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Photovoltaikanlagen

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller

Les halt einfach bis zu Ende, aber klar kannst auch klagen, wegen den 2Euro im Jahr oder einfach der Verbraucherzentrale schreiben kostet auch nichts.

 

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DarkBasti

Ich habe zu dem Thema zwei Artikel gelesen und von Bestandsschutz habe ich nichts gelesen.

Da die Vergütung garantiert ist, empfinde ich das richtig assozial.

Das Gesetz soll noch vor der Wahl durchgepeitscht werden. Die Details werden spannend.

 

https://www.merkur.de/wirtschaft/die-abschaffung-der-einspeiseverguetung-steht-solar-besitzern-bevor-zr-93511201.html

 

Bis jetzt bin ich recht begeistert von meiner PV Anlage.

Stand der alten Gesetzlage sollte sie sich in 14 Jahren amortisieren.

 

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Bill

"Das sind beides Dinge, die keine neue Regierung haben will. Zu erwarten ist aber nicht, dass diese Gesetzesänderung auch bestehende Anlagen trifft. Schließlich haben Solar-Besitzer oft ihre Anlagen gekauft, unter der Prämisse, dass es für die Einspeisung des Stroms einen bestimmten Geldbetrag gibt."

 

Ich verstehe das schon so, dass es eine Art Bestandsschutz gibt.

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reko
vor 2 Minuten von Bill:

Ich verstehe das schon so, dass es eine Art Bestandsschutz gibt.

Es ist im Gespräch, dass abgeregelter Strom nicht mehr entschädigt wird. Es wird dann zwar als Ausgleich die Förderdauer entsprechend verlängert, wer aber zu 100% finanziert hat kann dadurch trotzdem Probleme bekommen.

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MichaelMueller
vor 44 Minuten von reko:

Es ist im Gespräch, dass abgeregelter Strom nicht mehr entschädigt wird. Es wird dann zwar als Ausgleich die Förderdauer entsprechend verlängert, wer aber zu 100% finanziert hat kann dadurch trotzdem Probleme bekommen.

Erzähl mal, wann und wie man Probleme bekommen sollte?

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reko
· bearbeitet von reko
vor 23 Minuten von MichaelMueller:

Erzähl mal, wann und wie man Probleme bekommen sollte?

Wenn man jährlich Zins und Tilgung zahlen muß aber die dafür vorgesehenen Einnahmen ausbleiben kann man Probleme bekommen.

Diese Zahlungsströmen wurden zugesagt und damit wurde bei der Finanzierung kalkuliert. Insofern sehe ich den Bestandsschutz verletzt.

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smarttrader

Vielen Dank liebe Politik. Die 15kWp auf der Nordseite werden jetzt nicht mehr gebaut.

 

Energiewende leicht gemacht, wir kürzen defizitäre Förderungen um am Ende noch größeres Defizit zu generieren.

 

Im Winter hätte die Nordanlage weitere 3kWh am Tag gebracht und so zur Netzentlastung beigetragen.

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Bolanger

Wie groß wird denn die Einbuße durch Abregelung bzw. ausbleibende Vergütung? Mir scheint nämlich, dass dass hier aus einer Mücke ein Eelefant gemacht wird. Früher gab es die 70%-Regelung, die in der Praxis allerdings nur zu wenigen Prozent Minderertrag geführt hat, Und das auch nur, wenn die Anlage optimal ausgerichtet war.

vor 49 Minuten von smarttrader:

Vielen Dank liebe Politik. Die 15kWp auf der Nordseite werden jetzt nicht mehr gebaut.

Erwartest Du, dass gerade eine Nordausrichtung gravieren benachteiligt wird? Eher im Gegenteil. Nordausrichtungen haben über den jahreszyklus betarchtet deutlich ausgeglichenere Erträge als Südausrichtungen. Je größer die Abweichung von der optimalen Südausrichtung ist, desto geringer sind die Auswirkungen durch die neue Regelung.

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reko
· bearbeitet von reko
vor 46 Minuten von Bolanger:

dass hier aus einer Mücke ein Eelefant gemacht wird.

Warum wird dann eine Änderung der zugesagten Vergütung in Bestand diskutiert. Der Steuerzahler übernimmt bereits die EEG-Umlage, da käme es auf eine weitere Mücke auch nicht an. Wenn man erst mal den Bestandschutz ausgehebelt hat dann kann man aber auch weiter machen.

Die 70% Regel kannte man bevor man sich eine PV-Anlage gekauft hatte.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 3 Stunden von reko:

Wenn man jährlich Zins und Tilgung zahlen muß aber die dafür vorgesehenen Einnahmen ausbleiben kann man Probleme bekommen.

Diese Zahlungsströmen wurden zugesagt und damit wurde bei der Finanzierung kalkuliert. Insofern sehe ich den Bestandsschutz verletzt.

Um wieviel sinken denn diese Zahlungsströmen? Und von welcher Anlage redest du? 

vor 10 Minuten von reko:

Wenn man erst mal den Bestandschutz ausgehebelt hat dann kann man aber auch weiter machen.

Wo wart ihr denn alle beim (auf)schreien als der  Bestandschutz aufgehoben wurden und die Altanlagen immense Steuererleichterung erhalten haben?  Da habe ich nichts gehört?!?

 

Ausserdem erstmal damit befassen welche (Alt)Anlagen betroffen sind und was die Einbuße (VIELLEICHT!!!) sind.

vor 43 Minuten von Bolanger:

 

Wie groß wird denn die Einbuße durch Abregelung bzw. ausbleibende Vergütung? Mir scheint nämlich, dass dass hier aus einer Mücke ein Eelefant gemacht wird. Früher gab es die 70%-Regelung, die in der Praxis allerdings nur zu wenigen Prozent Minderertrag geführt hat, Und das auch nur, wenn die Anlage optimal ausgerichtet war.

 

So sieht’s aus.

Wird sich bei den meisten kleinen Anlagen auch bei 60% nicht ändern. Beim Rest ändert sich gar nix

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reko
· bearbeitet von reko

Verträge sind einzuhalten. Wer die Spielregeln nachträglich ändert spielt falsch. Wenn man sich auf Zusagen des Staates nicht mehr verlassen kann, dann muß man das bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen. Ich erwarte dann eine deutlich höhere Rendite.

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MichaelMueller
vor 6 Minuten von reko:

Verträge sind einzuhalten. Wer die Spielregeln nachträglich ändert spielt falsch. Wenn man sich auf Zusagen des Staates nicht mehr verlassen kann, dann muß man das bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen. Ich erwarte dann eine deutlich höhere Rendite.

Wirst du mal konkret oder machst weiter nur Stimmung?

Dann bitte Steuern noch nachzahlen als die Verträge zum Gunsten geändert wurden…

 

Ansonsten klagen klagen klagen ;)

vor 14 Minuten von reko:

Verträge sind einzuhalten

Wie ist das so bei Aktien mit den gesetzlichen Regeln? Hat sich da die letzten 20 Jahre was geändert. Nee alles noch gleich null Änderungen auch werden keine diskutiert bleibt alles beim alten oder preist du jetzt viel viel mehr Rendite ein? Musst alles einkalkulieren weil der Bestandschutz ist gebröckelt…

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reko
· bearbeitet von reko

Ich muß zum Glück nicht klagen, aber es beeinflußt meine Einschätzung zum weiteren Ausbau und den zukünftigen Kosten. Dafür reicht bereits das man diese Möglichkeit auf Ministerebene offen gelassen hat.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor einer Stunde von MichaelMueller:

Wird sich bei den meisten kleinen Anlagen auch bei 60% nicht ändern.

Selbst wenn auf 60% oder 70% Peak abregeln vorgeschrieben ist, ist das bisschen weniger erzeugte Strom egal, weil man 1) dadurch auch Wechselrichterkosten spart - man kann den einfach kleiner dimensionieren und 2) das insgesamt vielleicht ein paar Prozent Minderertrag sind, die vor allem dann anfallen, wenn der Strompreis sowieso negativ ist und es mittelfristig keine Einspeisevergütung oder sogar "Strafe" (negativer Strompreis) gibt... 

Andersherum erwarte ich aber auch, dass die Zeiten negativer Preise wieder weniger werden, wenn auch nur die halbe Menge an geplanten BESS Speichern wirklich gebaut wird: Batteriegroßspeicher boomen, diese Projekte sind geplant
Und für das "Tagsüber zwischen 10-15 Uhr ist der Strompreis negativ" sind BESS ideal, die können dann mittags den überschüssigen Strom aufnehmen und abends/nachts verkaufen.

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MichaelMueller

 

vor 49 Minuten von reko:

Ich muß zum Glück nicht klagen, aber es beeinflußt meine Einschätzung zum weiteren Ausbau und den zukünftigen Kosten. Dafür reicht bereits das man diese Möglichkeit auf Ministerebene offen gelassen hat.

Dann rechne doch mal vor, du hast doch wohl ein konkretes Projekt. 

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oktavian
vor 3 Stunden von Bolanger:

Erwartest Du, dass gerade eine Nordausrichtung gravieren benachteiligt wird? Eher im Gegenteil. Nordausrichtungen haben über den jahreszyklus betarchtet deutlich ausgeglichenere Erträge als Südausrichtungen. Je größer die Abweichung von der optimalen Südausrichtung ist, desto geringer sind die Auswirkungen durch die neue Regelung.

genau. Bisher wurde Süd am stärksten subventioniert, was schon immer einer meiner Kritikpunkte war. Mit Süd-Ost + Süd-West kann man z.B. gegenüber Süd-Süd ein konstanteres Erzeugungsprofil erreichen. Die Spitzen machen den Strom wertlos bis hin zu negativen Werten. Habe nie eine wissenschaftliche Begründung von den Grünen bekommen, wieso man für eine Volleinspeiseranlage Süd-Süd je kWh gleich viel zahlt wie für andere Ausrichtungen, welche wertvolleren Strom liefern. Da habe ich schon damals Ideologie vermutet, dass man nur Kapazität maximiert und es nicht um eine günstige Energiewende für alle geht.

 

 

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oktavian
vor 8 Stunden von Bill:

Ich verstehe das schon so, dass es eine Art Bestandsschutz gibt.

das verstehe ich auch so.

 

Smartmeter wird Pflicht und man bekommt es mit bestehender PV Anlage schneller als ein Single, der kaum Strom verbraucht. Das sind aber keine extrem hohen Kosten, auch wenn ich finde  Smartmeter müsste billiger gehen. Man bekommt dadurch mehr Daten und kann dynamische Tarife theoretisch nutzen.

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Hotzenplotz2
vor 8 Stunden von smarttrader:

Vielen Dank liebe Politik. Die 15kWp auf der Nordseite werden jetzt nicht mehr gebaut.

Das ist ja noch viel trotteliger war aber natürlich nicht anders zu erwarten. Wenn auf 60% abgeriegelt wird, dann wird dabei die Gesamtkapazität des Daches eingerechnet. Wer zwei Dachhälften belegt der wird quasi nie abgeriegelt.....

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Bolanger
vor 4 Stunden von oktavian:

Habe nie eine wissenschaftliche Begründung von den Grünen bekommen, wieso man für eine Volleinspeiseranlage Süd-Süd je kWh gleich viel zahlt wie für andere Ausrichtungen, welche wertvolleren Strom liefern.

Ich könnte mir vorstellen, dass es dafür einen einfachen verwaltungstechnischen Grund gibt. Soll man einem Anlagenerrichter noch auftragen, die Ausrichtung der Module exakt zu bestimmen? Das bekommt man nur als Vermesser hin, der dann entsprechend teuer ist. Man müsste nämlich eine klare Abgrenzung vornehmen, bis zu welcher Ausrichtung welche Einspeisevergütung erfolgt. Die Einhaltung dieser Grenze kann dann nicht mit Augenmaß mal so und mal so ausgelegt werden, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.

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oktavian
vor 5 Minuten von Bolanger:

Die Einhaltung dieser Grenze kann dann nicht mit Augenmaß mal so und mal so ausgelegt werden, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.

Mir hätte auf 45 Grad genau auch gereicht. Heutzutage geht das mit KI und Satellitenbild oder Bild vom Flugzeug oder Drohne automatisch als Kontrolle. Bei Volleinspeiser kann man automatisierte Plausibilitätstest laufen lassen anhand der eingespeisten kWh. Gibt Daten z.B. dort: https://ertragsdatenbank.de/auswertung/index.html

Dir Gesetze sind schon ultra kompliziert, da finde ich das bisschen mehr nicht so wild. Nun wird aber zumindest bei negativen Preisen nicht mehr vergütet bei Neuanlagen.

Ich finde es war ein Fehler, dass nicht schon früher ins EEG geschrieben zu haben. Ebenso wie ich es für falsch halte, dass man statt EEG Vergütung bei hohen Preisen den Marktpreis vereinnahmen (Marktprämienmodell) kann. Im privaten PV Bereich wiederum geht das nicht bzw. es lohnt nicht aufgrund der Kosten durch die Regulierung. Wurde eher für (reichere) Anlagenbetreiber  größerer Anlagen politisch so eingesetzt und hat zusätzliche Gewinne durch die Energiekrise beschert.

 

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odensee
Am 4.12.2024 um 09:29 von oktavian:

nicht jeder ist bei den Grünen und hat Null soziales Gewissen.

 

Am 25.10.2024 um 14:47 von oktavian:

So bleibe ich dabei, dass das EEG nur für Reiche geschrieben wurde von den Grünen inkl. Ermöglichung der Abschöpfung von Übergewinnen durch Marktprämienmodell.

 

vor 4 Stunden von oktavian:

Habe nie eine wissenschaftliche Begründung von den Grünen bekommen, wieso man für eine Volleinspeiseranlage Süd-Süd je kWh gleich viel zahlt wie für andere Ausrichtungen, welche wertvolleren Strom liefern. Da habe ich schon damals Ideologie vermutet, dass man nur Kapazität maximiert und es nicht um eine günstige Energiewende für alle geht.

Ist das eigentlich noch im Sinne von

?

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Bill
vor 4 Stunden von oktavian:

genau. Bisher wurde Süd am stärksten subventioniert, was schon immer einer meiner Kritikpunkte war. Mit Süd-Ost + Süd-West kann man z.B. gegenüber Süd-Süd ein konstanteres Erzeugungsprofil erreichen. Die Spitzen machen den Strom wertlos bis hin zu negativen Werten. Habe nie eine wissenschaftliche Begründung von den Grünen bekommen, wieso man für eine Volleinspeiseranlage Süd-Süd je kWh gleich viel zahlt wie für andere Ausrichtungen, welche wertvolleren Strom liefern. Da habe ich schon damals Ideologie vermutet, dass man nur Kapazität maximiert und es nicht um eine günstige Energiewende für alle geht.

Wundert mich auch, seid ich die Anlage habe und die Werte beobachte. Das hätte eigentlich jeder, der sich mit einer Anlage praktisch beschäftigt hat, erkennen müssen.

Es brächte viel mehr, wenn man ein paar Zellen in die Morgensonne und ein paar Zellen in die Abendsonne halten würde und damit die tägliche Erntezeit verlängern würde.

Wenn mir die Sonne im Sommer voll draufknallt bringt die Anlage fast 10 kW, die bei den Nachbarn ohne Anlage versickern. Wäre schlauer gewesen, das mal ordentlich zu erforschen.

 

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oktavian

an die Zensierer ohne sachliche Argumente: Mit Grüne meine ich nicht ausschließlich die Partei "Bündnis 90/Die Grünen", sondern auch die Grünen in den anderen Parteien oder generell Menschen, denen das Thema wichtig ist. Ich sehe mich da auch selbst als Grüner, auch wenn ich mich teils von der Partei distanziere, weil ich konkrete Ausgestaltungen teilweise als zu unsozial ansehe.

 

Im EEG §4 kann man nachlesen, dass es um Kapazität geht und nicht um die Leistungsfähigkeit dieser Kapazität (Ausrichtung und Standort). https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__4.html

Insgesamt geht es wenig um Wirtschaftlichkeit und sieht nach Planwirtschaft aus. ETS I mit CO2-Bepreisung hat bei den niedrigen Preisen noch nicht viel bewirkt. ETS I (Industrie und den Energiesektor)  wurde nun mit ETS II (Gebäude und Straßenverkehr) erweitert. Bei steigenden CO2-Preisen würden die Erneuerbaren auch wirtschaftlicher werden. Zum Beispiel bei steigenden Strompreisen rechnet sich der Eigenverbrauch besser. Ich rechne durch ETS II ab 2027 mit einer Steigerung des Anreizes zur Elektrifizierung (Beispiele: Elektroauto, Wärmepumpe), was ceteris paribus durch steigende Nachfrage zu steigenden Strom-Preisen führen würde.

 

Zu der Abregelung auf 60% im Solarspitzengesetz möchte ich anmerken, dass unser Balkonkraftwerk hart auf unter 50% abgeregelt ist. Dennoch ist es wirtschaftlich bei größer 50% Eigenverbrauch. Beim Balkonkraftwerk lobe ich die Grünen ausdrücklich, dass das ermöglicht wurde, auch wenn ich mir da mehr Rechtssicherheit bei den Steckern gewünscht hätte. Vergütung auf gleichem Niveau wie größere Anlagen hätte ich fair gefunden, auch wenn ich die Vergütung bei 8 Cent Teileinspeisung insgesamt als zu hoch empfinde.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 22 Stunden von oktavian:

auch wenn ich die Vergütung bei 8 Cent Teileinspeisung insgesamt als zu hoch empfinde.

Einfach für dich persönlich zu lösen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Spende

 

Kein Grund das jeden zweiten Post zu wiederholen.
Rest bleibt wie üblich von dir Halbwissen mit Wiederholungen wird es nicht besser. 

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oktavian
vor 49 Minuten von MichaelMueller:

üblich von dir Halbwissen mit Wiederholungen wird es nicht besser. 

Du kannst uns gerne an deinem "Vollwissen" teilhaben lassen, statt undiskrete ad hominem Attacken zu fahren. Meine Begründung:

 

8 Cent liegt über Kosten für Alternativen wie Freiflächenanlagen oder Wind.

 

Durch Eigenverbrauch umgeht man Steuern und Entgelte, die u.a. für die Finanzierung der Energiewende fehlen.

 

Die Einspeisung bei Teileinspeisung liegt volumengewichtet in den Zeiten niedriger Börsenpreise.

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