CorMaguire 29. Februar vor 3 Stunden von chirlu: Nein. Nach dem jetzigen Gesetzeswortlaut ist die Miete am 5. Februar fällig (gewesen), eben durch den von mir schon zitierten § 193 BGB: Beachte, dass da nichts, überhaupt nichts, von Banken oder Bankgeschäftstagen steht. Die Verschiebung der Fälligkeit vom Samstag, 3. Februar, auf den folgenden Werktag (Montag, 5. Februar) passiert auch dann, wenn künftig alle Banken rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche arbeiten. Jedenfalls so lange, bis irgendwann der Gesetzgeber mal § 193 BGB ändert. Das Urteil, das du zitiert hast, befasst sich damit gar nicht, sondern mit dem Fall, der jetzt im März wieder eintritt. Der März beginnt morgen mit einem Freitag, folglich ist der dritte Werktag (nach Freitag, 1. März, und Samstag, 2. März) schon Montag, 4. März. Das ist der Tag, an dem die Miete nach dem Gesetzeswortlaut fällig ist. Hier hat der BGH nun beschlossen, die Regelung – ausdrücklich gegen den Wortlaut – so auszulegen, dass der Mieter noch einen Tag länger Zeit hat; also im aktuellen Fall bis Dienstag, 5. März. Das begründet er unter anderem damit, dass am nominell zweiten Werktag, also dem Samstag, die Banken nicht sehr aktiv sind. Diesem Teil der Begründung ist künftig der Boden entzogen, und vielleicht kommt der BGH irgendwann einmal zu dem Schluss, dass Montag, 4. März, wie es eigentlich dem Gesetzeswortlaut entspricht, inzwischen doch ausreicht. (Beachte: 4., nicht 3.) Ahh jetzt ja .. Danke für die Aufklärung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
spreadit 29. Februar vor 10 Stunden von DennyK: Ich konnte bisher auch noch nirgends lesen, ob Daueraufträge überhaupt als Echtzeitüberweisung rausgehen müssen. Bisher ist ja nur von regulären Überweisungen wie rede, nicht von Daueraufträgen Das geht natürlich nicht, denn eine Echtzeitüberweisung KANN technisch gar NICHT terminiert werden. Das ist im Auftrag gar nicht vorgesehen. Wenn Banken für Echtzeitüberweisungen Terminierungen anbieten, dann stoßen sie über gesonderte Dienste zum Zeitpunkt x den (nicht terminierten) Auftrag an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag