webber März 1, 2024 Hallo, 3 Personen sind mit unterschiedlichen Anteilen Eigentümer an einem Haus. Das Haus generiert Mieteinnahmen. Wie können die Einzahlungen rechtssicher und korrekt auf ein Girokonto überwiesen werden? Wird dazu ein gemeinschaftliches Girokonto benötigt, wo diese drei Personen Kontoinhaber sind? Welche Banken bieten das kostenlos oder kostengünstig an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NicoBLN März 1, 2024 · bearbeitet März 4, 2024 von NicoBLN Geschäftskonto als WEG (Wohnungseigentümergesellschaft) mit entsprechenden Vollmachten Konten z. B. DKB gelöscht, nach dem freundlichen Hinweis von chirlu Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft – die sich um die Verwaltung einer Wohnanlage kümmert – liegt allerdings keine Grundstücksgemeinschaft vor. https://www.jgp.de/2016/04/25/miteigent%C3%BCmer-in-einer-grundst%C3%BCcksgemeinschaft/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu März 1, 2024 Am 1.3.2024 um 14:36 von NicoBLN: Geschäftskonto als WEG (Wohnungseigentümergesellschaft) Ahnung bei dir: keine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian März 1, 2024 Am 1.3.2024 um 14:46 von chirlu: Ahnung bei dir: keine. es könnte eine Wohnungseigentümergesellschaft bürgerlichen Rechts sein. Dafür könnte mein ein Geschäftskonto eröffnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
investorfonds März 2, 2024 www.dkb.de/privatkunden/zusatzleistungen/vermieterpaket Aufgepasst! Deine Immobilie hat mehrere Eigentümer*innen und du möchtest ein gemeinschaftliches Vermieterpaket beantragen? Dann nutze zur Beantragung bitte das Kontaktformular. aus FAQ: Brauche ich ein Vermieterpaket oder kann ich Mieten auch auf mein Girokonto überweisen lassen? Mit dem DKB-Vermieterpaket und der dazugehörigen Verwalterplattform kannst du Mieten, Kautionen und Rücklagen unkompliziert und übersichtlich verwalten. Die umfangreichen Möglichkeiten, die dir dieses Produkt bietet, verlierst du, wenn du Mieteinnahmen auf dein Girokonto überweisen lässt. Die Verwaltung von Mietkautionen und Instandhaltungsrücklagen über das Girokonto ist nicht zulässig. Bitte beachte auch, dass das Girokonto ausschließlich zur privaten Kontonutzung dient. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber 17. Februar Hallo, ich muss das Thema nochmal aus der Versenkung holen. Es handelt sich um keine WEG, sondern ErbG. Ein Konto mit drei Kontoinhabern ist auf jedenfall möglich bei Sparda Bank West und Commerzbank. Beide sind jedoch nicht oder bald nicht mehr kostenfrei. Gibt es noch weitere Banken bei denen ein kostenfreies Gemeinschaftskonto als Girokonto mit mindestens drei Kontoinhabern, auch mit Mindestgeldeingang, gibt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krett 17. Februar Normales Girokonto auf den Namen von einen der Drei mit Vollmachten für die anderen beiden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kariya 17. Februar · bearbeitet 17. Februar von kariya Am 17.2.2025 um 11:41 von krett: Normales Girokonto auf den Namen von einen der Drei ... dazu braucht es aber Vertrauen, denn der eine haftet alleine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krett 17. Februar Am 17.2.2025 um 12:25 von kariya: dazu braucht es aber Vertrauen, denn der eine haftet alleine. Wofür soll er haften? Für den Dispo? Den muss man ja nicht einrichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber 17. Februar Am 17.2.2025 um 11:41 von krett: Normales Girokonto auf den Namen von einen der Drei mit Vollmachten für die anderen beiden? Nein, keine Vollachten, direkt drei Kontoinhaber Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krett 17. Februar Am 17.2.2025 um 14:04 von webber: Nein, keine Vollachten, direkt drei Kontoinhaber Schon klar, es war einfach ein alternativ Vorschlag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ein_johannes 19. Februar · bearbeitet 19. Februar von ein_johannes Es gibt dazu gerade ein finanzflussvideo: Hier deren Vergleich: https://www.finanzfluss.de/vergleich/girokonto/gemeinschaftskonto/ Denke ist eine gute Anlaufstelle; wie es mit mehr als 2 Kontoinhabern aussieht ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, ggf. muss man diese Infos selbst einholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 1. März Was mich da stört ist das das Finanzamt schon wieder Steuern will nur weil Ehepartner es sich einfach machen und beide auf ein Konto einzahlen und davon Ausgaben tätigen. Hatte hier schon jemand deswegen ein Problem mit dem Finanzamt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bast 1. März Am 1.3.2025 um 18:13 von BlindesHuhn88: Hatte hier schon jemand deswegen ein Problem mit dem Finanzamt? Nein, nach meinen Verständniss kann es auch nur bei unterschiedlichen hohen Einzahlungen Probleme gegeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 1. März Am 1.3.2025 um 20:46 von Bast: Nein, nach meinen Verständniss kann es auch nur bei unterschiedlichen hohen Einzahlungen Probleme gegeben. Wäre gegeben Zahle gut doppelt soviel ein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bast 1. März Am 1.3.2025 um 21:27 von BlindesHuhn88: Wäre gegeben Zahle gut doppelt soviel ein Das kann problematisch sein: https://lehnen-partner.de/schenkungsteuerrisiken-umgehen-bei-gemeinschaftskonten-von-ehegatten/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 2. März · bearbeitet 2. März von BlindesHuhn88 Am 1.3.2025 um 22:10 von Bast: Das kann problematisch sein: https://lehnen-partner.de/schenkungsteuerrisiken-umgehen-bei-gemeinschaftskonten-von-ehegatten/ Da drin steht folgendes kann dies zu einer Schenkung an den nicht / weniger einzahlenden Ehegatten führen, wenn dieser die Geldmittel für den eigenen oder auch für den gemeinsamen Vermögensaufbau nutzt. Grund dafür ist die automatische hälftige Zuordnung des Kontobestandes an jeden Ehegatten, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Wäre nicht der Fall da bei uns der besser verdienende das Geld auf ein auf seinen Namen laufendes Depot zum Vermögens Aufbau einzahlt. Sollte somit kein Problem sein oder? Ausgaben für Haus Kinder essen trinken Möbel sonstigen Zeug gehen ja eh von dem Konto ab. Update Ich glaube rein rechnerisch fehlt sich nichts Ehepartner 1 zahlt jährlich 100 000€ ein Partner 2 jährlich 20 000€ Somit 120000 zusammen Hälfte gehört jeden also 60000 2 hat quasi 40000 zu viel Schenkung von 1 an 2 von jährlich 40000 Nach 10 Jahren weniger als Freibetrag von 500000€ Sollte also kein Problem sein oder Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl 2. März So weit ich weiß gilt zwar die oben genannte "automatische hälftige Zuordnung des Kontobestandes" aber die Einzahlungen dürfen für den Schenkungsbetrag nicht genetted werden, sprich in dem Beispiel gäbe es zwei Schenkungen, einmal 50k und einmal 10k. Bei dem Freibetrag darf man aber nicht nur die Gehaltseingänge betrachten, sondern sollte auch einen eventuellen frühen Todesfall berücksichtigen, da es sich soweit ich weiß um einen gemeinsamen Schenkungs- und Erbschaftsfreibetrag handelt und nicht um zwei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 2. März Am 2.3.2025 um 05:49 von BlindesHuhn88: Update Ich glaube rein rechnerisch fehlt sich nichts Ehepartner 1 zahlt jährlich 100 000€ ein Partner 2 jährlich 20 000€ Somit 120000 zusammen Hälfte gehört jeden also 60000 2 hat quasi 40000 zu viel Schenkung von 1 an 2 von jährlich 40000 Nach 10 Jahren weniger als Freibetrag von 500000€ Sollte also kein Problem sein oder Kann man so sehen. Will man dann aber vertraglich real und tatsächlich was größeres verschenken, an den Gatten, ginge das nicht mehr. Der Freibetrag wäre schon ausgeschöpft durch „das tägliche Leben und handeln der Beteiligten“. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 2. März Am 2.3.2025 um 07:02 von MonacoFranzl: So weit ich weiß gilt zwar die oben genannte "automatische hälftige Zuordnung des Kontobestandes" aber die Einzahlungen dürfen für den Schenkungsbetrag nicht genetted werden, sprich in dem Beispiel gäbe es zwei Schenkungen, einmal 50k und einmal 10k. Bei dem Freibetrag darf man aber nicht nur die Gehaltseingänge betrachten, sondern sollte auch einen eventuellen frühen Todesfall berücksichtigen, da es sich soweit ich weiß um einen gemeinsamen Schenkungs- und Erbschaftsfreibetrag handelt und nicht um zwei. Woher kommen die 50 und 10 tausend? Am 2.3.2025 um 07:05 von satgar: Kann man so sehen. Will man dann aber vertraglich real und tatsächlich was größeres verschenken, an den Gatten, ginge das nicht mehr. Der Freibetrag wäre schon ausgeschöpft durch „das tägliche Leben und handeln der Beteiligten“. Jup darüber müssen wir uns wohl Gedanken machen. Wenn man bei einer Wohnung aber die Ehegatten Schaukel macht, sprich 1 kauft 2 ab, dann erhält 2 grob 200000€ und das wäre auch wieder in der Schenkung gegen zu rechnen oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl 2. März · bearbeitet 2. März von MonacoFranzl Am 2.3.2025 um 09:44 von BlindesHuhn88: Woher kommen die 50 und 10 tausend? Aus Deinem Beispiel unter #18 EP1 zahlt 100k ein, also 50k Schenkung EP2 zahlt 20k ein, also 10k Schenkung Beide haben am Ende 60k Wie geschrieben, darf man die Schenkungsbeträge nicht netten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 2. März · bearbeitet 2. März von franko Unpassenden Teil entfernt Am 1.3.2025 um 18:13 von BlindesHuhn88: Was mich da stört ist das das Finanzamt schon wieder Steuern will nur weil Ehepartner es sich einfach machen und beide auf ein Konto einzahlen und davon Ausgaben tätigen. Solange von dem Gemeinschaftskonto nur laufende Ausgaben im Rahmen einer angemessenen Lebensführung bestritten werden, spielt Schenkungssteuer keine Rolle. Die wird nur relevant, wenn darüber hinaus Vermögenswerte (unentgeltlich) übertragen werden. Am 2.3.2025 um 07:02 von MonacoFranzl: So weit ich weiß gilt zwar die oben genannte "automatische hälftige Zuordnung des Kontobestandes" aber die Einzahlungen dürfen für den Schenkungsbetrag nicht genetted werden, sprich in dem Beispiel gäbe es zwei Schenkungen, einmal 50k und einmal 10k. Das dürfte darauf ankommen, ob es wirklich zwei einzelne und voneinander unabhängige Schenkungen waren, oder ob im Rahmen einer übergeordneten Vereinbarung eingezahlt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl 2. März Am 2.3.2025 um 11:28 von franko: Wenn der Ehegatte heute noch schenkt, lebt er ja offenbar noch. Sonstige Todesfälle spielen keine Rolle, die Freibeträge gelten für jeden Schenker separat. Ja, aber Schenkungen und Erbschaften werden beide auf den Freibetrag angerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 2. März Am 2.3.2025 um 10:24 von MonacoFranzl: Aus Deinem Beispiel unter #18 EP1 zahlt 100k ein, also 50k Schenkung EP2 zahlt 20k ein, also 10k Schenkung Beide haben am Ende 60k Wie geschrieben, darf man die Schenkungsbeträge nicht netten. Das wäre natürlich schlecht weil dann nach 10 Jahren der Freibetrag aufgebraucht wäre. Am 2.3.2025 um 11:28 von franko: Solange von dem Gemeinschaftskonto nur laufende Ausgaben im Rahmen einer angemessenen Lebensführung bestritten werden, spielt Schenkungssteuer keine Rolle. Die wird nur relevant, wenn darüber hinaus Vermögenswerte (unentgeltlich) übertragen werden. Was meinst du mit Vermögens Werte? Partner 1 mit hohen Einkommen zieht von Gemeinschaftskonto jährlich 15-20k ab für eigenes Depot. Auch geht Immobilien Kredit für gemeinsames Haus von dem Konto weg. Am 2.3.2025 um 11:28 von franko: Das dürfte darauf ankommen, ob es wirklich zwei einzelne und voneinander unabhängige Schenkungen waren, oder ob im Rahmen einer übergeordneten Vereinbarung eingezahlt wurde. Wenn der Ehegatte heute noch schenkt, lebt er ja offenbar noch. Sonstige Todesfälle spielen keine Rolle, die Freibeträge gelten für jeden Schenker separat. Diese unabhängigen Schenkungen sind die Gehalts Eingänge. Keiner der Partner hat ein eigenes Konto. Ja beide leben noch. Am 2.3.2025 um 11:49 von MonacoFranzl: Ja, aber Schenkungen und Erbschaften werden beide auf den Freibetrag angerechnet. Das stimmt und könnte in den nächsten Jahren ein Problem werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag