stunde von stagflation: Ich weiß nicht, ob man aus dem Schneider ist, wenn man US-Fonds hat, diese aber bei einem Nicht-US Broker liegen. Das PFIC-Problem gibt es mit US-Investmentfonds nicht. Passive foreign investment company (PFIC) vor 8 Stunden von kenny1: Was wäre euer Rat? Du willst jeden UCITS-Investmentfonds (inklusive A2PKXG) verkauft haben, bevor du verpflichtet bist, eine US-Steuererklärung abzugeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 2. März · bearbeitet 2. März von stagflation Ja, aber es gibt, zumindest laut der oben verlinkter Quelle, dieses Problem, wenn man Fonds bei Nicht-US-Brokern hat: Zitat US-Ansässige müssen Vermögenswerte melden, die bei Banken im Ausland liegen, sowie ausländische Versicherungsverträge, die einen Rückkaufswert aufweisen. Das betrifft auch Altdepots und -konten, die vor dem Umzug in die USA noch in Deutschland geführt wurden, die nach dem Umzug weiterbestehen. Die Formulare dafür sind Schedule B (Form 1040) – dort Part III –, FATCA 8938 und FinCEN Form 114, Report of Foreign Bank and Financial Accounts (FBAR, vormals TD F 90-22.1). Jedes Formular hat andere Untergrenzen und/oder Kriterien, ab denen gemeldet werden muss. Wenn die Meldung widerrechtlich unterbleibt, drohen extrem drakonische Geldstrafen (Einzug der Hälfte des Vermögens) selbst dann, wenn das unbeabsichtigt geschah; bei Absicht drohen sogar mehrjährige Gefängnisstrafen. Das würde ich mir anschauen, wenn ich in die USA ziehen würde und planen würde, Fonds bei Nicht-US Banken zu halten. Ich würde überprüfen, ob in einem der Formulare steht, dass Vermögens- und Einkunfts-Nachweise in englischer Sprache und nach ganz bestimmten Regeln eingereicht werden müssen - und ob mein Nicht-US-Broker diese Berichte für mich erstellen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 2. März vor 7 Stunden von Rotenstein: dass ich bei Umschichtungen hier in der Schweiz keine Steuern bezahle (Kapitalgewinne sind hier steuerfrei). Ich muss gestehen, dass ich gerade ein bisschen neidisch auf die Schweiz bin. Dort gibt es nicht nur die bessere Schokolade, sondern offenbar auch die angenehmeren Steuergesetze. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 2. März · bearbeitet 2. März von hattifnatt vor 6 Minuten von stagflation: Ich muss gestehen, dass ich gerade ein bisschen neidisch auf die Schweiz bin. Dort gibt es nicht nur die bessere Schokolade, sondern offenbar auch die angenehmeren Steuergesetze. Dafür gibt's (in vielen Kantonen) eine Liegenschaftssteuer und eine Steuer auf den Eigenmietwert bei Immobilienbesitz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Churgast 3. März Am 2.3.2024 um 09:03 von kenny1: Was wäre euer Rat? Soll ich dann A2PKXG umschichten auf einen US-ETF mit automatischer Steuerabgabe in den USA, oder was meint ihr wäre hier die beste Lösung? Sobald Du in den USA auch Deine weltweiten Einkünfte deklarieren musst (der genaue Zeitpunkt hängt vom Visastatus ab) brauchst Du eine 1099 form von Deinem Broker für die Steuererklärung. Also warte erst mal ab bis Du eine US-Adresse hast und schau dann nach einem geeigneten Broker. Mit EU-Adresse vorbeugend auf US domizilierte ETF umzuschichten, halte ich für keine gute Idee. Das in Deutschland gesetzlich geregelte System des "kostenlosen Depotübertrags" ist in den USA nicht Usus. Du zahlst aber ab sofort höhere Steuern wegen Wegfall der Teilfreistellung. Und US Broker (mit Ausnahme vielleicht von Interactive Brokers) könnten mit den von EU Depotbanken gelieferten "Anschaffungsdaten" ohnehin nichts anfangen. "Automatische Steuerabgabe" gibt es in den USA nicht. Es gibt nur eine 1099 form, die Du Deiner US-Steuererklärung beifügen kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masu 3. März Gilt dieser Aufwand auch, wenn man als Expat in die USA geht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag